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Freizuegigkeit - Arbeitnehmer - Zugang zum Beruf - Stelle eines Dozenten einer öffentlichen Unterrichtseinrichtung - Verlangen von Sprachkenntnissen - Zulässigkeit - Grenzen
( Verordnung Nr . 1612/68 des Rates, Artikel 3 Absatz 1 )
Die Vollzeitdauerplanstelle eines Dozenten an einer öffentlichen Berufsbildungseinrichtung ist eine Stelle, deren Besonderheit es im Sinne von Artikel 3 Absatz 1 Unterabsatz 2 der Verordnung Nr . 1612/68 rechtfertigt, Sprachkenntnisse zu verlangen, sofern dieses Verlangen Teil einer Politik zur Förderung der National - und ersten Amtssprache ist und verhältnismässig und ohne Diskriminierung durchgeführt wird .