Brüssel, den 22.9.2023

COM(2023) 543 final

MITTEILUNG DER KOMMISSION AN DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT UND DEN RAT

Siebter Jahresbericht über die Fazilität für Flüchtlinge in der Türkei


Inhaltsverzeichnis

1.    Einleitung    

1.1.    Die Türkei und die Flüchtlingskrise    

1.2    Maßnahmen der EU zur Bewältigung der Krise und Einrichtung der Fazilität    

2.    Funktionsweise der Fazilität    

3.    Finanzierungskapazität, Dauer und Art der Finanzierung    

4.    Umsetzung der Fazilität    

5.    Monitoring und Evaluierung    

6.    Prüfung    

7.    Kommunikation und Sichtbarkeit    

8.    Schlussfolgerung und nächste Schritte    

1.Einleitung

Im Einklang mit Artikel 8 Absatz 1 des Beschlusses der Kommission vom 24. November 2015 1 über die Koordinierung der Maßnahmen der Union und der Mitgliedstaaten durch einen Koordinierungsmechanismus (im Folgenden „Beschluss“) unterrichtet die Kommission das Europäische Parlament und den Rat regelmäßig über die Umsetzung der Fazilität für Flüchtlinge in der Türkei (im Folgenden „Fazilität“). Artikel 8 Absatz 2 des Beschlusses sieht vor, dass die Kommission dem Europäischen Parlament und dem Rat jährlich über die Umsetzung der Fazilität Bericht erstattet. Der erste Jahresbericht über die Fazilität wurde im März 2017 veröffentlicht 2 . Alle Jahresberichte sind auf der Website der Fazilität für Flüchtlinge zu finden. Redaktionsschluss für diesen Bericht war Februar 2023.

1.1.Die Türkei und die Flüchtlingskrise

Die Türkei ist aufgrund ihrer geografischen Lage ein wichtiges Aufnahme- und Transitland für Flüchtlinge und Migranten. Das Land hat mehr als vier Millionen Flüchtlinge aufgenommen – die höchste Zahl weltweit. Dazu gehören mehr als 3,5 Millionen registrierte syrische Flüchtlinge 3 und 305 000 registrierte Flüchtlinge und Asylsuchende vor allem aus Afghanistan, Irak, Iran und Somalia 4   5 . Diese sehr hohen Zahlen haben erhebliche Auswirkungen auf die Aufnahmegemeinschaften. Der lang andauernde Aufenthalt syrischer Flüchtlinge in der Türkei und die zunehmende Zahl irregulärer Einreisen aus Afghanistan in die Türkei nach der Krise im Sommer 2021 stellt den sozialen Zusammenhalt zwischen Flüchtlingen, Migranten und Aufnahmegemeinschaften zunehmend auf die Probe, insbesondere vor dem Hintergrund des Konjunkturrückgangs.

Die Türkei unternimmt weiterhin erhebliche Anstrengungen bei der Unterbringung und Versorgung von mehr als vier Millionen Flüchtlingen und Migranten und hat ihr Engagement für die Umsetzung der Erklärung EU-Türkei vom März 2016 bekräftigt 6 . Wenngleich sich die Türkei entgegen den Erwartungen nicht mit einem Massenzustrom von Migranten und Flüchtlingen infolge der sich verschlechternden Sicherheitslage in Afghanistan konfrontiert sah, hielten die Spannungen entlang der türkisch-iranischen Grenze an. Die positiven Auswirkungen der Erklärung erstreckten sich auch auf das Jahr 2022. Allerdings nahm die Zahl der ankommenden irregulären Migranten im Jahr 2022 im Vergleich zu 2021 auf den meisten Routen zu. Zudem hat die Türkei die im März 2020 verhängte Aussetzung der Rückführungen von den griechischen Inseln aufrechterhalten, obwohl die Neuansiedlung von Flüchtlingen in EU-Mitgliedstaaten nach einer kurzen, durch die COVID-19-Pandemie bedingten Unterbrechung wiederaufgenommen wurde.

Auf der Tagung des Europäischen Rates im Oktober 2020 wurde vereinbart, eine konkrete EU-Türkei-Agenda auf den Weg zu bringen. Dabei wurden vier Schwerpunktbereiche festgelegt: Verbesserung der Funktionsweise der Zollunion und Wiederaufnahme der Beratungen über ihre Modernisierung, Migration und Flüchtlingshilfe, Pflege hochrangiger Dialoge, Förderung der direkten Kontakte zwischen den Menschen und der Mobilität. Der Europäische Rat bekräftigte im Juni 2021, dass die EU bereit ist, vorbehaltlich der im März 2021 und in früheren Schlussfolgerungen des Europäischen Rates festgelegten Bedingungen in schrittweiser, verhältnismäßiger und umkehrbarer Weise mit der Türkei zusammenzuarbeiten, um die Zusammenarbeit in einer Reihe von Bereichen von gemeinsamem Interesse zu verbessern. Im Oktober 2021 fand in Ankara ein Dialog auf hoher Ebene zwischen der EU und der Türkei über Migration und Sicherheit statt.

Erdbeben in der Türkei und Syrien – Februar 2023

Nach den verheerenden Erdbeben in der Türkei und Syrien im Februar 2023 mobilisierte die Europäische Union unverzüglich Such- und Rettungsteams für die Türkei, nachdem diese darum ersucht hatte, das EU-Katastrophenschutzverfahren zu aktivieren. 21 Mitgliedstaaten entsandten Such- und Rettungsteams sowie medizinische Einheiten. Auch das Copernicus-Satellitensystem der EU wurde aktiviert, um Notfallkartierungsdienste bereitzustellen, und das EU-Zentrum für die Koordination von Notfallmaßnahmen stand in direktem Kontakt mit den Behörden in der Türkei, um erforderlichenfalls weitere Unterstützung zu koordinieren. Die EU wird die Bevölkerung der Türkei weiterhin unterstützen und hat am 20. März in Brüssel eine Geberkonferenz veranstaltet, um Mittel der internationalen Gemeinschaft zur Unterstützung der Bevölkerung in der Türkei und Syrien zu mobilisieren. Die Zusagen beliefen sich auf insgesamt 7 Mrd. EUR, die auch zur Unterstützung der 1,7 Millionen Flüchtlinge in den betroffenen Gebieten eingesetzt werden sollen.

Im Juni 2021 forderte der Europäische Rat die Kommission auf, unverzüglich förmliche Vorschläge für die weitere Bereitstellung von Finanzmitteln für syrische Flüchtlinge und die Aufnahmegemeinschaften in der Türkei, Jordanien, Libanon und anderen Teilen der Region im Einklang mit der Erklärung der Mitglieder des Europäischen Rates vom März 2021 und im Kontext der gesamten Migrationspolitik der EU vorzulegen. Die Kommission hat 3 Mrd. EUR aus dem EU-Haushalt für die Unterstützung von Flüchtlingen in der Türkei für den Zeitraum 2021-2023 zugewiesen und bislang 2,2 Mrd. EUR für die Deckung der Grundbedürfnisse sowie für sozioökonomische Unterstützung, Bildung, Grenzmanagement und Schutz gebunden.

