EUROPÄISCHE KOMMISSION
Straßburg, den 11.2.2025
COM(2025) 47 final
MITTEILUNG DER KOMMISSION AN DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT, DEN RAT, DEN EUROPÄISCHEN WIRTSCHAFTS- UND SOZIALAUSSCHUSS UND DEN AUSSCHUSS DER REGIONEN
Ein einfacheres und schnelleres Europa: Mitteilung über die Umsetzung und Vereinfachung
I.Einleitung
In den kommenden fünf Jahren wird die Kommission – wie in den politischen Leitlinien
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dargelegt – ein ambitioniertes Programm mit zukunftsorientierten, innovativen Strategien und bleibend hohen Standards verfolgen. Diese neuen Initiativen werden aus dem Fundament einer prosperierenden, vielfältigen und fairen Europäischen Union erwachsen, damit es noch erstrebenswerter wird, in Europa zu leben, zu arbeiten und zu investieren.
Gleichzeitig werden wir den Regelungsaufwand für die Menschen, Unternehmen und Verwaltungen in der EU drastisch verringern. Um Wohlstand und Widerstandsfähigkeit zu fördern, wird die Kommission in nie dagewesenem Umfang für Vereinfachung sorgen, um Chancen, Innovation und Wachstum zu ermöglichen. Wir werden sehr dynamisch ans Werk gehen, um bei Strategien und Rechtsvorschriften der EU mehr Tempo zu machen, sie zu vereinfachen und zu verbessern und Vorschriften klarer, verständlicher und schneller umsetzbar zu gestalten. Wir werden auch unsere Zusammenarbeit mit allen einschlägigen Institutionen und Interessenträgern vertiefen, damit geteilte Verantwortung bessere Ergebnisse zeitigt.
In der heutigen instabilen und unsicheren Welt ist es wichtiger denn je, die Wettbewerbsfähigkeit der EU zu stärken. Dafür braucht es einen rechtlichen Rahmen, der die Gründung und das Wachstum von Unternehmen stimuliert und die Menschen so einfach, schnell und wirksam wie möglich schützt und befähigt. Und es erfordert auch einen Fokus auf die sich wandelnden Gegebenheiten vor Ort sowie einen klaren Kurs, um unsere wirtschaftlichen, sozialen und ökologischen Ziele möglichst kosteneffizient zu erreichen.
Hohe Standards können ein überzeugender Wettbewerbsvorteil sein. In vielen Fällen untermauern sie den Wert und die Qualität europäischer Produkte, schützen unsere Bürgerinnen und Bürger, fördern Innovationen und sorgen dafür, dass unsere Wirtschaft nachhaltig und fair ist. Diese Vorteile kommen aber nur dann zum Tragen, wenn die EU-Vorschriften verhältnismäßig, wirksam, vollständig und konsequent umgesetzt werden. Unsere Vorschriften müssen mit Blick auf den menschlichen und technologischen Fortschritt auch mit den Grenzen des Möglichen Schritt halten und auf globale Entwicklungen reagieren können.
Im Draghi-Bericht
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wird hervorgehoben, dass sich die Anhäufung von Vorschriften auf verschiedenen Ebenen im Laufe der Zeit, ihre zunehmende Komplexität und die Herausforderungen bei ihrer Umsetzung ganz erheblich auf die Wettbewerbsfähigkeit Europas auswirken und unser wirtschaftliches Potenzial und unseren Wohlstand einschränken. Jetzt ist der Moment für eine Bestandsaufnahme und für die Verbesserung unseres Regelungsrahmens, damit wir unserer vereinbarten Ziele schneller erreichen können.
Dies erfordert entschlossenes, abgestimmtes Handeln – und kein schrittweises Vorgehen. Die Kommission, das Europäische Parlament, der Rat, die Behörden der Mitgliedstaaten auf allen Ebenen und die Interessenträger werden zusammenarbeiten müssen, um die EU-, nationalen und regionalen Vorschriften zu straffen und zu vereinfachen und die politischen Maßnahmen wirksamer umzusetzen. Auch im Binnenmarkt ist es notwendig, die regulatorische Fragmentierung zu überwinden, um so ein erhebliches zusätzliches Wirtschaftswachstum zu fördern.
In dieser Mitteilung wird eine visionäre Agenda für Umsetzung und Vereinfachung dargelegt, die Menschen und Unternehmen schnelle und sichtbare Verbesserungen bringt – für eine wohlhabendere, CO2-ärmere und resilientere EU. Die im Arbeitsprogramm der Kommission für 2025 umrissenen Omnibus-Pakete werden die ersten Ergebnisse in diesem Mandat sein, die wir zu erbringen haben. Aber sie sind nur der Anfang. Diese Anstrengungen werden während des gesamten Mandats mit dem Ziel fortgesetzt, in enger Abstimmung mit Praktikern und Interessenträgern den gesamten Besitzstand an EU-Rechtsvorschriften einem Belastungstest zu unterziehen.
In dieser Mitteilung wird ein umfassendes Instrumentarium skizziert, mit dem Ergebnisse erzielt werden sollen – ohne jedoch überflüssige Verfahrens- oder Verwaltungsebenen zu schaffen. Stattdessen wird die Kommission ihre Anstrengungen und Ressourcen auf den Einsatz dieser Instrumente richten, um die Vorschriften unkomplizierter und ihre Umsetzung kosteneffizienter zu gestalten. In diesen Wandel der Regulierungs- und Unternehmenskultur wird unsere gesamte Organisation einbezogen. Jede Dienststelle der Kommission wird sich an diesen Rationalisierungsbemühungen beteiligen.
Das Vorgehen der Kommission für die Umsetzung und Vereinfachung wird von der Notwendigkeit geleitet, die Vergangenheit zu bilanzieren, in der Gegenwart Kurs zu halten und die Zukunft zu gestalten. Um unsere politischen Ziele besser zu erreichen, werden wir die bestehenden Vorschriften, wo immer dies erforderlich ist, vereinfachen und eine bessere Umsetzung sicherstellen. Wir werden unseren Regulierungsrahmen überprüfen und anpassen, um ihn besser auf die Bedürfnisse von Menschen und Unternehmen abzustimmen. Die Kommission wird bei der Ausarbeitung von Vereinfachungsvorschlägen den Grundsätzen der besseren Rechtsetzung und der Rechtssicherheit gebührend Rechnung tragen. Neue Instrumente für eine bessere Rechtsetzung und Vereinfachung werden sicherstellen, dass künftige Rechtsvorschriften von Anfang an unter Berücksichtigung der Aspekte Umsetzung und Vereinfachung konzipiert werden. Mit all diesen Maßnahmen streben wir an, unsere wirtschaftlichen, sozialen und ökologischen Ziele wirksamer und effizienter zu erreichen.
II.Sicherstellen, dass die EU-Politik Ergebnisse bringt
In den vergangenen Jahren hat die EU ihre Entschlossenheit demonstriert, Herausforderungen direkt zu bewältigen, und hat sich rasch auf ehrgeizige politische Maßnahmen geeinigt, um auf zahlreiche komplexe Krisen und Ereignisse zu reagieren. Für unseren Erfolg müssen wir sowohl für eine wirksame Umsetzung sorgen als auch verhindern, dass durch die geballten Belastungen für Menschen, Unternehmen und Verwaltungen unsere Vorhaben durchkreuzt werden.
Das Thema Umsetzung betrifft die Mitgliedstaaten in erster Linie, wenn sie EU-Recht in nationales Recht aufnehmen und sicherstellen, dass es durchgesetzt wird. Sie betrifft auch die Anwendung von Vorschriften durch Behörden, Menschen und Unternehmen. Selbst in Bereichen, in denen es kein verbindliches EU-Recht gibt, ist die koordinierte Arbeit an den auf EU-Ebene vereinbarten Zielen unerlässlich geworden, um Ergebnisse zu erzielen. Diese koordinierte Arbeit ist auch nötig, damit zusätzliche nationale Anforderungen, die sich nicht aus dem EU-Recht ergeben – die sogenannte „Überregulierung“
III
– nicht zu einer Fragmentierung des Binnenmarkts führen und Menschen und Unternehmen noch stärker belasten. Kurzum, es handelt sich um eine gemeinsame Verantwortung.
