EUROPÄISCHE KOMMISSION
Brüssel, den 9.10.2023
COM(2023) 531 final
2023/0264(BUD)
BERICHTIGUNGSSCHREIBEN NR. 1 ZUM ENTWURF DES GESAMTHAUSHALTSPLANS 2024
Aktualisierung des veranschlagten Bedarfs für Agrarausgaben
Sonstige Anpassungen und technische Aktualisierungen
Gestützt auf
–den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union, insbesondere auf Artikel 314, in Verbindung mit dem Vertrag zur Gründung der Europäischen Atomgemeinschaft, insbesondere mit Artikel 106a,
–den Beschluss (EU, Euratom) 2020/2053 des Rates vom 14. Dezember 2020 über das Eigenmittelsystem der Europäischen Union, der am 1. Juni 2021 in Kraft getreten ist,
–die Verordnung (EU, Euratom) 2018/1046 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 18. Juli 2018 über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Union (...), insbesondere auf Artikel 42,
–den am 5. Juli 2023 von der Kommission angenommenen Entwurf des Gesamthaushaltsplans der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2024
unterbreitet die Europäische Kommission dem Europäischen Parlament und dem Rat aus den nachstehend dargelegten Gründen das Berichtigungsschreiben Nr. 1 zum Entwurf des Gesamthaushaltsplans der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2024.
ÄNDERUNGEN BEI DEN EINNAHMEN UND AUSGABEN NACH EINZELPLÄNEN
Die Änderungen am allgemeinen Einnahmen- und Ausgabenplan sowie an den Einnahmen- und Ausgabenplänen nach Einzelplänen sind über EUR-Lex (
https://eur-lex.europa.eu/budget/www/index-de.htm
) abrufbar. Eine englische Fassung dieser Änderungen ist als technischer Anhang beigefügt.
1.Einführung
Das Berichtigungsschreiben Nr. 1 (BS Nr. 1/2024) zum Entwurf des Haushaltsplans für das Haushaltsjahr 2024 (HE 2024) trägt Folgendem Rechnung:
¾der Abwärtskorrektur des Mittelbedarfs für die Zinslinie für NextGenerationEU (NGEU) wegen Auszahlungen im Rahmen von NGEU, die 2023 geringer ausfielen als veranschlagt;
¾der Aktualisierung des veranschlagten Bedarfs, der zweckgebundenen Einnahmen und der eingestellten Mittel für Agrarausgaben. Neben sich verändernden Marktfaktoren wird im BS Nr. 1/2024 auch den Auswirkungen der seit der Annahme des HE 2024 im Juli 2023 ergangenen Beschlüsse im Agrarbereich sowie anderen Vorschlägen, die im kommenden Haushaltsjahr beträchtliche Auswirkungen haben dürften, Rechnung getragen;
¾der Aktualisierung des veranschlagten Bedarfs für die partnerschaftlichen Abkommen über nachhaltige Fischerei unter Berücksichtigung des kürzlich unterzeichneten Abkommens samt dem dazugehörigen Protokoll mit der Republik Madagaskar sowie des neuen Protokolls mit der Republik Kiribati, das am 2. Oktober 2023 vorläufig in Kraft getreten ist;
¾den Anpassungen der Mittelhöhe und/oder der Personalausstattung mehrerer dezentraler Agenturen, im Besonderen der Agentur der Europäischen Union für justizielle Zusammenarbeit in Strafsachen (Eurojust), der Agentur der Europäischen Union für das Betriebsmanagement von IT-Großsystemen im Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts (eu-LISA) und der Europäischen Staatsanwaltschaft (EUStA), unter Berücksichtigung der jüngsten legislativen oder politischen Entwicklungen in Bezug auf ihre Tätigkeiten im Jahr 2024 und der Beträge, die nach Annahme von Legislativvorschlägen von den Reservelinien auf operative Haushaltslinien zu übertragen sind;
¾der Übertragung von Mitteln des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) auf Horizont Europa gemäß Artikel 26 der Dachverordnung nach einem entsprechenden Antrag Litauens auf Änderung seines EFRE-Programms;
¾den Anpassungen unter Rubrik 7 „Europäische öffentliche Verwaltung“, insbesondere in Bezug auf den Europäischen Auswärtigen Dienst (EAD), um die Mittel für den militärischen Planungs- und Durchführungsstab (MPCC) weiter aufzustocken, einschließlich einer Personalaufstockung und einer Stärkung des Kommunikations- und Informationssystems sowie weiterer geringfügiger Anpassungen unter der Rubrik;
¾den Beträgen, die – nach Annahme der Basisrechtsakte – im Zusammenhang mit der Verordnung zur Förderung der Munitionsproduktion (ASAP) und der Verordnung zur Einrichtung des Instruments zur Stärkung der europäischen Verteidigungsindustrie durch gemeinsame Beschaffung (EDIRPA) von der Reservelinie auf die operative Haushaltslinie zu übertragen sind.
Unter dem Strich führt das BS Nr. 1/2024 auf der Ausgabenseite des HE 2024 insgesamt zu einem Rückgang der Mittel für Verpflichtungen (MfV) und der Mittel für Zahlungen (MfZ) um 67,4 Mio. EUR.
Weitere Informationen zu den einzelnen Komponenten sind den folgenden Abschnitten zu entnehmen.
Die entsprechenden Haushaltslinien sind im haushaltstechnischen Anhang aufgeführt, ebenso wie die Aktualisierung der Einnahmen, die sich aus den in diesem Berichtigungsschreiben enthaltenen Ausgabenänderungen ergibt.
2.Finanzierungskosten – NextGenerationEU
Im Zuge des HE 2024 schlug die Kommission auf der Grundlage von zum damaligen Zeitpunkt geltenden Prognosen für Zinssätze und für Auszahlungen im Rahmen von NGEU bis Ende 2023 eine Aufstockung der EURI-Zinslinie um 1,9 Mrd. EUR gegenüber der Finanzplanung für 2024 vor.
