1.2.2014   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 31/6


Rechtsmittel, eingelegt am 4. Dezember 2013 vom Königreich Spanien gegen das Urteil des Gerichts (Erste Kammer) vom 16. September 2013 in der Rechtssache T-2/07, Spanien/Kommission

(Rechtssache C-641/13 P)

2014/C 31/10

Verfahrenssprache: Spanisch

Verfahrensbeteiligte

Rechtsmittelführer: Königreich Spanien (Prozessbevollmächtigter: A. Rubio González)

Andere Verfahrensbeteiligte: Europäische Kommission

Anträge

Der Rechtsmittelführer beantragt,

dem vorliegenden Rechtsmittel stattzugeben und das Urteil des Gerichts vom 16. September 2013 in der Rechtssache T-2/07, Königreich Spanien/Europäische Kommission, teilweise aufzuheben;

die Entscheidung C(2006) 5102 der Kommission vom 20. Oktober 2006 über die Kürzung der finanziellen Beteiligung des Kohäsionsfonds an der Vorhabengruppe 2001.ES.16.C.PE.050 betreffend die Sanierung des Wassereinzugsgebiets des Júcar (Spanien) entsprechend den gemachten Ausführungen teilweise für nichtig zu erklären, soweit es als Unregelmäßigkeit angesehen wurde, dass Erfahrung als Zuschlagskriterium verwendet wurde;

der Beklagten die Kosten aufzuerlegen.

Rechtsmittelgründe und wesentliche Argumente

Rechtsfehler bei der Beurteilung von Erfahrung als Zuschlagskriterium, das gegen Art. 30 der Richtlinie 93/37  (1) verstoße . Diese Bestimmung verbiete nicht die Verwendung von Kriterien, die mit der Erfahrung des Unternehmers zum Zeitpunkt der Zuschlagserteilung für einen Vertrag in Verbindung stünden. Vielmehr könne die Erfahrung des Bieters berücksichtigt werden, da es sich dabei um ein Kriterium handle, das, da es in Verbindung mit dem Vertragszweck und der Qualität der Vertragsausführung stehe, nicht dazu diene, die Eignung des Bieters zu beurteilen, von der Voraussetzung der Zahlungsfähigkeit getrennt werde und dazu bestimmt sei, das wirtschaftlich günstigste Angebot zu beurteilen.


(1)  Richtlinie 93/37/EWG des Rates vom 14. Juni 1993 zur Koordinierung der Verfahren zur Vergabe öffentlicher Bauaufträge (ABl. L 199, S. 54).