Mängel bei der Umsetzung der Vorschriften und bei der Vollendung des Binnenmarkts
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wirken sich nachteilig auf unseren Wohlstand und unsere Wettbewerbsfähigkeit aus. Sie können auch die Fähigkeit der EU unterminieren, ihre politischen Ziele zu erreichen und die Werte der Union zu verteidigen. Dadurch können Menschen und Unternehmen nicht in vollem Umfang von den Vorteilen der EU-Politik profitieren, und Unternehmen sehen sich häufig erheblichen Herausforderungen gegenüber, um regulatorische Hürden und Verwaltungsaufwand zu meistern
V
.
Im Zuge des tiefgreifenderen Wandels der Regulierungskultur muss sich die EU darauf konzentrieren, die Umsetzung der Vorschriften zu verbessern und die Kräfte von EU-Organen, Mitgliedstaaten und Interessenträgern zu bündeln. Die Kommission wird ihre Arbeit zugunsten einer besseren Umsetzung beschleunigen, und zwar durch:
a)engere Zusammenarbeit mit den Mitgliedstaaten
b)Investitionen in Verwaltungskapazitäten, digitale Instrumente und Daten
c)effektivere Kooperation mit Interessenträgern und
d)rasche und entschlossene Durchsetzungsmaßnahmen
a) Engere Zusammenarbeit mit den Mitgliedstaaten
Die Zusammenarbeit mit den Mitgliedstaaten bei der Umsetzung des EU-Rechts ist der schnellste Weg, um sicherzustellen, dass die EU-Vorschriften ihren Zweck erfüllen. Sie trägt auch dazu bei, dass es erst gar nicht zu Verstößen kommt. Für die Kommission heißt dies, den Dialog mit den Mitgliedstaaten zu intensivieren und sie bei der korrekten und fristgerechten Umsetzung des EU-Rechts besser zu unterstützen.
Wenn ein wichtiger Rechtsakt vom Europäischen Parlament und vom Rat fertiggestellt wird, wird die Kommission systematisch eine Umsetzungsstrategie
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ausarbeiten, um ihre Unterstützung für die Mitgliedstaaten während des gesamten Umsetzungsprozesses zu planen. In der Strategie werden (rechtliche, administrative oder praktische) Herausforderungen bei der Umsetzung und Anwendung des Rechtsakts identifiziert und Vereinbarungen zur Verfolgung der Fortschritte, Unterstützungsmaßnahmen (auch für KMU) und ein klarer Zeitplan festgelegt. Die aktuelle Accele-RES-Strategie ist ein gutes Beispiel, sie hilft den Mitgliedstaaten, gestraffte Genehmigungsverfahren im Rahmen der Erneuerbare-Energien-Richtlinie
VII
umzusetzen.
Frühzeitige Informationen aus den Mitgliedstaaten und von den Interessenträgern sind für die Kommission von entscheidender Bedeutung, um wirksame Umsetzungsstrategien auszuarbeiten, die gezielte und effektive Unterstützungsmaßnahmen umfassen. Für Richtlinien werden erläuternde Vorlagen der Kommission und Umsetzungsfahrpläne, die von den Mitgliedstaaten zu ergänzen sind, für eine schnellere und vollständige Umsetzung sorgen. Ebenso würde die Aktualisierung nationaler Verpflichtungen, die über die Anforderungen des EU-Rechts hinausgehen (Überregulierung), helfen, gegen die Auswirkungen unterschiedlicher Vorschriften in der EU anzugehen.
Die Kommission wird Expertengruppen und Ähnliches nutzen, um engere Partnerschaften zwischen nationalen Behörden aufzubauen, die Umsetzung zu fördern und für die gegenseitige Unterstützung der Mitgliedstaaten untereinander zu sorgen. Der freiwillige Ansatz der Taskforce für die Durchsetzung der Binnenmarktvorschriften, in der die Kommission und die Mitgliedstaaten zur Beseitigung von Markthemmnissen zusammenarbeiten, kann als Modell für ähnliche Arbeiten in anderen Bereichen wie etwa Wettbewerb, Telekommunikation oder Energie dienen. Darüber hinaus können die EU-Regulierungsagenturen auch helfen, eine einheitliche Anwendung des EU-Rechts zu erreichen, insbesondere indem sie zu einer gemeinsamen Aufsichtskultur beitragen.
b) Investitionen in Verwaltungskapazitäten, digitale Instrumente und Daten
Eine wirksame Umsetzung politischer Maßnahmen ist nur mit gut ausgestatteten und effizienten öffentlichen Verwaltungen möglich. Dies erfordert einen hohen Grad an Digitalisierung und Zugang zu Daten und Nachweisen
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sowie eine angemessene Personalausstattung und angemessene Kompetenzen in allen an der Umsetzung beteiligten Verwaltungen. Die EU verfügt über eine Reihe von Instrumenten und Programmen, um Umsetzung, Überwachung und Evaluierung zu unterstützen. Insbesondere hilft das Instrument für technische Unterstützung den Mitgliedstaaten beim Aufbau ihrer Verwaltungskapazitäten, bei der Digitalisierung, der Durchführung von Reformen und der Umsetzung der EU-Prioritäten insgesamt, wobei die Mitgliedstaaten möglichst wenig belastet werden. Im Rahmen des europäischen Verwaltungsraums (ComPAct)
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unterstützt die Kommission den Ausbau der Verwaltungskapazitäten auf nationaler, regionaler und lokaler Ebene – mit Schwerpunkt auf Kompetenzen und dem digitalen und grünen Wandel – sowie den Austausch von Beamtinnen und Beamten, um bewährte Verfahren zu erörtern und über Grenzen hinweg an gemeinsamen Problemen zu arbeiten
X
. Darüber hinaus erleichtert die Kommission im Rahmen des Binnenmarkt-Informationssystems die grenzüberschreitende digitale Verwaltungszusammenarbeit bei der Umsetzung der Binnenmarktvorschriften.
Die Kommission wird die wirksame Nutzung solcher Instrumente bei der Umsetzung wichtiger neuer Strategien oder Rechtsvorschriften fördern.
c) Effektivere Kooperation mit Interessenträgern
Manche Herausforderungen bei der Umsetzung sind nicht vorhersehbar. Aus diesem Grund tauscht sich die Kommission regelmäßig mit Interessenträgern und Praktikern aus und holt Rückmeldungen darüber ein, was funktioniert und was nicht. So kann sie Möglichkeiten zur Verbesserung und Erleichterung der Umsetzung ermitteln.
Jedes Kommissionsmitglied wird jährlich mindestens zwei Dialoge über die Umsetzung mit Interessenträgern abhalten. Ziel ist es, Fortschritte zu beurteilen und Bereiche zu ermitteln, die angegangen werden müssen, damit die EU-Politik Ergebnisse erzielen kann. Die Dialoge richten sich an die wichtigsten von der EU-Politik betroffenen Gruppen wie die Industrie – einschließlich KMU –, Sozialpartner, regionale und lokale Behörden und die Zivilgesellschaft und zielen auf eine ausgewogene Interessenvertretung und Beteiligung ab. Die Ergebnisse werden in jährlichen Fortschrittsberichten über die Durchsetzung und Umsetzung mitgeteilt. Diese werden dazu beitragen, Probleme wie mangelhafte Umsetzung, Überregulierung, Übererfüllung oder Fragmentierung aufzudecken und Möglichkeiten zur Vereinfachung und Harmonisierung zu ermitteln. Die Dialoge werden sofort aufgenommen, die erste Runde findet im ersten Halbjahr 2025 statt.
d) Rasche und entschlossene Durchsetzungsmaßnahmen
Sollten trotz der oben dargelegten Unterstützung durch die Kommission weiterhin Mängel bei der Umsetzung und Anwendung des EU-Rechts bestehen, werden wir zügig handeln, um die Einhaltung von Vorschriften zu gewährleisten. Sektorspezifische Überwachungs- und Präventionsmechanismen
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und Problemlösungsinstrumente
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bleiben hilfreich, um Schwierigkeiten bei der Einhaltung von Vorschriften zu ermitteln und konkrete Probleme zu bewältigen. Rasche Lösungen können auch durch einen Dialog zur Vermeidung eines Vertragsverletzungsverfahrens
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erreicht werden.
