Schlüsselwörter
Leitsätze

Schlüsselwörter

Völkerrechtliche Verträge – Assoziierungsabkommen EWG–Türkei – Durch das Assoziierungsabkommen EWG–Türkei geschaffener Assoziationsrat – Beschluss über die Freizügigkeit der Arbeitnehmer – Familienzusammenführung – Familienangehörige eines dem regulären Arbeitsmarkt eines Mitgliedstaats angehörenden türkischen Arbeitnehmers – Begriff – Stiefsohn, der noch nicht 21 Jahre alt ist oder Unterhalt bezieht – Einbeziehung

(Beschluss Nr. 1/80 des Assoziationsrates EWG–Türkei, Artikel 7 Satz 1)

Leitsätze

Artikel 7 Satz 1 des Beschlusses Nr. 1/80 des Assoziationsrates EWG–Türkei ist dahin auszulegen, dass der noch nicht 21 Jahre alte oder Unterhalt beziehende Stiefsohn eines türkischen Arbeitnehmers, der dem regulären Arbeitsmarkt eines Mitgliedstaats angehört, Familienangehöriger im Sinne dieser Vorschrift ist und die Rechte nach diesem Beschluss besitzt, wenn er ordnungsgemäß die Genehmigung erhalten hat, zu diesem Arbeitnehmer in den Aufnahmemitgliedstaat zu ziehen.

(vgl. Randnr. 48 und Tenor)