29.8.2009 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
C 205/11 |
Urteil des Gerichtshofs (Achte Kammer) vom 2. Juli 2009 — Kommission der Europäischen Gemeinschaften/Hellenische Republik
(Rechtssache C-465/08) (1)
(Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Richtlinie 2005/36/EG - Niederlassungsrecht - Anerkennung von Berufsqualifikationen - Nicht fristgerechte Umsetzung)
2009/C 205/18
Verfahrenssprache: Griechisch
Parteien
Klägerin: Kommission der Europäischen Gemeinschaften (Prozessbevollmächtigte: M. Karanasou-Apostolopoulou und H. Støvlbæk)
Beklagte: Hellenische Republik (Prozessbevollmächtigte: E. Skandalou)
Gegenstand
Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats — Nicht fristgerechter Erlass der Vorschriften, die erforderlich sind, um der Richtlinie 2005/36/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 7. September 2005 über die Anerkennung von Berufsqualifikationen (ABl. L 255, S. 22), mit der die Richtlinie 89/48/ΕWG (ABl. L 19, S. 16) aufgehoben wird, nachzukommen
Tenor
1. |
Die Hellenische Republik hat dadurch gegen ihre Verpflichtungen aus der Richtlinie 2005/36/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 7. September 2005 über die Anerkennung von Berufsqualifikationen verstoßen, dass sie die Rechts- und Verwaltungsvorschriften, die erforderlich sind, um dieser Richtlinie nachzukommen, nicht innerhalb der vorgeschriebenen Frist erlassen hat. |
2. |
Die Hellenische Republik trägt die Kosten. |
(1) ABl. C 327 vom 20.12.2008.