Brüssel, den 9.10.2023

COM(2023) 531 final

2023/0264(BUD)

BERICHTIGUNGSSCHREIBEN NR. 1 ZUM ENTWURF DES GESAMTHAUSHALTSPLANS 2024







Aktualisierung des veranschlagten Bedarfs für Agrarausgaben




Sonstige Anpassungen und technische Aktualisierungen


Gestützt auf

den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union, insbesondere auf Artikel 314, in Verbindung mit dem Vertrag zur Gründung der Europäischen Atomgemeinschaft, insbesondere mit Artikel 106a,

den Beschluss (EU, Euratom) 2020/2053 des Rates vom 14. Dezember 2020 über das Eigenmittelsystem der Europäischen Union 1 , der am 1. Juni 2021 in Kraft getreten ist,

die Verordnung (EU, Euratom) 2018/1046 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 18. Juli 2018 über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Union (...) 2 , insbesondere auf Artikel 42,

den am 5. Juli 2023 von der Kommission angenommenen Entwurf des Gesamthaushaltsplans der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2024 3

unterbreitet die Europäische Kommission dem Europäischen Parlament und dem Rat aus den nachstehend dargelegten Gründen das Berichtigungsschreiben Nr. 1 zum Entwurf des Gesamthaushaltsplans der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2024.

ÄNDERUNGEN BEI DEN EINNAHMEN UND AUSGABEN NACH EINZELPLÄNEN

Die Änderungen am allgemeinen Einnahmen- und Ausgabenplan sowie an den Einnahmen- und Ausgabenplänen nach Einzelplänen sind über EUR-Lex ( https://eur-lex.europa.eu/budget/www/index-de.htm ) abrufbar. Eine englische Fassung dieser Änderungen ist als technischer Anhang beigefügt.

1.Einführung

Das Berichtigungsschreiben Nr. 1 (BS Nr. 1/2024) zum Entwurf des Haushaltsplans für das Haushaltsjahr 2024 (HE 2024) trägt Folgendem Rechnung:

¾der Abwärtskorrektur des Mittelbedarfs für die Zinslinie für NextGenerationEU (NGEU) wegen Auszahlungen im Rahmen von NGEU, die 2023 geringer ausfielen als veranschlagt;

¾der Aktualisierung des veranschlagten Bedarfs, der zweckgebundenen Einnahmen und der eingestellten Mittel für Agrarausgaben. Neben sich verändernden Marktfaktoren wird im BS Nr. 1/2024 auch den Auswirkungen der seit der Annahme des HE 2024 im Juli 2023 ergangenen Beschlüsse im Agrarbereich sowie anderen Vorschlägen, die im kommenden Haushaltsjahr beträchtliche Auswirkungen haben dürften, Rechnung getragen;

¾der Aktualisierung des veranschlagten Bedarfs für die partnerschaftlichen Abkommen über nachhaltige Fischerei unter Berücksichtigung des kürzlich unterzeichneten Abkommens samt dem dazugehörigen Protokoll mit der Republik Madagaskar sowie des neuen Protokolls mit der Republik Kiribati, das am 2. Oktober 2023 vorläufig in Kraft getreten ist;

¾den Anpassungen der Mittelhöhe und/oder der Personalausstattung mehrerer dezentraler Agenturen, im Besonderen der Agentur der Europäischen Union für justizielle Zusammenarbeit in Strafsachen (Eurojust), der Agentur der Europäischen Union für das Betriebsmanagement von IT-Großsystemen im Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts (eu-LISA) und der Europäischen Staatsanwaltschaft (EUStA), unter Berücksichtigung der jüngsten legislativen oder politischen Entwicklungen in Bezug auf ihre Tätigkeiten im Jahr 2024 und der Beträge, die nach Annahme von Legislativvorschlägen von den Reservelinien auf operative Haushaltslinien zu übertragen sind;

¾der Übertragung von Mitteln des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) auf Horizont Europa gemäß Artikel 26 der Dachverordnung 4 nach einem entsprechenden Antrag Litauens auf Änderung seines EFRE-Programms;

¾den Anpassungen unter Rubrik 7 „Europäische öffentliche Verwaltung“, insbesondere in Bezug auf den Europäischen Auswärtigen Dienst (EAD), um die Mittel für den militärischen Planungs- und Durchführungsstab (MPCC) weiter aufzustocken, einschließlich einer Personalaufstockung und einer Stärkung des Kommunikations- und Informationssystems sowie weiterer geringfügiger Anpassungen unter der Rubrik;

¾den Beträgen, die – nach Annahme der Basisrechtsakte – im Zusammenhang mit der Verordnung zur Förderung der Munitionsproduktion (ASAP) und der Verordnung zur Einrichtung des Instruments zur Stärkung der europäischen Verteidigungsindustrie durch gemeinsame Beschaffung (EDIRPA) von der Reservelinie auf die operative Haushaltslinie zu übertragen sind.

Unter dem Strich führt das BS Nr. 1/2024 auf der Ausgabenseite des HE 2024 insgesamt zu einem Rückgang der Mittel für Verpflichtungen (MfV) und der Mittel für Zahlungen (MfZ) um 67,4 Mio. EUR.

Weitere Informationen zu den einzelnen Komponenten sind den folgenden Abschnitten zu entnehmen.

Die entsprechenden Haushaltslinien sind im haushaltstechnischen Anhang aufgeführt, ebenso wie die Aktualisierung der Einnahmen, die sich aus den in diesem Berichtigungsschreiben enthaltenen Ausgabenänderungen ergibt.

2.Finanzierungskosten – NextGenerationEU

Im Zuge des HE 2024 schlug die Kommission auf der Grundlage von zum damaligen Zeitpunkt geltenden Prognosen für Zinssätze und für Auszahlungen im Rahmen von NGEU bis Ende 2023 eine Aufstockung der EURI-Zinslinie um 1,9 Mrd. EUR gegenüber der Finanzplanung für 2024 vor.