Den jüngsten Prognosen für die EURI-Zinslinie vom 8. Oktober 2023 zufolge dürfte sich der Gesamtbetrag der Auszahlungen für nicht rückzahlbare Unterstützung im Jahr 2023 auf 79,9 Mrd. EUR belaufen, was im Vergleich zu dem im HE 2024 berücksichtigten Auszahlungsplan einen Rückgang um rund 3 Mrd. EUR darstellt. Gemäß diesem neuen Szenario, in dem darüber hinaus leicht gestiegenen Zinssätzen und einer Erhöhung des vom Jahr 2023 übertragbaren Betrags um 10 Mio. EUR Rechnung getragen werden, belaufen sich die geschätzten Kosten für die Zinslinie auf 3 790 Mio. EUR, was einem Rückgang um 74 Mio. EUR entspricht. Die Kommission schlägt vor, die Mittel für Verpflichtungen und die Mittel für Zahlungen der EURI-Zinslinie entsprechend zu kürzen.
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in EUR
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Haushalts-linie
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Bezeichnung
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Mittel für Verpflichtungen
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Mittel für Zahlungen
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Einzelplan III – Kommission
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06 04 01
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Aufbauinstrument der Europäischen Union (EURI) – periodische Kuponzahlung und Tilgung bei Fälligkeit
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-74 000 000
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-74 000 000
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Insgesamt
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-74 000 000
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-74 000 000
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Mit der vorgeschlagenen Mittelkürzung würde die Inanspruchnahme des Instruments für einen einzigen Spielraum unter Teilrubrik 2b um 72,0 Mio. EUR auf 300,8 Mio. EUR verringert.
3.Europäischer Garantiefonds für die Landwirtschaft (EGFL)
Mit dem BS Nr. 1/2024 werden die Voranschläge für die Agrarausgaben basierend auf den neuesten Wirtschaftsdaten und den jüngsten Änderungen des Rechtsrahmens aktualisiert. Im September 2023 lagen der Kommission erste Angaben zum Erzeugungsniveau für 2023 und zum Ausblick für die Agrarmärkte sowie die tatsächlichen Zahlen für den größten Teil des Haushaltsvollzugs 2023 im Rahmen des in geteilter Mittelverwaltung ausgeführten EGFL vor, die die Grundlage für die aktualisierte Veranschlagung des Mittelbedarfs für 2024 darstellen.
Neben Marktfaktoren wird im BS Nr. 1/2024 auch den Auswirkungen der seit der Annahme des HE 2024 im Juli 2023 im Agrarbereich ergangenen Rechtsakte Rechnung getragen.
Insgesamt wird der Bedarf des EGFL, einschließlich der Agrarreserve (die aus einem nicht in Anspruch genommenen Betrag für die Agrarreserve 2023 in Höhe von 200 Mio. EUR sowie aus den für 2024 verfügbaren EGFL-Mitteln finanziert wird), im Jahr 2024 aktuell auf 41 450,6 Mio. EUR
geschätzt. Dies entspricht einem Anstieg um 343 Mio. EUR gegenüber dem HE 2024, der auf i) einen zusätzlichen Bedarf von 280 Mio. EUR für den Haushaltsartikel 08 02 01 „Agrarreserve“, ii) einen höheren Bedarf an Mitteln für Marktmaßnahmen und -interventionen der Mitgliedstaaten in Höhe von 61 Mio. EUR (hauptsächlich aufgrund eines höheren Bedarfs an Mitteln für den Obst- und Gemüsesektor) sowie iii) eine geringfügige Erhöhung der sonstigen EGFL-Ausgaben um 2 Mio. EUR zurückzuführen ist.
2023 wurden außergewöhnliche Maßnahmen mit finanziellen Auswirkungen in Höhe von insgesamt 530 Mio. EUR angenommen, um Landwirte, in deren Betrieben die Vogelgrippe ausgebrochen war, zu unterstützen, um den durch die gestiegenen Einfuhren von ukrainischem Getreide in die Mitgliedstaaten an den Außengrenzen verursachten Marktstörungen entgegenzuwirken und um Landwirten, deren Betriebe von extremen Wetterereignissen und sonstigen spezifischen Problemen betroffen waren, zu helfen. Dieser Gesamtbetrag überstieg die im Rahmen der Agrarreserve für 2023 verfügbaren Mittel um 80 Mio. EUR. Von den 450 Mio. EUR, die zur Verfügung stehen, dürften auf der Grundlage der aktuellen Durchführungsdaten und der jüngsten Prognosen der Mitgliedstaaten im Jahr 2023 250 Mio. EUR in Anspruch genommen werden. Der verbleibende Betrag in Höhe 200 Mio. EUR wird gemäß Artikel 16 Absatz 2 der horizontalen GAP-Verordnung auf das Haushaltsjahr 2024 übertragen und für die Erstattung der Ausgaben der Mitgliedstaaten im Zusammenhang mit den außergewöhnlichen Maßnahmen verwendet, die im Jahr 2023 beschlossen, aber erst nach dem 15. Oktober getätigt wurden und somit ins Agrarjahr 2024 fallen. Um die Kosten für die verbleibenden Elemente der außergewöhnlichen Maßnahmen, die 2023 angenommen wurden, zur Gänze abdecken zu können, schlägt die Kommission im Einklang mit Artikel 16 Absatz 2 Unterabsatz 1 der horizontalen GAP-Verordnung außerdem vor, die neuen Mittel der Agrarreserve 2024 gegenüber dem HE 2024 um 80 Mio. EUR auf 530 Mio. EUR aufzustocken. Dadurch können 450 Mio. EUR für neue außergewöhnliche Maßnahmen zurückbehalten werden, die erforderlichenfalls im nächsten Jahr angenommen werden, um auf etwaige Marktstörungen infolge des anhaltend instabilen geopolitischen Kontexts und immer öfter auftretender extremer Klimaereignisse in der gesamten EU zu reagieren.
Die 2024 voraussichtlich verfügbaren zweckgebundenen Einnahmen steigen von 505,5 Mio. EUR im HE 2024 auf 848,5 Mio. EUR, wodurch der zusätzliche Bedarf vollständig gedeckt ist. Der erwartete Anstieg der zweckgebundenen Einnahmen ergibt sich aus dem für 2023 erwarteten Überschuss, der gemäß Artikel 12 Absatz 2 Buchstabe d der Haushaltsordnung auf 2024 übertragen wird. Der Überschuss ist darauf zurückzuführen, dass die Mittel der Agrarreserve 2023, wie oben erläutert, nicht vollständig ausgeschöpft wurden, die Mittel für Direktzahlungen ebenfalls (knapp) nicht vollständig ausgeführt wurden und die zweckgebundenen Einnahmen aus dem Rechnungsabschluss des EGFL unerwartet hoch ausfielen.
