10.9.2011   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 269/52


Klage, eingereicht am 1. Juli 2011 — Restoin/HABM (EQUIPMENT)

(Rechtssache T-356/11)

2011/C 269/116

Verfahrenssprache: Französisch

Parteien

Kläger: Christian Restoin (Paris, Frankreich) (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwältin A. Alcaraz)

Beklagter: Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle)

Anträge

Der Kläger beantragt,

die Entscheidung der Vierten Beschwerdekammer vom 14. April 2011 in der Sache R 1430/2010-4 aufzuheben,

dem HABM die Kosten aufzuerlegen.

Klagegründe und wesentliche Argumente

Betroffene Gemeinschaftsmarke: Wortmarke „EQUIPMENT“ für Waren und Dienstleistungen der Klassen 3, 9, 14, 18, 25 und 35 — Anmeldung Nr. 8 722 076.

Entscheidung des Prüfers: Zurückweisung der Anmeldung.

Entscheidung der Beschwerdekammer: Zurückweisung der Beschwerde.

Klagegründe: Verstoß gegen Art. 7 Abs. 1 Buchst. b der Verordnung Nr. 207/2009, da das angemeldete Zeichen im Hinblick auf die Wahrnehmung durch die maßgeblichen Verkehrskreise und die angemeldeten Waren und Dienstleistungen unterscheidungskräftig sei, sowie Verstoß gegen Art. 75 der Verordnung Nr. 207/2009, da die Begründung der Beschwerdekammer (i) mangels hinreichender Homogenität der betroffenen Waren nicht pauschal sein dürfe und (ii) nicht kohärent sei.