19.9.2023   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 330/4


Vorherige Anmeldung eines Zusammenschlusses

(Sache M.11216 – LIBERTY / ISD DUNAFERR)

Für das vereinfachte Verfahren infrage kommender Fall

(Text von Bedeutung für den EWR)

(2023/C 330/03)

1.   

Am 8. September 2023 ist die Anmeldung eines Zusammenschlusses nach Artikel 4 der Verordnung (EG) Nr. 139/2004 des Rates (1) bei der Kommission eingegangen.

Diese Anmeldung betrifft folgende Unternehmen:

Liberty Steel Central Europe („LSCE“) (Ungarn), kontrolliert von der Liberty Steel Group („Liberty“) (Vereinigtes Königreich),

ISD Dunaferr Dunai Vasmű Zártkörűen Működő Részvénytársaság „f.a.“ („ISD Dunaferr“) (Ungarn) und ISD Kokszoló Kft. „f.a.“ („ISD Kokszoló“) (zusammen das „Übernahmeziel“).

Liberty wird im Sinne des Artikels 3 Absatz 1 Buchstabe b der Fusionskontrollverordnung die alleinige Kontrolle über die Gesamtheit des Übernahmeziels übernehmen.

Der Zusammenschluss erfolgt durch Erwerb von Anteilen.

2.   

Die beteiligten Unternehmen sind in folgenden Geschäftsbereichen tätig:

Liberty ist eine weltweit tätige Stahl- und Bergbaugruppe, die ein breites Spektrum von Stahlerzeugnissen an eine Vielzahl von Sektoren liefert, darunter Bauwesen, Erdöl- und Erdgassektor, Luft- und Raumfahrt, Automobilindustrie sowie Eisenbahn- und Infrastruktursektor.

ISD Dunaferr ist ein integrierter Stahlhersteller in Dunaújváros, Ungarn. Vor dem aufgrund von Insolvenz eingeleiteten Liquidationsverfahren war ISD Dunaferr in der Herstellung und dem Verkauf von warmgewalzten, kaltgewalzten und feuerverzinkten Erzeugnissen tätig.

ISD Kokszoló produziert Hochofenkoks zur Versorgung der beiden Hochöfen von ISD Dunaferr.

3.   

Die Kommission hat nach vorläufiger Prüfung festgestellt, dass das angemeldete Rechtsgeschäft unter die Fusionskontrollverordnung fallen könnte. Die endgültige Entscheidung zu diesem Punkt behält sie sich vor.

Dieser Fall kommt für das vereinfachte Verfahren im Sinne der Bekanntmachung der Kommission über ein vereinfachtes Verfahren für bestimmte Zusammenschlüsse gemäß der Verordnung (EG) Nr. 139/2004 des Rates (2) infrage.

4.   

Alle betroffenen Dritten können bei der Kommission zu diesem Vorhaben Stellung nehmen.

Die Stellungnahmen müssen bei der Kommission spätestens 10 Tage nach dieser Veröffentlichung eingehen. Dabei ist stets folgendes Aktenzeichen anzugeben:

M.11216 – LIBERTY / ISD DUNAFERR

Die Stellungnahmen können der Kommission per E-Mail oder Post übermittelt werden, wobei folgende Kontaktangaben zu verwenden sind:

E-Mail: COMP-MERGER-REGISTRY@ec.europa.eu

Postanschrift:

Europäische Kommission

Generaldirektion Wettbewerb

Registratur Fusionskontrolle

1049 Bruxelles/Brussel

BELGIQUE/BELGIË


(1)   ABl. L 24 vom 29.1.2004, S. 1 („Fusionskontrollverordnung“).

(2)   ABl. C 160 vom 5.5.2023, S. 1.