22.2.2016   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 68/6


Urteil des Gerichtshofs (Neunte Kammer) vom 23. Dezember 2015 — Europäische Kommission/Hellenische Republik

(Rechtssache C-180/14) (1)

((Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Richtlinie 2003/88/EG - Arbeitszeitgestaltung - Tägliche Ruhezeit - Wöchentliche Ruhezeit - Wöchentliche Höchstarbeitszeit))

(2016/C 068/07)

Verfahrenssprache: Griechisch

Parteien

Klägerin: Europäische Kommission (Prozessbevollmächtigte: M. Patakia und M. van Beek)

Beklagte: Hellenische Republik (Prozessbevollmächtigte: A. Samoni-Rantou, N. Dafniou und S. Vodina)

Tenor

1.

Die Hellenische Republik hat dadurch gegen ihre Verpflichtungen aus den Art. 3 und 6 der Richtlinie 2003/88/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 4. November 2003 über bestimmte Aspekte der Arbeitszeitgestaltung verstoßen, dass sie keine durchschnittliche wöchentliche Arbeitszeit, die 48 Stunden nicht überschreitet, angewandt hat und weder eine tägliche Mindestruhezeit noch eine gleichwertige Ausgleichsruhezeit im unmittelbaren Anschluss an die auszugleichenden Arbeitszeiten sichergestellt hat.

2.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

3.

Die Hellenische Republik trägt die Kosten.


(1)  ABl. C 184 vom 16.6.2014.