1.2Maßnahmen der EU zur Bewältigung der Krise und Einrichtung der Fazilität

2015 beschlossen die Europäische Union und ihre Mitgliedstaaten, ihr politisches und finanzielles Engagement für die Unterstützung der Türkei bei der Aufnahme von Flüchtlingen zu verstärken. Um der Aufforderung der EU-Mitgliedstaaten zur Bereitstellung umfangreicher zusätzlicher Mittel für die Unterstützung der Flüchtlinge in der Türkei nachzukommen, richtete die Kommission mit ihrem Beschluss vom 24. November 2015, geändert am 10. Februar 2016 7 sowie später am 14. März und 24. Juli 2018, die Fazilität für Flüchtlinge in der Türkei ein. Die Fazilität ist ein Mechanismus zur Koordinierung der Inanspruchnahme der Mittel, die aus dem EU-Haushalt bzw. in Form zusätzlicher Beiträge der Mitgliedstaaten, welche als zweckgebundene externe Einnahmen in den EU-Haushalt einfließen, bereitgestellt werden. Die Mitgliedstaaten haben sich politisch dazu verpflichtet, im Rahmen der Vereinbarung zwischen den EU-Mitgliedstaaten und der Europäischen Kommission, die von den Vertretern der Regierungen der Mitgliedstaaten am 3. Februar 2016 angenommen und anlässlich der Einigung über die zweite Tranche der Fazilität aktualisiert wurde, nationale Beiträge zu leisten 8 . In der Vereinbarung ist auch die Konditionalität geregelt. Für die erste Tranche der Fazilität (2016-2017) wurden insgesamt 3 Mrd. EUR bereitgestellt. Diese 3 Mrd. EUR kommen zu den 345 Mio. EUR 9 , die die Kommission der Türkei bereits als Reaktion auf die syrische Flüchtlingskrise vor dem Anlaufen der Fazilität zugewiesen hatte, sowie zur bilateralen Hilfe der Mitgliedstaaten 10 hinzu. Für die zweite Tranche der Fazilität (2018-2019) wurden weitere 3 Mrd. EUR bereitgestellt, sodass sich der Gesamtbetrag der Fazilität auf 6 Mrd. EUR beläuft. Die Tätigkeit im Rahmen der Fazilität wurde am 17. Februar 2016 mit der ersten Sitzung des Lenkungsausschusses aufgenommen. Im Anschluss an diese Sitzung sorgte die Kommission rasch für die Vergabe der ersten Projekte der Fazilität. Bis zum 31. Dezember 2020 hatte die Kommission sämtliche operativen Mittel der Fazilität vertraglich vergeben. Von den insgesamt 6 Mrd. EUR waren 5 Mrd. EUR bis Ende 2022 ausgezahlt worden.

Am 18. März 2016 bekräftigten die Staats- und Regierungschefs der Mitgliedstaaten der Europäischen Union und die Türkei ihre Entschlossenheit zur Umsetzung ihres Gemeinsamen Aktionsplans und vereinbarten weitere Maßnahmen zur Vertiefung der Beziehungen zwischen der Türkei und der EU und zur Bewältigung der Migrationskrise 11 . Die Türkei und die Europäische Union räumten ein, dass weitere rasche und entschlossene Anstrengungen erforderlich sind. So wurde in der Erklärung EU-Türkei vom 18. März 2016 (im Folgenden „Erklärung“) unter anderem gefordert, der irregulären Migration aus der Türkei in die EU ein Ende zu setzen, das Geschäftsmodell der Schleuser zu zerschlagen und den Migranten eine Alternative zu bieten, damit sie ihr Leben nicht aufs Spiel setzen; darüber hinaus wurde gefordert, die Umsetzung der Fazilität zu beschleunigen.

Im Jahr 2022 belief sich die Zahl der aus der Türkei in Griechenland, Italien und Bulgarien eintreffenden Personen auf insgesamt 33 460 gegenüber 21 295 im Jahr 2021 (Anstieg um 58 %). In Griechenland wurden 15 582 Ankünfte verzeichnet, gegenüber 7443 im Jahr 2021 (Anstieg um 209 %), in Italien 15 805 gegenüber 12 916 im Jahr 2021 (Anstieg um 22 %) und in Bulgarien 1900 gegenüber 936 im Jahr 2021 (Anstieg um mehr als 200 %). In Rumänien wurden 173 Neuankömmlinge aus der Türkei verzeichnet. Die Migrationsroute von der Türkei nach Zypern wurde weiterhin intensiv genutzt. Im Jahr 2022 belief sich die Gesamtzahl der irregulären Einreisen in die von der Regierung kontrollierten Landesteile Zyperns auf 18 260 (17 437 nach Überquerung der Grünen Linie und 823 auf dem Seeweg aus Syrien und der Türkei), was einen Anstieg um 56 % gegenüber 2021 bedeutet.

Die Türkei ist nach wie vor mit einem erheblichen Migrationsdruck konfrontiert. Die Zahl der irregulären Migranten, die 2022 von der Türkei in Drittländer abgeschoben wurden, betrug 124 441, was einem Anstieg um 161 % gegenüber 2021 entspricht. Nach Angaben des Vorsitzes für Migrationssteuerung verzeichnete die Türkei im Jahr 2022 – im Vergleich zu 2021 – eine Zunahme der Rückkehr afghanischer Staatsangehöriger um 206 %, eine Zunahme der Rückführungen pakistanischer Staatsangehöriger um 28 % und eine Zunahme der Rückkehr von Ausländern mit anderen Staatsangehörigkeiten um 180 %. Im Jahr 2022 wurden insgesamt 280 206 irreguläre Migranten an der Einreise in das Land gehindert.

Die Umsetzung der im Rahmen der Erklärung vorgesehenen Neuansiedlungen nach der „Eins zu Eins“-Regelung wurde fortgesetzt. Zwischen April 2016 und Februar 2023 wurden 37 397 syrische Flüchtlinge aus der Türkei in der EU neuangesiedelt. Seit 2016 wurden im Rahmen der Erklärung 2140 Migranten von den griechischen Inseln in die Türkei rückgeführt. Die türkischen Behörden haben ihre Entscheidung vom März 2020, die Rückführungen im Rahmen der Erklärung auszusetzen, nicht aufgehoben, und seither fanden – trotz wiederholter Ersuchen der griechischen Behörden und der Europäischen Kommission – keine Rückführungen mehr statt 12 . Die Regelung über die freiwillige Aufnahme aus humanitären Gründen, die aktiviert werden kann, sobald die irregulären Grenzüberquerungen zwischen der Türkei und der EU enden oder zumindest erheblich und nachhaltig zurückgegangen sind, wurde von den Mitgliedstaaten nicht aktiviert.

2.Funktionsweise der Fazilität 

Die Fazilität ist ein Koordinierungsmechanismus, der die rasche, wirksame und effiziente Bereitstellung von EU-Unterstützung für Flüchtlinge in der Türkei ermöglicht und dabei die Wirtschaftlichkeit der Haushaltsführung gewährleistet. Die Fazilität gewährleistet den optimalen Einsatz der bestehenden Finanzierungsinstrumente der EU – für humanitäre Hilfe und/oder Entwicklungshilfe –, sodass den Bedürfnissen der Flüchtlinge und Aufnahmegemeinschaften umfassend und koordiniert Rechnung getragen werden kann 13 .

Der Lenkungsausschuss der Fazilität macht strategische Vorgaben zu den Prioritäten, der Art der zu unterstützenden Maßnahmen, den zuzuweisenden Beträgen und den zu nutzenden Finanzierungsinstrumenten sowie gegebenenfalls zu den Auflagen, die von der Türkei im Zusammenhang mit der Erfüllung ihrer Verpflichtungen aus dem Gemeinsamen Aktionsplan EU-Türkei vom 29. November 2015 (im Folgenden „Gemeinsamer Aktionsplan“) einzuhalten sind 14 . 2022, im siebten Jahr der Umsetzung der Fazilität, fanden zwei Sitzungen des Lenkungsausschusses statt: am 23. Juni und am 8. Dezember.

Auch die Nachhaltigkeit der Maßnahmen der Fazilität und die Mitverantwortung der türkischen Behörden sind von großer Bedeutung. Die Schwerpunkte der Unterstützung wurden auf der Grundlage einer umfassenden unabhängigen Bedarfsanalyse 15 mit besonderem Augenmerk auf benachteiligten Gruppen festgelegt. Die Bedarfsanalyse wurde 2018 aktualisiert 16 .

Die Fazilität dient der Koordinierung der folgenden Finanzierungsinstrumente im Außenbeziehungsbereich 17 : Instrument für humanitäre Hilfe 18 , Europäisches Nachbarschaftsinstrument 19 , Finanzierungsinstrument für die Entwicklungszusammenarbeit 20 , Instrument für Heranführungshilfe (IPA) 21 und Instrument, das zu Stabilität und Frieden beiträgt 22 . Die aus dem Haushalt der Union finanzierten Maßnahmen werden im Einklang mit den Finanzvorschriften durchgeführt, die sowohl für die direkte als auch für die indirekte Mittelverwaltung gelten.

Die Durchführung der Hilfe ist an die Bedingung geknüpft, dass die Türkei die Verpflichtungen des Gemeinsamen Aktionsplans und die Erklärung strikt einhält.

