29.9.2014 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
C 339/21 |
Klage, eingereicht am 22. Juli 2014 — provima Warenhandels/HABM — Renfro (HOT SOX)
(Rechtssache T-543/14)
2014/C 339/26
Sprache der Klageschrift: Deutsch
Verfahrensbeteiligte Parteien
Klägerin: provima Warenhandels GmbH (Bielefeld, Deutschland) (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte J. Croll und H. Prange)
Beklagter: Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle)
Andere Beteiligte im Verfahren vor der Beschwerdekammer: Renfro Corp. (Mount Airy, Vereinigte Staaten)
Anträge
Die Klägerin beantragt,
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die Entscheidung der Zweiten Beschwerdekammer des Harmonisierungsamts für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle) vom 13. Mai 2014 in der Sache R 1859/2013-2 betreffend die internationale Marke in der Europäischen Union Nr. 0962191 aufzuheben und dahingehend abzuändern, dass die Beschwerde begründet und dem Antrag auf Erklärung der Nichtigkeit stattzugeben ist; |
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der Beklagten und gegebenenfalls der anderen Beteiligten im Verfahren vor der Beschwerdekammer die Kosten des Verfahrens einschließlich der im Laufe des Beschwerdeverfahrens angefallenen Kosten aufzuerlegen. |
Klagegründe und wesentliche Argumente
Eingetragene Gemeinschaftsmarke, deren Nichtigerklärung beantragt wurde: Internationale Registrierung der Wortmarke „HOT SOX“ — Internationale Registrierung Nr. 9 62 191.
Inhaberin der Gemeinschaftsmarke: Renfro Corp.
Antragstellerin im Nichtigkeitsverfahren: Klägerin.
Begründung des Antrags auf Nichtigerklärung: Absolute Nichtigkeitsgründe gemäß Art. 52 Abs. 1 i.V.m. Art. 7 Abs. 1 Buchst. b und Buchst. c der Verordnung Nr. 207/2009.
Entscheidung der Nichtigkeitsabteilung: Zurückweisung des Antrags.
Entscheidung der Beschwerdekammer: Zurückweisung der Beschwerde.
Klagegründe:
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Verstoß gegen Art. 158 i.V.m. Art. 52 Abs. 1 Buchst. a i.V.m. Art. 7 Abs. 1 Buchst. c der Verordnung Nr. 207/2009. |
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Verstoß gegen Art. 158 i.V.m. Art. 52 Abs. 1 Buchst. a i.V.m. Art. 7 Abs. 1 Buchst. b der Verordnung Nr. 207/2009. |