5.7.2008   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 171/40


Klage, eingereicht am 2. Mai 2008 — Procter & Gamble/HABM — Bayer (LIVENSA)

(Rechtssache T-159/08)

(2008/C 171/77)

Sprache der Klageschrift: Englisch

Parteien

Klägerin: The Procter & Gamble Company (Cincinnati, USA) (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwältin K. Sandberg)

Beklagter: Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle)

Andere Beteiligte im Verfahren vor der Beschwerdekammer: Bayer AG (Leverkusen, Deutschland)

Anträge

Die Klägerin beantragt,

die Entscheidung der Zweiten Beschwerdekammer des Harmonisierungsamts für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle) vom 11. Februar 2008 in der Sache R 960/2007-2 aufzuheben;

den Widerspruch Nr. B 873 978 vom 3. Mai 2007 zurückzuweisen;

dem HABM die Kosten aufzuerlegen und

der anderen Beteiligten im Verfahren vor der Beschwerdekammer die Kosten des Verfahrens vor dem HABM aufzuerlegen.

Klagegründe und wesentliche Argumente

Anmelderin der Gemeinschaftsmarke: Klägerin.

Betroffene Gemeinschaftsmarke: Wortmarke „LIVENSA“ für Waren der Klasse 5 — Anmeldung Nr. 004 062 725.

Inhaberin des im Widerspruchsverfahren entgegengehaltenen Marken- oder Zeichenrechts: Andere Beteiligte im Verfahren vor der Beschwerdekammer.

Entgegengehaltenes Marken- oder Zeichenrecht: Gemeinschaftsmarke „LYVELSA“ für Waren der Klasse 5.

Entscheidung der Widerspruchsabteilung: Zurückweisung der Markenanmeldung in vollem Umfang.

Entscheidung der Beschwerdekammer: Zurückweisung der Beschwerde.

Klagegründe: Verstoß gegen Art. 8 Abs. 1 Buchst. b der Verordnung (EG) Nr. 40/94 des Rates, da zwischen den beiden zu vergleichenden Marken keine Verwechslungsgefahr bestehe.