26.1.2008   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 22/16


Urteil des Gerichtshofs (Fünfte Kammer) vom 29. November 2007 — Kommission der Europäischen Gemeinschaften/Italienische Republik

(Rechtssache C-112/07) (1)

(Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Richtlinie 2004/80/EG - Polizeiliche und justizielle Zusammenarbeit in Strafsachen - Entschädigung der Opfer von Straftaten - Keine fristgemäße Umsetzung)

(2008/C 22/31)

Verfahrenssprache: Italienisch

Parteien

Klägerin: Kommission der Europäischen Gemeinschaften (Prozessbevollmächtigte: M. Condou-Durande und E. De Persio)

Beklagte: Italienische Republik (Prozessbevollmächtigte: I. Braguglia und Rechtsanwalt D. Del Gaizo)

Gegenstand

Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats — Kein fristgemäßer Erlass der Vorschriften, die erforderlich sind, um der Richtlinie 2004/80/EG des Rates vom 29. April 2004 zur Entschädigung der Opfer von Straftaten (ABl. L 261, S. 15) nachzukommen

Tenor

1.

Die Italienische Republik hat dadurch gegen ihre Verpflichtungen aus der Richtlinie 2004/80/EG des Rates vom 29. April 2004 zur Entschädigung der Opfer von Straftaten verstoßen, dass sie nicht fristgemäß die Rechts- und Verwaltungsvorschriften erlassen hat, die erforderlich sind, um dieser Richtlinie nachzukommen.

2.

Die Italienische Republik trägt die Kosten.


(1)  ABl. C 117 vom 26.5.2007.