4.4.2009   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 82/4


Urteil des Gerichtshofs (Große Kammer) vom 10. Februar 2009 (Vorabentscheidungsersuchen des House of Lords — Vereinigtes Königreich) — Allianz SpA, vormals Riunione Adriatica Di Sicurtà SpA, Generali Assicurazioni Generali SpA/West Tankers Inc.

(Rechtssache C-185/07) (1)

(Anerkennung und Vollstreckung ausländischer Schiedssprüche - Verordnung [EG] Nr. 44/2001 - Anwendungsbereich - Befugnis eines Gerichts eines Mitgliedstaats zum Erlass einer Anordnung, die einer Partei die Einleitung oder Fortführung eines Verfahrens vor einem Gericht eines anderen Mitgliedstaats mit der Begründung verbietet, dass dieses Verfahren einer Schiedsvereinbarung zuwiderlaufe - New Yorker Übereinkommen)

(2009/C 82/06)

Verfahrenssprache: Englisch

Vorlegendes Gericht

House of Lords

Parteien des Ausgangsverfahrens

Klägerin: Allianz SpA, vormals Riunione Adriatica Di Sicurtà SpA, Generali Assicurazioni Generali SpA

Beklagte: West Tankers Inc.

Gegenstand

Vorabentscheidungsersuchen des House of Lords (Vereinigtes Königreich) — Auslegung der Verordnung (EG) Nr. 44/2001 des Rates vom 22. Dezember 2000 über die gerichtliche Zuständigkeit und die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen (ABl. L 12, S. 1) — Befugnis eines Gerichts eines Mitgliedstaats, einer Partei aufzugeben, kein gerichtliches Verfahren in einem anderen Mitgliedstaat einzuleiten oder fortzuführen, weil ein solches Verfahren gegen eine Schiedsvereinbarung verstößt

Tenor

Der Erlass einer Anordnung durch ein Gericht eines Mitgliedstaats, mit der einer Person die Einleitung oder Fortführung eines Verfahrens vor den Gerichten eines anderen Mitgliedstaats mit der Begründung verboten wird, dass ein solches Verfahren gegen eine Schiedsvereinbarung verstoße, ist mit der Verordnung (EG) Nr. 44/2001 des Rates vom 22. Dezember 2000 über die gerichtliche Zuständigkeit und die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen unvereinbar.


(1)  ABl. C 155 vom 7.7.2007.