11.6.2011 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
C 173/3 |
Vorabentscheidungsersuchen des Bundespatentgerichts (Deutschland) eingereicht am 25. Februar 2011 — Alfred Strigl gegen Deutsches Patent- und Markenamt
(Rechtssache C-90/11)
2011/C 173/05
Verfahrenssprache: Deutsch
Vorlegendes Gericht
Bundespatentgericht
Parteien des Ausgangsverfahrens
Kläger: Alfred Strigl
Beklagter: Deutsches Patent- und Markenamt
Vorlagefrage
Ist das Eintragungshindernis des Art. 3 Abs. 1b) und/oder c) der Richtlinie 2008/95/EG (1) auch auf ein Wortzeichen anzuwenden, das aus der Zusammenfügung einer beschreibenden Wortkombination und einer nicht beschreibenden Buchstabenfolge besteht, wenn die Buchstabenfolge vom Verkehr als Abkürzung der beschreibenden Wörter wahrgenommen wird, weil sie deren Anfangsbuchstaben wiedergibt, und die Gesamtmarke damit als Kombination sich gegenseitig erläuternder beschreibender Angaben bzw. Abkürzungen verstanden werden kann?
(1) Richtlinie 2008/95/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 22. Oktober 2008 zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Marken (kodifizierte Fassung); ABl. L 299, S. 25.