Wenn trotz gemeinsamer Bemühungen die vereinbarten Vorschriften nicht rechtzeitig umgesetzt werden, ist ein Vertragsverletzungsverfahren erforderlich, dessen Gründe klar mitgeteilt werden müssen. Die Kommission wird als Hüterin der Verträge entschlossene Durchsetzungsmaßnahmen verfolgen, um die Umsetzung der Vorschriften sicherzustellen und die Fragmentierung des Binnenmarkts und jegliche rechtswidrige Überregulierung
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zu bekämpfen. Sie wird bei ihrem strategischen Ansatz
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bleiben und zuerst gegen Verstöße vorgehen, die sich am stärksten auf öffentliche und geschäftliche Interessen auswirken.
Die Zahl der anhängigen Vertragsverletzungsverfahren ist nach wie vor hoch (rund 1 500 Fälle
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Anfang 2025), von denen einige seit Langem anhängig sind. Die Kommission wird ihre Arbeit zum erfolgreichen Abschluss von Vertragsverletzungsverfahren fortsetzen, damit das EU-Recht den beabsichtigten Nutzen bringt. Werden in den frühen Phasen des Vertragsverletzungsverfahrens Verstöße gegen das EU-Recht nicht abgestellt, wird die Kommission nicht zögern, den Gerichtshof der Europäischen Union anzurufen und finanzielle Sanktionen zu beantragen, sofern dies rechtlich möglich ist
XVII
.
III.Europa einfacher und schneller machen
Der grüne und der digitale Wandel verändern die Volkswirtschaften und Gesellschaften der Welt und führen zu einem intensiven Wettbewerb um Ressourcen und Innovation. Um unter diesen neuen Bedingungen Erfolg zu haben, braucht es ein mutiges Vorgehen, um unsere Wettbewerbsfähigkeit unter anderem durch eine Vereinfachung unseres Regelungsrahmens anzukurbeln, ohne unsere politischen Ziele und hohen Standards zu untergraben. Mit diesem neuen Vorgehen sollen nach Möglichkeit alle Ursachen des Regelungsaufwands – Berichterstattungspflichten, wiederkehrende Verwaltungskosten sowie Befolgungskosten im Allgemeinen – angegangen und geeignete Wege gefunden werden, um das angestrebte Ziel der Regelung rationell und effizient zu verfolgen.
Die Kommission hat in den letzten Jahren Schritte unternommen, um den Verwaltungsaufwand zu verringern. Im März 2023 legte sie das Ziel fest, den mit EU-Anforderungen verbundenen Berichterstattungsaufwand für Unternehmen und Behörden um 25 % zu verringern, ohne dass die politischen Ziele dadurch unterminiert werden
XVIII
. Mit ihrem Arbeitsprogramm für 2024
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legte sie ein erstes Paket mit 41 Maßnahmen vor, um dieses Ziel zu erreichen. Zu den hervorzuhebenden Maßnahmen zählten die Reform des Zollkodex der Union, die allein 2,7 Mrd. EUR einsparen dürfte, Schwellenwert-Anpassungen der Rechnungslegungsrichtlinie, wovon mehr als eine Million Unternehmen profitieren, und ein gemeinsames elektronisches Formular für die Meldung entsandter Arbeitnehmer
XX
.
Im Jahr 2025 hat die Kommission Vereinfachungen vorgenommen, den Berichterstattungsaufwand verringert, Bürokratie abgebaut, das Genehmigungsverfahren gestrafft und für Vereinfachungen bei obersten Prioritäten der Gesetzgebung für die nächsten fünf Jahre gesorgt. Alle Kommissionsmitglieder werden, koordiniert vom Kommissionsmitglied für die Umsetzung und Vereinfachung, diese Ziele in ihren Zuständigkeitsbereichen verfolgen.
Diese Änderungen ergänzen den bestehenden One-in-one-out-Ansatz, mit dem die Kosten neuer Rechtsvorschriften durch eine Verringerung des Verwaltungsaufwands
XXI
, in der Regel in denselben Politikbereichen, ausgeglichen werden sollen
XXII
. Aus dem seit 2022 vollständig umgesetzten Ansatz ergaben sich Vorschläge der Kommission, die zu erheblichen Nettokosteneinsparungen führen würden, wenn sie von den Mitgesetzgebern in Gänze angenommen würden
XXIII
.
Ein Vereinfachungsprozess, der auf umfassenden Überprüfungen und gezielten Änderungen unserer Vorschriften beruht, wird den Menschen und Unternehmen – einschließlich unserer 33 Millionen KMU und vieler Tausend kleiner Unternehmen mit mittlerer Kapitalisierung – das Leben erleichtern. Wir werden mit ihnen zusammenarbeiten, um unsere Instrumente für Online-Feedback
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optimal einzusetzen und so mehr über Umsetzungsprobleme und Vereinfachungsmöglichkeiten zu erfahren.
Die Kommission wird auf der Arbeit der Plattform „Fit for Future“ aufbauen, einer hochrangigen Expertengruppe, die in den letzten Jahren einen wesentlichen Beitrag zu den Vereinfachungsbemühungen geleistet hat
XXV
. Die Mitglieder der Plattform brachten Fachwissen aus nationalen Verwaltungen, Unternehmen, von Sozialpartnern und aus der Zivilgesellschaft, aus dem Ausschuss der Regionen und dem Wirtschafts- und Sozialausschuss ein. Das Netzwerk regionaler Hubs zur Bewertung der Durchführung der EU-Politik (RegHub) gab ebenfalls Rückmeldung zu den Herausforderungen bei der Umsetzung auf regionaler und lokaler Ebene.
Um diese Erkenntnisse in die Praxis umzusetzen, wird die Kommission die folgenden Instrumente und Maßnahmen nutzen:
a)neue Ziele für die Verringerung des Verwaltungsaufwands
b)Priorisierung neuer Vereinfachungsmaßnahmen
c)schrittweise Stresstests für den EU-Besitzstand
d)einen einfacheren, gezielteren und wirkungsvolleren EU-Haushalt und
e)Praxisnähe durch Realitätschecks
a)Neue Ziele zur Verringerung des Verwaltungsaufwands
Um nachhaltige und messbare Bemühungen in den kommenden Jahren zu gewährleisten, hat die Kommission sich das Ziel gesetzt, den Berichterstattungsaufwand für alle Unternehmen um mindestens 25 % und für KMU um mindestens 35 % zu verringern, ohne dass die politischen Ziele dadurch untergraben werden. Allerdings macht die Berichterstattung nur einen Teil der gesamten Verwaltungskosten aus – auf Grundlage der eingegangenen Rückmeldungen halten wir es für erforderlich, einen ganzheitlicheren Ansatz zu verfolgen. Die Kommission wird daher ihre Zielvorgaben für die Verringerung des Verwaltungsaufwands auf einen Ausgangswert aller Verwaltungskosten anwenden.
Auf der Grundlage von auf EU- und nationaler Ebene verfügbaren Daten hat Eurostat alle wiederkehrenden Verwaltungskosten in der EU im Jahr 2022 auf bis zu 150 Mrd. EUR geschätzt
XXVI
. Um diesen Ausgangswert um 25 % zu senken, müssen die wiederkehrenden Verwaltungskosten bis zum Ende des Mandats um 37,5 Mrd. EUR gesenkt werden. Das 35 %-Ziel für KMU soll mithilfe gezielter Maßnahmen erreicht werden. Wir werden in jährlichen Berichten über die Durchsetzung und Umsetzung eine Bestandsaufnahme unserer Fortschritte bei der Verwirklichung dieses Ziels vornehmen und darin auch Leitlinien für künftige Vereinfachungsinitiativen vorgeben.
Seit im März 2023 angekündigt wurde, dass eine Verringerung des Verwaltungsaufwands um 25 % anvisiert wird, hat die Kommission Maßnahmen vorgeschlagen, die schätzungsweise rund 5 Mrd. EUR einsparen werden
XXVII
. Es liegt in der Verantwortung des Europäischen Parlaments und des Rates, das Potenzial der Kommissionsvorschläge zur Verringerung des Verwaltungsaufwands während der Gesetzgebungsverhandlungen beizubehalten oder, soweit möglich, noch zu verstärken. Gleichzeitig müssen die Mitgliedstaaten dafür sorgen, Überregulierung bei der Umsetzung oder Anwendung von EU-Recht zu vermeiden.
