3.4.2017 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
C 104/41 |
Urteil des Gerichts vom 17. Februar 2017 — Mayer/EFSA
(Rechtssache T-493/14) (1)
((Abgeordneter nationaler Sachverständiger - Vorschriften der EFSA über die ANS - Entscheidung, die Abordnung nicht zu verlängern - Zugang zu Dokumenten - Verordnung [EG] Nr. 1049/2001 - Verweigerung des Zugangs - Ausnahmeregelung im Hinblick auf den Schutz der Privatsphäre und die Integrität des Einzelnen - Schutz personenbezogener Daten - Verordnung [EG] Nr. 45/2001 - Feststellungs- und Verpflichtungsanträge - Die Klageschrift ergänzender Schriftsatz - Änderungen der Anträge - Zulässigkeit))
(2017/C 104/57)
Verfahrenssprache: Deutsch
Parteien
Klägerin: Ingrid Alice Mayer (Ellwangen, Deutschland) (Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt T. Mayer)
Beklagte: Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) (Prozessbevollmächtigte: D. Detken im Beistand von Rechtsanwalt R. Van der Hout und Rechtsanwältin A. Köhler)
Gegenstand
Klage gemäß Art. 263 AEUV gegen die Entscheidungen der EFSA, mit denen zum einen der Antrag der Klägerin auf Verlängerung ihrer Abordnung als nationale Sachverständige bei der EFSA und zum anderen ihr Antrag auf Zugang zu im Besitz der EFSA befindlichen Dokumenten abgelehnt wurde
Tenor
1. |
Die Klage wird als unzulässig abgewiesen. |
2. |
Frau Ingrid Alice Mayer trägt die Kosten einschließlich der Kosten des Verfahrens des vorläufigen Rechtsschutzes. |