Den jüngsten Prognosen für die EURI-Zinslinie vom 8. Oktober 2023 zufolge dürfte sich der Gesamtbetrag der Auszahlungen für nicht rückzahlbare Unterstützung im Jahr 2023 auf 79,9 Mrd. EUR belaufen, was im Vergleich zu dem im HE 2024 berücksichtigten Auszahlungsplan einen Rückgang um rund 3 Mrd. EUR darstellt. Gemäß diesem neuen Szenario, in dem darüber hinaus leicht gestiegenen Zinssätzen und einer Erhöhung des vom Jahr 2023 übertragbaren Betrags um 10 Mio. EUR Rechnung getragen werden, belaufen sich die geschätzten Kosten für die Zinslinie auf 3 790 Mio. EUR, was einem Rückgang um 74 Mio. EUR entspricht. Die Kommission schlägt vor, die Mittel für Verpflichtungen und die Mittel für Zahlungen der EURI-Zinslinie entsprechend zu kürzen.

in EUR

Haushalts-linie

Bezeichnung

Mittel für Verpflichtungen

Mittel für Zahlungen

Einzelplan III – Kommission

06 04 01

Aufbauinstrument der Europäischen Union (EURI) – periodische Kuponzahlung und Tilgung bei Fälligkeit

-74 000 000

-74 000 000

Insgesamt    

-74 000 000

-74 000 000

Mit der vorgeschlagenen Mittelkürzung würde die Inanspruchnahme des Instruments für einen einzigen Spielraum unter Teilrubrik 2b um 72,0 Mio. EUR auf 300,8 Mio. EUR verringert.

3.Europäischer Garantiefonds für die Landwirtschaft (EGFL)

Mit dem BS Nr. 1/2024 werden die Voranschläge für die Agrarausgaben basierend auf den neuesten Wirtschaftsdaten und den jüngsten Änderungen des Rechtsrahmens aktualisiert. Im September 2023 lagen der Kommission erste Angaben zum Erzeugungsniveau für 2023 und zum Ausblick für die Agrarmärkte sowie die tatsächlichen Zahlen für den größten Teil des Haushaltsvollzugs 2023 im Rahmen des in geteilter Mittelverwaltung ausgeführten EGFL vor, die die Grundlage für die aktualisierte Veranschlagung des Mittelbedarfs für 2024 darstellen.

Neben Marktfaktoren wird im BS Nr. 1/2024 auch den Auswirkungen der seit der Annahme des HE 2024 im Juli 2023 im Agrarbereich ergangenen Rechtsakte Rechnung getragen.

Insgesamt wird der Bedarf des EGFL, einschließlich der Agrarreserve (die aus einem nicht in Anspruch genommenen Betrag für die Agrarreserve 2023 in Höhe von 200 Mio. EUR sowie aus den für 2024 verfügbaren EGFL-Mitteln finanziert wird), im Jahr 2024 aktuell auf 41 450,6 Mio. EUR 5 geschätzt. Dies entspricht einem Anstieg um 343 Mio. EUR gegenüber dem HE 2024, der auf i) einen zusätzlichen Bedarf von 280 Mio. EUR für den Haushaltsartikel 08 02 01 „Agrarreserve“, ii) einen höheren Bedarf an Mitteln für Marktmaßnahmen und -interventionen der Mitgliedstaaten in Höhe von 61 Mio. EUR (hauptsächlich aufgrund eines höheren Bedarfs an Mitteln für den Obst- und Gemüsesektor) sowie iii) eine geringfügige Erhöhung der sonstigen EGFL-Ausgaben um 2 Mio. EUR zurückzuführen ist.

2023 wurden außergewöhnliche Maßnahmen mit finanziellen Auswirkungen in Höhe von insgesamt 530 Mio. EUR angenommen, um Landwirte, in deren Betrieben die Vogelgrippe ausgebrochen war, zu unterstützen, um den durch die gestiegenen Einfuhren von ukrainischem Getreide in die Mitgliedstaaten an den Außengrenzen verursachten Marktstörungen entgegenzuwirken und um Landwirten, deren Betriebe von extremen Wetterereignissen und sonstigen spezifischen Problemen betroffen waren, zu helfen. Dieser Gesamtbetrag überstieg die im Rahmen der Agrarreserve für 2023 verfügbaren Mittel um 80 Mio. EUR. Von den 450 Mio. EUR, die zur Verfügung stehen, dürften auf der Grundlage der aktuellen Durchführungsdaten und der jüngsten Prognosen der Mitgliedstaaten im Jahr 2023 250 Mio. EUR in Anspruch genommen werden. Der verbleibende Betrag in Höhe 200 Mio. EUR wird gemäß Artikel 16 Absatz 2 der horizontalen GAP-Verordnung 6 auf das Haushaltsjahr 2024 übertragen und für die Erstattung der Ausgaben der Mitgliedstaaten im Zusammenhang mit den außergewöhnlichen Maßnahmen verwendet, die im Jahr 2023 beschlossen, aber erst nach dem 15. Oktober getätigt wurden und somit ins Agrarjahr 2024 fallen. Um die Kosten für die verbleibenden Elemente der außergewöhnlichen Maßnahmen, die 2023 angenommen wurden, zur Gänze abdecken zu können, schlägt die Kommission im Einklang mit Artikel 16 Absatz 2 Unterabsatz 1 der horizontalen GAP-Verordnung außerdem vor, die neuen Mittel der Agrarreserve 2024 gegenüber dem HE 2024 um 80 Mio. EUR auf 530 Mio. EUR aufzustocken. Dadurch können 450 Mio. EUR für neue außergewöhnliche Maßnahmen zurückbehalten werden, die erforderlichenfalls im nächsten Jahr angenommen werden, um auf etwaige Marktstörungen infolge des anhaltend instabilen geopolitischen Kontexts und immer öfter auftretender extremer Klimaereignisse in der gesamten EU zu reagieren.

Die 2024 voraussichtlich verfügbaren zweckgebundenen Einnahmen steigen von 505,5 Mio. EUR im HE 2024 auf 848,5 Mio. EUR, wodurch der zusätzliche Bedarf vollständig gedeckt ist. Der erwartete Anstieg der zweckgebundenen Einnahmen ergibt sich aus dem für 2023 erwarteten Überschuss, der gemäß Artikel 12 Absatz 2 Buchstabe d der Haushaltsordnung auf 2024 übertragen wird. Der Überschuss ist darauf zurückzuführen, dass die Mittel der Agrarreserve 2023, wie oben erläutert, nicht vollständig ausgeschöpft wurden, die Mittel für Direktzahlungen ebenfalls (knapp) nicht vollständig ausgeführt wurden und die zweckgebundenen Einnahmen aus dem Rechnungsabschluss des EGFL unerwartet hoch ausfielen.

