1.12.2014   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 431/26


Beschluss des Präsidenten des Gerichts vom 4. September 2014 — Erbslöh/Kommission

(Rechtssache T-296/14 R)

((Vorläufiger Rechtsschutz - Staatliche Beihilfen - Nationale Förderung der Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien - Entscheidung der Kommission über die Eröffnung des förmlichen beihilferechtlichen Prüfverfahrens - Antrag auf Aussetzung des Vollzugs - Fumus boni iuris))

(2014/C 431/45)

Verfahrenssprache: Deutsch

Verfahrensbeteiligte

Antragstellerin: Erbslöh AG (Velbert, Deutschland) (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte T. Volz und B. Wißmann)

Antragsgegnerin: Europäische Kommission (Prozessbevollmächtigte: T. Maxian Rusche und R. Sauer)

Gegenstand

Antrag auf Aussetzung der Rechtswirkungen des Beschlusses, mit dem die Kommission ein förmliches beihilferechtliches Prüfverfahren in Bezug auf das deutsche Erneuerbare-Energien-Gesetz eröffnet hat

Tenor

1.

Der Antrag auf vorläufigen Rechtsschutz wird zurückgewiesen.

2.

Die Kostenentscheidung bleibt vorbehalten.