16.4.2018 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
C 134/6 |
Urteil des Gerichtshofs (Dritte Kammer) vom 22. Februar 2018 — Europäische Kommission/Republik Polen
(Rechtssache C-336/16) (1)
((Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Richtlinie 2008/50/EG - Luftqualität - Art. 13 Abs. 1 - Art. 22 Abs. 3 - Anhang XI - PM10-Konzentrationen in der Luft - Überschreitung der Grenzwerte in bestimmten Gebieten und Ballungsräumen - Art. 23 Abs. 1 - Luftqualitätspläne - „So kurz wie möglich“ gehaltener Zeitraum der Nichteinhaltung - Keine geeigneten Maßnahmen in den Programmen zum Schutz der Luftqualität - Nicht ordnungsgemäße Umsetzung))
(2018/C 134/07)
Verfahrenssprache: Polnisch
Parteien
Klägerin: Europäische Kommission (Prozessbevollmächtigte: K. Herrmann, K. Petersen und E. Manhaeve)
Beklagte: Republik Polen (Prozessbevollmächtigte: B. Majczyna, D. Krawczyk und K. Majcher)
Tenor
1. |
Die Republik Polen hat dadurch gegen ihre Verpflichtungen aus Art. 13 Abs. 1 in Verbindung mit Anhang XI der Richtlinie 2008/50/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 21. Mai 2008 über Luftqualität und saubere Luft für Europa, aus Art. 23 Abs. 1 Unterabs. 2 dieser Richtlinie und aus Art. 22 Abs. 3 in Verbindung mit Anhang XI dieser Richtlinie verstoßen, dass
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2. |
Die Republik Polen trägt die Kosten. |