18.1.2023 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
C 17/10 |
Vorherige Anmeldung eines Zusammenschlusses
(Sache M.10561 — CINTRA / ABERTIS / ITINERE / BIP & DRIVE)
(Text von Bedeutung für den EWR)
(2023/C 17/08)
1.
Am 10. Januar 2023 ist die Anmeldung eines Zusammenschlusses nach Artikel 4 der Verordnung (EG) Nr. 139/2004 des Rates (1) bei der Kommission eingegangen.Diese Anmeldung betrifft folgende Unternehmen:
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Cintra Infraestructuras España, S.L. („Cintra“, Spanien), Teil der Unternehmensgruppe Ferrovial (Spanien), |
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Abertis Autopistas España, S.A. („Abertis“, Spanien), kontrolliert von Atlantia S.p.A („Atlantia“, Italien) und Actividad de Construcción y Servicios, S.A. („ACS“, Spanien), |
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Itínere Infraestructuras („Itínere“, Spanien), kontrolliert von der APG-Gruppe („APG“, Niederlande), |
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Bip & Drive E.D.E. S.A. („Bip & Drive“, Spanien). |
Cintra, Abertis und Itínere werden im Sinne des Artikels 3 Absatz 1 Buchstabe b der Fusionskontrollverordnung die gemeinsame Kontrolle über Bip & Drive übernehmen.
Der Zusammenschluss erfolgt durch Erwerb von Anteilen.
Eine Anmeldung dieses Zusammenschlusses war bereits am 7. Oktober 2022 bei der Kommission eingegangen, wurde jedoch am 26. Oktober 2022 zurückgezogen.
2.
Die beteiligten Unternehmen sind in folgenden Geschäftsbereichen tätig:
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Cintra ist in den Bereichen Bau, Verbesserung, Instandhaltung und Betrieb von gebührenpflichtigen Straßen und Autobahnen in Spanien tätig. Es gehört zur Ferrovial-Gruppe, einem international aufgestellten, diversifizierten Konzern, der in den Bereichen Bau, Infrastrukturkonzessionen, Telekommunikation und Dienstleistungen tätig ist. Die von Cintra geführte Unternehmensgruppe Cintra ist die für die Entwicklung von Verkehrsinfrastruktur zuständige Ferrovial-Tochter. |
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Abertis gehört zur Abertis-Gruppe, die weltweit Mobilitäts- und Telekommunikationsinfrastruktur verwaltet. In der EU ist Abertis vor allem in Spanien und Frankreich, in geringerem Maße auch in Italien tätig. Abertis wird von Atlantia und ACS gemeinsam kontrolliert. In Europa betreibt Atlantia Autobahnen (Spanien und Portugal) und Flughäfen (Italien und Frankreich) im Rahmen von Konzessionen und bietet Mobilitätsdienste an. ACS ist in den Bereichen Bau, Konzessionen und Dienstleistungen in Europa, Amerika und Asien tätig. |
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Itínere verwaltet Autobahnkonzessionen in Spanien. Es wird von APG, einer niederländischen Investmentgesellschaft kontrolliert, die unter anderem in Vermögenswerte in den Bereichen Energie und Versorgungswirtschaft, Telekommunikation und Verkehrsinfrastruktur investiert. |
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Bip & Drive vertreibt elektronische Mautzahlungsgeräte für spanische Autobahnen, insbesondere Bordgeräte. |
3.
Die Kommission hat nach vorläufiger Prüfung festgestellt, dass das angemeldete Rechtsgeschäft unter die Fusionskontrollverordnung fallen könnte. Die endgültige Entscheidung zu diesem Punkt behält sie sich vor.
4.
Alle betroffenen Dritten können bei der Kommission zu diesem Vorhaben Stellung nehmen.Die Stellungnahmen müssen bei der Kommission spätestens 10 Tage nach dieser Veröffentlichung eingehen. Dabei ist stets folgendes Aktenzeichen anzugeben:
M.10561 – CINTRA / ABERTIS / ITINERE / BIP & DRIVE
Die Stellungnahmen können der Kommission per E-Mail, Fax oder Post übermittelt werden, wobei folgende Kontaktangaben zu verwenden sind:
E-Mail: COMP-MERGER-REGISTRY@ec.europa.eu
Fax +32 22964301
Postanschrift:
Europäische Kommission |
Generaldirektion Wettbewerb |
Registratur Fusionskontrolle |
1049 Bruxelles/Brussel |
BELGIQUE/BELGIË |
(1) ABl. L 24 vom 29.1.2004, S. 1 („Fusionskontrollverordnung“).