7.9.2015   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 294/66


Beschluss des Gerichts vom 9. Juni 2015 — Bayer MaterialScience/Kommission

(Rechtssache T-282/14) (1)

((Staatliche Beihilfen - Maßnahmen Deutschlands zur Förderung der Stromerzeugung aus erneuerbaren Energiequellen und energieintensiver Unternehmen - Beschluss zur Einleitung des Verfahrens nach Art. 108 Abs. 2 AEUV - Erlass des abschließenden Beschlusses nach Klageerhebung - Erledigung))

(2015/C 294/80)

Verfahrenssprache: Deutsch

Parteien

Klägerin: Bayer MaterialScience AG (Leverkusen, Deutschland) (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte C. Arhold, L. Petersen, F.-A. Wesche, N. Wimmer und T. Woltering)

Beklagte: Europäische Kommission (Prozessbevollmächtigte: T. Maxian Rusche und R. Sauer als Bevollmächtigte im Beistand der Rechtsanwälte C. von Donat und G. Quardt)

Gegenstand

Nichtigerklärung des Beschlusses C (2013) 4424 final der Kommission vom 18. Dezember 2013, das Verfahren nach Art. 108 Abs. 2 AEUV bezüglich der Maßnahmen zu eröffnen, die die Bundesrepublik Deutschland zur Förderung der Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien und energieintensiver Unternehmen durchgeführt hat (Staatliche Beihilfe SA. 33995 [2013/C] [ex 2013/NN])

Tenor

1.

Der vorliegende Rechtsstreit ist in der Hauptsache erledigt.

2.

Der Streithilfeantrag der EFTA-Überwachungsbehörde ist erledigt.

3.

Die Bayer MaterialScience AG trägt ihre eigenen Kosten und die Kosten der Europäischen Kommission.

4.

Die EFTA-Überwachungsbehörde trägt ihre eigenen Kosten.


(1)  ABl. C 223 vom 14.7.2014.