Daher beläuft sich der Gesamtbetrag der Mittel für Verpflichtungen unverändert auf 40 602,1 Mio. EUR; darin enthalten sind 530 Mio. EUR für die Agrarreserve. Dieser Gesamtbetrag entspricht dem für den EGFL verfügbaren Nettosaldo, einschließlich der Auswirkungen der Mitteilungen der Mitgliedstaaten auf Mittelübertragungen zwischen den Direktzahlungen und den Mitteln für die Entwicklung des ländlichen Raums, sodass kein Spielraum bis zur Teilobergrenze verbleibt.

4. Aktualisierung der partnerschaftlichen Abkommen über nachhaltige Fischerei

Die Kommission hat die neuesten verfügbaren Informationen über partnerschaftliche Abkommen über nachhaltige Fischerei geprüft und den erwarteten Bedarf für 2024 auf der Grundlage der Entwicklungen in den Verhandlungen mit den beteiligten Drittländern gemäß Teil II Buchstabe C der interinstitutionellen Vereinbarung (IIV) 7 überprüft. Auf der Grundlage dieser Überprüfung schlägt die Kommission vor, Mittel für Verpflichtungen und Mittel für Zahlungen in Höhe von 2 560 000 EUR aus der Reserve (Haushaltsartikel 30 02 02) auf den operativen Haushaltsartikel (08 05 01 „Schaffung der rechtlichen Basis für Fangtätigkeiten von Fischereifahrzeugen der Union in Drittlandgewässern“) zu übertragen. Diese haushaltsneutrale Mittelübertragung bezieht sich auf die partnerschaftlichen Abkommen über nachhaltige Fischerei mit der Republik Madagaskar und der Republik Kiribati, die am 1. Juli 2023 bzw. am 2. Oktober 2023 vorläufig in Kraft getreten sind.

Der Gesamtbetrag der für die partnerschaftlichen Abkommen über nachhaltige Fischerei verfügbaren Mittel für Verpflichtungen bleibt unverändert und beläuft sich auf 156,7 Mio. EUR, wovon 66,9 Mio. EUR auf die Reserve und 89,9 Mio. EUR auf die wichtigste operative Haushaltslinie entfallen.

in EUR

Haushalts-linie

Bezeichnung

Mittel für Verpflichtungen

Mittel für Zahlungen

Einzelplan III – Kommission

08 05 01

Schaffung der rechtlichen Basis für Fangtätigkeiten von Fischereifahrzeugen der Union in Drittlandgewässern

2 560 000

2 560 000

30 02 02

Getrennte Mittel (Reserve für Haushaltsartikel 08 05 01)

-2 560 000

-2 560 000

Insgesamt    

0

0

5.Dezentrale Agenturen und Europäische Staatsanwaltschaft

5.1    Europäische Staatsanwaltschaft (EUStA)

Im Entwurf des Berichtigungshaushaltsplans (EBH) Nr. 4/2023 8 hat die Kommission vorgeschlagen, den EU-Beitrag zur EUStA für die Sicherheit des Gebäudes und der IT-Systeme aufzustocken und acht zusätzliche Stellen für Bedienstete auf Zeit zuzuweisen. Darin wird vorgeschlagen, die Mittel der EUStA für 2024 um 2 Mio. EUR aufzustocken, um eine einmalige Stärkung der Sicherheit des Gebäudes und der IT-Systeme sowie die Gehälter der neuen Bediensteten, die 2023 auf Volljahresbasis eingestellt werden sollen, abzudecken.

in EUR

Haushalts-linie

Bezeichnung

Mittel für Verpflichtungen

Mittel für Zahlungen

Einzelplan III – Kommission

07 10 08

Europäische Staatsanwaltschaft (EUStA)

2 000 000

2 000 000

Insgesamt    

2 000 000

2 000 000

Die diesbezüglichen Änderungen des Stellenplans sind im haushaltstechnischen Anhang aufgeführt.

5.2    Agentur der Europäischen Union für justizielle Zusammenarbeit in Strafsachen (Eurojust)

Infolge der Einrichtung des Internationalen Zentrums für die Strafverfolgung des Verbrechens der Aggression gegen die Ukraine wird Eurojust operative, rechtliche, finanzielle und logistische Unterstützung leisten, einschließlich im Hinblick auf die Sicherung, Speicherung und Analyse von Beweismitteln. Diese Tätigkeiten sind für die Vorbereitung künftiger Gerichtsverfahren vor nationalen oder internationalen Gerichten, einschließlich eines möglichen Sondergerichtshofs für das Verbrechen der Aggression gegen die Ukraine oder des Internationalen Strafgerichtshofs (IStGH) im Hinblick auf Verbrechen, die in seinen Zuständigkeitsbereich fallen, von entscheidender Bedeutung. Aufgrund der entsprechenden zusätzlichen Aufgaben von Eurojust im Zusammenhang mit dem Internationalen Zentrum für die Strafverfolgung des Verbrechens der Aggression gegen die Ukraine ist eine Aufstockung des Stellenplans der Agentur um vier Stellen für Bedienstete auf Zeit im Jahr 2024 erforderlich. Die damit verbundene Aufstockung des EU-Beitrags zu Eurojust wird aus den außenpolitischen Instrumenten (FPI) über Beitragsvereinbarungen für die Aufgaben im Zusammenhang mit dem Internationalen Zentrum für die Strafverfolgung des Verbrechens der Aggression gegen die Ukraine finanziert, sodass keine zusätzlichen Mittel aus dem EU-Haushalt erforderlich sind.

Die diesbezüglichen Änderungen des Stellenplans sind im haushaltstechnischen Anhang aufgeführt.

5.3 Agentur der Europäischen Union für das Betriebsmanagement von IT-Großsystemen im Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts (eu-LISA)

Nach Abschluss der politischen Verhandlungen über die Verordnung zur Digitalisierung des Visumverfahrens 9 müssen die Haushaltsmittel für eu-LISA für 2024 im Einklang mit dem aktualisierten Finanzbogen angepasst werden. Damit geht eine Verringerung der Anzahl der Stellen für Bedienstete auf Zeit (von fünf auf eine) und für Vertragsbedienstete (von drei auf null) einher. Die erzielte politische Einigung beinhaltet außerdem eine Kürzung der für 2024 erforderlichen Mittel. Es wird vorgeschlagen, von dem für diese Verordnung in die Reserve eingestellten Betrag von 19 945 000 EUR, der mit dem Instrument für finanzielle Hilfe im Bereich Grenzverwaltung und Visumpolitik (BMVI) verrechnet wurde, 86 000 EUR auf die operative Haushaltslinie zu übertragen und 19 859 000 EUR auf das BMVI zurückzuübertragen.

