20.7.2013 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
C 207/26 |
Vorabentscheidungsersuchen des Hof van beroep te Antwerpen (Belgien), eingereicht am 10. Mai 2013 — Provincie Antwerpen/Belgacom NV van publiek recht
(Rechtssache C-256/13)
2013/C 207/42
Verfahrenssprache: Niederländisch
Vorlegendes Gericht
Hof van beroep te Antwerpen
Parteien des Ausgangsverfahrens
Rechtsmittelführerin: Provincie Antwerpen
Rechtsmittelgegnerin: Belgacom NV van publiek recht
Vorlagefrage
Sind Art. 6 und/oder Art. 13 der Richtlinie 2002/20/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 7. März 2002 über die Genehmigung elektronischer Kommunikationsnetze und -dienste (Genehmigungsrichtlinie) dahin auszulegen, dass sie es verbieten, dass einer Behörde eines Mitgliedstaats erlaubt wird, die wirtschaftliche Tätigkeit der Telekommunikationsbetreiber, die im Hoheitsgebiet oder einem Teil hiervon durch das Vorhandensein von für diese Tätigkeit verwendeten GSM-Stützen, -Masten oder -Antennen auf öffentlichem oder privatem Grundbesitz ermöglicht wird, aus Haushaltsgründen oder anderen Gründen zu besteuern?