3.Finanzierungskapazität, Dauer und Art der Finanzierung

Das über die Fazilität koordinierte Gesamtbudget beläuft sich auf einen Betrag von 6 Mrd. EUR, der in zwei Tranchen bereitgestellt wird. Die Laufzeit der Projekte im Rahmen der ersten und zweiten Tranche endet spätestens Mitte 2025, wobei viele Projekte der ersten Tranche bereits abgeschlossen sind und die verbleibenden Projekte früher abgeschlossen werden sollen. Aufgrund der COVID-19-Pandemie wurde die Durchführungsfrist für Projekte im Rahmen der mit 1,6 Mrd. EUR ausgestatteten Sondermaßnahme aus dem Jahr 2016 ausnahmsweise verlängert, damit alle betroffenen Projekte die angestrebten Ziele erreichen können.

Von der ersten Tranche in Höhe von 3 Mrd. EUR stammten 1 Mrd. EUR aus dem EU-Haushalt und 2 Mrd. EUR aus bilateralen Beiträgen der Mitgliedstaaten 23 . Für die zweite Tranche in Höhe von 3 Mrd. EUR wurden 2 Mrd. EUR aus dem EU-Haushalt und 1 Mrd. EUR von den Mitgliedstaaten zur Verfügung gestellt 24 .

Von den EU-Haushaltsmitteln in Höhe von 1 Mrd. EUR für den Zeitraum 2016-2017 wurden im Jahr 2016 250 Mio. EUR und im Jahr 2017 750 Mio. EUR mobilisiert. Von den EU-Haushaltsmitteln in Höhe von 2 Mrd. EUR für den Zeitraum 2018-2019 wurden im Jahr 2018 550 Mio. EUR und der Restbetrag im Jahr 2019 mobilisiert.

Der Beitrag der Mitgliedstaaten zur ersten Tranche der Fazilität belief sich auf 677 Mio. EUR im Jahr 2016, 847 Mio. EUR im Jahr 2017, 396 Mio. EUR im Jahr 2018 und 80 Mio. EUR im Jahr 2019. Zur zweiten Tranche leisteten die Mitgliedstaaten folgende Beträge: 68 Mio. EUR im Jahr 2018, 202 Mio. EUR im Jahr 2019, 265 Mio. EUR im Jahr 2020, 166 Mio. EUR im Jahr 2021 und 165 Mio. EUR im Jahr 2022; die verbleibenden Zahlungen (134 Mio. EUR) sind für 2023 geplant. Die Beiträge der Mitgliedstaaten werden als externe zweckgebundene Einnahmen gemäß Artikel 21 Absatz 2 Buchstabe a Ziffer ii der Haushaltsordnung direkt in den EU-Haushaltsplan eingestellt und den Haushaltslinien für das Instrument für Heranführungshilfe und das Instrument für humanitäre Hilfe zugewiesen.

Das Verhältnis zwischen den von den Mitgliedstaaten geleisteten Einzahlungen der Beiträge in die Fazilität und den durch diese Beiträge finanzierten Auszahlungen aus der Fazilität ist weiterhin zufriedenstellend.

Im Rahmen der humanitären Komponente der Fazilität waren 19,50 Mio. EUR als Reserve für die mögliche Finanzierung von Maßnahmen zur Bewältigung des Zustroms neuer Flüchtlinge aus Syrien im Jahr 2019 zurückgestellt worden. Da die Reserve nicht genutzt wurde, wurde dieser Betrag im Jahr 2020 für Gesundheits- und Schutzmaßnahmen eingesetzt, womit die Programmierung der zweiten Tranche abgeschlossen wurde.

Bis zum 31. Dezember 2020 hatte die Kommission sämtliche operativen Mittel der Fazilität vertraglich vergeben. Von den insgesamt 6 Mrd. EUR wurden bis Ende 2022 knapp mehr als 5 Mrd. EUR ausgezahlt.

Zusätzliche EU-Hilfe für Flüchtlinge in der Türkei außerhalb der Fazilität

Im Jahr 2020 stellte die Kommission 535 Mio. EUR zur Unterstützung humanitärer Maßnahmen in der Türkei außerhalb des Rahmens der Fazilität bereit. Dieser Betrag umfasste auch 50 Mio. EUR zur Fortsetzung der Hilfe in den Bereichen Schutz, Gesundheit und Bildung sowie – im Rahmen eines Berichtigungshaushaltsplans – 485 Mio. EUR zur Fortsetzung des sozialen Sicherheitsnetzes für Notfälle (Emergency Social Safety Net – ESSN) und des Programms „Conditional Cash Transfer in Education“ (CCTE), das an Bedingungen geknüpfte Geldzuweisungen für Bildungsleistungen vorsieht. Diese Finanzhilfe wurde vollständig vergeben und ausgezahlt.

Nach den Schlussfolgerungen des Europäischen Rates vom Juni 2021 schlug die Kommission vor, für den Zeitraum 2021-2023 weitere 3 Mrd. EUR für Flüchtlinge und Aufnahmegemeinschaften in der Türkei bereitzustellen. Die ersten 560 Mio. EUR hiervon wurden Ende 2021 gebunden, um die Unterstützung in den Schwerpunktbereichen Grundbedürfnisse und Bildung sowie Migrationssteuerung und Grenzmanagement fortzusetzen. Im Jahr 2022 wurden weitere 1 235 Mio. EUR für die Schwerpunktbereiche Grundbedürfnisse und sozioökonomische Unterstützung (634 Mio. EUR) sowie Grenzmanagement (220 Mio. EUR) gebunden. Die letztgenannte Maßnahme zielt darauf ab, die Grenzkontrollkapazitäten der Türkei als Reaktion auf den anhaltenden Migrationsdruck an den Ostgrenzen der Türkei durch die Bereitstellung von Ausrüstung, technischer Hilfe und Ausbildung zu stärken.

Darüber hinaus wurden in den Jahren 2021 und 2022 425 Mio. EUR (300 Mio. EUR im Jahr 2021 und 125 Mio. EUR im Jahr 2022) für humanitäre Hilfe gebunden, um weiterhin Schutzdienste und die Unterstützung bei der Deckung der Grundbedürfnisse zu gewährleisten.

Der Saldo von 630 Mio. EUR soll im Jahr 2023 programmiert werden. Darüber hinaus werden im Rahmen des mit 3 Mrd. EUR ausgestatteten Pakets insgesamt 150 Mio. EUR mobilisiert, um die Neuansiedlung von Flüchtlingen in den EU-Mitgliedstaaten, das Migrations- und Grenzmanagement sowie die Bekämpfung der Schleusung im Rahmen der HOME-Instrumente zu unterstützen.

Insgesamt hat die EU für Flüchtlinge in der Türkei seit 2011 Hilfe im Umfang von fast 10 Mrd. EUR bereitgestellt. Dies umfasst 345 Mio. EUR an Flüchtlingshilfe, die zwischen 2011 und 2016 mobilisiert wurden, 6 Mrd. EUR im Rahmen der Fazilität, 535 Mio. EUR als Brückenfinanzierung im Jahr 2020 und 3 Mrd. EUR an zusätzlichen Mitteln im Zeitraum 2021-2023.

4.Umsetzung der Fazilität

Die Fazilität wird zur Finanzierung von Maßnahmen der humanitären Hilfe und der Entwicklungshilfe eingesetzt. Im Rahmen der ersten Tranche wurden für diese beiden Komponenten rund 1,4 Mrd. EUR bzw. 1,6 Mrd. EUR zugewiesen. Da ein Ende der Syrien-Krise nicht in Sicht ist, liegt der Schwerpunkt bei den Maßnahmen im Rahmen der zweiten Tranche zunehmend auf sozioökonomischer Unterstützung und der Schaffung von Existenzgrundlagen. Im Rahmen der zweiten Tranche wurden 1,04 Mrd. EUR für humanitäre Hilfe und 1,9 Mrd. EUR für Entwicklungshilfe 25 bereitgestellt.

Für die Fazilität insgesamt stellt sich die Aufschlüsselung der Mittel für humanitäre Hilfe und Entwicklungshilfe wie folgt dar:

Nähere Einzelheiten sind der online abrufbaren Projektübersicht zu entnehmen 26 .

Die Programmierung der Fazilität wurde im Dezember 2019 abgeschlossen; bis Ende 2020 waren sämtliche operativen Mittel in Höhe von 6 Mrd. EUR vertraglich vergeben, davon bis Ende 2022 insgesamt 5 Mrd. EUR ausgezahlt.  

