EUROPÄISCHE KOMMISSION
Straßburg, den 13.6.2023
COM(2023) 316 final
2023/0179(NLE)
Vorschlag für eine
EMPFEHLUNG DES RATES
zur Entwicklung der Rahmenbedingungen für die Sozialwirtschaft
{SWD(2023) 208 final}
EUROPÄISCHE KOMMISSION
Straßburg, den 13.6.2023
COM(2023) 316 final
2023/0179(NLE)
Vorschlag für eine
EMPFEHLUNG DES RATES
zur Entwicklung der Rahmenbedingungen für die Sozialwirtschaft
{SWD(2023) 208 final}
BEGRÜNDUNG
1.KONTEXT DES VORSCHLAGS
•Gründe und Ziele des Vorschlags
Die europäische Säule sozialer Rechte fungiert als Richtschnur für die Verwirklichung eines starken sozialen Europas, das fair und inklusiv ist und in dem jeder die Chance hat, sich zu entfalten. Die Umsetzung der im Aktionsplan zur europäischen Säule sozialer Rechte festgelegten spezifischen Maßnahmen erfordert eine gemeinsame Anstrengung durch die EU-Organe, die nationalen, regionalen und lokalen Behörden, die Sozialpartner und die Zivilgesellschaft.
Herausforderungen wie Klimawandel, Digitalisierung, wachsende Ungleichheiten und demografischer Wandel haben die Europäische Union (EU) dazu veranlasst, politische Maßnahmen zu entwickeln, die auf einen fairen, nachhaltigen und inklusiven Übergang abzielen, wobei der europäische Grüne Deal 1 im Mittelpunkt steht. Angesichts der weitreichenden Folgen der COVID-19-Pandemie und des russischen Angriffskriegs gegen die Ukraine ist die Dringlichkeit dieses Übergangs deutlich zutage getreten.
Sozialwirtschaftliche Einrichtungen, die in der EU an die 13,6 Millionen Menschen beschäftigen 2 , stehen an der Spitze dieses Übergangs. Sie beweisen eine bemerkenswerte Fähigkeit, resiliente und inklusive Gemeinschaften und Geschäftsmodelle, demokratische Teilhabe und eine Wirtschaft im Dienste des Menschen zu fördern. Sie leisten in den Ländern, in denen die Strukturen der Sozialwirtschaft am weitesten entwickelt sind, einen bedeutenden Beitrag zum BIP. 3
Sozialwirtschaft ist ein Oberbegriff für ein breites Spektrum privater Einrichtungen, für die der Mensch sowie soziale und ökologische Fragen Vorrang vor dem Profit haben. Während der Umfang des Begriffs der Sozialwirtschaft und die verwendeten Bezeichnungen je nach nationalen Traditionen variieren können, umfasst er in der Regel Genossenschaften, Gegenseitigkeitsgesellschaften, Vereine (einschließlich Wohltätigkeitsorganisationen), Stiftungen und Sozialunternehmen. Abgesehen davon, dass in diesen Einrichtungen der Mensch und die Umwelt an erster Stelle stehen, zeichnen sie sich durch weitere wichtige Grundsätze aus, darunter die Reinvestition der Gewinne in Tätigkeiten, die dem kollektiven Interesse oder der Gesellschaft dienen, sowie eine demokratische und/oder partizipatorische Führung.
Der Vorschlag für eine Empfehlung des Rates zur Entwicklung der Rahmenbedingungen für die Sozialwirtschaft wurde im Aktionsplan der Europäischen Kommission für die Sozialwirtschaft 4 im Jahr 2021 angekündigt. In dem Aktionsplan schlug die Kommission konkrete Schritte vor, die bis 2030 unternommen werden sollen, um die soziale Innovation zu fördern und die Sozialwirtschaft und ihre Geschäfts- und Organisationsmodelle sowie ihre soziale und wirtschaftliche Transformationskraft zu stärken. Der Schwerpunkt liegt darauf, das Wachstum der Sozialwirtschaft zu ermöglichen; dafür gilt es, günstige Bedingungen zu schaffen, Gründungen und Erweiterungen zu erleichtern und das Bewusstsein für das Potenzial der Sozialwirtschaft zu schärfen.