Daher beläuft sich der Gesamtbetrag der Mittel für Verpflichtungen unverändert auf 40 602,1 Mio. EUR; darin enthalten sind 530 Mio. EUR für die Agrarreserve. Dieser Gesamtbetrag entspricht dem für den EGFL verfügbaren Nettosaldo, einschließlich der Auswirkungen der Mitteilungen der Mitgliedstaaten auf Mittelübertragungen zwischen den Direktzahlungen und den Mitteln für die Entwicklung des ländlichen Raums, sodass kein Spielraum bis zur Teilobergrenze verbleibt.
4. Aktualisierung der partnerschaftlichen Abkommen über nachhaltige Fischerei
Die Kommission hat die neuesten verfügbaren Informationen über partnerschaftliche Abkommen über nachhaltige Fischerei geprüft und den erwarteten Bedarf für 2024 auf der Grundlage der Entwicklungen in den Verhandlungen mit den beteiligten Drittländern gemäß Teil II Buchstabe C der interinstitutionellen Vereinbarung (IIV)
überprüft. Auf der Grundlage dieser Überprüfung schlägt die Kommission vor, Mittel für Verpflichtungen und Mittel für Zahlungen in Höhe von 2 560 000 EUR aus der Reserve (Haushaltsartikel 30 02 02) auf den operativen Haushaltsartikel (08 05 01 „Schaffung der rechtlichen Basis für Fangtätigkeiten von Fischereifahrzeugen der Union in Drittlandgewässern“) zu übertragen. Diese haushaltsneutrale Mittelübertragung bezieht sich auf die partnerschaftlichen Abkommen über nachhaltige Fischerei mit der Republik Madagaskar und der Republik Kiribati, die am 1. Juli 2023 bzw. am 2. Oktober 2023 vorläufig in Kraft getreten sind.
Der Gesamtbetrag der für die partnerschaftlichen Abkommen über nachhaltige Fischerei verfügbaren Mittel für Verpflichtungen bleibt unverändert und beläuft sich auf 156,7 Mio. EUR, wovon 66,9 Mio. EUR auf die Reserve und 89,9 Mio. EUR auf die wichtigste operative Haushaltslinie entfallen.
in EUR
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Haushalts-linie
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Bezeichnung
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Mittel für Verpflichtungen
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Mittel für Zahlungen
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Einzelplan III – Kommission
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08 05 01
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Schaffung der rechtlichen Basis für Fangtätigkeiten von Fischereifahrzeugen der Union in Drittlandgewässern
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2 560 000
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2 560 000
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30 02 02
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Getrennte Mittel (Reserve für Haushaltsartikel 08 05 01)
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-2 560 000
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-2 560 000
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Insgesamt
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0
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0
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5.Dezentrale Agenturen und Europäische Staatsanwaltschaft
5.1
Europäische Staatsanwaltschaft (EUStA)
Im Entwurf des Berichtigungshaushaltsplans (EBH) Nr. 4/2023 hat die Kommission vorgeschlagen, den EU-Beitrag zur EUStA für die Sicherheit des Gebäudes und der IT-Systeme aufzustocken und acht zusätzliche Stellen für Bedienstete auf Zeit zuzuweisen. Darin wird vorgeschlagen, die Mittel der EUStA für 2024 um 2 Mio. EUR aufzustocken, um eine einmalige Stärkung der Sicherheit des Gebäudes und der IT-Systeme sowie die Gehälter der neuen Bediensteten, die 2023 auf Volljahresbasis eingestellt werden sollen, abzudecken.
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in EUR
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Haushalts-linie
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Bezeichnung
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Mittel für Verpflichtungen
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Mittel für Zahlungen
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Einzelplan III – Kommission
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07 10 08
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Europäische Staatsanwaltschaft (EUStA)
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2 000 000
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2 000 000
|
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Insgesamt
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2 000 000
|
2 000 000
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Die diesbezüglichen Änderungen des Stellenplans sind im haushaltstechnischen Anhang aufgeführt.
5.2
Agentur der Europäischen Union für justizielle Zusammenarbeit in Strafsachen (Eurojust)
Infolge der Einrichtung des Internationalen Zentrums für die Strafverfolgung des Verbrechens der Aggression gegen die Ukraine wird Eurojust operative, rechtliche, finanzielle und logistische Unterstützung leisten, einschließlich im Hinblick auf die Sicherung, Speicherung und Analyse von Beweismitteln. Diese Tätigkeiten sind für die Vorbereitung künftiger Gerichtsverfahren vor nationalen oder internationalen Gerichten, einschließlich eines möglichen Sondergerichtshofs für das Verbrechen der Aggression gegen die Ukraine oder des Internationalen Strafgerichtshofs (IStGH) im Hinblick auf Verbrechen, die in seinen Zuständigkeitsbereich fallen, von entscheidender Bedeutung. Aufgrund der entsprechenden zusätzlichen Aufgaben von Eurojust im Zusammenhang mit dem Internationalen Zentrum für die Strafverfolgung des Verbrechens der Aggression gegen die Ukraine ist eine Aufstockung des Stellenplans der Agentur um vier Stellen für Bedienstete auf Zeit im Jahr 2024 erforderlich. Die damit verbundene Aufstockung des EU-Beitrags zu Eurojust wird aus den außenpolitischen Instrumenten (FPI) über Beitragsvereinbarungen für die Aufgaben im Zusammenhang mit dem Internationalen Zentrum für die Strafverfolgung des Verbrechens der Aggression gegen die Ukraine finanziert, sodass keine zusätzlichen Mittel aus dem EU-Haushalt erforderlich sind.
Die diesbezüglichen Änderungen des Stellenplans sind im haushaltstechnischen Anhang aufgeführt.
5.3 Agentur der Europäischen Union für das Betriebsmanagement von IT-Großsystemen im Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts (eu-LISA)
Nach Abschluss der politischen Verhandlungen über die Verordnung zur Digitalisierung des Visumverfahrens müssen die Haushaltsmittel für eu-LISA für 2024 im Einklang mit dem aktualisierten Finanzbogen angepasst werden. Damit geht eine Verringerung der Anzahl der Stellen für Bedienstete auf Zeit (von fünf auf eine) und für Vertragsbedienstete (von drei auf null) einher. Die erzielte politische Einigung beinhaltet außerdem eine Kürzung der für 2024 erforderlichen Mittel. Es wird vorgeschlagen, von dem für diese Verordnung in die Reserve eingestellten Betrag von 19 945 000 EUR, der mit dem Instrument für finanzielle Hilfe im Bereich Grenzverwaltung und Visumpolitik (BMVI) verrechnet wurde, 86 000 EUR auf die operative Haushaltslinie zu übertragen und 19 859 000 EUR auf das BMVI zurückzuübertragen.
