25.1.2014   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 24/39


Urteil des Gerichts für den öffentlichen Dienst (Erste Kammer) vom 3. Dezember 2013 — CT/Exekutivagentur „Bildung, Audiovisuelles und Kultur“

(Rechtssache F-36/13) (1)

(Öffentlicher Dienst - Bediensteter auf Zeit - Vertrag auf unbestimmte Dauer - Kündigung - Abträglichkeit des Ansehens des Amtes - Vertrauensbruch)

2014/C 24/71

Verfahrenssprache: Französisch

Parteien

Kläger: CT (Brüssel, Belgien) (Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt S. Pappas)

Beklagte: Exekutivagentur „Bildung, Audiovisuelles und Kultur“ (Prozessbevollmächtigte: H. Monet und Rechtsanwalt B. Wägenbaur)

Gegenstand der Rechtssache

Klage auf Aufhebung der Kündigung des Dienstvertrags des Klägers auf der Grundlage des Art. 47 Buchst. c Ziff. i der Beschäftigungsbedingungen für die sonstigen Bediensteten (BSB)

Tenor des Urteils

1.

Die Klage wird abgewiesen.

2.

CT trägt seine eigenen Kosten und wird verurteilt, die der Exekutivagentur „Bildung, Audiovisuelles und Kultur“ entstandenen Kosten zu tragen.


(1)  ABl. C 207 vom 20.7.2013, S. 58.