21.2.2009   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 44/33


Vorabentscheidungsersuchen des Hoge Raad der Nederlanden (Niederlande), eingereicht am 3. Dezember 2008 — KLG Europe Eersel BV/Reedereikontor Adolf Zeuner GmbH

(Rechtssache C-534/08)

(2009/C 44/54)

Verfahrenssprache: Niederländisch

Vorlegendes Gericht

Hoge Raad der Nederlanden

Parteien des Ausgangsverfahrens

Kassationsbeschwerdeführerin: KLG Europe Eersel BV

Kassationsbeschwerdegegnerin: Reedereikontor Adolf Zeuner GmbH

Vorlagefragen

1.

Verweist der Begriff „zwischen denselben Parteien“ in Art. 34 Nr. 3 der EuGV-Verordnung auf die Regeln zum subjektiven Umfang der Wirkung gerichtlicher Entscheidungen der betreffenden Mitgliedstaaten, oder ist damit eine verordnungsautonome Präzisierung des subjektiven Umfangs der Wirkung konkurrierender Entscheidungen beabsichtigt?

2.

Muss, wenn die erste Frage so beantwortet wird, dass mit dem Begriff „dieselben Parteien“ eine verordnungsautonome Präzisierung des subjektiven Umfangs der Wirkung der konkurrierenden Entscheidungen beabsichtigt ist,

(i)

bei der Auslegung dieses Begriffs in Art. 34 Nr. 3 der EuGV-Verordnung daran angeknüpft werden, wie der EuGH in seinem Urteil vom 19. Mai 1998 in der Rechtssache C-351/96 (Drouot, Slg. 1998, I-3075) den Begriff „zwischen denselben Parteien“ im Sinne von Art. 21 des Brüsseler Übereinkommens, jetzt Art. 27 der EuGV-Verordnung, ausgelegt hat, und

(ii)

K-Line, die Partei im Rotterdamer, aber nicht im Düsseldorfer Verfahren war, wegen der Abtretung und der Beauftragung als „dieselbe Partei“ wie Zeuner, die Partei im Düsseldorfer Verfahren, nicht jedoch im Rotterdamer Verfahren war, angesehen werden?

3.

Ist es für eine erfolgreiche Berufung auf den Ablehnungsgrund in Art. 34 Nr. 3 der EuGV-Verordnung erforderlich, dass

(i)

die im ersuchten Mitgliedstaat ergangene Entscheidung rechtskräftig geworden ist;

(ii)

die im ersuchten Mitgliedstaat ergangene Entscheidung vor Stellung des Antrags auf Vollstreckbarerklärung bzw. vor der Vollstreckbarerklärung erlassen worden ist?