Die diesbezüglichen Änderungen des Stellenplans sind im haushaltstechnischen Anhang aufgeführt.
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in EUR
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Haushalts-linie
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Bezeichnung
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Mittel für Verpflichtungen
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Mittel für Zahlungen
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Einzelplan III – Kommission
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30 02 02
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Getrennte Mittel (Reserve für Haushaltsartikel 11 10 02)
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-19 945 000
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-19 945 000
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11 10 02
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Agentur der Europäischen Union für das Betriebsmanagement von IT-Großsystemen im Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts (eu-LISA)
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86 000
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86 000
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11 02 01
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Instrument für finanzielle Hilfe im Bereich Grenzmanagement und Visa
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19 859 000
|
19 859 000
|
|
Insgesamt
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0
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0
|
5.4
Übertragungen aus den Reserven auf die operativen Haushaltslinien der dezentralen Agenturen aufgrund der Annahme von Rechtsakten
Aufgrund der bevorstehenden bzw. bereits erfolgten Annahme der folgenden Rechtsakte durch die beiden gesetzgebenden Organe schlägt die Kommission vor, die derzeit in Reserven für die Durchführung dieser Rechtsakte eingestellten Beträge auf die operativen Haushaltslinien der betreffenden dezentralen Agenturen zu übertragen:
·Agentur der Europäischen Union für Flugsicherheit (EASA) (02 10 01): Infolge der politischen Einigung über den Vorschlag der Kommission zur Gewährleistung gleicher Wettbewerbsbedingungen für einen nachhaltigen Luftverkehr werden 2 774 000 EUR an Mitteln für Verpflichtungen und Mitteln für Zahlungen von der Reservelinie auf die operative Haushaltslinie übertragen.
·Europäische Agentur für die Sicherheit des Seeverkehrs (EMSA) (02 10 02): Durch die am 22. September 2023 erfolgte Annahme der Verordnung (EU) 2023/1805 des Europäischen Parlaments und des Rates über die Nutzung erneuerbarer und kohlenstoffarmer Kraftstoffe im Seeverkehr und zur Änderung der Richtlinie 2009/16/EG werden 1 191 000 EUR an Mitteln für Verpflichtungen und Mitteln für Zahlungen von der Reservelinie auf die operative Haushaltslinie übertragen.
·Europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (ESMA) (03 10 04): Aufgrund der politischen Einigung über den Vorschlag der Kommission zum zentralen europäischen Zugangsportal werden 1 007 000 EUR an Mitteln für Verpflichtungen und Mitteln für Zahlungen von der Reservelinie auf die operative Haushaltslinie übertragen.
Die nachstehende Tabelle gibt einen Überblick über die Beträge, die nach der Annahme der entsprechenden Basisrechtsakte aus der Reserve entnommen werden sollen:
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Haushalts-linie
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Bezeichnung
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Mittel für Verpflichtungen
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Mittel für Zahlungen
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02 10 01
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Agentur der Europäischen Union für Flugsicherheit (EASA)
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2 774 000
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2 774 000
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30 02 02
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Getrennte Mittel (Reserve für Haushaltsartikel 02 10 01)
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-2 774 000
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-2 774 000
|
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02 10 02
|
Europäische Agentur für die Sicherheit des Seeverkehrs (EMSA)
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1 191 000
|
1 191 000
|
|
30 02 02
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Getrennte Mittel (Reserve für Haushaltsartikel 02 10 02)
|
-1 191 000
|
-1 191 000
|
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03 10 04
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Europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (ESMA)
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1 007 000
|
1 007 000
|
|
30 02 02
|
Getrennte Mittel (Reserve für Haushaltsartikel 03 10 04)
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-1 007 000
|
-1 007 000
|
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Insgesamt
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0
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0
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6.Übertragung von Mitteln des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung auf Horizont Europa für Litauen
Auf Antrag Litauens zur Anpassung seines EFRE-Programms, um Mittel gemäß Artikel 26 der Dachverordnung zu übertragen, können im Rahmen von Horizont Europa und im Einklang mit den Vorschriften des Instruments zusätzliche Mittel zugunsten des betreffenden Mitgliedstaats eingesetzt werden. Die Mittel sind in gesonderten Haushaltslinien ausgewiesen.
Auf dieser Grundlage schlägt die Kommission folgende Änderungen an den betreffenden Haushaltslinien des HE 2024 vor:
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in EUR
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Haushalts-linie
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Bezeichnung
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Mittel für Verpflichtungen
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Mittel für Zahlungen
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Einzelplan III – Kommission
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05 02 01
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EFRE – Operative Ausgaben
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-10 543 750
|
0
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05 02 09
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Horizont Europa – Beitrag aus dem EFRE
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10 543 750
|
0
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Insgesamt
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0
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0
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7.Anpassungen der Rubrik 7 „Europäische öffentliche Verwaltung“
7.1 Anpassungen der Ausgaben des Europäischen Auswärtigen Dienstes (EAD) für die Aufstockung der Mittel für abgeordnete nationale Militärexperten
In seinem Haushaltsvoranschlag für 2024 wies der EAD darauf hin, dass einige laufende Diskussionen zwar noch nicht zu einem ausreichenden Konsens über die Einstellung der entsprechenden Mittel in den Haushaltsentwurf 2024 geführt hätten, derartige Mittel aber zu einem späteren Zeitpunkt in einem Berichtigungsschreiben Berücksichtigung finden könnten.
