3.10.2016   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 364/36


Urteil des Gerichts für den öffentlichen Dienst (Zweite Kammer) vom 21. Juli 2016 — HB/Kommission

(Rechtssache F-125/15) (1)

((Öffentlicher Dienst - Beamte - Beförderungsverfahren 2014 - Art. 45 Abs. 1 des Statuts - Vergleich der Verdienste - Beurteilungen 2011 und 2012 - Mehrmonatige Abwesenheit wegen Mutterschaft im Jahr 2013 - Beurteilung ohne jede sachliche Bewertung für das betreffende Jahr - Entscheidung, die Klägerin im Jahr 2014 nicht zu befördern - Begründungspflicht - Abwägung der Verdienste - Keine Empfehlung des paritätischen Beförderungsausschusses - Zugang zur elektronischen Personalakte der Klägerin - Zusammensetzung des paritätischen Beförderungsausschusses - Diskriminierung aufgrund des Geschlechts - Immaterieller Schaden))

(2016/C 364/43)

Verfahrenssprache: Französisch

Parteien

Klägerin: HB (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte S. Orlandi und T. Martin)

Beklagte: Europäische Kommission (Prozessbevollmächtigte: C. Berardis-Kayser und G. Berscheid)

Gegenstand der Rechtssache

Klage auf Aufhebung der Entscheidung der Kommission, die Klägerin im Beförderungsverfahren 2014 nicht in die nächste Besoldungsgruppe (AD8) zu befördern, und auf Ersatz des angeblich erlittenen immateriellen Schadens

Tenor des Urteils

1.

Die Klage wird abgewiesen.

2.

HB trägt die Hälfte ihrer Kosten.

3.

Die Europäische Kommission trägt ihre eigenen Kosten und wird verurteilt, die Hälfte der Kosten von HB zu tragen.


(1)  ABl. C 398 vom 30.11.2015, S. 80.