8.9.2012   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 273/6


Klage, eingereicht am 26. Juni 2012 — Europäische Kommission/Slowakische Republik

(Rechtssache C-305/12)

2012/C 273/10

Verfahrenssprache: Slowakisch

Parteien

Klägerin: Europäische Kommission (Prozessbevollmächtigte: P. Hetsch, D. Düsterhaus, A. Tokár)

Beklagte: Slowakische Republik

Anträge

Die Kommission beantragt,

festzustellen, dass die Slowakische Republik dadurch gegen ihre Verpflichtungen aus Art. 40 der Richtlinie 2008/98/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 19. November 2008 über Abfälle und zur Aufhebung bestimmter Richtlinien (1) verstoßen hat, dass sie nicht die Rechts- und Verwaltungsvorschriften erlassen hat, die erforderlich sind, um ihr innerstaatliches Recht an diese Richtlinie anzupassen, oder jedenfalls diese Vorschriften nicht der Kommission mitgeteilt hat;

gegen die Slowakische Republik gemäß Art. 260 Abs. 3 AEUV wegen Verletzung der Pflicht zur Mitteilung der Maßnahmen, die sie ergriffen hat, um ihr innerstaatliches Recht an die Richtlinie 2008/98 anzupassen, ein Zwangsgeld in Höhe von täglich 17 136 EUR ab dem Tag der Verkündung des Urteils in der vorliegenden Rechtssache zu verhängen;

der Slowakische Republik die Kosten aufzuerlegen.

Klagegründe und wesentliche Argumente

Die Frist für den Erlass von Maßnahmen zur Umsetzung der Richtlinie sei am 12. Juli 2010 abgelaufen.


(1)  ABl. L 312 vom 22.11.2008, S. 3.