Zusätzlich zu diesen quantitativen Zielen für die Verringerung der Berichterstattungskosten und anderer wiederkehrender Verwaltungskosten wird die Kommission in allen Bereichen, in denen das politische Ziel kosteneffizienter erreicht werden kann, weiterhin an einer sinnvollen Senkung der anderen mit der Einhaltung von Vorschriften verbundenen Kosten arbeiten.
b)Priorisierung neuer Vereinfachungsmaßnahmen
Im Arbeitsprogramm der Kommission für 2025 liegt der Schwerpunkt nachdrücklicher auf Vereinfachung als je zuvor. Es enthält eine Reihe von Omnibus-Paketen und anderen Vereinfachungsvorschlägen, um jene Bereiche anzugehen, in denen im vergangenen Jahr im Austausch mit den Interessenträgern ein vorrangiger Bedarf festgestellt wurde.
XXVIII
Wir fordern das Europäische Parlament und den Rat auf, eine beschleunigte Behandlung dieser Dossiers zu erwägen und auf die Vereinfachungsvorschläge einzugehen, ohne sich erneut auch mit anderen Teilen der betroffenen Rechtsvorschriften zu befassen, damit die Vereinfachung und Entlastung möglichst umfassend und rasch bei den Unternehmen ankommt. Im Arbeitsprogramm werden auch in den kommenden Jahren Vereinfachungsmaßnahmen aufgeführt werden, die mit Vorrang angegangen werden sollen.
Die im Laufe des Jahres verabschiedeten Omnibus-Pakete und anderen Vereinfachungsvorschläge sollen vor allem durch das Angehen von Wechselwirkungen zwischen verschiedenen Rechtsvorschriften eine maximale Vereinfachung bewirken. Zu den Vorhaben der Kommission zählen unter anderem:
·Omnibus-Paket zur Nachhaltigkeit. Dieser Vorschlag enthält weitreichende Vereinfachungen im Bereich der Meldepflichten zur nachhaltigen Finanzierung, der Sorgfaltspflichten im Hinblick auf Nachhaltigkeit und der Taxonomie. Er soll dafür sorgen, dass die Anforderungen besser auf die Bedürfnisse der Investoren abgestimmt werden, Zeitpläne angemessen sind, Finanzparameter nicht von Investitionen in kleinere, im Wandel begriffene Unternehmen abhalten und Verpflichtungen in einem angemessenen Verhältnis zum Umfang der Tätigkeiten verschiedener Unternehmen stehen. Das Paket wird sich insbesondere mit den mittelbaren Auswirkungen von Vorschriften befassen, um zu verhindern, dass kleinere Unternehmen entlang der Lieferketten in der Praxis übermäßigen Berichtspflichten ausgesetzt werden, die von den Gesetzgebern nicht beabsichtigt waren. Die Anforderungen des CO2-Grenzausgleichssystems werden für kleinere Einführer und insbesondere für KMU und Behörden gelockert.
·Omnibus-Paket zur Vereinfachung von Investitionen. Mit diesem Paket sollen unter anderem der Einsatz von InvestEU und des Europäischen Fonds für strategische Investitionen erleichtert und die Berichterstattung vereinfacht werden.
·Omnibus-Paket, das auch kleine Unternehmen mittlerer Kapitalisierung und die Abschaffung der Papieranforderungen umfasst. Mit diesem Omnibus-Paket wird sichergestellt, dass auch kleine Unternehmen mit mittlerer Kapitalisierung von angepassten Anforderungen profitieren und ineffiziente Papieranforderungen in Produktvorschriften beseitigt werden.
·Digitalpaket. Durch die Überarbeitung des Rechtsakts zur Cybersicherheit und die Vereinfachung der Rechtsvorschriften zur Cybersicherheit wird die Berichterstattung vereinfacht und flexibler gestaltet, insbesondere durch die Verwendbarkeit von Berichten für verschiedene Zwecke zur Vermeidung von Doppelarbeit. Dies wird Teil der umfassenderen Bewertung im ersten Jahr des Mandats sein, ob der erweiterte digitale Besitzstand den Bedürfnissen und Zwängen von Unternehmen wie KMU und kleinen Unternehmen mittlerer Kapitalisierung gerecht wird bzw. über die erforderlichen Leitvorgaben und Normen hinausgeht, die die Einhaltung der Vorschriften erleichtern.
XXIX
Unter anderem werden im Rahmen einer Strategie für eine Europäische Datenunion bestehende Datenvorschriften angegangen, um einen vereinfachten, klaren und kohärenten Rechtsrahmen für Unternehmen und Verwaltungen zu gewährleisten, damit sie Daten nahtlos und in großem Maßstab austauschen können, während zugleich hohe Datenschutz- und Sicherheitsnormen eingehalten werden.
·Vereinfachungen auf dem Gebiet der Gemeinsamen Agrarpolitik. Mit diesem Paket sollen die Ursachen der Komplexität und des übermäßigen Verwaltungsaufwands für Landwirte und Behörden bei der Verwaltung, Kontrolle und Berichterstattung angegangen und auch das Potenzial der Digitalisierung genutzt werden.
Zusätzlich zu diesen Vorschlägen werden andere Initiativen des Arbeitsprogramms die Rechtsvorschriften vereinfachen, um die Genehmigungs- und Zulassungsverfahren sowie die Berichtspflichten zu straffen. Dazu gehören der Rechtsakt zur beschleunigten Dekarbonisierung der Industrie, mit dem die beschleunigte Genehmigung auf weitere im Wandel begriffene Sektoren ausgeweitet wird, oder die gezielte Überarbeitung der EU-Chemikalienvorschriften (REACH) mit dem Ziel, die Vorschriften für die chemische Industrie zu vereinfachen, ohne Gesundheit, Sicherheit und Umweltschutz zu beeinträchtigen.
Digitale Initiativen werden zur Vereinfachung und Umsetzung in allen Politikbereichen beitragen.
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Aufbauend auf der digitalen Brieftasche wird die Kommission eine europäische Brieftasche für Unternehmen vorlegen, um Unternehmen in die Lage zu versetzen, nationale, grenzüberschreitende und EU-weite rechtliche Anforderungen, Notifizierungen und Compliance-Verfahren an einem Ort und auf benutzerfreundliche Weise zu verwalten.
Weitere Vereinfachungsvorschläge sollen geprüft werden, wie ein Omnibus-Paket im Verteidigungsbereich, um die Investitionsziele zu erreichen, die im Weißbuch festgelegt werden, und es innovativen Unternehmen zu ermöglichen, sich zu entfalten.
Vorschläge zur vollständigen Aufhebung bestehender Rechtsvorschriften oder zur Rücknahme anhängiger Vorschläge können zwar auch auf andere Erwägungen zurückzuführen sein (Veralterung bestimmter Vorschriften, mangelnder politischer Fortschritt bei langjährigen Vorschlägen), aber Vereinfachungs- und Kostenwirksamkeitserwägungen können in solchen Fällen ebenfalls eine Rolle spielen.
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c)Schrittweise Stresstests für den EU-Besitzstand
Das Arbeitsprogramm enthält auch eine erste Liste von Evaluierungen einzelner Rechtsvorschriften oder ganzer Politikbereiche (Eignungsprüfungen), mit denen ein Stresstest für den gesamten Bestand an EU-Rechtsvorschriften eingeleitet wird. Dabei werden die Vorschriften kritisch auf ihr Vereinfachungspotenzial durchleuchtet, wobei der Schwerpunkt auf die Suche nach Möglichkeiten zur Kostensenkung und zur Konsolidierung der Vorschriften gelegt und insbesondere den Herausforderungen der KMU Rechnung getragen wird. Die Ergebnisse werden in die nächste Runde von Vereinfachungspaketen einfließen; dieser Prozess soll über die kommenden Jahre fortgesetzt werden.