Die diesbezüglichen Änderungen des Stellenplans sind im haushaltstechnischen Anhang aufgeführt.

in EUR

Haushalts-linie

Bezeichnung

Mittel für Verpflichtungen

Mittel für Zahlungen

Einzelplan III – Kommission

30 02 02

Getrennte Mittel (Reserve für Haushaltsartikel 11 10 02)

-19 945 000

-19 945 000

11 10 02

Agentur der Europäischen Union für das Betriebsmanagement von IT-Großsystemen im Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts (eu-LISA)

86 000

86 000

11 02 01

Instrument für finanzielle Hilfe im Bereich Grenzmanagement und Visa

19 859 000

19 859 000

Insgesamt    

0

0

5.4    Übertragungen aus den Reserven auf die operativen Haushaltslinien der dezentralen Agenturen aufgrund der Annahme von Rechtsakten 

Aufgrund der bevorstehenden bzw. bereits erfolgten Annahme der folgenden Rechtsakte durch die beiden gesetzgebenden Organe schlägt die Kommission vor, die derzeit in Reserven für die Durchführung dieser Rechtsakte eingestellten Beträge auf die operativen Haushaltslinien der betreffenden dezentralen Agenturen zu übertragen:

·Agentur der Europäischen Union für Flugsicherheit (EASA) (02 10 01): Infolge der politischen Einigung über den Vorschlag der Kommission zur Gewährleistung gleicher Wettbewerbsbedingungen für einen nachhaltigen Luftverkehr 10 werden 2 774 000 EUR an Mitteln für Verpflichtungen und Mitteln für Zahlungen von der Reservelinie auf die operative Haushaltslinie übertragen.

·Europäische Agentur für die Sicherheit des Seeverkehrs (EMSA) (02 10 02): Durch die am 22. September 2023 erfolgte Annahme der Verordnung (EU) 2023/1805 des Europäischen Parlaments und des Rates über die Nutzung erneuerbarer und kohlenstoffarmer Kraftstoffe im Seeverkehr und zur Änderung der Richtlinie 2009/16/EG 11 werden 1 191 000 EUR an Mitteln für Verpflichtungen und Mitteln für Zahlungen von der Reservelinie auf die operative Haushaltslinie übertragen.

·Europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (ESMA) (03 10 04): Aufgrund der politischen Einigung über den Vorschlag der Kommission zum zentralen europäischen Zugangsportal 12 werden 1 007 000 EUR an Mitteln für Verpflichtungen und Mitteln für Zahlungen von der Reservelinie auf die operative Haushaltslinie übertragen.

Die nachstehende Tabelle gibt einen Überblick über die Beträge, die nach der Annahme der entsprechenden Basisrechtsakte aus der Reserve entnommen werden sollen:

Haushalts-linie

Bezeichnung

Mittel für Verpflichtungen

Mittel für Zahlungen

02 10 01

Agentur der Europäischen Union für Flugsicherheit (EASA)

2 774 000

2 774 000

30 02 02

Getrennte Mittel (Reserve für Haushaltsartikel 02 10 01)

-2 774 000

-2 774 000

02 10 02

Europäische Agentur für die Sicherheit des Seeverkehrs (EMSA)

1 191 000

1 191 000

30 02 02

Getrennte Mittel (Reserve für Haushaltsartikel 02 10 02)

-1 191 000

-1 191 000

03 10 04

Europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (ESMA)

1 007 000

1 007 000

30 02 02

Getrennte Mittel (Reserve für Haushaltsartikel 03 10 04)

-1 007 000

-1 007 000

Insgesamt    

0

0

6.Übertragung von Mitteln des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung auf Horizont Europa für Litauen

Auf Antrag Litauens zur Anpassung seines EFRE-Programms 13 , um Mittel gemäß Artikel 26 der Dachverordnung zu übertragen, können im Rahmen von Horizont Europa und im Einklang mit den Vorschriften des Instruments zusätzliche Mittel zugunsten des betreffenden Mitgliedstaats eingesetzt werden. Die Mittel sind in gesonderten Haushaltslinien ausgewiesen.

Auf dieser Grundlage schlägt die Kommission folgende Änderungen an den betreffenden Haushaltslinien des HE 2024 vor:

in EUR

Haushalts-linie

Bezeichnung

Mittel für Verpflichtungen

Mittel für Zahlungen

Einzelplan III – Kommission

05 02 01

EFRE – Operative Ausgaben

-10 543 750

0

05 02 09

Horizont Europa – Beitrag aus dem EFRE

10 543 750

0

Insgesamt    

0

0

7.Anpassungen der Rubrik 7 „Europäische öffentliche Verwaltung“

7.1 Anpassungen der Ausgaben des Europäischen Auswärtigen Dienstes (EAD) für die Aufstockung der Mittel für abgeordnete nationale Militärexperten

In seinem Haushaltsvoranschlag für 2024 wies der EAD darauf hin, dass einige laufende Diskussionen zwar noch nicht zu einem ausreichenden Konsens über die Einstellung der entsprechenden Mittel in den Haushaltsentwurf 2024 geführt hätten, derartige Mittel aber zu einem späteren Zeitpunkt in einem Berichtigungsschreiben Berücksichtigung finden könnten.

