6.11.2010   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 301/20


Urteil des Gerichts vom 13. September 2010 — Éditions Jacob/Kommission

(Rechtssache T-279/04) (1)

(Wettbewerb - Zusammenschlüsse - Französischsprachiger Verlag - Entscheidung, den Zusammenschluss unter der Bedingung einer Weiterveräußerung von Vermögenswerten für mit dem Gemeinsamen Markt vereinbar zu erklären - Nichtigkeitsklage eines nicht zum Zuge gekommenen Übernahmeanwärters - Begründungspflicht - Täuschung - Rechtsfehler - Offensichtlicher Ermessensfehler - Verordnung (EWG) Nr. 4064/89)

2010/C 301/29

Verfahrenssprache: Französisch

Verfahrensbeteiligte

Klägerin: Éditions Odile Jacob SAS (Paris, Frankreich) (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte O. Fréget, W. van Weert, I. de Seze, M. Struys, M. Potel und L. Eskenazi)

Beklagte: Europäische Kommission (Prozessbevollmächtigte: zunächst A. Whelan, O. Beynet, A. Bouquet und F. Arbault, dann A. Bouquet und O. Beynet)

Streithelferin zur Unterstützung der Beklagten: Lagardère SCA (Paris) (Prozessbevollmächtigte: zunächst Rechtsanwälte A. Winckler und I. Girgenson, dann Rechtsanwälte A. Winckler, F. de Bure und J.-B. Pinçon)

Gegenstand

Klage auf Nichtigerklärung der Entscheidung 2004/422/EG der Kommission vom 7. Januar 2004 zur Vereinbarkeit eines Zusammenschlusses mit dem Gemeinsamen Markt und dem Abkommen über den Europäischen Wirtschaftsraum (Sache COMP/M.2978 — Lagardère/Natexis/VUP) (ABl. L 125, S. 54)

Tenor

1.

Die Klage wird abgewiesen.

2.

Die Éditions Odile Jacob SAS trägt ihre eigenen Kosten sowie die Kosten der Europäischen Kommission und der Lagardère SCA.


(1)  ABl. C 262 vom 23.10.2004.