Es sei darauf hingewiesen, dass die im Rahmen der Fazilität geleistete Hilfe projektbezogen ist. Die Auszahlungen hängen von den Fortschritten bei der Durchführung der Maßnahmen ab.

Besondere Aufmerksamkeit gilt nicht-syrischen Flüchtlingen und Asylsuchenden. Bei den aus der Fazilität finanzierten Maßnahmen werden stets auch die lokalen Gemeinschaften einbezogen, die Flüchtlinge aufgenommen haben.

Die humanitäre Hilfe im Rahmen der Fazilität richtet sich an die bedürftigsten Flüchtlinge, um ihnen in würdevoller Weise die Deckung ihrer Grundbedürfnisse zu ermöglichen und ihnen Schutz zu bieten. Außerdem werden mithilfe von spezialisierten Agenturen und Partnern Lücken in den Bereichen Gesundheit und Bildung in Notsituationen geschlossen. Die Bereitstellung humanitärer Hilfe der EU stützt sich auf den Europäischen Konsens über die humanitäre Hilfe aus dem Jahr 2007 27 , nach dem sich die EU als Akteur der humanitären Hilfe zu den humanitären Grundsätzen Menschlichkeit, Neutralität, Unparteilichkeit und Unabhängigkeit gemäß Artikel 214 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union und gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1257/96 über die humanitäre Hilfe 28 29 bekennt.

Im Rahmen der humanitären Komponente der Fazilität (erste und zweite Tranche) werden insgesamt 65 Projekte von 21 Partnern durchgeführt. Diese Projekte umfassen Maßnahmen in den Bereichen Grundbedürfnisse, Schutz, Bildung und Gesundheit zugunsten der bedürftigsten Flüchtlinge in der Türkei. Im Rahmen der ersten Tranche wurden rund 1,4 Mrd. EUR für humanitäre Hilfe zugewiesen und vertraglich vergeben und 1,3 Mrd. EUR ausgezahlt, während im Rahmen der zweiten Tranche 1,04 Mrd. EUR vertraglich vergeben und bis 31. Januar 2023 1,035 Mio. EUR ausgezahlt wurden.

Die Entwicklungshilfe soll den längerfristigen Bedarf in den Bereichen Gesundheit, Bildung und sozioökonomische Entwicklung von Flüchtlingen decken, insbesondere was den Zugang zu öffentlichen Dienstleistungen, die Existenzsicherung und die kommunale Infrastruktur betrifft. Diese Hilfe konzentriert sich auch auf bedürftige Gruppen, und alle Maßnahmen umfassen eine geschlechterspezifische Dimension, z. B. den Schutz von Frauen und Mädchen vor sexueller und geschlechtsspezifischer Gewalt und einen besseren Zugang zu Versorgungsleistungen im Bereich der sexuellen und reproduktiven Gesundheit.

Die Durchführung von 26 Projekten im Rahmen der Entwicklungskomponente der Fazilität, die aus Mitteln der ersten Tranche finanziert werden, kam weiter gut voran. Von diesen Projekten wurden 15 im Rahmen des Regionalen Treuhandfonds der EU als Reaktion auf die Syrien-Krise (EUTF) mit einem Gesamtbudget von 293 Mio. EUR durchgeführt; dieser Betrag kam zu den Mitteln hinzu, die direkt über das Instrument für Heranführungshilfe verwaltet werden 30 .

Von den insgesamt 3,5 Mrd. EUR, die im Rahmen der beiden Tranchen der Fazilität für die Entwicklungshilfe bereitstanden, wurden bereits nahezu 2,6 Mrd. EUR an die Durchführungspartner ausgezahlt 31 . Im Rahmen der zweiten Tranche wurden die zugewiesenen 1,9 Mrd. EUR bis Dezember 2020 vollständig vertraglich vergeben; davon wurden bis Ende Dezember 2022 insgesamt knapp über 1 Mrd. EUR ausgezahlt. Die Entwicklungskomponente der Fazilität umfasst 17 Verträge.

Im Jahr 2022 wurde die Umsetzung der Fazilität durch eine sehr hohe Inflation in der Türkei und wechselkursbezogene Herausforderungen beeinträchtigt, was eine Verringerung des Umfangs einiger Projekte erforderlich machte und damit zu einem Rückgang der Zahl der errichteten Einrichtungen führte. Erhebliche Veränderungen der Marktbedingungen und der Inflationsrate wirkten sich insbesondere bei mehreren Maßnahmen negativ auf die Auftragsvergabe aus.

Diese Faktoren der steigenden Inflation, der Abwertung der türkischen Lira und der entsprechenden Preiserhöhungen für Baustoffe stellten eine Herausforderung für die Projektumsetzung dar, insbesondere was Infrastrukturprojekte betrifft. Die Kommission führt derzeit eine Bewertung der betroffenen Projekte durch, um etwaige Mängel beim Projektabschluss zu ermitteln, und hat die Zusammenarbeit mit den Durchführungspartnern und Vor-Ort-Missionen verstärkt. Die Bewertung ist zum Zeitpunkt der Berichterstattung noch nicht abgeschlossen.

Maßnahmen der Fazilität pro Schwerpunktbereich

In den halbjährlichen Monitoring-Berichten der Fazilität wird über die Fortschritte berichtet, die bei der Durchführung der im Rahmen beider Tranchen der Fazilität finanzierten Hilfe in den einzelnen Schwerpunktbereichen erzielt wurden 32 . Bedeutende Erfolge bei der Unterstützung von Flüchtlingen und Aufnahmegemeinschaften wurden in den folgenden Schwerpunktbereichen erzielt:

Bildung

Im Rahmen der Fazilität wurden mehr als 1,5 Mrd. EUR für den Schwerpunktbereich Bildung bereitgestellt, darunter 545 Mio. EUR 33 für Bildungsinfrastruktur.

Im Rahmen der humanitären Komponente der Fazilität wurden mehr als 181 Mio. EUR für Bildung bereitgestellt. Das CCTE-Programm unterstützt die Einschulung und den Schulbesuch von Flüchtlingskindern durch zweimonatliche Zahlungen an Flüchtlingsfamilien, die an die Bedingung geknüpft sind, dass die Kinder regelmäßig die Schule besuchen. Die Cash-Komponente des CCTE-Programms wurde im Rahmen des humanitären Aktionsbereichs bis Oktober 2022 nach der Aufstockung um 85 Mio. EUR im Rahmen des im Juli 2020 vereinbarten Berichtigungshaushaltsplans finanziert, während die kapazitätsunterstützenden Maßnahmen für den reibungslosen Übergang bis Dezember 2022 fortgesetzt wurden. Dieses Programm wurde im Oktober 2022 in den Bereich Entwicklung übertragen. Bis Oktober 2022 kamen 811 181 Kinder in den Genuss des CCTE. Im Rahmen der zusätzlichen Hilfe für Flüchtlinge in der Türkei wurde im September 2022 die vierte Phase des CCTE mit einem Betrag von 210 Mio. EUR unterzeichnet, womit der Übergang von der humanitären Hilfe zur längerfristigen Entwicklungshilfe im Bildungsbereich abgeschlossen wurde.

Die Durchführung des Vorzeigezuschusses der Fazilität (PIKTES II 34 ) an das Ministerium für nationale Bildung in Höhe von 400 Mio. EUR endete im Januar 2023 und wurde mit dem neuen Projekt PIKTES+ 35 mit einem Gesamtbudget von 300 Mio. EUR im Rahmen der zusätzlichen Hilfe für Flüchtlinge in der Türkei fortgesetzt. PIKTES unterstützt das Ministerium, indem die Einschulung, der Verbleib und der Übergang im formalen Bildungssystem für Flüchtlingskinder erhöht und gleichzeitig die Qualität der Bildung und der soziale Zusammenhalt gestärkt werden. Stand März 2022 waren knapp über 747 000 syrische Kinder in der formalen Bildung eingeschrieben. Mehr als 44 000 Schüler befanden sich in der Vorschule, über 328 000 Schüler in der Primarstufe, 282 323 Schüler in der Sekundarstufe I, 77 361 Schüler in der Sekundarstufe II, und mehr als 7500 Schüler waren in einem formalen Fern-Sekundarunterricht eingeschrieben. Stand Juni 2022 hatten 63 489 Flüchtlingskinder an Aufholkursen teilgenommen und 41 038 erhielten begleitenden Förderunterricht mit Unterstützung aus der Fazilität. Zur Unterstützung der Lehrkapazität des Bildungssystems wurden 3321 Lehr- und Beratungskräfte sowie Hilfskräfte (PIKTES-Lehrer und -Berater) eingestellt, und 22 834 verbeamtete Lehrer und 15 917 Schulverwaltungsmitarbeiter über PIKTES II besoldet. Im Hinblick auf ein förderliches Lernumfeld wurden 3020 Reinigungskräfte und 1580 Sicherheitskräfte an den Schulen eingestellt. Im Juni 2022 wurden im Rahmen von PIKTES II 3886 Lehrkräfte, 10 126 Beamte und 8154 Mitarbeiter der Schulverwaltung zu verschiedenen Themen im Zusammenhang mit inklusiver Bildung geschult.