Eine dieser Maßnahmen ist der Fahrplan für den militärischen Planungs- und Durchführungsstab (MPCC), der so weit ausgereift ist, dass er in das Berichtigungsschreiben aufgenommen werden kann. Die Mitgliedstaaten erklärten im Rahmen des Strategischen Kompasses, dass sie „dafür sorgen werden, dass der militärische Planungs- und Durchführungsstab in vollem Umfang in der Lage ist, die Planung, Kontrolle und Führung von nicht exekutiven und exekutiven Aufgaben und Operationen sowie von LIVEX-Übungen wahrzunehmen. In diesem Zusammenhang werden wir die personellen Beiträge aufstocken und dafür sorgen, dass wir über die notwendigen Kommunikations- und Informationssysteme sowie über die erforderlichen Einrichtungen verfügen.“

Angesichts der innerhalb des Strategischen Kompasses vereinbarten Ziele für die künftige Entwicklung des MPCC als bevorzugte Führungsstruktur würde die erforderliche Aufstockung seiner Mittel erfolgen durch:

·die Finanzierung von 55 abgeordneten nationalen Militärexperten auf Kostenteilungsbasis, von denen 20 die im EBH Nr. 4/2023 berücksichtigten sogenannten kostenlosen abgeordneten nationalen Militärexperten ersetzen, wodurch der Personalbestand des MPCC auf insgesamt 115 aufgestockt wird. Dies erfordert eine Aufstockung der Mittel um 3 394 400 EUR;

·die Teilfinanzierung der erforderlichen Maßnahmen zur Deckung der Kosten für den EAD als einzigen Erbringer von Dienstleistungen des Kommunikations- und Informationssystems (CIS) für den MPCC (der Rest der Kosten wird von der Europäischen Friedensfazilität getragen). Im Zusammenhang mit der militärischen Unterstützung der EU für die Ukraine hat sich der Sicherheitskontext dramatisch verändert, sodass die bestehenden Lücken im Kommunikations- und Informationssystem geschlossen werden müssen. Dies erfordert eine Aufstockung der Mittel um 4 126 000 EUR, die in erster Linie die Finanzierung der Dienste des Kommunikations- und Informationssystems und von vier Experten auf diesem Gebiet deckt;

·die Finanzierung von vier Vertragsbedienstetenstellen für die Unterstützungsdienste des Kommunikations- und Informationssystems. Daher wird vorgeschlagen, die Mittel um 414 700 EUR aufzustocken.

Alle oben genannten Elemente entsprechen einer Aufstockung im Einzelplan X (EAD) in Höhe von insgesamt 7 935 100 EUR.

in EUR

Haushaltslinie

Bezeichnung

Mittel für Verpflichtungen

Mittel für Zahlungen

Einzelplan X – Europäischer Auswärtiger Dienst

1 2 0 0

Vertragsbedienstete

414 700

414 700

1 2 0 5

Abgeordnete nationale Militärexperten

3 394 400

3 394 400

2 1 0 0

Informations- und Kommunikationstechnologie

2 271 000

2 271 000

2 1 0 1

Kryptografie und Technologie für hochvertrauliche Information und Kommunikation

1 855 000

1 855 000

Insgesamt    

7 935 100

7 935 100

7.2 Anpassungen der Ausgaben des Europäischen Rechnungshofes (EuRH)

Aufgrund eines sachlichen Fehlers hat der Europäische Rechnungshof es versäumt, im Hinblick auf seine für 2024 beantragten Mittel einen Betrag von 330 000 EUR für die ihm von der Kommission für die Verwendung der Zahlungsanwendung NAP und von Sysper in Rechnung gestellten jährlichen Gebühren zu berücksichtigen. Daher wird vorgeschlagen, die betreffende Haushaltslinie entsprechend aufzustocken.

in EUR

Haushaltslinie

Bezeichnung

Mittel für Verpflichtungen

Mittel für Zahlungen

Einzelplan V – Europäischer Rechnungshof

2 1 0 2

Externe Leistungen für Betrieb, Implementierung und Wartung der Software und der Systeme

330 000

330 000

Insgesamt    

330 000

330 000

7.3 Anpassungen der Ausgaben des Europäischen Parlaments (EP)

Im Zusammenhang mit der Bearbeitung der Arbeitslosenakten ehemaliger parlamentarischer Assistentinnen und Assistenten stellt das Amt für die Feststellung und Abwicklung individueller Ansprüche (PMO) dem Europäischen Parlament (EP) derzeit die damit verbundene Arbeitszeit in Rechnung. Da wiederholt Bedarf an parlamentarischen Assistentinnen und Assistenten besteht, der insbesondere nach den Europawahlen groß ist, wurde zwischen dem PMO und dem EP vereinbart, dass ein Teil der jährlichen Gesamtmittel direkt dem PMO anstatt dem EP zugewiesen werden sollte, damit das PMO die für die dauerhafte Verwaltung dieser Akten erforderlichen Vertragsbediensteten einstellen kann. Die restlichen Kosten, die von der Anzahl der pro Jahr tatsächlich zu verwaltenden Akten abhängen, werden dem EP auch in Zukunft in Rechnung gestellt.

Daher wird vorgeschlagen, diese haushaltsneutrale Mittelübertragung aufzunehmen, die zu einer Kürzung der vom EP für 2024 beantragten Mittel um 300 000 EUR und einer entsprechenden Aufstockung der Mittel des PMO führt.

in EUR

Haushaltslinie

Bezeichnung

Mittel für Verpflichtungen

Mittel für Zahlungen

Einzelplan I– Europäisches Parlament

1 4 0 0

Sonstige Bedienstete – Generalsekretariat und Fraktionen

-300 000

-300 000

Einzelplan III – Europäische Kommission

O3 01 02

Externes Personal

300 000

300 000

Insgesamt    

0

0

7.4 Anpassungen der Ausgaben der Europäischen Kommission

Die Kommission schlägt vor, in das BS Nr. 1/2024 eine Kürzung der Ausgaben für Dienstbezüge in der Kommission um 3,7 Mio. EUR aufzunehmen, um den Auswirkungen der Herabstufung von 78 AST-Stellen auf AST-SC-Stellen Rechnung zu tragen, die den jüngsten Beschluss der Kommission 14 über den Stellenplan 2023 im Einklang mit Artikel 53 der Haushaltsordnung widerspiegelt.

in EUR

Haushaltslinie

Bezeichnung

Mittel für Verpflichtungen

Mittel für Zahlungen

Einzelplan III – Kommission

20 01 02 01

Bezüge und Vergütungen – Hauptsitz und Vertretungen

-3 677 000

-3 677 000

Insgesamt    

-3 677 000

-3 677 000

Insgesamt bestehen die kombinierten Auswirkungen auf die im Haushaltsentwurf 2024 veranschlagten Ausgaben unter Rubrik 7 aus einer Aufstockung der Verwaltungsausgaben um 4,6 Mio. EUR und unveränderten Ausgaben für die Versorgungsbezüge und die Europäischen Schulen.

