8.9.2012 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
C 273/6 |
Klage, eingereicht am 26. Juni 2012 — Europäische Kommission/Slowakische Republik
(Rechtssache C-305/12)
2012/C 273/10
Verfahrenssprache: Slowakisch
Parteien
Klägerin: Europäische Kommission (Prozessbevollmächtigte: P. Hetsch, D. Düsterhaus, A. Tokár)
Beklagte: Slowakische Republik
Anträge
Die Kommission beantragt,
— |
festzustellen, dass die Slowakische Republik dadurch gegen ihre Verpflichtungen aus Art. 40 der Richtlinie 2008/98/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 19. November 2008 über Abfälle und zur Aufhebung bestimmter Richtlinien (1) verstoßen hat, dass sie nicht die Rechts- und Verwaltungsvorschriften erlassen hat, die erforderlich sind, um ihr innerstaatliches Recht an diese Richtlinie anzupassen, oder jedenfalls diese Vorschriften nicht der Kommission mitgeteilt hat; |
— |
gegen die Slowakische Republik gemäß Art. 260 Abs. 3 AEUV wegen Verletzung der Pflicht zur Mitteilung der Maßnahmen, die sie ergriffen hat, um ihr innerstaatliches Recht an die Richtlinie 2008/98 anzupassen, ein Zwangsgeld in Höhe von täglich 17 136 EUR ab dem Tag der Verkündung des Urteils in der vorliegenden Rechtssache zu verhängen; |
— |
der Slowakische Republik die Kosten aufzuerlegen. |
Klagegründe und wesentliche Argumente
Die Frist für den Erlass von Maßnahmen zur Umsetzung der Richtlinie sei am 12. Juli 2010 abgelaufen.
(1) ABl. L 312 vom 22.11.2008, S. 3.