3.4.2017   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 104/6


Urteil des Gerichtshofs (Erste Kammer) vom 26. Januar 2017 — Villeroy & Boch AG/Europäische Kommission

(Rechtssache C-625/13 P) (1)

((Rechtsmittel - Wettbewerb - Kartelle - Belgischer, deutscher, französischer, italienischer, niederländischer und österreichischer Markt für Badezimmerausstattungen - Beschluss, mit dem eine Zuwiderhandlung gegen Art. 101 AEUV und Art. 53 des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum festgestellt wird - Koordinierung der Verkaufspreise und Austausch sensibler Geschäftsinformationen - Einheitliche Zuwiderhandlung - Beweis - Geldbußen - Unbeschränkte Nachprüfung - Angemessene Verfahrensdauer - Verhältnismäßigkeit))

(2017/C 104/09)

Verfahrenssprache: Deutsch

Verfahrensbeteiligte

Rechtsmittelführerin: Villeroy & Boch AG (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte M. Klusmann und T. Kreifels im Beistand von Professor S. Thomas)

Andere Verfahrensbeteiligte: Europäische Kommission (Prozessbevollmächtigte: L. Malferrari, F. Castillo de la Torre und F. Ronkes Agerbeek)

Tenor

1.

Das Rechtsmittel wird zurückgewiesen.

2.

Die Villeroy & Boch AG trägt die Kosten.


(1)  ABl. C 39 vom 8.2.2014.