Die Gesamtauswirkungen auf die Ausgaben stellen sich wie folgt dar:

Beträge in Mio. EUR

 

HE 2024

Berichtigungsschreiben Nr. 1 zum HE 2024

HE 2024 mit BS Nr. 1

Versorgungsbezüge und Europäische Schulen

2 812,6

2 812,6

Versorgungsbezüge

2 565,5

2 565,5

Europäische Schulen

247,2

247,2

Verwaltungsausgaben der Organe

9 137

7,3

9 144,3

Kommission

4 221,4

-3,4

4 218,1

Übrige Organe

4 915,6

10,7

4 926,2

Europäisches Parlament

2 354,9

-0,3

2 354,6

Europäischer Rat und Rat

676,8

676,8

Gerichtshof der Europäischen Union

502,4

502,4

Rechnungshof

184,8

0,3

185,1

Europäischer Wirtschafts- und Sozialausschuss

164,9

164,9

Ausschuss der Regionen

121,9

121,9

Europäischer Bürgerbeauftragter

13,7

13,7

Europäischer Datenschutzbeauftragter

23,9

23,9

Europäischer Auswärtiger Dienst

872,2

7,9

880,1

Insgesamt

11 949,6

4,6

11 954,2

Folglich müssen unter Rubrik 7 4,6 Mio. EUR mehr aus dem Instrument für einen einzigen Spielraum in Anspruch genommen werden, als im HE 2024 vorgesehen, was zur Inanspruchnahme des Instruments für einen einzigen Spielraum gemäß Artikel 11 Absatz 1 Buchstabe a in Höhe von 181,2 Mio. EUR im Jahr 2024 führt, damit alle rechtlichen Verpflichtungen erfüllt werden können. Die Gesamtausgaben für Verwaltung unter Rubrik 7 bleiben im Zeitraum 2021-2024 jedoch innerhalb der in der MFR-Verordnung für diese Rubrik festgelegten Obergrenzen, da sich die ungenutzten Spielräume unter Rubrik 7 im Zeitraum 2021-2022 auf 467 Mio. EUR beliefen.

8.Übertragung von der Reservelinie auf die operativen Linien

Aufgrund der Annahme der entsprechenden Rechtsakte durch die beiden gesetzgebenden Organe schlägt die Kommission vor, die für die Verordnung zur Förderung der Munitionsproduktion (ASAP) 15 und die Verordnung zur Einrichtung des Instruments zur Stärkung der europäischen Verteidigungsindustrie durch gemeinsame Beschaffung (EDIRPA) 16 derzeit in Reserven eingestellten Beträge wie folgt auf die operativen Haushaltslinien der betreffenden Programme zu übertragen:

in EUR

Haushalts-linie

Bezeichnung

Mittel für Verpflichtungen

Mittel für Zahlungen

Einzelplan III – Kommission

13 06 01

Kurzfristiges Instrument für die gemeinsame Beschaffung von Verteidigungsgütern

259 972 301

100 000 000

13 07 01

Instrument zur Stärkung der Verteidigungsindustrie

343 000 000

78 500 000

30 02 02

Getrennte Mittel (Reserve für Haushaltsartikel 13 06 01)

-259 972 301

-100 000 000

30 02 02

Getrennte Mittel (Reserve für Haushaltsartikel 13 07 01)

-343 000 000

-78 500 000

Insgesamt    

0

0

9.    Finanzierung

Unter dem Strich führt das BS Nr. 1/2024 auf der Ausgabenseite des HE 2024 insgesamt zu einer Kürzung der Mittel für Verpflichtungen und der Mittel für Zahlungen um 67,4 Mio. EUR.

Die kombinierten Auswirkungen des Rückgangs der Finanzierungskosten unter der EURI-Zinslinie und des Anstiegs der Ausgaben unter Rubrik 7 führen zu einer Verringerung der Beträge, die aus dem Instrument für einen einzigen Spielraum in Anspruch genommen werden sollen, um 67,4 Mio. EUR.



10.Übersicht nach MFR‑Rubriken

 

 

Haushaltsentwurf 2024

Berichtigungsschreiben Nr. 1 zum Haushaltsentwurf 2024

Haushaltsentwurf 2024 mit BS Nr. 1

 

 

MfV

MfZ

MfV

MfZ

MfV

MfZ

1.

Binnenmarkt, Innovation und Digitales

21 431 352 987

20 916 212 003

 

 

21 431 352 987

20 916 212 003

 

Davon im Rahmen von Flexibilitätsinstrumenten

 

 

 

 

 

 

 

Davon im Rahmen des Instruments für einen einzigen Spielraum (Artikel 11 Absatz 1 Buchstabe a)

 

 

 

 

 

 

 

Davon im Rahmen des Instruments für einen einzigen Spielraum (Artikel 11 Absatz 1 Buchstabe c)

 

 

 

 

 

 

Obergrenze

21 598 000 000

 

 

 

21 598 000 000

 

Spielraum

166 647 013

 

 

 

166 647 013

 

2.

Zusammenhalt, Resilienz und Werte

74 979 363 449

34 186 039 329

-72 000 000

-72 000 000

74 907 363 449

34 114 039 329

 

Davon im Rahmen von Flexibilitätsinstrumenten

1 335 350 949

 

 

 

1 335 350 949

 

 

Davon im Rahmen des Instruments für einen einzigen Spielraum (Artikel 11 Absatz 1 Buchstabe a)

372 816 884

 

-72 000 000

 

300 816 884

 

 

Davon im Rahmen des Instruments für einen einzigen Spielraum (Artikel 11 Absatz 1 Buchstabe c)

 

 

 

 

 

 

Obergrenze

73 289 000 000

 

 

 

73 289 000 000

 

Spielraum

17 804 384

 

 

 

17 804 384

 

2a.