Die Zahl der Schülerinnen und Schüler und Studierenden aus Flüchtlings- und Aufnahmegemeinschaften, die im Rahmen der Fazilität geförderte Stipendien im Bereich der beruflichen Bildung oder der Hochschulbildung erhalten, ist auf 29 049 gestiegen. Bei den meisten dieser Schülerinnen, Schüler und Studierenden handelte es sich um Flüchtlinge. Eine ausgewogene Vertretung beider Geschlechter war weiter gegeben.

Im Rahmen der Fazilität wurde die Bildungsinfrastruktur weiterhin gefördert und die Überfüllung von Schulen verringert. Es gab erhebliche Fortschritte bei der Zahl der Bildungseinrichtungen, die modernisiert und fertiggestellt wurden. Ein wichtiger Erfolg bei der Modernisierung war die Installation von 8700 Smartboards an Primar- und Sekundarschulen. Bisher wurden mit Unterstützung aus der Fazilität über 12 000 Einrichtungen modernisiert. Darüber hinaus wurden insgesamt 117 Schulen gebaut und in 108 Schulen wurde der Schulbetrieb aufgenommen. Im Zuge eines mit 40 Mio. EUR ausgestatteten Projekts für saubere Energie, das im Rahmen der ersten Tranche vertraglich vergeben wurde, soll die Energieversorgung von 120 Schulen durch zwei Solaranlagen und dachmontierte Solarpaneele sichergestellt werden. Die Montage dieser Solarpaneele wurde an drei Schulen abgeschlossen und an 48 weiteren Schulen sind die Bauarbeiten durchschnittlich zu 90 % abgeschlossen. Ferner wurden an weiteren 41 Schulen Sanierungsarbeiten zur Steigerung der Energieeffizienz aufgenommen und bis Ende 2022 lag der Stand der Fortschritte bei 70 %.

Schutz

Insgesamt wurden im Rahmen der Fazilität rund 211 Mio. EUR für den Schutz bereitgestellt, hauptsächlich über Projekte im Rahmen der humanitären Komponente.

Im Rahmen der humanitären Komponente der Fazilität wurde die Registrierung und Überprüfung von Flüchtlingen mit dem Ziel unterstützt, ihren Status in der Türkei zu legalisieren und ihnen damit den Zugang zu Diensten zu erleichtern. Neben gesonderten Schutzmaßnahmen, die darauf abzielen, Versorgungslücken zu schließen und auf spezifische Bedürfnisse und gefährdete Personen einzugehen, wurde die Schutzkomponente auch in die anderen Bereiche der Strategie für die humanitäre Hilfe (Grundbedürfnisse, Gesundheit und Bildung) eingebunden. Das Ziel besteht insgesamt darin, die Schutzbedürftigkeit von Flüchtlingen besser zu berücksichtigen, ihren Status zu legalisieren und sie mit einem breiteren Netzwerk von öffentlichen Diensten, auch der Vereinten Nationen bzw. von Nichtregierungsorganisationen, in Kontakt zu bringen. Im Berichtszeitraum konzentrierte sich die Hilfe weiterhin auf die am stärksten gefährdeten Gruppen (z. B. Saisonarbeiter in der Landwirtschaft, wichtige Flüchtlingsgruppen usw.). Darüber hinaus umfassten die durch den EU-Treuhandfonds als Reaktion auf die Syrien-Krise finanzierten Projekte die Unterstützung bei der Aufnahme von Flüchtlingen in Gemeinschaftszentren und die weitere Überweisung schutzbedürftiger Flüchtlinge an geeignete Dienste.

Im Rahmen der Entwicklungskomponente der Fazilität wurde dem Ministerium für Familie, Arbeit und Soziales eine direkte Finanzhilfe in Höhe von 20 Mio. EUR gewährt, die Ende 2020 vertraglich gebunden war. Das Projekt soll dazu beitragen, die Bereitstellung von auf Prävention und Schutz ausgerichteten sozialen Diensten für die schutzbedürftigsten Flüchtlinge und Angehörigen der Aufnahmegemeinschaften zu verbessern. Im Jahr 2022 wurden acht der geplanten 18 neuen Sozialdienstleistungszentren eröffnet, und es wurden Fortschritte bei der Eröffnung von sechs Tageszentren für Altenhilfe erzielt. Ferner wurden vorbereitende Maßnahmen eingeleitet, darunter insbesondere die Ausrüstung von 75 Kinderschutzstellen, die Einrichtung von zehn mobilen Zentren für soziale Dienste, die materielle Unterstützung für die Schutz- und Monitoringstellen gegen Gewalt sowie Schulungen für rund 4000 Mitarbeiter des Ministeriums für Familie und Sozialdienste sowohl auf zentraler als auch auf Provinzebene.

Gesundheit

Im Rahmen der Fazilität wurden 800 Mio. EUR für den Schwerpunktbereich Gesundheit bereitgestellt.

Die wichtigste Säule der Unterstützung aus der Fazilität ist SIHHAT, das mit zwei aufeinanderfolgenden Zuweisungen finanziert wird: 300 Mio. EUR im Jahr 2016 und 210 Mio. EUR im Jahr 2020. Mit dem SIHHAT-Projekt wird das türkische Gesundheitsministerium in seinen Bemühungen unterstützt, 4 Millionen Flüchtlingen einen kostenlosen und gleichberechtigten Zugang zur Gesundheitsversorgung zu ermöglichen. Insgesamt sind 187 Gesundheitszentren für Migranten in 30 Provinzen in Betrieb und rund 4000 Angehörige des Gesundheitswesens arbeiten in von der EU unterstützten Einrichtungen, davon 75 % syrischer Herkunft. Die Umsetzung von SIHHAT II wird zügig und mit greifbaren Ergebnissen fortgesetzt. Die Vorbereitungen für SIHHAT III haben 2022 begonnen. SIHHAT III soll die Fortsetzung der Gesundheitsversorgung für Flüchtlinge über 2023 hinaus sicherstellen, wenn SIHHAT II auslaufen sollte.

Der Bau der beiden im Rahmen der Fazilität finanzierten Krankenhäuser Dörtyol/Hatay und Kilis ist abgeschlossen. Beide Krankenhäuser wurden offiziell – im Juni bzw. Dezember 2022 – eröffnet und sind voll einsatzfähig. Sie erbringen hochwertige sekundäre Gesundheitsdienste für Flüchtlinge und Aufnahmegemeinschaften. Darüber hinaus werden im Rahmen der Fazilität zusätzlich zu SIHHAT Gesundheitszentren für Migranten gebaut und renoviert, Mutter- und Hygienekits beschafft und Physiotherapie-Einheiten renoviert.

Der Übergang der humanitären Hilfe zur Entwicklungshilfe bei physischen Rehabilitationsdiensten ist nahezu abgeschlossen. Der humanitäre Partner sorgt für einen sicheren und inklusiven Zugang zu Dienstleistungen für Flüchtlinge mit Behinderungen und anderen Schutzbedürftigen – im Einklang mit der Einsatzbereitschaft der im Rahmen des SHIFA 36 , eines von der Entwicklungsbank des Europarates finanzierten Projekts, errichteten Einheiten zur physischen Rehabilitation.

Bei ihren Vorbereitungen für SIHHAT III beabsichtigt die Kommission, besonderes Augenmerk auf schutzbedürftige Gruppen (Flüchtlinge außerhalb ihrer Provinz der Registrierung, Nicht-Syrier, LGBTQI+ und Flüchtlinge mit Behinderungen) und auf spezifische Dienstleistungen, einschließlich reproduktiver Gesundheit und psychischer Gesundheit sowie psychosozialer Unterstützung, zu legen.

