26.1.2008   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 22/7


Urteil des Gerichtshofs (Zweite Kammer) vom 6. Dezember 2007 — Luigi Marcuccio/Kommission der Europäischen Gemeinschaften

(Rechtssache C-59/06 P) (1)

(Rechtsmittel - Beamter - Planstelle in einem Drittland - Neuzuweisung der Planstelle und des Stelleninhabers - Grundsatz der Wahrung der Verteidigungsrechte - Tragweite - Beweislast)

(2008/C 22/12)

Verfahrenssprache: Italienisch

Verfahrensbeteiligte

Rechtsmittelführer: Luigi Marcuccio (Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt L. Garofalo)

Andere Verfahrensbeteiligte: Kommission der Europäischen Gemeinschaften (Prozessbevollmächtigte: J. Currall und C. Berardis-Kayser, Rechtsanwalt A. Dal Ferro)

Gegenstand

Rechtsmittel gegen das Urteil des Gerichts erster Instanz (Fünfte Kammer) vom 24. November 2005, Marcuccio/Kommission (T-236/02), mit dem das Gericht eine Klage auf Aufhebung der Entscheidung der Kommission über die Neuzuweisung der Planstelle des Klägers von der Delegation der Kommission in Luanda (Angola) an den Sitz des Organs in Brüssel sowie auf Schadensersatz abgewiesen hat

Tenor

1.

Das Urteil des Gerichts erster Instanz der Europäischen Gemeinschaften vom 24. November 2005, Marcuccio/Kommission (T-236/02), wird aufgehoben.

2.

Die Sache wird an das Gericht erster Instanz der Europäischen Gemeinschaften zurückverwiesen.

3.

Die Kostenentscheidung bleibt vorbehalten.


(1)  ABl. C 96 vom 22.4.2006.