21.2.2009 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
C 44/33 |
Vorabentscheidungsersuchen des Hoge Raad der Nederlanden (Niederlande), eingereicht am 3. Dezember 2008 — KLG Europe Eersel BV/Reedereikontor Adolf Zeuner GmbH
(Rechtssache C-534/08)
(2009/C 44/54)
Verfahrenssprache: Niederländisch
Vorlegendes Gericht
Hoge Raad der Nederlanden
Parteien des Ausgangsverfahrens
Kassationsbeschwerdeführerin: KLG Europe Eersel BV
Kassationsbeschwerdegegnerin: Reedereikontor Adolf Zeuner GmbH
Vorlagefragen
1. |
Verweist der Begriff „zwischen denselben Parteien“ in Art. 34 Nr. 3 der EuGV-Verordnung auf die Regeln zum subjektiven Umfang der Wirkung gerichtlicher Entscheidungen der betreffenden Mitgliedstaaten, oder ist damit eine verordnungsautonome Präzisierung des subjektiven Umfangs der Wirkung konkurrierender Entscheidungen beabsichtigt? |
2. |
Muss, wenn die erste Frage so beantwortet wird, dass mit dem Begriff „dieselben Parteien“ eine verordnungsautonome Präzisierung des subjektiven Umfangs der Wirkung der konkurrierenden Entscheidungen beabsichtigt ist,
|
3. |
Ist es für eine erfolgreiche Berufung auf den Ablehnungsgrund in Art. 34 Nr. 3 der EuGV-Verordnung erforderlich, dass
|