Eine dieser Maßnahmen ist der Fahrplan für den militärischen Planungs- und Durchführungsstab (MPCC), der so weit ausgereift ist, dass er in das Berichtigungsschreiben aufgenommen werden kann. Die Mitgliedstaaten erklärten im Rahmen des Strategischen Kompasses, dass sie „dafür sorgen werden, dass der militärische Planungs- und Durchführungsstab in vollem Umfang in der Lage ist, die Planung, Kontrolle und Führung von nicht exekutiven und exekutiven Aufgaben und Operationen sowie von LIVEX-Übungen wahrzunehmen. In diesem Zusammenhang werden wir die personellen Beiträge aufstocken und dafür sorgen, dass wir über die notwendigen Kommunikations- und Informationssysteme sowie über die erforderlichen Einrichtungen verfügen.“
Angesichts der innerhalb des Strategischen Kompasses vereinbarten Ziele für die künftige Entwicklung des MPCC als bevorzugte Führungsstruktur würde die erforderliche Aufstockung seiner Mittel erfolgen durch:
·die Finanzierung von 55 abgeordneten nationalen Militärexperten auf Kostenteilungsbasis, von denen 20 die im EBH Nr. 4/2023 berücksichtigten sogenannten kostenlosen abgeordneten nationalen Militärexperten ersetzen, wodurch der Personalbestand des MPCC auf insgesamt 115 aufgestockt wird. Dies erfordert eine Aufstockung der Mittel um 3 394 400 EUR;
·die Teilfinanzierung der erforderlichen Maßnahmen zur Deckung der Kosten für den EAD als einzigen Erbringer von Dienstleistungen des Kommunikations- und Informationssystems (CIS) für den MPCC (der Rest der Kosten wird von der Europäischen Friedensfazilität getragen). Im Zusammenhang mit der militärischen Unterstützung der EU für die Ukraine hat sich der Sicherheitskontext dramatisch verändert, sodass die bestehenden Lücken im Kommunikations- und Informationssystem geschlossen werden müssen. Dies erfordert eine Aufstockung der Mittel um 4 126 000 EUR, die in erster Linie die Finanzierung der Dienste des Kommunikations- und Informationssystems und von vier Experten auf diesem Gebiet deckt;
·die Finanzierung von vier Vertragsbedienstetenstellen für die Unterstützungsdienste des Kommunikations- und Informationssystems. Daher wird vorgeschlagen, die Mittel um 414 700 EUR aufzustocken.
Alle oben genannten Elemente entsprechen einer Aufstockung im Einzelplan X (EAD) in Höhe von insgesamt 7 935 100 EUR.
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in EUR
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Haushaltslinie
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Bezeichnung
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Mittel für Verpflichtungen
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Mittel für Zahlungen
|
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Einzelplan X – Europäischer Auswärtiger Dienst
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1 2 0 0
|
Vertragsbedienstete
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414 700
|
414 700
|
|
1 2 0 5
|
Abgeordnete nationale Militärexperten
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3 394 400
|
3 394 400
|
|
2 1 0 0
|
Informations- und Kommunikationstechnologie
|
2 271 000
|
2 271 000
|
|
2 1 0 1
|
Kryptografie und Technologie für hochvertrauliche Information und Kommunikation
|
1 855 000
|
1 855 000
|
|
Insgesamt
|
7 935 100
|
7 935 100
|
7.2 Anpassungen der Ausgaben des Europäischen Rechnungshofes (EuRH)
Aufgrund eines sachlichen Fehlers hat der Europäische Rechnungshof es versäumt, im Hinblick auf seine für 2024 beantragten Mittel einen Betrag von 330 000 EUR für die ihm von der Kommission für die Verwendung der Zahlungsanwendung NAP und von Sysper in Rechnung gestellten jährlichen Gebühren zu berücksichtigen. Daher wird vorgeschlagen, die betreffende Haushaltslinie entsprechend aufzustocken.
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in EUR
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Haushaltslinie
|
Bezeichnung
|
Mittel für Verpflichtungen
|
Mittel für Zahlungen
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|
Einzelplan V – Europäischer Rechnungshof
|
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2 1 0 2
|
Externe Leistungen für Betrieb, Implementierung und Wartung der Software und der Systeme
|
330 000
|
330 000
|
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Insgesamt
|
330 000
|
330 000
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7.3 Anpassungen der Ausgaben des Europäischen Parlaments (EP)
Im Zusammenhang mit der Bearbeitung der Arbeitslosenakten ehemaliger parlamentarischer Assistentinnen und Assistenten stellt das Amt für die Feststellung und Abwicklung individueller Ansprüche (PMO) dem Europäischen Parlament (EP) derzeit die damit verbundene Arbeitszeit in Rechnung. Da wiederholt Bedarf an parlamentarischen Assistentinnen und Assistenten besteht, der insbesondere nach den Europawahlen groß ist, wurde zwischen dem PMO und dem EP vereinbart, dass ein Teil der jährlichen Gesamtmittel direkt dem PMO anstatt dem EP zugewiesen werden sollte, damit das PMO die für die dauerhafte Verwaltung dieser Akten erforderlichen Vertragsbediensteten einstellen kann. Die restlichen Kosten, die von der Anzahl der pro Jahr tatsächlich zu verwaltenden Akten abhängen, werden dem EP auch in Zukunft in Rechnung gestellt.
Daher wird vorgeschlagen, diese haushaltsneutrale Mittelübertragung aufzunehmen, die zu einer Kürzung der vom EP für 2024 beantragten Mittel um 300 000 EUR und einer entsprechenden Aufstockung der Mittel des PMO führt.
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in EUR
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|
Haushaltslinie
|
Bezeichnung
|
Mittel für Verpflichtungen
|
Mittel für Zahlungen
|
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Einzelplan I– Europäisches Parlament
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|
1 4 0 0
|
Sonstige Bedienstete – Generalsekretariat und Fraktionen
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-300 000
|
-300 000
|
|
Einzelplan III – Europäische Kommission
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|
O3 01 02
|
Externes Personal
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300 000
|
300 000
|
|
Insgesamt
|
0
|
0
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7.4 Anpassungen der Ausgaben der Europäischen Kommission
Die Kommission schlägt vor, in das BS Nr. 1/2024 eine Kürzung der Ausgaben für Dienstbezüge in der Kommission um 3,7 Mio. EUR aufzunehmen, um den Auswirkungen der Herabstufung von 78 AST-Stellen auf AST-SC-Stellen Rechnung zu tragen, die den jüngsten Beschluss der Kommission über den Stellenplan 2023 im Einklang mit Artikel 53 der Haushaltsordnung widerspiegelt.