Dieser Aktionsplan wurde vom Europäischen Parlament in einer Entschließung begrüßt. 5 Er steht im Einklang mit den Schlussfolgerungen des Rates von 2015 zur Förderung der Sozialwirtschaft als treibende Kraft der wirtschaftlichen und sozialen Entwicklung in Europa 6 , in denen übereinstimmend festgehalten wird, dass die Sozialwirtschaft gefördert werden muss, und die Europäische Kommission ersucht wird, Maßnahmen zu ergreifen, um die Entwicklung des Sektors zu unterstützen.
Der Mehrwert der Sozialwirtschaft
Die Sozialwirtschaft kann eine wichtige Rolle für die Bewältigung einer Vielzahl gesellschaftlicher Herausforderungen spielen. Indem sie ihre Stärken zur Geltung bringt – von der Schaffung hochwertiger Arbeitsplätze über die Förderung der sozialen Inklusion und der Arbeitsmarktintegration bis hin zur Förderung einer nachhaltigen Entwicklung –, besitzt die Sozialwirtschaft das Potenzial, einen Beitrag zur Verwirklichung der europäischen Säule sozialer Rechte und ihrer zentralen Grundsätze – Chancengleichheit und Arbeitsmarktzugang, faire Arbeitsbedingungen sowie Sozialschutz und Inklusion – zu leisten. Insbesondere kann die Sozialwirtschaft eine wichtige Rolle bei der Verwirklichung der ehrgeizigen, im Aktionsplan der europäischen Säule sozialer Rechte festgelegten EU-Kernziele bis 2030 spielen, wonach jährlich mindestens 78 % der Bevölkerung zwischen 20 bis 64 Jahren erwerbstätig sein sollen, mindestens 60 % aller Erwachsenen einmal jährlich an einer Fortbildungsmaßnahme teilnehmen sollen und die Anzahl der von Armut oder sozialer Ausgrenzung bedrohten Menschen um mindestens 15 Millionen verringert werden soll; denn sie trägt dazu bei, dass die Mitgliedstaaten ihre nationalen Verpflichtungen zur Erreichung dieser Ziele erfüllen. 7
Sie schafft nämlich Arbeitsplätze und wirtschaftliche Chancen, die der Integration junger und älterer Menschen sowie benachteiligter Gruppen (z. B. Langzeitarbeitslose, Menschen mit psychischen oder körperlichen Erkrankungen, Nichterwerbstätige, Geringqualifizierte, Menschen mit Behinderungen, Menschen mit Migrationshintergrund und Menschen, die einer ethnischen Minderheit angehören, einschließlich Roma) in den Arbeitsmarkt und in die Gesellschaft förderlich sind. Gleichzeitig fördert sie faire Arbeitsbedingungen, indem sie die Beschäftigten in die Führung und Entscheidungsfindung einbezieht. Dies ist ausgesprochen wichtig, da diese Gruppen häufig besonders stark von Armut und sozialer Ausgrenzung bedroht sind. Die Möglichkeiten, die von der Sozialwirtschaft geboten werden – insbesondere, wenn eine Zusammenarbeit mit klassischen Unternehmen stattfindet –, sind potenziell auch ein Sprungbrett in andere Bereiche des Arbeitsmarktes. Die Sozialwirtschaft weist ferner einen hohen Anteil von weiblichen Arbeitskräften auf 8 und bietet Dienstleistungen an, die Frauen den Einstieg in den Arbeitsmarkt erleichtern, wie etwa Kinderbetreuung. Der Vorschlag trägt insofern zur Strategie für die Gleichstellung der Geschlechter 2020–2025 9 bei, die darauf abzielt, geschlechtsspezifische Unterschiede auf dem Arbeitsmarkt zu beseitigen und eine ausgewogene Beteiligung von Frauen und Männern in verschiedenen Wirtschaftszweigen zu verwirklichen.
