6.11.2010 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
C 301/20 |
Urteil des Gerichts vom 13. September 2010 — Éditions Jacob/Kommission
(Rechtssache T-279/04) (1)
(Wettbewerb - Zusammenschlüsse - Französischsprachiger Verlag - Entscheidung, den Zusammenschluss unter der Bedingung einer Weiterveräußerung von Vermögenswerten für mit dem Gemeinsamen Markt vereinbar zu erklären - Nichtigkeitsklage eines nicht zum Zuge gekommenen Übernahmeanwärters - Begründungspflicht - Täuschung - Rechtsfehler - Offensichtlicher Ermessensfehler - Verordnung (EWG) Nr. 4064/89)
2010/C 301/29
Verfahrenssprache: Französisch
Verfahrensbeteiligte
Klägerin: Éditions Odile Jacob SAS (Paris, Frankreich) (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte O. Fréget, W. van Weert, I. de Seze, M. Struys, M. Potel und L. Eskenazi)
Beklagte: Europäische Kommission (Prozessbevollmächtigte: zunächst A. Whelan, O. Beynet, A. Bouquet und F. Arbault, dann A. Bouquet und O. Beynet)
Streithelferin zur Unterstützung der Beklagten: Lagardère SCA (Paris) (Prozessbevollmächtigte: zunächst Rechtsanwälte A. Winckler und I. Girgenson, dann Rechtsanwälte A. Winckler, F. de Bure und J.-B. Pinçon)
Gegenstand
Klage auf Nichtigerklärung der Entscheidung 2004/422/EG der Kommission vom 7. Januar 2004 zur Vereinbarkeit eines Zusammenschlusses mit dem Gemeinsamen Markt und dem Abkommen über den Europäischen Wirtschaftsraum (Sache COMP/M.2978 — Lagardère/Natexis/VUP) (ABl. L 125, S. 54)
Tenor
1. |
Die Klage wird abgewiesen. |
2. |
Die Éditions Odile Jacob SAS trägt ihre eigenen Kosten sowie die Kosten der Europäischen Kommission und der Lagardère SCA. |
(1) ABl. C 262 vom 23.10.2004.