13.7.2015   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 228/5


Vorabentscheidungsersuchen des Consiglio di Stato (Italien), eingereicht am 24. April 2015 — Istituto di Ricovero e Cura a Carattere Scientifico (IRCCS) — Fondazione Santa Lucia/Cassa conguaglio per il settore elettrico u. a.

(Rechtssache C-189/15)

(2015/C 228/06)

Verfahrenssprache: Italienisch

Vorlegendes Gericht

Consiglio di Stato

Parteien des Ausgangsverfahrens

Rechtsmittelführerin: Istituto di Ricovero e Cura a Carattere Scientifico (IRCCS) — Fondazione Santa Lucia

Rechtsmittelgegner: Cassa conguaglio per il settore elettrico, Ministero dello Sviluppo economico, Ministero dell'Economia e delle Finanze, Autorità per l'energia elettrica e il gas

Vorlagefragen

1.

Fällt eine nationale Regelung (wie die im Ausgangsverfahren relevante), die zum einen eine Definition des Begriffs „energieintensiver Betrieb“ enthält, die mit der Definition in der Richtlinie 2003/96/EG (1) im Einklang steht, und zum anderen dieser Art von Betrieben Anreize in Form von Zahlungen zur Deckung der allgemeinen Kosten des Stromsystems (und nicht Anreize im Zusammenhang mit der Besteuerung von Energieerzeugnissen und elektrischem Strom als solchen) vorbehält, in den Anwendungsbereich dieser Richtlinie?

Falls ja:

2.

Stehen das Unionsrecht und insbesondere die Art. 11 und 17 der Richtlinie 2003/96/EG gesetzlichen und administrativen Regelungen (wie den im vorliegenden Beschluss beschriebenen Regelungen des italienischen Rechts) entgegen, die zum einen die Einführung eines Systems von Vergünstigungen im Zusammenhang mit dem Verbrauch von Energieerzeugnissen (Strom) durch „energieintensive“ Betriebe im Sinne des genannten Art. 17 vorsehen und zum anderen die Möglichkeit, in den Genuss dieser Vergünstigungen zu gelangen, energieintensiven Betrieben vorbehalten, die im verarbeitenden Gewerbe tätig sind, und in anderen produzierenden Gewerben tätige Betriebe davon ausschließen?


(1)  Richtlinie 2003/96/EG des Rates vom 27. Oktober 2003 zur Restrukturierung der gemeinschaftlichen Rahmenvorschriften zur Besteuerung von Energieerzeugnissen und elektrischem Strom (ABl. L 283, S. 51).