23.11.2015   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 389/57


Beschluss des Gerichts vom 5. Oktober 2015 — Grigoriadis u. a./Parlament u. a.

(Rechtssache T-413/14) (1)

((Untätigkeits- und Schadensersatzklage - Umstrukturierung der griechischen Staatsschulden - Beteiligung des Privatsektors - Schaden in Form einer Wertberichtigung von Forderungen - Erklärungen der Staats- und Regierungschefs der Eurozone und der Organe der Union - Erklärung der Euro-Gruppe - Keine genauen Angaben zum Kausalzusammenhang mit dem geltend gemachten Schaden - Unzulässigkeit))

(2015/C 389/65)

Verfahrenssprache: Griechisch

Parteien

Kläger: Grigoris Grigoriadis (Athen, Griechenland), Faidra Grigoriadou (Athen), Ioannis Tsolias (Thessaloniki, Griechenland), Dimitrios Alexopoulos (Thessaloniki), Nikolaos Papageorgiou (Athen) und Ioannis Marinopoulos (Athen) (Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt C. Papadimitriou)

Beklagte: Europäisches Parlament (Prozessbevollmächtigte: A. Troupiotis und L. Visaggio), Europäischer Rat, Euro-Gruppe, Rat der Europäischen Union (Prozessbevollmächtigte: A. de Gregorio Merino und M. Balta), Europäische Kommission (Prozessbevollmächtigte: J.-P. Keppenne und M. Konstantinidis) und Europäische Zentralbank (EZB) (Prozessbevollmächtigte: P. Papapaschalis und P. Senkovic)

Gegenstand

Klage auf Feststellung, dass die Beklagten es rechtswidrig unterlassen haben, tätig zu werden, damit die von den Klägern gehaltenen Anleihen nicht vom Programm zur Beteiligung des Privatsektors an der Schuldenfinanzierung (PSI) zur Reduzierung der griechischen Staatsverschuldung erfasst werden, und auf Ersatz des Schadens, der den Klägern durch diese rechtswidrigen Untätigkeit entstanden sein soll

Tenor

1.

Die Klage wird abgewiesen.

2.

Herr Grigoris Grigoriadis, Frau Faidra Grigoriadou, Herr Ioannis Tsolias, Herr Dimitrios Alexopoulos, Herr Nikolaos Papageorgiou und Herr Ioannis Marinopoulos tragen die Kosten.


(1)  ABl. C 439 vom 8.12.2014.