Durch die Schaffung von Beschäftigungsmöglichkeiten, die auf die Bedürfnisse des Einzelnen und der lokalen Wirtschaft zugeschnitten sind, und durch das Angebot von Berufsbildungs- und Umschulungsmaßnahmen können sozialwirtschaftliche Einrichtungen Arbeitnehmern helfen, die Fähigkeiten und Kenntnisse zu entwickeln, die sie benötigen, um auf die Veränderungen auf dem Arbeitsmarkt zu reagieren. Dies ist im Zusammenhang mit dem grünen und dem digitalen Wandel besonders wichtig. Die Kompetenzentwicklung kann potenziell den Arbeitskräftemangel vermindern und zum allgemeinen Wirtschaftswachstum beitragen. So werden in sozialwirtschaftlichen Einrichtungen häufig eine Ausbildung am Arbeitsplatz und Programme für das Lernen am Arbeitsplatz angeboten, die von der Kultur des Wissensaustausches profitieren, die von dem kollektiven und kooperativen Ethos des Sektors herrührt. Einige sozialwirtschaftliche Einrichtungen bieten auch für benachteiligte Gruppen zugängliche Schulungen zu digitalen und ökologischen Kompetenzen an und leisten damit einen Beitrag zu einem gerechteren Übergang.
Durch den Bottom-Up-Ansatz, an dem sie sich meist orientieren, und ihre Nähe zu den Gemeinschaften, den Bürgerinnen und Bürgern und den Problemen, vor denen diese stehen, haben sozialwirtschaftliche Einrichtungen ein großes Potenzial, als soziale Innovatoren zu agieren und Lösungen zu finden, die in großem Umfang eingesetzt und/oder übernommen werden können und zu einem systemischen sozialen Wandel beitragen. Die Sozialwirtschaft kann innovative Wege finden, um wichtige soziale Dienste zu erbringen, die die auf nationaler Ebene angebotenen öffentlichen Dienste ergänzen, indem sie nach einer gemeinsamen und kosteneffizienten Versorgung mit hochwertigen und personenorientierten sozialen Diensten strebt. Beispielsweise können sozialwirtschaftliche Einrichtungen für Behörden als wichtige Partner bei der Erbringung hochwertiger Betreuungs- und Pflegedienste fungieren, wie in der europäischen Strategie für Pflege und Betreuung 10 anerkannt wird.
Die Sozialwirtschaft ist auch in der Lage, die EU-Industriestrategie 11 zu unterstützen. In der Strategie werden die Herausforderungen für die 14 industriellen Ökosysteme – darunter das Ökosystem „Lokal- und Sozialwirtschaft“ – im Hinblick auf die Verwirklichung des doppelten Übergangs und die Stärkung von dessen Resilienz dargestellt. Sozialwirtschaftliche Einrichtungen haben ein großes Potenzial, was die Entwicklung nachhaltiger Produkte und Dienstleistungen und inklusiver Geschäftsmodelle anbelangt. Wegweisende Beispiele dafür betreffen Energiekommunen und -genossenschaften, den ökologischen Landbau, nachhaltigen Tourismus sowie kreislauforientierte Produkte und Dienstleistungen. Sozialwirtschaftliche Einrichtungen und Innovatoren gelten häufig als Vorreiter im Übergang zu einer grünen Wirtschaft, indem sie diesen in Solidaritätswerten verankern und so zu einem gerechteren und inklusiven Wandel beitragen.
