26.1.2013   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 26/43


Urteil des Gerichts vom 6. Dezember 2012 — Strobl/Kommission

(Rechtssache T-630/11 P) (1)

(Rechtsmittel - Öffentlicher Dienst - Beamte - Einstellung - Allgemeines Auswahlverfahren - Vor dem Inkrafttreten des neuen Statuts in eine Eignungsliste aufgenommene Bewerber - Stellenausschreibung - Ernennung - Einstufung in die Besoldungsgruppe nach den ungünstigeren neuen Bestimmungen - Art. 12 des Anhangs XIII des Statuts - Rechtsfehler - Begründungspflicht des Gerichts für den öffentlichen Dienst)

2013/C 26/83

Verfahrenssprache: Deutsch

Verfahrensbeteiligte

Rechtsmittelführer: Peter Strobl (Besozzo, Italien) (Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt H.-J. Rüber)

Andere Verfahrensbeteiligte: Europäische Kommission (Prozessbevollmächtigte: J. Currall im Beistand von Rechtsanwalt B. Wägenbaur), Rat der Europäischen Union (Prozessbevollmächtigte: J. Herrmann und A. Jensen)

Gegenstand

Rechtsmittel gegen das Urteil des Gerichts für den öffentlichen Dienst der Europäischen Union (Zweite Kammer) vom 29. September 2011, Strobl/Kommission (F-56/05, noch nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht), wegen Aufhebung dieses Urteils

Tenor

1.

Das Rechtsmittel wird zurückgewiesen.

2.

Herr Peter Strobl trägt seine eigenen Kosten sowie die der Europäischen Kommission im vorliegenden Rechtszug entstandenen Kosten.

3.

Der Rat der Europäischen Union trägt seine eigenen Kosten.


(1)  ABl. C 49 vom 18.2.2012.