16.11.2015   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 381/52


Klage, eingereicht am 22. September 2015 — Guiral Broto/HABM — Gastro & Soul (Cafe Del Sol)

(Rechtssache T-549/15)

(2015/C 381/63)

Sprache der Klageschrift: Spanisch

Verfahrensbeteiligte

Kläger: Ramon Guiral Broto (Marbella, Spanien) (Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt J. de Castro Hermida)

Beklagter: Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle) (HABM)

Andere Beteiligte im Verfahren vor der Beschwerdekammer: Gastro & Soul GmbH

Angaben zum Verfahren vor dem HABM

Anmelderin: andere Beteiligte im Verfahren vor der Beschwerdekammer

Streitige Marke: Gemeinschaftsbildmarke mit den Wortbestandteilen „CAFE DEL SOL“ — Anmeldung Nr. 6 101 608

Verfahren vor dem HABM: Widerspruchsverfahren

Angefochtene Entscheidung: Entscheidung der Fünften Beschwerdekammer des HABM vom 16. Juli 2015 in der Sache R 1888/2014-5

Anträge

Der Kläger beantragt,

die angefochtene Entscheidung aufzuheben und den Widerspruch, der auf seine spanische Marke Nr. 2348110 in Klasse 42 der Internationalen Nomenklatur gestützt wird, für zulässig zu erklären;

nachdem der Widerspruch für zulässig erklärt worden ist, die Entscheidung der Widerspruchsabteilung dahin gehend abzuändern, dass die von der deutschen Handelsgesellschaft Gastro & Soul GmbH eingereichte Anmeldung der Gemeinschaftsmarke CAFE DEL SOL mit der Nr. 006104608 für „Dienstleistungen in Form der Verpflegung mit Speisen und Getränken, der vorübergehenden Beherbergung von Gästen und des Catering“ der Klasse 43 der Internationalen Nomenklatur zurückgewiesen wird, oder, falls das Gericht dafür nicht zuständig sein sollte, die Sache mit der Auflage, den Widerspruch als zulässig zu erachten, an eine Beschwerdekammer des Harmonisierungsamts für den Binnenmarkt zurückzuverweisen;

als Beweise außer den im Verwaltungsverfahren vorgelegten Beweisen auch die der vorliegenden Klage beigefügten Dokumente mit den Nrn. 1 und 4, wie sie im beiliegenden Anlagenverzeichnis aufgeführt sind, zuzulassen.

Angeführter Klagegründe

Die Klagegründe und wesentlichen Argumente sind die gleichen wie in der Rechtssache T-548/15.