Die Geschäftsmodelle der Sozialwirtschaft bedeuten einen Mehrwert für die lokale Wirtschaft und Gesellschaft, denn mit ihnen können Inklusivität, Resilienz und Nachhaltigkeit gefördert werden. Die Akteure der Sozialwirtschaft sind stark in der lokalen Wirtschaft verwurzelt und zielen darauf ab, der Gemeinde, in der sie ansässig sind, zu dienen, wobei sie sich auf das Konzept der ortsbezogenen Innovationen stützen, bei dem lokale Ressourcen und Mittel bestmöglich aufgewertet werden und Gewinne und Einnahmen in die lokale Wirtschaft zurückfließen. Dies beflügelt in Sektoren, die für die betreffenden Gebiete von besonderer Bedeutung sind, Unternehmensgründungen und die Schaffung von Arbeitsplätzen, wodurch die lokale Wirtschaft Auftrieb erhält bzw. ihre Wiederbelebung gefördert wird. Dies gilt z. B. in Bezug auf die Landwirtschaft und die ökologische Lebensmittelerzeugung in ländlichen und abgelegenen Gebieten, auf die Gebiete in äußerster Randlage 12 , auf Gebiete, die einer wirtschaftlichen Erneuerung bedürfen, sowie auf die blaue Wirtschaft. Sozialwirtschaftliche Einrichtungen können auch der Kreislaufwirtschaft zugutekommen, indem sie Maßnahmen für eine nachhaltige Produktkonzeption, für die Ausweitung von Reparatur und Wiederverwendung sowie zur Förderung der Sammlung und des Recyclings von Abfällen vorantreiben und so einen funktionierenden Markt für Sekundärrohstoffe unterstützen. Durch ihren Beitrag zur Wiederbelebung ländlicher und abgelegener Gebiete haben sozialwirtschaftliche Einrichtungen außerdem das Potenzial, die dortige demografische Entwicklung abzufedern.
Herausforderungen
Die Sichtbarkeit und Anerkennung der Sozialwirtschaft auf nationaler und regionaler Ebene hat sich in den letzten Jahren verbessert. 13 Mehr als die Hälfte der Mitgliedstaaten hat gezielte rechtliche Rahmenbedingungen und politische Maßnahmen für Sozialunternehmen und/oder die Sozialwirtschaft eingeführt. Es ist jedoch festzustellen, dass die von den Mitgliedstaaten ergriffenen Maßnahmen nicht immer zu wirksamen Ergebnissen geführt haben. Dies lässt sich erklären durch:
–einen Mangel an Klarheit und Verständnis in Bezug auf die Grundsätze und den Umfang der Sozialwirtschaft,
–unzureichende Anerkennung des Mehrwerts der Sozialwirtschaft für die Gesellschaft und die Wirtschaft, insbesondere im Hinblick auf die Reaktion auf neue Trends,
–Unterstützungsmaßnahmen mit unzureichender Kohärenz im Zeitverlauf und/oder mit unnötiger Beschränkung sozialwirtschaftlicher Einrichtungen auf bestimmte Tätigkeiten oder Geschäftsmodelle, 14
–die Fragmentierung rechtlicher Rahmenbedingungen,
–die begrenzten administrativen und politischen Kapazitäten der Mitgliedstaaten,
–den Mangel an genauen Daten und Statistiken über den Sektor, was das Verständnis von dessen Größe und Wirkung beschränkt und
–unzureichende Abstimmung von Finanzierungen auf die unterschiedlichen Phasen des Lebenszyklus sozialwirtschaftlicher Einrichtungen. 15
Diese Mängel führen dazu, dass das Potenzial des Sektors in vielen EU-Ländern nicht vollständig ausgeschöpft wird. So schwankte der Anteil des Sektors an der bezahlten Beschäftigung im Jahr 2017 in den einzelnen Mitgliedstaaten zwischen 0,6 % und 9,9 % der Erwerbspersonen bei einem EU-Durchschnitt von 6,3 %. 16 Dies verdeutlicht den unterschiedlichen Entwicklungsstand des Sektors in der EU.
Die Anpassung der politischen und rechtlichen Rahmenbedingungen an die Bedürfnisse der Sozialwirtschaft ist ein schwieriges Unterfangen, bedingt durch die Vielfalt an Einrichtungen und alternativen Geschäftsmodellen, die dem Sektor angehören, aber auch die Vielzahl von Wirtschaftszweigen, in denen die Akteure der Sozialwirtschaft tätig sind. Dazu gehören beispielsweise die Landwirtschaft, das Baugewerbe, die Wiederverwendung und Reparatur, die Abfallwirtschaft, Energie und Klima, die Erbringung von Finanz- und Versicherungsdienstleistungen, das Grundstücks- und Wohnungswesen, Bildung, Pflege und Betreuung, Kunst und vieles mehr.