Stresstests werden somit ein kontinuierlicher Bestandteil der Überprüfung der EU-Rechtsvorschriften sein. Ziel ist es, letztlich den gesamten EU-Besitzstand zu überprüfen, um seine kumulativen Auswirkungen und potenziellen Unstimmigkeiten zu erfassen, ihn zu vereinfachen und gleichzeitig seine politischen Ziele effizienter zu erreichen. Jedes Kommissionsmitglied wird die Stresstests der Rechtsvorschriften in seinem Zuständigkeitsbereich unter der Leitung des für Umsetzung und Vereinfachung zuständigen Kommissionsmitglieds sicherstellen. Auf der Grundlage dieses Prozesses werden jedes Jahr konkrete Vereinfachungsmaßnahmen in das Arbeitsprogramm der Kommission aufgenommen.
d)Ein einfacherer, gezielterer und wirkungsvollerer EU-Haushalt
Vereinfachung ist auch ein entscheidender Hebel, um der derzeitigen Fragmentierung der Finanzlandschaft der EU entgegenzuwirken und den Verwaltungsaufwand für alle Interessenträger zu verringern, der den rechtzeitigen und wirksamen Einsatz von EU-Mitteln behindert. Wie in der Mitteilung über den Weg zum nächsten mehrjährigen Finanzrahmen
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dargelegt, wird die Kommission 2025 einen Vorschlag für einen einfacheren, gezielteren und reaktionsfähigeren Finanzrahmen vorlegen, der den Prioritäten der EU gerecht wird, den Begünstigten den Zugang zu EU-Mitteln erleichtert und deren Wirkung maximiert. Er wird auch die Komplexität für die durchführenden Behörden reduzieren, dabei aber gleichzeitig strenge Garantien für den Schutz der finanziellen Interessen der Union beibehalten. Dieser Vorschlag wird auf den aus dem laufenden Programmplanungszeitraum gewonnenen Erfahrungen und einer umfassenden Konsultation der politischen, institutionellen und Interessenträgerebene sowie auf einem aktiven Austausch mit den Bürgerinnen und Bürgern aufbauen.
e)Praxisnähe durch Realitätschecks
Die Kommission wird sich branchenübergreifend an Fachleute in Unternehmen, insbesondere in KMU und kleinen Unternehmen mittlerer Kapitalisierung wenden, um sich einen Überblick über ihre Erfahrungen vor Ort und die Auswirkungen des EU-Rechts auf ihre Tätigkeiten zu verschaffen. Dieser Austausch auf fachlicher Ebene wird dazu beitragen, praktische Probleme zu erkennen und zu lösen, wie z. B. Fragen im Zusammenhang mit Genehmigungen, Zulassungen, Kontrollen oder der Einhaltung der Vorschriften.
Mit den Realitätschecks sollen Hindernisse, aber auch positive Erfahrungen aufgezeigt und untersucht werden, wie sie mit den EU-Vorschriften, der Umsetzung und der Anwendung auf nationaler Ebene zusammenhängen. Sie werden dazu beitragen, zu überprüfen, ob die Annahmen, die den EU-Rechtsvorschriften zugrunde liegen, korrekt sind und diese den erwarteten Nutzen bringen. Sie werden auch die Feststellung erleichtern, ob die geplanten Vereinfachungsmaßnahmen zu Kosteneinsparungen führen würden und ob sie angemessen und realistisch sind.
Die Ergebnisse der Realitätschecks fließen in die Stresstests bestehender Rechtsvorschriften (einschließlich Evaluierungen und Eignungsprüfungen) und in die Gestaltung künftiger Vereinfachungsvorschläge ein.
IV.Verbesserung der Art und Weise, wie neue Vorschriften ausgearbeitet werden
Ebenso wichtig wie die Vereinfachung bestehender Vorschriften ist es auch, dass neue Rechtsvorschriften einfach, leicht verständlich und anwendbar sowie klar und eindeutig formuliert sind. Fragen der Umsetzung und Durchsetzung müssen, wie in den Leitlinien und dem Instrumentarium für eine bessere Rechtsetzung
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dargelegt, ab dem Zeitpunkt, zu dem die Kommission ihre Vorschläge ausarbeitet, und während des gesamten Gesetzgebungsverfahrens berücksichtigt werden.
Die EU kann auf ihrem Konzept zur besseren Rechtsetzung aufbauen, das als eines der besten in der OECD anerkannt ist, auch in Bezug auf Konsultationen, Evaluierungen und Folgenabschätzungen.
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Sie profitiert auch von der Arbeit des Ausschusses für Regulierungskontrolle, der die hohe Qualität der Faktenbasis unserer Legislativvorschläge sicherstellt.
Dennoch sehen die meisten Unternehmen – insbesondere KMU – die regulatorischen Anforderungen und ihre kumulativen Auswirkungen als größte Herausforderung für die Gründung und die Ausweitung ihrer Geschäftstätigkeit in der EU an. Deswegen sollten die Auswirkungen geplanter neuer Rechtsvorschriften auf die Wettbewerbsfähigkeit, KMU, neu gegründete Unternehmen und kleine Unternehmen mittlerer Kapitalisierung genauer geprüft werden. Ebenso sollten das Europäische Parlament und der Rat die Auswirkungen ihrer Änderungen während des Gesetzgebungsverfahrens eingehender prüfen. Das gilt ferner auch für die in die Rechtsvorschriften aufgenommenen Befugnisübertragungen und anschließend für delegierte Rechtsakte und Durchführungsrechtsakte.
Um diese Herausforderungen zu bewältigen, ist ein neuer Ansatz für das Gesetzgebungsverfahren erforderlich, der Folgendes umfasst:
a)genauere Prüfung der Auswirkungen auf KMU und Wettbewerbsfähigkeit
b)Kontrolle von delegierten Rechtsakten und Durchführungsrechtsakten sowie der damit einhergehenden Befugnisübertragungen
c)Gestaltung von EU-Rechtsvorschriften mit Blick auf intelligente und digitale Bereitstellung und
d)eine einfache Methode zur Bewertung der Auswirkungen von wesentlichen Änderungen
a)Genauere Prüfung der Auswirkungen auf KMU und Wettbewerbsfähigkeit
Alle geplanten Rechtsvorschriften mit vorhersehbaren Auswirkungen auf Unternehmen, insbesondere auf kleine Unternehmen, sollen systematisch genauer auf diese Auswirkungen und die Folgen für die Wettbewerbsfähigkeit hin überprüft werden. Bei der Prüfung der Wettbewerbsfähigkeitsfolgen werden vier Schlüsselaspekte berücksichtigt: Kosten- und Preiswettbewerbsfähigkeit, internationale Wettbewerbsfähigkeit, Innovationsfähigkeit und Auswirkungen auf die Wettbewerbsfähigkeit von KMU. Die Prüfung soll stärker auf den betreffenden Wirtschaftszweig ausgerichtet sein. Die Wettbewerbsstellung der EU-Unternehmen in den am stärksten von den einzelnen Vorschlägen betroffenen Sektoren wird anhand von Indikatoren und qualitativen Informationen bewertet, die die Wettbewerbsstellung der betroffenen EU-Unternehmen in etwa wiedergeben, um die kumulativen Auswirkungen auf bestimmte Sektoren wie diejenigen, die im Draghi-Bericht als entscheidend für die europäische Wettbewerbsfähigkeit aufgelistet wurden, besser abzuschätzen. Die Kommission wird dann prüfen, welche Abhilfemaßnahmen am besten geeignet sind, wenn Probleme im Zusammenhang mit der Wettbewerbsfähigkeit festgestellt werden.
Die Kommission wird die Empfehlungen aus der Stellungnahme der Plattform „Fit for Future“
XXXIV
weiterverfolgen, in der Möglichkeiten zur Weiterentwicklung des KMU-Tests aufgezeigt werden. In den Folgenabschätzungen zu den einschlägigen Rechtsvorschriften werden die Auswirkungen auf KMU sowie Unterstützungs- und Abhilfemaßnahmen klarer beschrieben, wodurch das Kollegium der Kommissionsmitglieder und die gesetzgebenden Organe mit besseren Informationen versorgt werden. Darüber hinaus wird die Analyse der indirekten Auswirkungen von Rechtsvorschriften auf KMU ausgeweitet. Sämtliche Evaluierungen und Eignungsprüfungen werden auch eine spezielle Analyse der Effizienz und Wirksamkeit der Maßnahmen für KMU umfassen.
b)Kontrolle von delegierten Rechtsakten und Durchführungsrechtsakten sowie der damit einhergehenden Befugnisübertragungen
Jedes Jahr erlässt die Kommission eine Vielzahl an delegierten Rechtsakten
XXXV
und Durchführungsrechtsakten
XXXVI
, die durch Rechtsvorschriften des Europäischen Parlaments und des Rates vorgeschrieben werden. Viele dieser Rechtsakte sind fachlicher Natur und haben begrenzte Auswirkungen, die gegebenenfalls bereits im Vorschlag des Basisrechtsakts berücksichtigt wurden, weshalb keine Folgenabschätzungen erforderlich sind.
