5.7.2008 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
C 171/40 |
Klage, eingereicht am 2. Mai 2008 — Procter & Gamble/HABM — Bayer (LIVENSA)
(Rechtssache T-159/08)
(2008/C 171/77)
Sprache der Klageschrift: Englisch
Parteien
Klägerin: The Procter & Gamble Company (Cincinnati, USA) (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwältin K. Sandberg)
Beklagter: Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle)
Andere Beteiligte im Verfahren vor der Beschwerdekammer: Bayer AG (Leverkusen, Deutschland)
Anträge
Die Klägerin beantragt,
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die Entscheidung der Zweiten Beschwerdekammer des Harmonisierungsamts für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle) vom 11. Februar 2008 in der Sache R 960/2007-2 aufzuheben; |
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den Widerspruch Nr. B 873 978 vom 3. Mai 2007 zurückzuweisen; |
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dem HABM die Kosten aufzuerlegen und |
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der anderen Beteiligten im Verfahren vor der Beschwerdekammer die Kosten des Verfahrens vor dem HABM aufzuerlegen. |
Klagegründe und wesentliche Argumente
Anmelderin der Gemeinschaftsmarke: Klägerin.
Betroffene Gemeinschaftsmarke: Wortmarke „LIVENSA“ für Waren der Klasse 5 — Anmeldung Nr. 004 062 725.
Inhaberin des im Widerspruchsverfahren entgegengehaltenen Marken- oder Zeichenrechts: Andere Beteiligte im Verfahren vor der Beschwerdekammer.
Entgegengehaltenes Marken- oder Zeichenrecht: Gemeinschaftsmarke „LYVELSA“ für Waren der Klasse 5.
Entscheidung der Widerspruchsabteilung: Zurückweisung der Markenanmeldung in vollem Umfang.
Entscheidung der Beschwerdekammer: Zurückweisung der Beschwerde.
Klagegründe: Verstoß gegen Art. 8 Abs. 1 Buchst. b der Verordnung (EG) Nr. 40/94 des Rates, da zwischen den beiden zu vergleichenden Marken keine Verwechslungsgefahr bestehe.