Wirtschaftlicher, sozialer und territorialer Zusammenhalt

64 665 195 616

24 155 654 152

 

 

64 665 195 616

24 155 654 152

 

Davon im Rahmen von Flexibilitätsinstrumenten

 

 

 

 

 

 

 

Davon im Rahmen des Instruments für einen einzigen Spielraum (Artikel 11 Absatz 1 Buchstabe a)

 

 

 

 

 

 

 

Davon im Rahmen des Instruments für einen einzigen Spielraum (Artikel 11 Absatz 1 Buchstabe c)

 

 

 

 

 

 

Obergrenze

64 683 000 000

 

 

 

64 683 000 000

 

Spielraum

17 804 384

 

 

 

17 804 384

 

2b.

Resilienz und Werte

10 314 167 833

10 030 385 177

-72 000 000

-72 000 000

10 242 167 833

9 958 385 177

 

Davon im Rahmen von Flexibilitätsinstrumenten

1 335 350 949

 

 

 

1 335 350 949

 

 

Davon im Rahmen des Instruments für einen einzigen Spielraum (Artikel 11 Absatz 1 Buchstabe a)

372 816 884

 

-72 000 000

 

300 816 884

 

 

Davon im Rahmen des Instruments für einen einzigen Spielraum (Artikel 11 Absatz 1 Buchstabe c)

 

 

 

 

 

 

Obergrenze

8 606 000 000

 

 

 

8 606 000 000

 

Spielraum

 

 

 

 

 

 

3.

Natürliche Ressourcen und Umwelt

57 388 890 839

54 232 567 941

 

 

57 388 890 839

54 232 567 941

 

Davon im Rahmen von Flexibilitätsinstrumenten

 

 

 

 

 

 

 

Davon im Rahmen des Instruments für einen einzigen Spielraum (Artikel 11 Absatz 1 Buchstabe a)

 

 

 

 

 

 

 

Davon im Rahmen des Instruments für einen einzigen Spielraum (Artikel 11 Absatz 1 Buchstabe c)

 

 

 

 

 

 

Obergrenze

57 449 000 000

 

 

 

57 449 000 000

 

Spielraum

60 109 161

 

 

 

60 109 161

 

 

Davon: marktbezogene Ausgaben und Direktzahlungen

40 602 078 000

40 590 282 213

 

 

40 602 078 000

40 590 282 213

 

EGFL-Teilobergrenze

40 603 000 000

 

 

 

40 603 000 000

 

 

Bei der Berechnung des Teilspielraums nicht berücksichtigte Rundungsdifferenz

922 000

 

 

 

922 000

 

 

Mittelübertragungen zwischen dem EGFL und dem ELER (netto)

 

 

 

 

 

 

 

Für EGFL-Ausgaben verfügbare Nettobeträge

40 602 078 000

 

 

 

40 602 078 000

 

 

Angepasste EGFL-Teilobergrenze, durch Mittelübertragungen zwischen dem EGFL und dem ELER korrigiert

40 603 000 000

 

 

 

40 603 000 000

 

 

EGFL-Teilspielraum

922 000

 

 

 

922 000

 

 

EGFL-Teilspielraum (ohne Rundungsdifferenz)

 

 

 

 

 

 

4.

Migration und Grenzmanagement

3 896 705 671

3 257 967 443

 

 

3 896 705 671

3 257 967 443

Obergrenze

4 020 000 000

 

 

 

4 020 000 000

 

 

Davon im Rahmen von Flexibilitätsinstrumenten

 

 

 

 

 

 

 

Davon im Rahmen des Instruments für einen einzigen Spielraum (Artikel 11 Absatz 1 Buchstabe a)

 

 

 

 

 

 

 

Davon im Rahmen des Instruments für einen einzigen Spielraum (Artikel 11 Absatz 1 Buchstabe c)

 

 

 

 

 

 

Spielraum

123 294 329

 

 

 

123 294 329

 

5.

Sicherheit und Verteidigung

2 304 177 926

2 028 413 531

 

 

2 304 177 926

2 028 413 531

Obergrenze

2 004 000 000

 

 

 

2 004 000 000

 

 

Davon im Rahmen von Flexibilitätsinstrumenten

300 177 926

 

 

 

300 177 926

 

 

Davon im Rahmen des Instruments für einen einzigen Spielraum (Artikel 11 Absatz 1 Buchstabe a)

 

 

 

 

 

 

 

Davon im Rahmen des Instruments für einen einzigen Spielraum (Artikel 11 Absatz 1 Buchstabe c)

 

 

 

 

 

 

Spielraum

 

 

 

 

 

 

6.

Nachbarschaft und die Welt

15 830 000 000

15 111 157 313

 

 

15 830 000 000

15 111 157 313

Davon im Rahmen von Flexibilitätsinstrumenten

 

 

 

 

 

 

Obergrenze

15 830 000 000

 

 

 

15 830 000 000

 

 

Davon im Rahmen des Instruments für einen einzigen Spielraum (Artikel 11 Absatz 1 Buchstabe a)

 

 

 

 

 

 

 

Davon im Rahmen des Instruments für einen einzigen Spielraum (Artikel 11 Absatz 1 Buchstabe c)

 

 

 

 

 

 

Spielraum

 

 

 

 

 

 

7.

Europäische öffentliche Verwaltung

11 949 625 456

11 949 625 456

4 588 100

4 588 100

11 954 213 556

11 954 213 556

Obergrenze

11 773 000 000

 

 

 

11 773 000 000

 

 

Davon im Rahmen von Flexibilitätsinstrumenten

 

 

 

 

 

 

 

Davon im Rahmen des Instruments für einen einzigen Spielraum (Artikel 11 Absatz 1 Buchstabe a)

176 625 456

 

4 588 100

 

181 213 556

 

 

Davon im Rahmen des Instruments für einen einzigen Spielraum (Artikel 11 Absatz 1 Buchstabe c)

 

 

 

 

 

 

Spielraum

 

 

 

 

 

 

 

Davon: Verwaltungsausgaben der Organe

9 137 000 694

9 137 000 694

4 588 100

4 588 100

9 141 588 794

9 141 588 794

 

Teilobergrenze

9 006 000 000

 

 

 

9 006 000 000

 

 

Davon im Rahmen von Flexibilitätsinstrumenten

 

 

 

 

 

 

 

Davon im Rahmen des Instruments für einen einzigen Spielraum (Artikel 11 Absatz 1 Buchstabe a)

131 000 694

 

4 588 100

 

135 588 794

 

 

Davon im Rahmen des Instruments für einen einzigen Spielraum (Artikel 11 Absatz 1 Buchstabe c)

 

 

