23.10.2010   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 288/15


Beschluss des Gerichtshofs (Siebte Kammer) vom 17. Juni 2010 (Vorabentscheidungsersuchen des Anotato Dikastirio Kyprou — Republik Zypern) — Giorgos Michalias/Christina A. Ioannou-Michalia

(Rechtssache C-312/09) (1)

(Art. 104 § 3 Abs. 2 der Verfahrensordnung - Verordnung (EG) Nr. 1347/2000 - Art. 2, 42 und 46 - Gerichtliche Zusammenarbeit in Zivilsachen - Zuständigkeit für Ehesachen - Beitritt eines Staates zur Europäischen Union - Vor dem Beitritt eingeleitetes Scheidungsverfahren - Zeitlicher Anwendungsbereich der Verordnung (EG) Nr. 1347/2000)

(2010/C 288/23)

Verfahrenssprache: Griechisch

Vorlegendes Gericht

Anotato Dikastirio Kyprou

Parteien des Ausgangsverfahrens

Kläger: Giorgos Michalias

Beklagte: Christina A. Ioannou-Michalia

Gegenstand

Vorabentscheidungsersuchen — Anotato Dikastirio Kyprou — Zuständigkeit der Gerichte eines Mitgliedstaats (Zypern) für die Auslegung und Anwendung von Art. 2 Abs. 1, Art. 42 und Art. 46 der Verordnung (EG) Nr. 1347/2000 des Rates vom 29. Mai 2000 über die Zuständigkeit und die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen in Ehesachen und in Verfahren betreffend die elterliche Verantwortung für die gemeinsamen Kinder der Ehegatten (ABl. L 160, S. 19) — Scheidungsverfahren, die von den Ehegatten vor den zypriotischen Gerichten nach Inkrafttreten der Verordnung eingeleitet worden sind, jedoch bevor Zypern Mitgliedstaat geworden ist — Scheidungsverfahren, die von der Ehefrau nach dem 1. Mai 2004 bei den Gerichten eines anderen Mitgliedstaats (Vereinigtes Königreich) eingeleitet worden sind, der im gesamten maßgeblichen Zeitraum Mitgliedstaat war — Ehegatten, die beide die zypriotische Staatsangehörigkeit besitzen, jedoch ihren ständigen Wohnsitz im Vereinigten Königreich haben

Tenor

Die Verordnung (EG) Nr. 1347/2000 des Rates vom 29. Mai 2000 über die Zuständigkeit und die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen in Ehesachen und in Verfahren betreffend die elterliche Verantwortung für die gemeinsamen Kinder der Ehegatten ist nicht auf eine Scheidungsklage anwendbar, die bei einem Gericht eines Staates erhoben worden ist, bevor dieser Mitgliedstaat der Europäischen Union geworden ist.


(1)  ABl. C 244 vom 10.10.2009.