28.9.2015   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 320/15


Vorabentscheidungsersuchen des Tribunale Amministrativo Regionale per il Lazio (Italien), eingereicht am 29. Juni 2015 — Google Ireland Limited, Google Italy Srl/Autorità per le Geranzie nelle Comunicazioni

(Rechtssache C-322/15)

(2015/C 320/21)

Verfahrenssprache: Italienisch

Vorlegendes Gericht

Tribunale Amministrativo Regionale per il Lazio

Parteien des Ausgangsverfahrens

Klägerinnen: Google Ireland Limited, Google Italy Srl

Beklagte: Autorità per le Geranzie nelle Comunicazioni

Vorlagefrage

Steht Art. 56 AEUV dem entgegen, dass der angefochtene Beschluss Nr. 397/13/CONS der Autorità per le garanzie nelle comunicazioni und die diesbezüglichen nationalen Gesetzesvorschriften in ihrer Auslegung durch diese Behörde — wonach eine komplexe (zwingend nach den italienischen Grundsätzen der Rechnungsführung erstellte) „systematische Erklärung zur Bereitstellung von wirtschaftlichen Daten“ über wirtschaftliche Tätigkeiten betreffend italienische Verbraucher vorgeschrieben ist, eine Erklärung, die mit dem Schutz des Wettbewerbs begründet ist, deren Ziele aber zwangsläufig mit den zahlreichen und begrenzteren institutionellen Aufgaben derselben Behörde zusammenhängen, den Pluralismus im fraglichen Sektor zu schützen — auf Wirtschaftsteilnehmer angewendet werden, die nicht in den Anwendungsbereich der für diesen Sektor geltenden nationalen Regelung (TUSMAR) fallen, insbesondere im vorliegenden Fall auf einen nationalen Wirtschaftsteilnehmer, der lediglich einer Gesellschaft irischen Rechts, die derselben Gruppe angehört, Dienstleistungen erbringt, und darüber hinaus im vorliegenden Fall auf einen Wirtschaftsteilnehmer, der im nationalen Hoheitsgebiet keinen Geschäftssitz hat und dort keine Geschäftstätigkeit unter Einsatz von Arbeitnehmern betreibt, oder anders gefragt, handelt es sich dabei um eine Maßnahme, die den freien Dienstleistungsverkehr innerhalb der Europäischen Union unter Verstoß gegen Art. 56 AEUV beeinträchtigt?