9.7.2011   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 204/12


Vorabentscheidungsersuchen des Landgerichts Frankfurt am Main (Deutschland) eingereicht am 28. März 2011 — Condor Flugdienst GmbH gegen Jürgen Dörschel

(Rechtssache C-151/11)

2011/C 204/23

Verfahrenssprache: Deutsch

Vorlegendes Gericht

Landgericht Frankfurt am Main

Parteien des Ausgangsverfahrens

Berufungsklägerin: Condor Flugdienst GmbH

Berufungsbeklagter: Jürgen Dörschel

Vorlagefragen:

1.

Steht dem Fluggast eine Ausgleichszahlung nach Art. 7 der Verordnung (1) zu, wenn der Flug nach flugplanmäßigem Start abgebrochen wird und das Flugzeug vor Erreichen des Zielflughafens zum Startflughafen zurückkehrt und anschließend mit einer für eine Ausgleichszahlung relevanten Verspätung erneut startet?

2.

Liegt ein Abbruch bereits vor, wenn nach dem Schließen der Flugzeugtüren der Beförderungsvorgang nicht fortgesetzt wird? Ab wann liegt kein verzögerter Start, sondern ein Abbruch des Starts vor?


(1)  Verordnung (EG) Nr. 261/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. Februar 2004 über eine gemeinsame Regelung für Ausgleichs und Unterstützungsleistungen für Fluggäste im Fall der Nichtbeförderung und bei Annullierung oder großer Verspätung von Flügen und zur Aufhebung der Verordnung (EWG) Nr. 295/91, ABl. L 46, S. 1.