26.1.2008   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 22/54


Urteil des Gerichts für den öffentlichen Dienst (Zweite Kammer) vom 13. Dezember 2007 — Basili/Kommission

(Rechtssache F-108/06) (1)

(Öffentlicher Dienst - Beamte - Beurteilung - Beurteilung der beruflichen Entwicklung - Beurteilungsjahr 2004 - Aufhebungsklage - Personalvertreter - Stellungnahme der Ad-hoc-Gruppe)

(2008/C 22/103)

Verfahrenssprache: Französisch

Parteien

Klägerin: Tamara Diomede Basili (Brüssel, Belgien) (Prozessbevollmächtigte: zunächst Rechtsanwälte T. Bontinck und J. Feld, dann Rechtsanwalt T. Bontinck)

Beklagte: Kommission der Europäischen Gemeinschaften (Prozessbevollmächtigte: D. Martin und H. Kraemer)

Gegenstand der Rechtssache

Aufhebung der der Klägerin am 10. November 2005 mitgeteilten Beurteilung der beruflichen Entwicklung, da diese die Stellungnahme der „Ad-hoc-Gruppe für die Beurteilung der Personalvertreter und die Abgabe von Beförderungsvorschlägen für diesen Personenkreis“ nicht berücksichtigt

Tenor des Urteils

1.

Die Klage wird abgewiesen.

2.

Jede Partei trägt ihre eigenen Kosten.


(1)  ABl. C 261 vom 28.10.2006, S. 37.