26.1.2013   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 26/63


Klage, eingereicht am 19. November 2012 — Murnauer Markenvertrieb/HABM (NOTFALL CREME)

(Rechtssache T-504/12)

2013/C 26/124

Verfahrenssprache: Deutsch

Verfahrensbeteiligte Parteien

Klägerin: Murnauer Markenvertrieb GmbH (Trebur, Deutschland) (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte F. Traub und H. Daniel)

Beklagter: Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle)

Anträge

Die Klägerin beantragt,

die Entscheidung der Vierten Beschwerdekammer des Harmonisierungsamtes für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle) vom 20. September 2012 in der Sache R 271/2012-4 aufzuheben;

die Kosten des Verfahrens der Beklagte aufzuerlegen.

Klagegründe und wesentliche Argumente

Betroffene Gemeinschaftsmarke: Bildmarke, die das Wortelement „NOTFALL CREME“ enthält, für Waren der Klassen 3 und 5 — Gemeinschaftsmarkenanmeldung Nr. 10 107 134

Entscheidung des Prüfers: Zurückweisung der Anmeldung

Entscheidung der Beschwerdekammer: Zurückweisung der Beschwerde

Klagegründe: Verstoß gegen Art. 7 Abs. 1 Buchst. b und c und Art. 83 der Verordnung Nr. 207/2009