30.11.2015   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 398/56


Beschluss des Präsidenten der Vierten Kammer des Gerichts vom 15. Oktober 2015 — Ahrend Furniture/Kommission

(Rechtssache T-482/15 R)

((Vorläufiger Rechtsschutz - Öffentliche Aufträge - Ausschreibungsverfahren - Beschaffung von Möbeln - Ablehnung des Anbots eines Bieters und Auftragsvergabe an einen anderen Bieter - Antrag auf einstweilige Anordnungen - Kein fumus boni iuris))

(2015/C 398/71)

Verfahrenssprache: Französisch

Parteien

Klägerin: Ahrend Furniture (Zaventem, Belgien) (Prozessbevollmächtigte: zunächst Rechtsanwältinnen A. Lepièce und V. Dor sowie Rechtsanwalt S. Engelen, dann Rechtsanwältinnen A. Lepièce und V. Dor, Rechtsanwalt S. Engelen und Rechtsanwältin F. Caillol)

Beklagte: Europäische Kommission (Prozessbevollmächtigte: S. Delaude und J. Estrada de Solà)

Gegenstand

Antrag auf Aussetzung des Vollzugs des Beschlusses der Kommission, mit dem diese das Los Nr. 1 der Ausschreibung OIB.DR.2/PO/2014/055/622 betreffend den Auftrag „Beschaffung von Möbeln“ an einen anderen Bieter vergeben hat, und hilfsweise Antrag auf Anordnung der Vorlage von Unterlagen über die finanzielle Analyse der Anbote und auf Aussetzung des Beschlusses bis zum Ablauf einer neuen Wartefrist von zehn Tagen ab Versendung dieser Unterlagen.

Tenor

1.

Der Antrag auf vorläufigen Rechtsschutz wird zurückgewiesen.

2.

Der Beschluss vom 26. August 2015 in der Rechtssache T-482/15 R wird aufgehoben.

3.

Die Kostenentscheidung bleibt vorbehalten.