Für die Sozialwirtschaft sind deshalb zahlreiche horizontale und sektorale Politiken und Bestimmungen von Belang, z. B. die Vorschriften in den Bereichen Arbeitsmarktpolitik, Gesundheits- und Pflegedienstleistungen, Bildung, Qualifikationen und Ausbildung, Besteuerung, Vergabe öffentlicher Aufträge, Wettbewerb, Industrie, lokale und regionale Entwicklung und territoriale Zusammenarbeit. Eine wirksame Unterstützung der Sozialwirtschaft erfordert infolgedessen einen umfassenden Ansatz, in dem alle miteinander verknüpften Aspekte, die sich auf den Sektor auswirken, berücksichtigt werden.
Zielsetzung des Vorschlags
Die wirksame Nutzung des Potenzials der Sozialwirtschaft erfordert sowohl eine Anpassung der rechtlichen Rahmenbedingungen als auch gezielte politische Maßnahmen der öffentlichen Hand. 17 Darüber hinaus ist die wirksame Organisation administrativer und institutioneller Strukturen eine grundlegende Voraussetzung dafür, die spezifischen Bedürfnisse des Sektors zu verstehen und die Kommunikation mit seinen Interessenträgern zu erleichtern.
Um die Komplexität dieser Aufgabe zu bewältigen, hat die Kommission in Laufe der Jahre Leitlinien und Ressourcen für Behörden zu einer Vielzahl von Themen entwickelt. Beispiele sind u. a. der Leitfaden für die sozialorientierte Beschaffung ( „Buying Social“ ), der Bericht „Sozial verantwortliche Auftragsvergabe in der Praxis“ „Making socially responsible public procurement work“ , das Handbuch zu rechtlichen Rahmenbedingungen für Sozialunternehmen ( „Manual for legal frameworks for social enterprises“ ), Kurzdossiers zur Messung der sozialen Wirkung und zur Kreislaufwirtschaft , Studien zur Digitalisierung und zur Zusammenarbeit zwischen Unternehmen der Sozialwirtschaft und traditionellen Unternehmen sowie ein Bericht über die Cluster „Soziale und ökologische Innovation“ .
Diese Ressourcen und Instrumente können daher ebenso wie die umfangreichen Erfahrungen der Mitgliedstaaten und der Nicht-EU-Partnerländer genutzt werden, um umfassende, kohärente und aktuelle Empfehlungen zur Förderung der Sozialwirtschaft in allen Politikbereichen und Rechtsrahmen zu erarbeiten.
Mit der vorgeschlagenen Initiative sollen der Zugang zum Arbeitsmarkt und die soziale Inklusion gefördert werden, indem die Mitgliedstaaten dabei unterstützt werden, die Sozialwirtschaft in ihre sozioökonomische Politik einzuflechten und Unterstützungsmaßnahmen sowie ein günstiges Umfeld für den Sektor zu schaffen. Über die Unterstützung für die Sozialwirtschaft soll der Vorschlag eine nachhaltige wirtschaftliche und industrielle Entwicklung fördern, zum territorialen Zusammenhalt in den Mitgliedstaaten beitragen und soziale Innovation voranbringen. Zu diesem Zweck werden auf der Grundlage von Forschungsergebnissen, Erfahrungswerten und Rückmeldungen von Interessenträgern Empfehlungen formuliert, wie öffentliche Maßnahmen und Rechtsrahmen so gestaltet werden können, dass sie die Sozialwirtschaft unterstützen, insbesondere in Gebieten, in denen diese noch nicht so weit entwickelt ist. Darüber hinaus werden Empfehlungen formuliert, wie sich administrative und institutionelle Strukturen dahin gehend anpassen lassen, dass sie den betreffenden Einrichtungen und der Einbeziehung der Interessenträger des Sektors förderlich sind.
