26.1.2013   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 26/70


Klage, eingereicht am 27. September 2012 — ZZ/Europol

(Rechtssache F-104/12)

2013/C 26/142

Verfahrenssprache: Niederländisch

Parteien

Kläger: ZZ (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte W. J. Dammingh und N. D. Dane)

Beklagter: Europäisches Polizeiamt (Europol)

Streitgegenstand und Beschreibung des Rechtsstreits

Aufhebung der Entscheidung von Europol, mit dem dieses dem Kläger in Durchführung des Urteils des Gerichts für den öffentlichen Dienst vom 29. Juni 2010, Hanschmann/Europol (F-27/09), einen Pauschalbetrag als Ersatz des Schadens, der ihm durch die im genannten Urteil aufgehobene Entscheidung entstanden ist, gewährt hat

Anträge

Der Kläger beantragt,

die Entscheidung vom 28. November 2011, mit der der Beklagte ihm einen Betrag von 13 000 Euro als Ersatz des ihm entstandenen Schadens und als vollständige Durchführung eines zuvor ergangenen Urteils des Gerichts für den öffentlichen Dienst gewährt, sowie die Entscheidung vom 29. Juni 2012, mit der seine Beschwerde gegen die Entscheidung vom 28. November 2011 zurückgewiesen worden ist, aufzuheben;

Europol die Kosten einschließlich der Vergütung der Prozessbevollmächtigten aufzuerlegen.