„Rechtsangleichung – Verbraucherschutz – Kundenwerbung an der Haustür – Richtlinie 85/577/EWG – Anwendungsbereich – Einheitliches Finanzgeschäft, das einen Realkreditvertrag und einen Immobilienkaufvertrag umfasst – Ausschluss – Widerruf des Kreditvertrags – Keine Auswirkung auf den Kaufvertrag“