Kommunale Infrastruktur

Die kommunale Infrastruktur ist eine der Hauptprioritäten der Fazilität. Die Fazilität unterstützt eine Vielzahl von Gemeinden bei der Bereitstellung grundlegender kommunaler Dienstleistungen, einschließlich der Wasser- und Sanitärversorgung sowie der Bewirtschaftung fester Abfälle. Darüber hinaus unterstützt sie die lokale Infrastruktur durch die Bereitstellung von Freizeitdienstleistungen. Der Bau einer mechanisch-biologischen Abfallbehandlungsanlage in Gaziantep wurde im Oktober 2021 abgeschlossen. Neun von 36 Verträgen in den Bereichen Wasser- und Sanitärversorgung sowie Bewirtschaftung fester Abfälle wurden unterzeichnet; was die 26 Einrichtungen für Jugend und Sport betrifft, so befinden sich 22 von ihnen, für die Verträge geschlossen wurden, bereits im Bau.

Grundbedürfnisse und sozioökonomische Unterstützung

Im Rahmen der Fazilität wurden mehr als 2,83 Mrd. EUR für die Deckung von Grundbedürfnissen und sozioökonomische Unterstützung bereitgestellt.

Die Maßnahmen in diesem Schwerpunktbereich zielen darauf ab, die Grundbedürfnisse der schutzbedürftigsten Flüchtlinge zu decken und ihre Resilienz und Eigenständigkeit zu stärken. Dies soll einen schrittweisen Übergang von der Abhängigkeit von Sozialleistungen zu mehr Eigenständigkeit und besseren Möglichkeiten für die Existenzsicherung ermöglichen.

Über die im Rahmen der Fazilität geleistete Hilfe zur Deckung der Grundbedürfnisse haben mehr als 2,6 Millionen Flüchtlinge Unterstützung erhalten, was es ihnen ermöglicht, in Würde zu leben. Der Großteil der Unterstützung wird über das ESSN bereitgestellt, ein Programm für humanitäre Sozialhilfe, über das monatlich Bargeldhilfe über ein Debitkartensystem an mittlerweile mehr als 1,6 Millionen Flüchtlingsempfänger ausgegeben wird. Für die dritte Phase des ESSN wurden 1,225 Mio. EUR bereitgestellt. Die Fortsetzung der ESSN-Unterstützung wird bis zum zweiten Quartal 2023 37 sichergestellt, wobei im Rahmen der zusätzlichen Flüchtlingshilfe außerhalb der Fazilität Mittel für Folgemaßnahmen bereitgestellt werden.

Im Rahmen der zweiten Tranche der Fazilität gewährte die Kommission dem Ministerium für Familie und soziale Dienste eine direkte Finanzhilfe in Höhe von 245 Mio. EUR, um die Bereitstellung einer monatlichen finanziellen Unterstützung zu ermöglichen. Diese ist vergleichbar mit der Sozialhilfe, die bedürftige Personen im Rahmen des türkischen Sozialversicherungssystems erhalten – d. h. dem ESSN-Ergänzungsprogramm (C-ESSN). Nach einer Vorbereitungsphase wurden die Zahlungen an die Begünstigten im Juli 2021 aufgenommen und werden mindestens bis Mai 2023 fortgesetzt. Das Projekt läuft parallel zum ESSN und bietet Unterstützung für Haushalte mit Alleinerziehenden, älteren Menschen sowie Menschen mit Behinderungen und Schwerbehinderungen. Die EU-Delegation und das Personal der Außenstelle der GD ECHO in Ankara halten regelmäßige Sitzungen ab, um die parallele Durchführung des ESSN und des C-ESSN zu koordinieren. Im Jahr 2022 wurde die Kontinuität der Programme C-ESSN und ESSN 38 im Rahmen der für 2021-23 mobilisierten zusätzlichen Unterstützung für Flüchtlinge in Höhe von 3 Mrd. EUR sichergestellt 39 .

Flüchtlingen wird weiterhin zusätzliche sozioökonomische Unterstützung angeboten, die ihnen den Zugang zum Arbeitsmarkt ermöglichen soll. Diese Unterstützung zielt darauf ab, die Beschäftigungsfähigkeit von Flüchtlingen zu erhöhen und sieht Berufsbildungs- und Schulungsmaßnahmen, Sprachtraining, Berufsberatung, Ausbildungsprogramme am Arbeitsplatz und die Vereinfachung des Verfahrens zur Erlangung einer Arbeitserlaubnis vor, was sowohl syrischen Flüchtlingen als auch den Aufnahmegemeinschaften zugute kommt. In Zusammenarbeit mit der türkischen Organisation für die Entwicklung von Klein- und Mittelunternehmen (KOSGEB) und der türkischen Entwicklungs- und Investitionsbank (TKYB) werden Zuschüsse an Start-ups und Unternehmen gewährt, die von syrischen Flüchtlingen oder Angehörigen der Aufnahmegemeinschaften gegründet wurden. Sie dienen der Unterstützung der Unternehmer oder der Finanzierung von Schulungen zur Vermittlung unternehmerischer Kompetenzen. Ein weiteres Projekt dient zur Unterstützung der Entwicklung und Umsetzung eines Modells des von Frauen geleiteten sozialen Unternehmertums, das sowohl bedürftigen syrischen Flüchtlingen als auch türkischen Frauen eine nachhaltige einkommensschaffende Tätigkeit ermöglicht. Zwei weitere Projekte zielen auf die Förderung der Beschäftigung in der Landwirtschaft ab. Die Projekte sollten bis spätestens Mitte 2025 dauern. Im Jahr 2022 wurde die Kontinuität der sozioökonomischen Unterstützung für Flüchtlinge im Rahmen der zusätzlichen Unterstützung für Flüchtlinge in Höhe von 3 Mrd. EUR sichergestellt, die für den Zeitraum 2021-2023 mobilisiert wurde.

Migrationsmanagement

Im Rahmen der ersten Tranche der Fazilität wurden in diesem Schwerpunktbereich mit insgesamt 80 Mio. EUR zwei Projekte finanziert. Das erste Projekt leistete Unterstützung beim Ausbau der Kapazitäten der türkischen Küstenwache zur Durchführung von Such- und Rettungseinsätzen. Das zweite Projekt zielte darauf ab, die Generaldirektion für Migrationssteuerung (DGMM) in ihrem Management von Rückführungen aus der EU zu unterstützen. Beide Projekte wurden abgeschlossen.

Geschlechterfragen bei Projekten im Rahmen der Fazilität

Der EU-Aktionsplan III für Gleichstellung „Gemeinsam für eine Gleichstellung der Geschlechter 2021-2025“ dient weiterhin als Richtschnur für die Durchführung von Maßnahmen im Rahmen der Fazilität. Die Förderung, der Schutz und die Verwirklichung der Menschenrechte von Frauen und Mädchen in all ihrer Vielfalt, die Gleichstellung der Geschlechter und die Stärkung der Rolle von Frauen und Mädchen waren 2022 nach wie vor Prioritäten. Gleichstellungsaspekte wurden bei allen Projekten der Fazilität durchgängig berücksichtigt und anhand aufgeschlüsselter Daten (76 Indikatoren) kontinuierlich überwacht. Das Gender Mainstreaming wurde mit speziellen Maßnahmen kombiniert, die gemeinsam mit den Durchführungspartnern entwickelt wurden, die über solide Erfahrungen mit diesem Ansatz verfügen und in der Lage sind, einen entsprechenden Dialog mit den türkischen Behörden zu führen.

Die Fazilität hat eine wichtige Rolle bei der Verbesserung der Beschäftigungsfähigkeit von Frauen gespielt. Mehr als 26 000 Frauen haben eine kurzfristige Berufsausbildung erfolgreich absolviert, während rund 40 000 Frauen in den Genuss von Beschäftigungsberatungsdiensten gekommen sind. Darüber hinaus wurde die beratende oder finanzielle Unterstützung auf rund 500 von Frauen geführte Unternehmen ausgeweitet.