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in EUR
|
|
Haushaltslinie
|
Bezeichnung
|
Mittel für Verpflichtungen
|
Mittel für Zahlungen
|
|
Einzelplan III – Kommission
|
|
20 01 02 01
|
Bezüge und Vergütungen – Hauptsitz und Vertretungen
|
-3 677 000
|
-3 677 000
|
|
Insgesamt
|
-3 677 000
|
-3 677 000
|
Insgesamt bestehen die kombinierten Auswirkungen auf die im Haushaltsentwurf 2024 veranschlagten Ausgaben unter Rubrik 7 aus einer Aufstockung der Verwaltungsausgaben um 4,6 Mio. EUR und unveränderten Ausgaben für die Versorgungsbezüge und die Europäischen Schulen.
Die Gesamtauswirkungen auf die Ausgaben stellen sich wie folgt dar:
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Beträge in Mio. EUR
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HE 2024
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Berichtigungsschreiben Nr. 1 zum HE 2024
|
HE 2024 mit BS Nr. 1
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|
Versorgungsbezüge und Europäische Schulen
|
2 812,6
|
|
2 812,6
|
|
Versorgungsbezüge
|
2 565,5
|
|
2 565,5
|
|
Europäische Schulen
|
247,2
|
|
247,2
|
|
Verwaltungsausgaben der Organe
|
9 137
|
7,3
|
9 144,3
|
|
Kommission
|
4 221,4
|
-3,4
|
4 218,1
|
|
Übrige Organe
|
4 915,6
|
10,7
|
4 926,2
|
|
Europäisches Parlament
|
2 354,9
|
-0,3
|
2 354,6
|
|
Europäischer Rat und Rat
|
676,8
|
|
676,8
|
|
Gerichtshof der Europäischen Union
|
502,4
|
|
502,4
|
|
Rechnungshof
|
184,8
|
0,3
|
185,1
|
|
Europäischer Wirtschafts- und Sozialausschuss
|
164,9
|
|
164,9
|
|
Ausschuss der Regionen
|
121,9
|
|
121,9
|
|
Europäischer Bürgerbeauftragter
|
13,7
|
|
13,7
|
|
Europäischer Datenschutzbeauftragter
|
23,9
|
|
23,9
|
|
Europäischer Auswärtiger Dienst
|
872,2
|
7,9
|
880,1
|
|
Insgesamt
|
11 949,6
|
4,6
|
11 954,2
|
Folglich müssen unter Rubrik 7 4,6 Mio. EUR mehr aus dem Instrument für einen einzigen Spielraum in Anspruch genommen werden, als im HE 2024 vorgesehen, was zur Inanspruchnahme des Instruments für einen einzigen Spielraum gemäß Artikel 11 Absatz 1 Buchstabe a in Höhe von 181,2 Mio. EUR im Jahr 2024 führt, damit alle rechtlichen Verpflichtungen erfüllt werden können. Die Gesamtausgaben für Verwaltung unter Rubrik 7 bleiben im Zeitraum 2021-2024 jedoch innerhalb der in der MFR-Verordnung für diese Rubrik festgelegten Obergrenzen, da sich die ungenutzten Spielräume unter Rubrik 7 im Zeitraum 2021-2022 auf 467 Mio. EUR beliefen.
8.Übertragung von der Reservelinie auf die operativen Linien
Aufgrund der Annahme der entsprechenden Rechtsakte durch die beiden gesetzgebenden Organe schlägt die Kommission vor, die für die Verordnung zur Förderung der Munitionsproduktion (ASAP) und die Verordnung zur Einrichtung des Instruments zur Stärkung der europäischen Verteidigungsindustrie durch gemeinsame Beschaffung (EDIRPA) derzeit in Reserven eingestellten Beträge wie folgt auf die operativen Haushaltslinien der betreffenden Programme zu übertragen:
|
in EUR
|
|
Haushalts-linie
|
Bezeichnung
|
Mittel für Verpflichtungen
|
Mittel für Zahlungen
|
|
Einzelplan III – Kommission
|
|
13 06 01
|
Kurzfristiges Instrument für die gemeinsame Beschaffung von Verteidigungsgütern
|
259 972 301
|
100 000 000
|
|
13 07 01
|
Instrument zur Stärkung der Verteidigungsindustrie
|
343 000 000
|
78 500 000
|
|
30 02 02
|
Getrennte Mittel (Reserve für Haushaltsartikel 13 06 01)
|
-259 972 301
|
-100 000 000
|
|
30 02 02
|
Getrennte Mittel (Reserve für Haushaltsartikel 13 07 01)
|
-343 000 000
|
-78 500 000
|
|
Insgesamt
|
0
|
0
|
9.
Finanzierung
Unter dem Strich führt das BS Nr. 1/2024 auf der Ausgabenseite des HE 2024 insgesamt zu einer Kürzung der Mittel für Verpflichtungen und der Mittel für Zahlungen um 67,4 Mio. EUR.
Die kombinierten Auswirkungen des Rückgangs der Finanzierungskosten unter der EURI-Zinslinie und des Anstiegs der Ausgaben unter Rubrik 7 führen zu einer Verringerung der Beträge, die aus dem Instrument für einen einzigen Spielraum in Anspruch genommen werden sollen, um 67,4 Mio. EUR.
10.Übersicht nach MFR‑Rubriken
|
|
|
Haushaltsentwurf 2024
|
Berichtigungsschreiben Nr. 1 zum Haushaltsentwurf 2024
|
Haushaltsentwurf 2024 mit BS Nr. 1
|
|
|
|
MfV
|
MfZ
|
MfV
|
MfZ
|
MfV
|
MfZ
|
|
1.
|
Binnenmarkt, Innovation und Digitales
|
21 431 352 987
|
20 916 212 003
|
|
|
21 431 352 987
|
20 916 212 003
|
|
|
Davon im Rahmen von Flexibilitätsinstrumenten
|
|
|
|
|
|
|
|
|
Davon im Rahmen des Instruments für einen einzigen Spielraum (Artikel 11 Absatz 1 Buchstabe a)
|
|
|
|
|
|
|
|
|
Davon im Rahmen des Instruments für einen einzigen Spielraum (Artikel 11 Absatz 1 Buchstabe c)
|
|
|
|
|
|
|
|
Obergrenze
|
21 598 000 000
|
|
|
|
21 598 000 000
|
|
|
Spielraum
|
166 647 013
|
|
|
|
166 647 013
|
|
|
2.