Wenn die Kommission aber zwischen verschiedenen politischen Optionen wählen muss und mit erheblichen Auswirkungen, die im Vorschlag der Kommission für den Basisrechtsakt nicht berücksichtigt wurden, zu rechnen ist, so werden delegierte Rechtsakte und Durchführungsrechtsakte einer Folgenabschätzung unterzogen
XXXVII
. Selbst wenn keine politischen Entscheidungen erforderlich sind, wird die Kommission, wenn mit erheblichen Auswirkungen zu rechnen ist, eine Analyse der Kosten bzw. der möglichen Kosteneinsparungen vorlegen. Sofern erforderlich wird auch den Auswirkungen auf KMU besondere Aufmerksamkeit gewidmet.
Während des Gesetzgebungsverfahrens wird die Kommission die Auswirkungen ihrer von den gesetzgebenden Organen vorgeschlagenen einschlägigen Befugnisse zum Erlass von delegierten Rechtsakten und Durchführungsrechtsakten sorgfältig prüfen, um zu vermeiden, dass diese in übermäßiger Zahl erlassen werden und zu unnötiger Komplexität und unnötigen Kosten führen.
c)Gestaltung von EU-Rechtsvorschriften mit Blick auf intelligente und digitale Bereitstellung
Initiativen müssen von guter Qualität, d. h. leicht verständlich, eindeutig und hinreichend klar sein, damit sie einheitlich in alle Amtssprachen der Union übersetzt werden können, und die Gestaltung muss mit Blick auf die tatsächliche Umsetzung erfolgen.
Künftige Probleme bei der Umsetzung lassen sich am besten durch frühzeitigen Dialog und Zusammenarbeit mit den Mitgliedstaaten, regionalen und kommunalen Behörden, Sozialpartnern und anderen Interessenträgern ermitteln. Zu diesem Zweck werden die rechtlichen und praktischen Aspekte der Umsetzung gegebenenfalls in Konsultationen der Interessenträger und Folgenabschätzungen einbezogen.
Die Kommission wird für digitaltaugliche Maßnahmen sorgen, indem sichergestellt wird, dass digitale Aspekte von Beginn an mitbedacht werden
XXXVIII
und innovative Instrumente wie z. B. Reallabore eingesetzt werden, um politische Optionen von europäischen Unternehmen „testen“ zu lassen
XXXIX
. Wir werden auch die grenzüberschreitende Interoperabilität
XL
zwischen öffentlichen Verwaltungen fördern und die Nutzung elektronischer Plattformen wie des einheitlichen digitalen Zugangstors
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und die Weiterverwendung bestehender Daten, z. B. durch das Vorausfüllen von Formularen, auf derzeitige und zukünftige Konformitätsanforderungen ausweiten
XLII
.
Um den Meldeaufwand und die Befolgungskosten zu verringern, werden wir den Grundsatz „standardmäßig digital“ und den Grundsatz der einmaligen Erfassung in Partnerschaft mit den nationalen, regionalen und kommunalen Behörden und den betreffenden EU-Agenturen weiter verankern.
d)Eine einfache Methode zur Bewertung der Auswirkungen von wesentlichen Abänderungen
Die Kommission wird den gesetzgebenden Organen Vorschläge für eine einfache Methode zur Bewertung der Auswirkungen von wesentlichen Abänderungen unterbreiten, um die Durchführbarkeit dieser Bewertungen zu testen und zu zeigen, dass diese Bewertungen durchgeführt werden können, ohne übermäßige Verzögerungen im Gesetzgebungsverfahren zu verursachen. Mittels dieser Methode, die weitestmöglich auf bestehenden Instrumenten und Modellen sowie auf vorhandenen Daten aufbaut, könnten die Verwaltungskosten, die wesentliche Abänderungen mit sich bringen würden, geschätzt und andere Kosten auf informative Weise dargestellt werden. Die Kommission wird diese Vorschläge im zweiten Quartal 2025 den gesetzgebenden Organen zur Konsultation vorlegen.
V.Der Weg nach vorn: Partnerschaft und Mitverantwortung
In dieser Mitteilung hat die Kommission eine ehrgeizige Agenda für Vereinfachung und Umsetzung zur Förderung von Wettbewerbsfähigkeit, Wohlstand, der Umsetzung politischer Maßnahmen und von Widerstandsfähigkeit in der EU vorgestellt. Die Verwirklichung dieser Ziele erfordert ein starkes Engagement sämtlicher anderen Organe und Einrichtungen und der Interessenträger, insbesondere des Europäischen Parlaments und des Rates.
Auch nationale, regionale und kommunale Behörden werden wichtige Partner sein, wenn es darum geht, Bestrebungen in konkrete Maßnahmen umzusetzen: Sie werden Möglichkeiten zur Vereinfachung ermitteln, Interessenträger vorschlagen, die zu den neuen Konsultationen (Umsetzungsdialoge und Realitätschecks) eingeladen werden, und Vereinfachungsmaßnahmen zu mehr Wirksamkeit verhelfen, indem diese auf alle Regierungs- und Verwaltungsebenen übertragen werden.
Die Grundsätze der Partnerschaft und Zusammenarbeit werden die Kommission bei diesem Unterfangen leiten:
a)regelmäßige Berichterstattung über Fortschritte, Gewährleistung von Transparenz und Rechenschaftspflicht
b)Zusammenarbeit mit den gesetzgebenden Organen für einfachere und wirksamere EU-Vorschriften
a) Regelmäßige Berichterstattung über Fortschritte, Gewährleistung von Transparenz und Rechenschaftspflicht
Die Kommission wird regelmäßig über die Fortschritte berichten. Jedes Kommissionsmitglied legt dem zuständigen Ausschuss des Parlaments und der zuständigen Ratsformation einen jährlichen Fortschrittsbericht über die Umsetzung und Durchsetzung in seinem Zuständigkeitsbereich vor. In diesen Berichten werden die Fortschritte bei der Verwirklichung der wichtigsten politischen Ziele, bei der Durchsetzung und Umsetzung sowie bei Unterstützungs- und Vereinfachungsmaßnahmen beschrieben. In den Berichten wird auch Bilanz über die Dialoge mit den Interessenträgern (einschließlich der Umsetzungsdialoge), Stresstests und Realitätschecks gezogen. Ferner werden darin etwaige zusätzliche Maßnahmen dargelegt, die möglicherweise erforderlich sind.
Die Kommission wird einen zusammenfassenden Bericht vorlegen, um ihrer Rechenschaftspflicht nachzukommen und zu gewährleisten, dass die Maßnahmen im jährlichem Umsetzungs- und Vereinfachungszyklus weiterverfolgt werden. Außerdem wird die Kommission auf der Europa-Website nutzerfreundliche Informationen unter anderem in Form interaktiver Karten und individuell konfigurierbarer Grafiken veröffentlichen, beispielsweise zu den bei der Verwirklichung der Entbürokratisierungs-Ziele, bei Durchsetzungsmaßnahmen und bei der Umsetzung des EU-Rechts auf nationaler Ebene erzielten Fortschritten.
Jährlicher Umsetzungs- und Vereinfachungszyklus
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§Einleitung der beiden Umsetzungsdialoge des Jahres
durch die Kommissionsmitglieder
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§Ausarbeitung der jährlichen Fortschrittsberichte über die
Umsetzung und Durchsetzung durch die Kommissionsmitglieder
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§Treffen der Kommissionsmitglieder mit den Ausschüssen des Parlaments und den Ratsformationen zur Vorstellung des Berichts und der Vereinfachungsmaßnahmen
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§Start der Arbeit an den Vereinfachungsmaßnahmen,
die im Arbeitsprogramm der Kommission vorgestellt werden sollen
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§Veröffentlichung eines jährlichen zusammenfassenden Berichts über Umsetzung und Vereinfachung
§Annahme des Arbeitsprogramms der Kommission, einschließlich wesentlicher Vereinfachungsmaßnahmen und eines Jahresplans für Eignungsprüfungen und Evaluierungen als Teil des Stresstests
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b) Zusammenarbeit mit den gesetzgebenden Organen für einfachere und wirksamere EU-Vorschriften
Dem Europäischen Parlament und dem Rat kommt eine entscheidende Rolle zu, wenn es darum geht, einfache und wirksame Vorschriften zu schaffen, die für Menschen und Unternehmen so geringe Verwaltungskosten mit sich bringen wie möglich.