Die vorgeschlagene Initiative weist Synergien mit anderen im Aktionsplan für die Sozialwirtschaft angekündigten Maßnahmen auf. Vor allem steht sie in engem Zusammenhang mit dem Gateway für die Sozialwirtschaft, das parallel zu diesem Vorschlag ins Leben gerufen wurde und darauf abzielt, den allgemeinen Wissensstand zu verbessern und den Zugang zu Informationen und Ressourcen für die Unterstützung der Sozialwirtschaft zu erleichtern. Über das Gateway werden Informationen über politische Maßnahmen und Finanzierungsprogramme der EU, Leitlinien, Fakten und Zahlen sowie Beispiele für bewährte Verfahren verfügbar sein.
Zwei Arbeitsunterlagen der Kommissionsdienststellen zu Steuerfragen sind dieser Empfehlung beigefügt und enthalten sachliche Informationen über den Stand der steuerrechtlichen Rahmenbedingungen in den Mitgliedstaaten sowie über die Rechtsprechung und das Fallrecht zu diesen Fragen:
–[SWD(2023) xyzx] zu den einschlägigen steuerlichen Rahmenbedingungen für sozialwirtschaftliche Einrichtungen, gestützt auf Analysen und Beiträge der Behörden der Mitgliedstaaten und der Interessenträger der Sozialwirtschaft, und
–[SWD(2023) xyzx] zur nichtdiskriminierenden Besteuerung von Wohltätigkeitseinrichtungen und ihren Spendern (Grundsätze aus der EU-Rechtsprechung), mit einer Darstellung dieses zentralen Grundsatzes gemäß der Auslegung des Gerichtshofs der Europäischen Union.
Wie im Arbeitsprogramm der Kommission für 2023 18 angekündigt, wird die Kommission auch eine Gesetzgebungsinitiative zu grenzüberschreitenden Tätigkeiten von Vereinen im Binnenmarkt vorlegen, mit dem Ziel, regulatorische und administrative Hindernisse im Binnenmarkt für Vereine, die in mehr als einem Mitgliedstaat tätig sind, zu beseitigen. Die Initiative wird zur Stärkung der wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Bedeutung von Vereinen in der EU beitragen. Das Ziel der Gesetzgebungsinitiative steht im Einklang mit der Zielsetzung der Empfehlung des Rates, die soziale Inklusion und den Zugang zum Arbeitsmarkt zu fördern, indem ein günstiges Umfeld für die Sozialwirtschaft geschaffen wird, durch das sich die regulatorischen und administrativen Bedingungen für sozialwirtschaftliche Einrichtungen verbessern.
•Kohärenz mit den bestehenden Vorschriften in diesem Politikbereich
Der Aktionsplan für die Sozialwirtschaft folgt auf die Initiative für soziales Unternehmertum 19 (2011), einen kurzfristigen Aktionsplan, der das Wachstum von Sozialunternehmen unterstützen und die Diskussion über mittel- und langfristige Strategien für den Sektor anregen sollte. Er baut auf der Start-up- und Scale-up-Initiative 20 (2016) auf, mit der das umfassendere Ziel verfolgt wurde, innovativen Start-ups die Möglichkeit zu geben, sich zu weltweit führenden Unternehmen zu entwickeln; dafür sollten Partnerschaften verbessert, Kompetenzen entwickelt, der Zugang zu Finanzmitteln erleichtert und Hindernisse hinsichtlich des Ausbaus der Geschäftstätigkeit von Start-up-Unternehmern (einschließlich sozialwirtschaftlicher Einrichtungen) im Binnenmarkt beseitigt werden.
Dieser Vorschlag bringt zusammen mit dem Aktionsplan für die Sozialwirtschaft die Umsetzung der Empfehlungen voran, die in den Schlussfolgerungen des Rates aus dem Jahr 2015 zur Förderung der Sozialwirtschaft als treibende Kraft der wirtschaftlichen und sozialen Entwicklung in Europa formuliert wurden.
Dieser Vorschlag trägt nicht nur zu den Zielen der europäischen Säule sozialer Rechte und des dazugehörigen Aktionsplans bei, sondern ist auch mit anderen Initiativen in den Politikbereichen Beschäftigung und soziale Inklusion verknüpft.
