26.1.2013 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
C 26/43 |
Urteil des Gerichts vom 6. Dezember 2012 — Strobl/Kommission
(Rechtssache T-630/11 P) (1)
(Rechtsmittel - Öffentlicher Dienst - Beamte - Einstellung - Allgemeines Auswahlverfahren - Vor dem Inkrafttreten des neuen Statuts in eine Eignungsliste aufgenommene Bewerber - Stellenausschreibung - Ernennung - Einstufung in die Besoldungsgruppe nach den ungünstigeren neuen Bestimmungen - Art. 12 des Anhangs XIII des Statuts - Rechtsfehler - Begründungspflicht des Gerichts für den öffentlichen Dienst)
2013/C 26/83
Verfahrenssprache: Deutsch
Verfahrensbeteiligte
Rechtsmittelführer: Peter Strobl (Besozzo, Italien) (Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt H.-J. Rüber)
Andere Verfahrensbeteiligte: Europäische Kommission (Prozessbevollmächtigte: J. Currall im Beistand von Rechtsanwalt B. Wägenbaur), Rat der Europäischen Union (Prozessbevollmächtigte: J. Herrmann und A. Jensen)
Gegenstand
Rechtsmittel gegen das Urteil des Gerichts für den öffentlichen Dienst der Europäischen Union (Zweite Kammer) vom 29. September 2011, Strobl/Kommission (F-56/05, noch nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht), wegen Aufhebung dieses Urteils
Tenor
1. |
Das Rechtsmittel wird zurückgewiesen. |
2. |
Herr Peter Strobl trägt seine eigenen Kosten sowie die der Europäischen Kommission im vorliegenden Rechtszug entstandenen Kosten. |
3. |
Der Rat der Europäischen Union trägt seine eigenen Kosten. |