Im Jahr 2016 haben sich beide Organe dem Grundsatz verpflichtet, die Auswirkungen der von ihnen vorgenommenen wesentlichen Abänderungen, falls zweckmäßig, zu bewerten
XLIII
. Dabei handelt es sich beispielsweise um Abänderungen, die zu Mehrkosten führen, das Risiko zusätzlicher negativer Auswirkungen bergen oder das Vereinfachungspotenzial eines Kommissionsvorschlags erheblich verringern. In der Praxis halten sich das Europäische Parlament und der Rat jedoch nicht daran.
Die Kommission fordert das Europäische Parlament und den Rat daher auf, die erforderlichen Verfahren einzurichten und Ressourcen bereitzustellen
XLIV
. Auch wenn Abänderungsvorschläge angesichts des engen Zeitrahmens für die Verhandlungen keiner vollständigen Folgenabschätzung unterzogen werden können, sollte es jedem Organ möglich sein, eine – wie vorstehend erwähnte – einfache Methode zur Bewertung der Kosten anzuwenden.
Gute Umsetzung und Vereinfachung sind ein gemeinsames Unterfangen, an dem sich alle EU-Organe während des gesamten Gesetzgebungsverfahrens beteiligen müssen. Vereinfachungsmaßnahmen sollten daher klar festgelegt und von den gesetzgebenden Organen anerkannt werden, damit sie gezielt und vorrangig umgesetzt werden können, um sicherzustellen, dass die positiven Auswirkungen der Vereinfachungsmaßnahmen rasch spürbar werden.
Die Kommission ist bereit, zu diesem Zweck eng mit dem Parlament und dem Rat zusammenzuarbeiten, unter anderem im Rahmen einer Überarbeitung der Interinstitutionellen Vereinbarung über bessere Rechtsetzung, um klarzustellen, wie diese Ziele am besten erreicht werden können.
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(I)
Politische Leitlinien 2024-2029 |
Europäische Kommission
.
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(II)
Bericht von Mario Draghi über die Zukunft der europäischen Wettbewerbsfähigkeit aus dem Jahr 2024:
https://commission.europa.eu/topics/strengthening-european-competitiveness/eu-competitiveness-looking-ahead_en?prefLang=de
.
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(III)
„Überregulierung“ ist ein weitverbreiteter Begriff im Zusammenhang mit der Umsetzung von EU-Recht; er bezieht sich auf zusätzliche nationale Verpflichtungen, die über die EU-Anforderungen hinausgehen. In der Praxis werden diese als zusätzlich auferlegte Anforderungen und zusätzlicher Verwaltungsaufwand (Normen, Leitlinien und Verfahren) erachtet, die in die erwarteten politischen Ziele eingreifen, die durch die EU-Rechtsvorschriften erreicht werden sollen.
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(IV)
Bericht von Enrico Letta über die Zukunft des Binnenmarkts aus dem Jahr 2024:
https://www.consilium.europa.eu/media/ ny3j24sm/much-more-than-a-market-report-by-enrico-letta.pdf
.
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(V)
Draghi-Bericht.
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(VI)
Leitlinien für eine bessere Rechtsetzung, SWD(2021) 305 final und Instrument 38 des Instrumentariums für eine bessere Rechtsetzung.
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(VII)
Die gestrafften Genehmigungsverfahren sind entscheidend, um die Ziele für erneuerbare Energien bis 2030 zu erreichen. Die Kommission unterstützt diese Arbeit durch strukturierte Dialoge und bilaterale Treffen mit Mitgliedstaaten, um Umsetzungspläne – insbesondere für Genehmigungen – zu erörtern.
https://energy.ec.europa.eu/news/commission-adopts-guidance-eu-countries-implementing-revised-directives-renewable-energy-and-energy-2024-09-02_en?prefLang=de
.
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(VIII)
Siehe das jüngste TSI-Projekt zum Aufbau von Kapazitäten für eine faktengestützte Politikgestaltung in den Bereichen Governance und öffentliche Verwaltung in einem Europa nach der Pandemie („Building capacity for evidence-informed policymaking in governance and public administration in a post-pandemic Europe“).
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(IX)
Europäische Kommission, Den europäischen Verwaltungsraum stärken (ComPAct) (COM(2023) 667 final).
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(X)
Das Programm für Zusammenarbeit und Austausch in der öffentlichen Verwaltung (PACE) erleichtert den Austausch über Themen wie die Professionalisierung der öffentlichen Verwaltung, eine leistungsfähigere Verwaltung oder eine umweltfreundliche und digitale öffentliche Verwaltung.
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(XI)
Beispielsweise die Transparenzrichtlinie für den Binnenmarkt und die Richtlinie über eine Verhältnismäßigkeitsprüfung (um die Schaffung neuer Hürden und Hindernisse zu vermeiden), der Binnenmarktanzeiger, die Länderberichte des Europäischen Semesters, die nationalen Energie- und Klimapläne, der Fortschrittsbericht über den Klimaschutz, die Überprüfung der Umsetzung der Umweltpolitik und nationale Aktionspläne im Bereich der Fischerei.
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(XII)
Durch Instrumente wie
SOLVIT
,
FIN-NET
und
Your Europe
können Menschen und Unternehmen ihre Rechte im Binnenmarkt in vollem Umfang wahrnehmen. Diese Instrumente bieten klare Informationen sowie Hilfe bei konkreten Problemen und Lösungen.
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(XIII)
Bekannt als EU-Pilot-Dialog mit einer Erfolgsquote von 75 % im Jahr 2024. Dieser Dialog wird genutzt, wenn er voraussichtlich zu einer schnelleren Einhaltung von Vorschriften führt als ein förmliches Vertragsverletzungsverfahren.
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(XIV)
Zum Beispiel, wenn die EU-Rechtsvorschriften vollständig harmonisierte Vorschriften festlegen. Darüber hinaus könnte die Kommission häufiger eine vollständige Harmonisierung in Bereichen vorschlagen, in denen dies möglich ist, um gleiche Wettbewerbsbedingungen im gesamten Binnenmarkt zu gewährleisten, Europäische Kommission, Ein Kompass für eine wettbewerbsfähige EU, COM(2025) 30 final.
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(XV)
Europäische Kommission, EU-Recht: Bessere Ergebnisse durch bessere Anwendung (C(2016) 8600) und Durchsetzung des EU-Rechts für ein Europa, das greifbare Ergebnisse liefert, COM(2022) 518 final.
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(XVI)
Mehr als 900 dieser Fälle betreffen die unvollständige oder nicht ordnungsgemäße Umsetzung von Richtlinien.
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(XVII)
Die Kommission bittet den Gerichtshof systematisch, finanzielle Sanktionen in Form eines Pauschalbetrags und eines täglichen Zwangsgelds zu verhängen, wenn ein Mitgliedstaat nicht die erforderlichen Maßnahmen ergreift, die sich aus einem früheren Urteil des Gerichtshofs (in dem ein Verstoß gegen das Unionsrecht festgestellt wurde) ergeben (Artikel 260 Absatz 2 AEUV), und wenn ein Mitgliedstaat Maßnahmen zur Umsetzung einer gemäß einem Gesetzgebungsverfahren erlassenen Richtlinie nicht mitgeteilt hat (Artikel 260 Absatz 3 AEUV). In den Jahren 2023 und 2024 rief die Kommission in 134 Vertragsverletzungsverfahren den Gerichtshof an, bei 55 dieser Fälle beantragte sie finanzielle Sanktionen.
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(XVIII)
Europäische Kommission, Langfristige Wettbewerbsfähigkeit der EU: Blick über 2030 hinaus (COM(2023) 168 final).
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(XIX)
Arbeitsprogramm der Europäischen Kommission 2024, Heute handeln, um für morgen bereit zu sein – Anhang II (COM(2023) 638 final).
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(XX)
2024 legte die Kommission einen Vorschlag für eine Verordnung zur Einrichtung einer mehrsprachigen öffentlichen Schnittstelle zur Einführung eines freiwilligen Standardformulars für die Meldung entsandter Arbeitnehmer vor. Die durchschnittliche Zeitersparnis beim Ausfüllen einer Entsendemeldung unter Verwendung des Standardformulars wird im Vergleich zur durchschnittlichen Zeit, die dafür derzeit in der EU benötigt wird, auf etwa 73 % geschätzt. Dies wird den Schutz der Arbeitnehmer durch mehr Transparenz bei Entsendungen verbessern und den Mitgliedstaaten dabei helfen, wirksame und gezielte Kontrollen durchzuführen.
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(XXI)
Dies schließt wiederkehrende und auf Jahresbasis umgerechnete einmalige Kosten ein.