|
Zusammenhalt, Resilienz und Werte
|
74 979 363 449
|
34 186 039 329
|
-72 000 000
|
-72 000 000
|
74 907 363 449
|
34 114 039 329
|
|
|
Davon im Rahmen von Flexibilitätsinstrumenten
|
1 335 350 949
|
|
|
|
1 335 350 949
|
|
|
|
Davon im Rahmen des Instruments für einen einzigen Spielraum (Artikel 11 Absatz 1 Buchstabe a)
|
372 816 884
|
|
-72 000 000
|
|
300 816 884
|
|
|
|
Davon im Rahmen des Instruments für einen einzigen Spielraum (Artikel 11 Absatz 1 Buchstabe c)
|
|
|
|
|
|
|
|
Obergrenze
|
73 289 000 000
|
|
|
|
73 289 000 000
|
|
|
Spielraum
|
17 804 384
|
|
|
|
17 804 384
|
|
|
2a.
|
Wirtschaftlicher, sozialer und territorialer Zusammenhalt
|
64 665 195 616
|
24 155 654 152
|
|
|
64 665 195 616
|
24 155 654 152
|
|
|
Davon im Rahmen von Flexibilitätsinstrumenten
|
|
|
|
|
|
|
|
|
Davon im Rahmen des Instruments für einen einzigen Spielraum (Artikel 11 Absatz 1 Buchstabe a)
|
|
|
|
|
|
|
|
|
Davon im Rahmen des Instruments für einen einzigen Spielraum (Artikel 11 Absatz 1 Buchstabe c)
|
|
|
|
|
|
|
|
Obergrenze
|
64 683 000 000
|
|
|
|
64 683 000 000
|
|
|
Spielraum
|
17 804 384
|
|
|
|
17 804 384
|
|
|
2b.
|
Resilienz und Werte
|
10 314 167 833
|
10 030 385 177
|
-72 000 000
|
-72 000 000
|
10 242 167 833
|
9 958 385 177
|
|
|
Davon im Rahmen von Flexibilitätsinstrumenten
|
1 335 350 949
|
|
|
|
1 335 350 949
|
|
|
|
Davon im Rahmen des Instruments für einen einzigen Spielraum (Artikel 11 Absatz 1 Buchstabe a)
|
372 816 884
|
|
-72 000 000
|
|
300 816 884
|
|
|
|
Davon im Rahmen des Instruments für einen einzigen Spielraum (Artikel 11 Absatz 1 Buchstabe c)
|
|
|
|
|
|
|
|
Obergrenze
|
8 606 000 000
|
|
|
|
8 606 000 000
|
|
|
Spielraum
|
|
|
|
|
|
|
|
3.
|
Natürliche Ressourcen und Umwelt
|
57 388 890 839
|
54 232 567 941
|
|
|
57 388 890 839
|
54 232 567 941
|
|
|
Davon im Rahmen von Flexibilitätsinstrumenten
|
|
|
|
|
|
|
|
|
Davon im Rahmen des Instruments für einen einzigen Spielraum (Artikel 11 Absatz 1 Buchstabe a)
|
|
|
|
|
|
|
|
|
Davon im Rahmen des Instruments für einen einzigen Spielraum (Artikel 11 Absatz 1 Buchstabe c)
|
|
|
|
|
|
|
|
Obergrenze
|
57 449 000 000
|
|
|
|
57 449 000 000
|
|
|
Spielraum
|
60 109 161
|
|
|
|
60 109 161
|
|
|
|
Davon: marktbezogene Ausgaben und Direktzahlungen
|
40 602 078 000
|
40 590 282 213
|
|
|
40 602 078 000
|
40 590 282 213
|
|
|
EGFL-Teilobergrenze
|
40 603 000 000
|
|
|
|
40 603 000 000
|
|
|
|
Bei der Berechnung des Teilspielraums nicht berücksichtigte Rundungsdifferenz
|
922 000
|
|
|
|
922 000
|
|
|
|
Mittelübertragungen zwischen dem EGFL und dem ELER (netto)
|
|
|
|
|
|
|
|
|
Für EGFL-Ausgaben verfügbare Nettobeträge
|
40 602 078 000
|
|
|
|
40 602 078 000
|
|
|
|
Angepasste EGFL-Teilobergrenze, durch Mittelübertragungen zwischen dem EGFL und dem ELER korrigiert
|
40 603 000 000
|
|
|
|
40 603 000 000
|
|
|
|
EGFL-Teilspielraum
|
922 000
|
|
|
|
922 000
|
|
|
|
EGFL-Teilspielraum (ohne Rundungsdifferenz)
|
|
|
|
|
|
|
|
4.
|
Migration und Grenzmanagement
|
3 896 705 671
|
3 257 967 443
|
|
|
3 896 705 671
|
3 257 967 443
|
|
Obergrenze
|
4 020 000 000
|
|
|
|
4 020 000 000
|
|
|
|
Davon im Rahmen von Flexibilitätsinstrumenten
|
|
|
|
|
|
|
|
|
Davon im Rahmen des Instruments für einen einzigen Spielraum (Artikel 11 Absatz 1 Buchstabe a)
|
|
|
|
|
|
|
|
|
Davon im Rahmen des Instruments für einen einzigen Spielraum (Artikel 11 Absatz 1 Buchstabe c)
|
|
|
|
|
|
|
|
Spielraum
|
123 294 329
|
|
|
|
123 294 329
|
|
|
5.
|
Sicherheit und Verteidigung
|
2 304 177 926
|
2 028 413 531
|
|
|
2 304 177 926
|
2 028 413 531
|
|
Obergrenze
|
2 004 000 000
|
|
|
|
2 004 000 000
|
|
|
|
Davon im Rahmen von Flexibilitätsinstrumenten
|
300 177 926
|
|
|
|
300 177 926
|
|
|
|
Davon im Rahmen des Instruments für einen einzigen Spielraum (Artikel 11 Absatz 1 Buchstabe a)
|
|
|
|
|
|
|
|
|
Davon im Rahmen des Instruments für einen einzigen Spielraum (Artikel 11 Absatz 1 Buchstabe c)
|
|
|
|
|
|
|
|
Spielraum
|
|
|
|
|
|
|
|
6.