Im Rahmen der Fazilität wurden wertvolle türkische Sprachkurse für weibliche Flüchtlinge angeboten. Rund 25 000 erwachsene Flüchtlingsfrauen und 20 000 Schülerinnen haben diese Kurse erfolgreich absolviert. Darüber hinaus haben etwa 55 000 weibliche Flüchtlingskinder eine Vorschulbildung besucht, die im Rahmen der aus der Fazilität finanzierten Projekte bereitgestellt wurde. 15 000 weibliche Stipendiaten erhielten ebenfalls Bildungsstipendien. Bemerkenswert ist, dass fast 50 % der Lehrkräfte und des Bildungspersonals, die im Rahmen der Fazilität eingestellt werden, Frauen sind.

Programme für Geldtransfers haben weibliche Flüchtlinge gleichermaßen begünstigt. Mehr als eine Million Frauen erhalten regelmäßig bedingungslose Mitteltransfers. Darüber hinaus haben die Familien von rund 400 000 weiblichen Studierenden an Bedingungen geknüpfte Geldmittel für Bildungsförderung erhalten. Unabhängig von Bargeldtransferprogrammen haben etwa 500 000 Flüchtlingsfrauen Schutzüberweisungen erhalten, während rund 550 000 Flüchtlingsfrauen Schutzdienste im Rahmen von aus der Fazilität finanzierten Projekten in Anspruch genommen haben.  

5.Monitoring und Evaluierung

Monitoring

Das Monitoringsystem der Fazilität ist so konzipiert, dass es während seiner gesamten Lebensdauer angepasst, verfeinert und verbessert wird. Im Jahr 2022 stützte sich die Berichterstattung über die Ergebnisse der Fazilität weiterhin auf den aktualisierten Ergebnisrahmen der Fazilität 40 und die Theorie des Wandels 41 . Im Jahr 2022 – im Juni und Dezember – wurden zwei Berichte über die Überwachung der Fazilität (FMR) veröffentlicht, die auf der Website der GD NEAR abgerufen werden können 42 . Der FMR-Bericht für den Zeitraum bis Dezember 2022 ist im Juni 2023 fällig.

Die Kommission wird bei ihren Monitoring- und Berichterstattungsaufgaben weiterhin von einem Team für technische Hilfe (SUMAF 43 ) unterstützt. Bis Ende 2022 waren 239 Monitoringbesuche abgeschlossen und sechs ergebnisorientierte Monitoringbesuche (ROM), 94 Kontrollbesuche zur technischen Unterstützung und 139 Vor-Ort-Kontrollen/Monitoringmissionen durchgeführt worden; 61 % dieser Missionen konzentrierten sich auf Verträge im Rahmen der direkten Mittelverwaltung. 44 Die im Rahmen der humanitären Durchführungspläne finanzierten Maßnahmen der Fazilität wurden ebenfalls weiterhin überwacht, wobei 89 Monitoringmissionen auf Projektebene im Berichtszeitraum abgeschlossen wurden.

Evaluierung

Die Kommission hat die Empfehlungen der im Juli 2021 veröffentlichten strategischen Halbzeitbewertung der Fazilität 45 weiter umgesetzt.

6.Prüfung

Der Europäische Rechnungshof (EuRH) hat im November 2022 mit seiner zweiten Wirtschaftlichkeitsprüfung der Fazilität begonnen. Die Prüfung war zum Zeitpunkt der Erstellung des Berichts noch nicht abgeschlossen. Der EuRH will seine Feststellungen und Empfehlungen im Herbst 2023 vorlegen.

7.Kommunikation und Sichtbarkeit

Im Jahr 2022 wurde die Sichtbarkeit der Maßnahmen der Fazilität weiter verbessert, um das Profil der EU bei der Unterstützung der Türkei hinsichtlich der Flüchtlingsaufnahme zu schärfen. Zu den Prioritäten gehörten dabei die Sensibilisierung, die Sichtbarkeit und das Verständnis der breiten Öffentlichkeit, der Medien, der politischen Entscheidungsträger und anderer Interessenträger in der EU, der Türkei und der internationalen Gemeinschaft.

Veranstaltungen, Zeremonien und Medienpräsenz

In der ersten Jahreshälfte 2022 führte der Delegationsleiter vier Besuche in Denizli, Konya, Mardin und Dörtyol durch, um die Sichtbarkeit der EU-Maßnahmen zu erhöhen, was auf breites Interesse stieß. Weitere projektbezogene Veranstaltungen umfassen die Eröffnungszeremonie des Projekts „Stärkung des Privatsektors zur Förderung des sozialen und wirtschaftlichen Zusammenhalts in der Türkei – FOSTER“ im Februar 2022, der Start des Projekts „Soziales Unternehmertum, Empowerment and Kohäsion der Flüchtlings- und Aufnahmegemeinschaften in der Türkei“ (SEECO) im Mai, die Eröffnungszeremonie des neuen staatlichen Krankenhauses in Kilis im Juni und die feierliche Unterzeichnung des an Bedingungen geknüpften Geldtransfers für Bildungsmaßnahmen im Dezember 2022 anlässlich der offiziellen Übertragung des CCTE von UNICEF auf die türkische Regierung. Die Sichtbarkeit der Aktivitäten und Maßnahmen wurde durch Pressemitteilungen gefördert.

2022 wurde eine Medienreise organisiert, um von der EU finanzierte humanitäre Hilfsprojekte in der Türkei zu begutachten. Dies führte zu speziellen Veröffentlichungen in europäischen Medien, darunter El Pais (ES), ANSA (IT), Publico (PT), Deutsche Welle (DE), ARD (DE), EFE (ES) und NRK (NO). Darüber hinaus wurde gemeinsam mit dem IFRC eine groß angelegte Kommunikationskampagne durchgeführt, um das Bewusstsein für das ESSN-Programm zu schärfen. Die Kampagne umfasste erfolgreiche Werbemaßnahmen in den sozialen Medien in Deutschland, Italien, Schweden, der Türkei sowie in Portugal und Polen.

8.Schlussfolgerung und nächste Schritte

Bei der Umsetzung der Fazilität wurden im Jahr 2022 bedeutende Fortschritte erzielt. Sämtliche operativen Mittel der Fazilität wurden vertraglich vergeben und 5 Mrd. EUR ausgezahlt. Über die Fazilität wurde weiterhin dringend benötigte Hilfe für Flüchtlinge und Aufnahmegemeinschaften in der Türkei bereitgestellt.

Zu den nächsten Schritten zählt unter anderem Folgendes:

·Fortsetzung der wirksamen Umsetzung aller Projekte für Flüchtlinge und Aufnahmegemeinschaften im Einklang mit den Grundsätzen einer wirtschaftlichen Haushaltsführung

·Fortsetzung der fazilitätsbezogenen Kommunikationsmaßnahmen

·Organisation einer Sitzung des Lenkungsausschusses der Fazilität (im Juni 2023)

·Programmierung und Umsetzung zusätzlicher Unterstützung für Flüchtlinge und Aufnahmegemeinschaften in der Türkei, um die Nachhaltigkeit der Ergebnisse der Fazilität zu gewährleisten

(1)

Beschluss C(2015) 9500 der Kommission vom 24. November 2015 über die Koordinierung der Maßnahmen der Union und der Mitgliedstaaten durch einen Koordinierungsmechanismus – die Flüchtlingsfazilität für die Türkei, geändert durch den Beschluss C(2016) 855 vom 10. Februar 2016.

(2)

  https://ec.europa.eu/neighbourhood-enlargement/sites/near/files/170302_facility_for_refugees_in_turkey_first_annual_report.pdf  

(3)

  https://en.goc.gov.tr/temporary-protection27

(4)

https://en.goc.gov.tr/irregular-migration

(5)

Eine Besonderheit des türkischen Asylsystems hängt damit zusammen, dass das Land das New Yorker Protokoll von 1967 zur Genfer Konvention von 1951 mit einem Vorbehalt unterzeichnet hat. Infolgedessen kann die große Mehrheit der Flüchtlinge in der Türkei keinen Flüchtlingsstatus im eigentlichen Sinne beantragen, sondern nur einen „bedingten Flüchtlingsstatus“. Als bedingte Flüchtlinge anerkannte Personen dürfen sich nur so lange im Land aufhalten, bis sie „in ein Drittland umgesiedelt“ werden.

(6)

  http://www.consilium.europa.eu/en/press/press-releases/2016/03/18-eu-turkey-statement/

(7)

Beschluss 2016/C 60/03 der Kommission vom 10. Februar 2016 über die Fazilität für Flüchtlinge in der Türkei und zur Änderung des Beschlusses C(2015) 9500 der Kommission vom 24. November 2015.