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(XXII)
Europäische Kommission, Bessere Rechtsetzung: Mit vereinten Kräften für bessere Rechtsvorschriften (COM(2021) 219 final).
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(XXIII)
Diese Einsparungen beruhen auf den von der Kommission angenommenen Initiativen und werden auf 7,3 Mrd. EUR im Jahr 2022, 6,3 Mrd. EUR im Jahr 2023 und 260 Mio. EUR im Jahr 2024 (Übergangsjahr am Ende der vorangegangenen Amtszeit der Kommission mit einer geringeren Gesetzgebungstätigkeit) geschätzt. Einige dieser Maßnahmen wurden jedoch noch nicht verabschiedet, oder das Einsparpotenzial wurde durch Änderungen der vorgeschlagenen Rechtsvorschriften verringert.
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(XXIV)
Unternehmen, die in einem EU-Mitgliedstaat mit rechtlichen oder administrativen Hürden konfrontiert sind, können diese auf
https://fosmo.youreurope.europa.eu/
melden. Zu diesem Zweck können sich Unternehmensverbände oder andere Organisationen, denen mehrere Unternehmen angehören, an
grow-single-digital-gateway@ec.europa.eu
wenden. Sie können zunächst über
https://asf.youreurope.europa.eu/
individuelle Hilfe und Beratung erhalten.
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(XXV)
Während ihrer vierjährigen Amtszeit erarbeitete die Plattform 41 Stellungnahmen und 260 konkrete Vorschläge. Mehrere Leitinitiativen der Kommission stützten sich auf dieses Fachwissen, darunter das Paket „Mehrwertsteuer im digitalen Zeitalter“, die Ökodesign-Verordnung für nachhaltige Produkte, die Gigabit-Infrastrukturverordnung, das Gesetz für ein interoperables Europa, das Paket zur Bankenunion und der Rechtsakt über die Börsennotierung.
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(XXVI)
Die Berechnungen folgen einem pragmatischen Ansatz, basieren auf früheren Arbeiten und berücksichtigen die von der Hochrangigen Gruppe im Bereich Verwaltungslasten im Jahr 2012 geschätzten Belastungen und die feststellbaren Trends beim Verwaltungsaufwand im Zeitraum 2012-2022 in einigen Mitgliedstaaten, für die Daten vorliegen.
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(XXVII)
Dazu gehören die 41 Initiativen, die parallel zum Arbeitsprogramm der Kommission für 2024 angenommen wurden, sowie nachfolgende Vorschläge der Kommission wie das Vereinfachungspaket für die Landwirtschaft. Die Einsparungen wurden mithilfe des Standardkostenmodells der EU geschätzt.
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(XXVIII)
Eine Aufforderung zur Stellungnahme zur Straffung der Berichtspflichten stand den Interessenträgern bis Dezember 2023 offen. Rund 200 Teilnehmer haben geantwortet, und ergänzend wurden gezielte Diskussionen mit Verbänden und anderen Interessenträgern sowie Workshops mit der Industrie (einschließlich KMU) durchgeführt.
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(XXIX)
Zum digitalen Besitzstand zählen unter anderem die Datenschutz-Grundverordnung, der Daten-Governance-Rechtsakt, das Datengesetz, der Rechtsakt zur Cybersicherheit, das Cyberresilienzgesetz, das Chip-Gesetz und das Gesetz über künstliche Intelligenz.
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(XXX)
Siehe auch Abschnitt IV Buchstabe c „Gestaltung von EU-Rechtsvorschriften mit Blick auf intelligente und digitale Bereitstellung“.
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(XXXI)
COM(2025) 46 final.
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(XXXII)
https://commission.europa.eu/law/law-making-process/planning-and-proposing-law/better-regulation/better-regulation-guidelines-and-toolbox_en?prefLang=de&etrans=de.
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(XXXIII)
Siehe z. B. OECD Regulatory Policy Outlook 2021 |
OECD
. Der Konsultationsprozess wird auch durch die oben erwähnte Einführung der Umsetzungsdialoge und der Realitätschecks verbessert.
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(XXXIV)
Final opinion SME_test.pdf (europa.eu). Der aktuelle KMU-Test ist in Instrument #23 verankert. Die möglichen Auswirkungen auf kleine Unternehmen mittlerer Kapitalisierung sollten ebenfalls berücksichtigt werden, soweit sich diese unterscheiden lassen.
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(XXXV)
Nach Artikel 290 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) können – sofern in einem Gesetzgebungsakt der Kommission die Befugnis dazu übertragen wird – bestimmte nicht wesentliche Vorschriften desselben Gesetzgebungsakts durch delegierte Rechtsakte ergänzt oder geändert werden.
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(XXXVI)
Bedarf es einheitlicher Bedingungen für die Durchführung der verbindlichen Rechtsakte der Union, so werden mit diesen Rechtsakten der Kommission Durchführungsbefugnisse übertragen (Artikel 291 AEUV).
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(XXXVII)
Vgl. Instrument #42 des
Instrumentariums für eine bessere Rechtsetzung
.
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(XXXVIII)
Im Rahmen ihrer Bemühungen um digitaltaugliche Politikgestaltung hat die Kommission einen neuen Finanz- und Digitalbogen zu Rechtsakten erarbeitet, der ihren Vorschlägen beigefügt wird. Dieses Kapitel über die digitale Dimension enthält wesentliche Informationen zu den digitalen Aspekten von Vorschlägen und dient als Bericht der Kommission zur Interoperabilitätsbewertung, wie im Gesetz für ein interoperables Europa vorgeschrieben. So wird sichergestellt, dass die Kommission die digitalen Auswirkungen bei der Ausarbeitung von Vorschlägen genau bewertet, damit letztere fit für das digitale Zeitalter sind.
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(XXXIX)
Wie beispielsweise im Rahmen der EU-Verordnung über künstliche Intelligenz vorgesehen.
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(XL)
Lösungen für ein interoperables Europa (verfügbar auf dem Portal für ein interoperables Europa) werden öffentliche Verwaltungen in die Lage versetzen, vernetzte digitale öffentliche Dienste zu entwickeln, wodurch der freie grenzüberschreitende Datenverkehr erleichtert wird.
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(XLI)
Das einheitliche digitale Zugangstor vereinfacht für EU-Bürgerinnen und -Bürger und Unternehmen den Online-Zugang zu Informationen, Verwaltungsverfahren und Hilfsleistungen, die sie möglicherweise in einem anderen Mitgliedstaat benötigen.
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(XLII)
So könnten beispielsweise bereits verfügbare Satellitendaten verwendet werden. EU-Satelliten können kosteneffizient aus der Ferne zuverlässige und vergleichbare echtzeitnahe Daten und Prognosen liefern.
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(XLIII)
Siehe Nummer 15 der
Interinstitutionellen Vereinbarung über bessere Rechtsetzung
: Wenn sie dies im Hinblick auf den Gesetzgebungsprozess für zweckmäßig und erforderlich halten, werden das Europäische Parlament und der Rat Folgenabschätzungen in Bezug auf die von ihnen vorgenommenen wesentlichen Abänderungen am Kommissionsvorschlag durchführen. Das Europäische Parlament und der Rat werden in der Regel die Folgenabschätzung der Kommission als Ausgangspunkt für ihre weiteren Arbeiten zugrundelegen. Was als „wesentliche“ Abänderung zu betrachten ist, sollte das jeweilige Organ bestimmen.
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(XLIV)
Der Gerichtshof hat erklärt, dass zwar keine rechtliche Verpflichtung zur Durchführung von Folgenabschätzungen – deren Inhalt außerdem nicht verbindlich ist – besteht, der Unionsgesetzgeber aber in der Lage sein muss, die seinen Entscheidungen zugrunde liegenden Daten klar darzulegen, insbesondere wenn Belastungen auferlegt werden. Der Gerichtshof hat in seinem Urteil in den Rechtssachen C‑541/20 bis C‑555/20 –
Nichtigkeitsklage – Erstes Paket von Mobilitätsmaßnahmen („Mobilitätspaket“) – 4. Oktober 2024
– bestätigt, dass im Gesetzgebungsverfahren eingeführte Anforderungen, die Belastungen zur Folge haben und für die die gesetzgebenden Organe keine zugrunde liegenden Daten vorlegen können, erfolgreich angefochten und vom Gerichtshof für nichtig erklärt werden können.