Um die Europäische Strategie für Pflege und Betreuung erfolgreich umzusetzen und die Situation von Pflegebedürftigen und Pflegepersonen in der gesamten EU zu verbessern, ist es von entscheidender Bedeutung, das gemeinsame Engagement aller Beteiligten sicherzustellen. Durch ihren am Menschen ausgerichteten Ansatz und die Reinvestition der Gewinne in ihre Aufgabe und in die lokalen Gemeinschaften schaffen sozialwirtschaftliche Einrichtungen einen Mehrwert für die Bereitstellung hochwertiger Betreuungs- und Pflegedienste. Die Schaffung eines förderlichen Umfelds für die Sozialwirtschaft, einschließlich eines besseren Zugangs zu Finanzierungsmöglichkeiten, kann dazu beitragen, das Ziel der Bereitstellung hochwertiger, erschwinglicher und zugänglicher Betreuungs- und Pflegedienste in der gesamten EU zu erreichen. Ein solches Umfeld kann auch zu faireren Arbeitsbedingungen für die Beschäftigten des Sektors führen, insbesondere durch die Förderung des sozialen Dialogs im Einklang mit dem Vorschlag für eine Empfehlung des Rates zur Stärkung des sozialen Dialogs in der Europäischen Union 21 . Dies gilt auch für die Ziele der Europäischen Garantie für Kinder 22 , da sozialwirtschaftliche Einrichtungen eine Rolle bei der Gestaltung und Erbringung hochwertiger Dienste für Kinder, insbesondere für bedürftige Kinder, spielen können; dies betrifft u. a. inklusive Bildung, außerschulische Betreuung sowie Freizeit- und Kulturaktivitäten. Die EU-Kinderrechtsstrategie 23 stärkt insbesondere das Engagement der EU zur Bekämpfung von Kinderarmut und zum Schutz von Kindern und Jugendlichen vor Gewalt. Es würde die Maßnahmen zur Bekämpfung von Gewalt und Diskriminierung, insbesondere gegenüber schutzbedürftigen Kindern, fördern, wenn sie von allen Teilen der Gesellschaft, auch sozialwirtschaftlichen Einrichtungen, unterstützt würden.
Der Vorschlag steht auch in Verbindung mit der Union der Gleichheit und den damit verbundenen Strategien, darunter die Strategie für die Gleichstellung der Geschlechter 2020-2025, die Strategie für die Rechte von Menschen mit Behinderungen 2021-2030 24 , die Strategie für die Gleichstellung von LGBTIQ-Personen 25 , der EU-Aktionsplan gegen Rassismus 26 und der strategische EU-Rahmen für Roma 2020-2030 27 . Indem sie sich den Herausforderungen stellt, mit denen benachteiligte und unterrepräsentierte Gruppen konfrontiert sind, kann die Sozialwirtschaft die Eingliederung in den Arbeitsmarkt fördern und zur Bekämpfung von sozialer Ausgrenzung beitragen.
Der Vorschlag trägt auch zum Aktionsplan für Integration und Inklusion 2021-2027 28 bei, der die erfolgreiche Integration und Inklusion von Migranten und EU-Bürgern mit Migrationshintergrund in die Gesellschaften der EU fördern soll. Die Sozialwirtschaft integriert Migranten, indem sie ihnen beispielsweise über auf die Arbeitsmarktintegration spezialisierte Sozialunternehmen Beschäftigungsmöglichkeiten bietet, die auf ihre Bedürfnisse abgestimmt sind.
Indem sie die Sozialwirtschaft dabei unterstützen, die Arbeitsmarkteingliederung junger Menschen durch Ausbildungsplätze, Lehrverträge und Beschäftigung (einschließlich der Förderung des sozialen Unternehmertums) zu verbessern, können die Mitgliedstaaten dafür sorgen, dass für junge Menschen mehr gute Chancen verfügbar sind, und so den Weg für die Umsetzung der verstärkten Jugendgarantie 29 bahnen.
