29.8.2009   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 205/11


Urteil des Gerichtshofs (Achte Kammer) vom 2. Juli 2009 — Kommission der Europäischen Gemeinschaften/Hellenische Republik

(Rechtssache C-465/08) (1)

(Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Richtlinie 2005/36/EG - Niederlassungsrecht - Anerkennung von Berufsqualifikationen - Nicht fristgerechte Umsetzung)

2009/C 205/18

Verfahrenssprache: Griechisch

Parteien

Klägerin: Kommission der Europäischen Gemeinschaften (Prozessbevollmächtigte: M. Karanasou-Apostolopoulou und H. Støvlbæk)

Beklagte: Hellenische Republik (Prozessbevollmächtigte: E. Skandalou)

Gegenstand

Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats — Nicht fristgerechter Erlass der Vorschriften, die erforderlich sind, um der Richtlinie 2005/36/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 7. September 2005 über die Anerkennung von Berufsqualifikationen (ABl. L 255, S. 22), mit der die Richtlinie 89/48/ΕWG (ABl. L 19, S. 16) aufgehoben wird, nachzukommen

Tenor

1.

Die Hellenische Republik hat dadurch gegen ihre Verpflichtungen aus der Richtlinie 2005/36/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 7. September 2005 über die Anerkennung von Berufsqualifikationen verstoßen, dass sie die Rechts- und Verwaltungsvorschriften, die erforderlich sind, um dieser Richtlinie nachzukommen, nicht innerhalb der vorgeschriebenen Frist erlassen hat.

2.

Die Hellenische Republik trägt die Kosten.


(1)  ABl. C 327 vom 20.12.2008.