|
Nachbarschaft und die Welt
|
15 830 000 000
|
15 111 157 313
|
|
|
15 830 000 000
|
15 111 157 313
|
|
Davon im Rahmen von Flexibilitätsinstrumenten
|
|
|
|
|
|
|
|
Obergrenze
|
15 830 000 000
|
|
|
|
15 830 000 000
|
|
|
|
Davon im Rahmen des Instruments für einen einzigen Spielraum (Artikel 11 Absatz 1 Buchstabe a)
|
|
|
|
|
|
|
|
|
Davon im Rahmen des Instruments für einen einzigen Spielraum (Artikel 11 Absatz 1 Buchstabe c)
|
|
|
|
|
|
|
|
Spielraum
|
|
|
|
|
|
|
|
7.
|
Europäische öffentliche Verwaltung
|
11 949 625 456
|
11 949 625 456
|
4 588 100
|
4 588 100
|
11 954 213 556
|
11 954 213 556
|
|
Obergrenze
|
11 773 000 000
|
|
|
|
11 773 000 000
|
|
|
|
Davon im Rahmen von Flexibilitätsinstrumenten
|
|
|
|
|
|
|
|
|
Davon im Rahmen des Instruments für einen einzigen Spielraum (Artikel 11 Absatz 1 Buchstabe a)
|
176 625 456
|
|
4 588 100
|
|
181 213 556
|
|
|
|
Davon im Rahmen des Instruments für einen einzigen Spielraum (Artikel 11 Absatz 1 Buchstabe c)
|
|
|
|
|
|
|
|
Spielraum
|
|
|
|
|
|
|
|
|
Davon: Verwaltungsausgaben der Organe
|
9 137 000 694
|
9 137 000 694
|
4 588 100
|
4 588 100
|
9 141 588 794
|
9 141 588 794
|
|
|
Teilobergrenze
|
9 006 000 000
|
|
|
|
9 006 000 000
|
|
|
|
Davon im Rahmen von Flexibilitätsinstrumenten
|
|
|
|
|
|
|
|
|
Davon im Rahmen des Instruments für einen einzigen Spielraum (Artikel 11 Absatz 1 Buchstabe a)
|
131 000 694
|
|
4 588 100
|
|
135 588 794
|
|
|
|
Davon im Rahmen des Instruments für einen einzigen Spielraum (Artikel 11 Absatz 1 Buchstabe c)
|
|
|
|
|
|
|
|
|
Spielraum
|
|
|
|
|
|
|
|
|
Versorgungsbezüge und Europäische Schulen
|
2 812 624 762
|
2 812 624 762
|
|
|
2 812 624 762
|
2 812 624 762
|
|
|
Versorgungsbezüge
|
2 565 464 000
|
2 565 464 000
|
|
|
2 565 464 000
|
2 565 464 000
|
|
|
Europäische Schulen
|
247 160 762
|
247 160 762
|
|
|
247 160 762
|
247 160 762
|
|
|
Verwaltungsausgaben der Organe
|
9 137 000 694
|
9 137 000 694
|
4 588 100
|
4 588 100
|
9 141 588 794
|
9 141 588 794
|
|
|
Europäisches Parlament
|
2 354 855 881
|
2 354 855 881
|
-300 000
|
-300 000
|
2 354 555 881
|
2 354 555 881
|
|
|
Europäischer Rat und Rat
|
676 842 943
|
676 842 943
|
|
|
676 842 943
|
676 842 943
|
|
|
Kommission
|
4 221 445 825
|
4 221 445 825
|
-3 377 000
|
-3 377 000
|
4 218 068 825
|
4 218 068 825
|
|
|
Gerichtshof der Europäischen Union
|
502 443 711
|
502 443 711
|
|
|
502 443 711
|
502 443 711
|
|
|
Europäischer Rechnungshof
|
184 803 430
|
184 803 430
|
330 000
|
330 000
|
185 133 430
|
185 133 430
|
|
|
Europäischer Wirtschafts- und Sozialausschuss
|
164 945 524
|
164 945 524
|
|
|
164 945 524
|
164 945 524
|
|
|
Europäischer Ausschuss der Regionen
|
121 878 345
|
121 878 345
|
|
|
121 878 345
|
121 878 345
|
|
|
Europäischer Bürgerbeauftragter
|
13 667 466
|
13 667 466
|
|
|
13 667 466
|
13 667 466
|
|
|
Europäischer Datenschutzbeauftragter
|
23 921 966
|
23 921 966
|
|
|
23 921 966
|
23 921 966
|
|
|
Europäischer Auswärtiger Dienst
|
872 195 603
|
872 195 603
|
7 935 100
|
7 935 100
|
880 130 703
|
880 130 703
|
|
Mittel für Rubriken
|
187 780 116 328
|
141 681 983 016
|
-67 411 900
|
-67 411 900
|
187 712 704 428
|
141 614 571 116
|
|
|
Obergrenze
|
185 963 000 000
|
170 543 000 000
|
|
|
185 963 000 000
|
170 543 000 000
|
|
|
Davon im Rahmen des Flexibilitätsinstruments
|
1 635 528 875
|
1 747 272 316
|
|
|
1 635 528 875
|
1 747 272 316
|
|
Davon im Rahmen des Instruments für einen einzigen Spielraum (Artikel 11 Absatz 1 Buchstabe a)
|
549 442 340
|
|
-67 411 900
|
|
482 030 440
|
|
|
Davon im Rahmen des Instruments für einen einzigen Spielraum (Artikel 11 Absatz 1 Buchstabe c)
|
|
|
|
|
|
|
|
|
Spielraum
|
367 854 887
|
30 608 289 300
|
|
67 411 900
|
367 854 887
|
30 675 701 200
|
|
Mittel in % des BNE
|
1,06 %
|
0,80 %
|
0,00 %
|
0,00 %
|
1,06 %
|
0,80 %
|
|
|
Thematische besondere Instrumente
|
1 560 861 211
|
1 371 395 001
|
|
|
1 560 861 211
|
1 371 395 001
|
|
|
Solidaritäts- und Soforthilfereserve
|
1 351 395 001
|
1 351 395 001
|
|
|
1 351 395 001
|
1 351 395 001
|
|
|
Europäischer Fonds für die Anpassung an die Globalisierung (EGF)
|
209 466 210
|
20 000 000
|
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209 466 210
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20 000 000
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Reserve für die Anpassung an den Brexit
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p. m.
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p. m.
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p. m.
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p. m.
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Mittel insgesamt
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189 340 977 539
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143 053 378 017
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-67 411 900
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-67 411 900
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189 273 565 639
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142 985 966 117
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