 

 

 

 

 

Spielraum

 

 

 

 

 

 

 

Versorgungsbezüge und Europäische Schulen

2 812 624 762

2 812 624 762

 

 

2 812 624 762

2 812 624 762

 

Versorgungsbezüge

2 565 464 000

2 565 464 000

 

 

2 565 464 000

2 565 464 000

 

Europäische Schulen

247 160 762

247 160 762

 

 

247 160 762

247 160 762

 

Verwaltungsausgaben der Organe

9 137 000 694

9 137 000 694

4 588 100

4 588 100

9 141 588 794

9 141 588 794

 

Europäisches Parlament

2 354 855 881

2 354 855 881

-300 000

-300 000

2 354 555 881

2 354 555 881

 

Europäischer Rat und Rat

676 842 943

676 842 943

 

 

676 842 943

676 842 943

 

Kommission

4 221 445 825

4 221 445 825

-3 377 000

-3 377 000

4 218 068 825

4 218 068 825

 

Gerichtshof der Europäischen Union

502 443 711

502 443 711

 

 

502 443 711

502 443 711

 

Europäischer Rechnungshof

184 803 430

184 803 430

330 000

330 000

185 133 430

185 133 430

 

Europäischer Wirtschafts- und Sozialausschuss

164 945 524

164 945 524

 

 

164 945 524

164 945 524

 

Europäischer Ausschuss der Regionen

121 878 345

121 878 345

 

 

121 878 345

121 878 345

 

Europäischer Bürgerbeauftragter

13 667 466

13 667 466

 

 

13 667 466

13 667 466

 

Europäischer Datenschutzbeauftragter

23 921 966

23 921 966

 

 

23 921 966

23 921 966

 

Europäischer Auswärtiger Dienst

872 195 603

872 195 603

7 935 100

7 935 100

880 130 703

880 130 703

Mittel für Rubriken

187 780 116 328

141 681 983 016

-67 411 900

-67 411 900

187 712 704 428

141 614 571 116

 

Obergrenze

185 963 000 000

170 543 000 000

 

 

185 963 000 000

170 543 000 000

 

Davon im Rahmen des Flexibilitätsinstruments

1 635 528 875

1 747 272 316

 

 

1 635 528 875

1 747 272 316

Davon im Rahmen des Instruments für einen einzigen Spielraum (Artikel 11 Absatz 1 Buchstabe a)

549 442 340

 

-67 411 900

 

482 030 440

 

Davon im Rahmen des Instruments für einen einzigen Spielraum (Artikel 11 Absatz 1 Buchstabe c)

 

 

 

 

 

 

 

Spielraum

367 854 887

30 608 289 300

 

67 411 900

367 854 887

30 675 701 200

Mittel in % des BNE

1,06 %

0,80 %

0,00 %

0,00 %

1,06 %

0,80 %

 

Thematische besondere Instrumente

1 560 861 211

1 371 395 001

 

 

1 560 861 211

1 371 395 001

 

Solidaritäts- und Soforthilfereserve

1 351 395 001

1 351 395 001

 

 

1 351 395 001

1 351 395 001

 

Europäischer Fonds für die Anpassung an die Globalisierung (EGF)

209 466 210

20 000 000

 

 

209 466 210

20 000 000

 

Reserve für die Anpassung an den Brexit

p. m.

p. m.

 

 

p. m.

p. m.

Mittel insgesamt

189 340 977 539

143 053 378 017

-67 411 900

-67 411 900

189 273 565 639

142 985 966 117

(1)    Beschluss (EU, Euratom) 2020/2053 des Rates vom 14. Dezember 2020 über das Eigenmittelsystem der Europäischen Union und zur Aufhebung des Beschlusses 2014/335/EU, Euratom (ABl. L 424 vom 15.12.2020).
(2)    ABl. L 193 vom 30.7.2018, S. 1.
(3)    COM(2023) 300 final vom 5.7.2023.
(4)    Verordnung (EU) 2021/1060 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 24. Juni 2021 mit gemeinsamen Bestimmungen für den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung, den Europäischen Sozialfonds Plus, den Kohäsionsfonds, den Fonds für einen gerechten Übergang und den Europäischen Meeres-, Fischerei- und Aquakulturfonds sowie mit Haushaltsvorschriften für diese Fonds und für den Asyl-, Migrations- und Integrationsfonds, den Fonds für die innere Sicherheit und das Instrument für finanzielle Hilfe im Bereich Grenzverwaltung und Visumpolitik (ABl. L 231 vom 30.6.2021, S. 159).
(5)    Dieser Betrag setzt sich zusammen aus einem Bedarf von 40 602,1 Mio. EUR an neuen Mitteln und 848,5 Mio. EUR an zweckgebundenen Einnahmen.
(6)    Verordnung (EU) 2021/2116 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 2. Dezember 2021 über die Finanzierung, Verwaltung und Überwachung der Gemeinsamen Agrarpolitik und zur Aufhebung der Verordnung (EU) Nr. 1306/2013 (ABl. L 435 vom 6.12.2021, S 187).
(7)    Interinstitutionelle Vereinbarung zwischen dem Europäischen Parlament, dem Rat der Europäischen Union und der Europäischen Kommission über die Haushaltsdisziplin, die Zusammenarbeit im Haushaltsbereich und die wirtschaftliche Haushaltsführung sowie über neue Eigenmittel, einschließlich eines Fahrplans im Hinblick auf die Einführung neuer Eigenmittel (ABl. L 433 vom 20.12.2020, S. 28).
(8)    COM(2023) 530.
(9)    COM(2022) 658.
(10)    COM(2021) 561.
(11)    ABl. L 234 vom 22.9.2023, S. 48.
(12)    COM(2021) 725.
(13)    COM(2023) 3269.
(14)    C(2023) 5001 final vom 11.7.2023.
(15)    Verordnung (EU) 2023/1525 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Juli 2023 zur Förderung der Munitionsproduktion (ASAP) (ABl. L 185 vom 24.7.2023, S. 7).
(16)    Verordnung (EU) 2023/xxx des Europäischen Parlaments und des Rates vom xx. September 2023 zur Einrichtung des Instruments zur Stärkung der Europäischen Verteidigungsindustrie durch Gemeinsame Beschaffung (ABl. L xxx vom xx.10.2023, S. xxx).