(8)

  https://data.consilium.europa.eu/doc/document/ST-11329-2018-INIT/en/pdf

(9)

Diese Mittel wurden im Zeitraum 2013-2015 zulasten der verschiedenen Finanzierungsinstrumente im Außenbereich mobilisiert, insbesondere des Instruments für humanitäre Hilfe (HUMA), des Instruments für Heranführungshilfe (IPA) und des Stabilitäts- und Friedensinstruments (IcSP), einschließlich einer Reihe von Maßnahmen, die im Rahmen des EU-Treuhandfonds (EUTF) als Reaktion auf die Syrien-Krise durchgeführt wurden.

(10)

 Seit Beginn der Krise im Jahr 2011 hat die EU alle ihr zur Verfügung stehenden politischen und humanitären Instrumente zur Unterstützung der syrischen Bevölkerung mobilisiert; insgesamt wurden 24,9 Mrd. EUR für humanitäre Hilfe, Stabilisierungshilfe und Resilienzförderung bereitgestellt  https://eeas.europa.eu/headquarters/headquarters-homepage/93313/node/93313_en.

(11)

  http://www.consilium.europa.eu/en/press/press-releases/2016/03/18-eu-turkey-statement/

(12)

Gemäß einem neuen griechischen Ministerialbeschluss gilt die Türkei für Asylbewerber aus Pakistan, Bangladesch, Syrien, Afghanistan und Somalia als „sicheres Drittland“. Auf dieser Grundlage können Asylanträge von Staatsangehörigen aus diesen Ländern als unzulässig abgelehnt und die Antragsteller in die Türkei rückgeführt werden, wo ihre Sicherheit als gegeben gilt und sie die Möglichkeit haben, die Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft zu beantragen.

(13)

Beschluss C(2015) 9500 der Kommission vom 24. November 2015, Artikel 2 – Ziele der Fazilität.

(14)

Siehe Artikel 5 Absatz 1 des Beschlusses C(2015) 9500 der Kommission, geändert durch den Beschluss C(2016) 855 der Kommission.

(15)

  https://ec.europa.eu/neighbourhood-enlargement/sites/near/files/2016_needs_assessment_.pdf  

(16)

  https://ec.europa.eu/neighbourhood-enlargement/sites/near/files/updated_needs_assessment.pdf  

(17)

Die Beiträge des Europäischen Nachbarschaftsinstruments und des Instruments für die Entwicklungszusammenarbeit (DCI) wurden auf das Instrument für Heranführungshilfe bzw. den EU-Treuhandfonds übertragen und in diesem Rahmen umgesetzt. Grundsätzlich wurden alle Beiträge der Fazilität zum EUTF (aus dem IPA und zu einem geringen Teil aus dem DCI) als nichthumanitäre Hilfe durchgeführt.

(18)

Verordnung (EG) Nr. 1257/96 des Rates über die humanitäre Hilfe (ABl. L 163 vom 2.7.1996, S. 1).

(19)

Verordnung (EU) Nr. 232/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates zur Schaffung eines Europäischen Nachbarschaftsinstruments (ABl. L 77 vom 15.3.2014, S. 27).

(20)

Verordnung (EU) Nr. 233/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates zur Schaffung eines Finanzierungsinstruments für die Entwicklungszusammenarbeit (ABl. L 77 vom 15.3.2014, S. 44).

(21)

Verordnung (EU) Nr. 231/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates zur Schaffung eines Instruments für Heranführungshilfe (ABl. L 77 vom 15.3.2014, S. 11).

(22)

Verordnung (EU) Nr. 230/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates zur Schaffung eines Instruments, das zu Stabilität und Frieden beiträgt (ABl. L 77 vom 15.3.2014, S. 1).

(23)

Die vollständige Aufschlüsselung der Beiträge der Mitgliedstaaten kann hier eingesehen werden:  https://www.consilium.europa.eu/de/press/press-releases/2016/02/03/refugee-facility-for-turkey/ .

(24)

  https://www.consilium.europa.eu/en/press/press-releases/2018/06/29/facility-for-refugees-in-turkey-member-states-agree-details-of-additional-funding/  

(25)

Der Restbetrag von 60 Mio. EUR wurde für die administrative und operative Unterstützung der Umsetzung der Fazilität zugewiesen.

(26)

  https://ec.europa.eu/neighbourhood-enlargement/system/files/2022-01/Facility%20table_December%202021.pdf  

(27)

Gemeinsame Erklärung des Rates und der Vertreter der Regierungen der Mitgliedstaaten.

(28)

Verordnung (EG) Nr. 1257/96 des Rates vom 20. Juni 1996 über die humanitäre Hilfe.

(29)

Die humanitäre Hilfe der Europäischen Kommission stützt sich auf die jährlichen länderspezifischen Humanitären Durchführungspläne (Humanitarian Implementation Plans, HIPs). Die Grundlage für die Zusammenarbeit zwischen der Kommission und ihren Partnern im Bereich der humanitären Hilfe bilden die Rahmenabkommen über die Zusammenarbeit im Finanz- und Verwaltungsbereich mit internationalen Organisationen bzw. die Partnerschaftsrahmenvereinbarungen mit Nichtregierungsorganisationen.

(30)

Die Mittel des Instruments für Heranführungshilfe werden im Rahmen der Fazilität im Einklang mit den Finanzvorschriften für Maßnahmen im Außenbereich gemäß Teil 2 Titel IV der Haushaltsordnung und den dazugehörigen Anwendungsbestimmungen verwaltet.

(31)

Dies schließt auch Auszahlungen für Projekte ein, die aus dem Regionalen Treuhandfonds der EU als Reaktion auf die Syrien-Krise finanziert werden, aber dem EU-Haushalt noch nicht angelastet wurden.

(32)

  https://ec.europa.eu/neighbourhood-enlargement/enlargement-policy/negotiations-status/turkey/eu-facility-refugees-turkey_en  

(33)

Dies umfasst ein mit 40 Mio. EUR ausgestattetes Projekt für saubere Energie im Rahmen des EUTF (FRIT 1).

(34)

PIKTES II: „Promoting Integration of Syrian Children into Turkish Education System“ (Förderung der Integration syrischer Kinder in das türkische Bildungswesen)

(35)

Förderung der inklusiven Bildung für Kinder im türkischen Bildungssystem“ (PIKTES+)

(36)

„Stärkung der Gesundheitsinfrastruktur für alle“

(37)

  https://www.europarl.europa.eu/news/en/press-room/20200706IPR82727/meps-approve-EU585-million-to-support-syrian-refugees-in-neighbouring-countries  

(38)

Die nächste Phase des ESSN-Programms soll von der GD NEAR übernommen werden.

(39)

Der Durchführungsbeschluss der Kommission über die Finanzierung der Einzelmaßnahme zur Bereitstellung von Bargeldunterstützung für die bedürftigsten Flüchtlinge in der Türkei für die Jahre 2022 und 2023 – C(2022) 7822 final – wurde am 4.1.2022 angenommen und der Durchführungsbeschluss über die Finanzierung der Einzelmaßnahme zur Fortsetzung der Unterstützung zur Deckung der Grundbedürfnisse und des Übergangs zur Existenzsicherung für Flüchtlinge in der Türkei im Jahr 2022 – C(2022) 8887 – wurde am 7.12.2022 angenommen.

(40)

  https://neighbourhood-enlargement.ec.europa.eu/system/files/2022-06/Facility%20Results%20Framework_Jun2022.pdf  

(41)

  https://neighbourhood-enlargement.ec.europa.eu/system/files/2022-06/Facility%20Theory%20of%20Change_Feb2022.pdf  

(42)

https://ec.europa.eu/neighbourhood-enlargement/enlargement-policy/negotiations-status/turkey/eu-facility-refugees-turkey_en

(43)

Technische Hilfe zur Unterstützung der Überwachung der im Rahmen der Fazilität für Flüchtlinge in der Türkei finanzierten Maßnahmen – IPA/2018/393-877.

(44)

Kumulative Zahlen, Stand 2017.

(45)

  https://ec.europa.eu/neighbourhood-enlargement/strategic-mid-term-evaluation-facility-refugees-turkey-2016-201920_en