Die Sozialwirtschaft kann auch zur Verringerung von Kompetenzlücken beitragen, indem sie durch eine Ausbildung am Arbeitsplatz und andere Formen der Ausbildung die Umschulung und Weiterbildung von Menschen ermöglicht. Dieser Vorschlag steht daher im Zusammenhang mit der europäischen Kompetenzagenda 30 und ihren Zielen, die nachhaltige Wettbewerbsfähigkeit zu stärken, die soziale Gerechtigkeit zu gewährleisten und die Resilienz zu stärken. Im Mai 2022 initiierte die Kommission im Rahmen des Paktes für Kompetenzen eine Partnerschaft mit dem Ziel, den Kompetenzaufbau von Beschäftigen in der Lokal- und Sozialwirtschaft voranzutreiben. Im Rahmen einer Allianz wird derzeit die Blaupause zur Branchenzusammenarbeit für Kompetenzen umgesetzt, wobei der Schwerpunkt auf Sozialunternehmen liegt, die in der Arbeitsmarktintegration tätig sind. 31
•Kohärenz mit der Politik der Union in anderen Bereichen
Der Vorschlag ergänzt eine Reihe anderer EU-Initiativen und steht mit ihnen im Einklang.
Er steht im Einklang mit dem europäischen Grünen Deal der Europäischen Kommission, einem Plan, mit dem bis 2050 ein klimaneutrales und ressourceneffizientes Europa geschaffen werden soll, und dem Politikprogramm für die digitale Dekade 32 , einer Vision für die digitale Souveränität Europas, gestützt auf klare Ziele und Grundsätze. Insbesondere kann die Sozialwirtschaft zu den laufenden Maßnahmen im Rahmen der Strategie für langfristige Wettbewerbsfähigkeit 33 , des Industrieplans zum Grünen Deal 34 , der Netto-Null-Industrie-Verordnung 35 und des REPowerEU-Plans 36 beitragen, um die Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Netto-Null-Industrie zu stärken und den raschen Übergang zur Klimaneutralität zu unterstützen, und gleichzeitig aus diesen Maßnahmen Nutzen ziehen. Um diese Rolle hervorzuheben und zu verstärken, veröffentlichte die Europäische Kommission im November 2022 einen gemeinsam mit Interessenträgern erarbeiteten Übergangspfad für das industrielle Ökosystem „Lokal- und Sozialwirtschaft“ 37 , in dem 14 Aktionsbereiche im Rahmen der EU-Industriestrategie festgelegt sind. In der Empfehlung des Rates vom 16. Juni 2022 zur Sicherstellung eines gerechten Übergangs zur Klimaneutralität 38 wird ebenfalls anerkannt, dass sozialwirtschaftliche Einrichtungen dazu beitragen können, diesen Übergang sozial verträglich und gerecht zu gestalten.
Die Kommission hat den Mitgliedstaaten Leitlinien 39 an die Hand gegeben, in denen sie aufgefordert werden, bei der Aktualisierung der nationalen Energie- und Klimapläne den Arbeitskräfte- und Qualifikationsmangel zu bekämpfen, um die Verfügbarkeit von qualifizierten Arbeitskräften für die Energiewende sicherzustellen. Sozialwirtschaftliche Einrichtungen können in diese strategischen Planungsinstrumente einbezogen werden.
Der Vorschlag unterstützt die Umsetzung des im März 2020 angenommenen Aktionsplans für die Kreislaufwirtschaft 40 . Um die dreifache Krise in den Bereichen Klima, Verlust an biologischer Vielfalt und Umweltverschmutzung zu bewältigen, zielt der Aktionsplan auf die durchgängige Berücksichtigung der Maßnahmen zur Schaffung der Kreislaufwirtschaft ab, um eine klimaneutrale, ressourceneffiziente und wettbewerbsfähige Wirtschaft zu verwirklichen. Der sektorübergreifende Charakter der Sozialwirtschaft und ihre Vorreiterrolle bei der Schaffung von mit der Kreislaufwirtschaft verbundenen Arbeitsplätzen können zur Entwicklung des Sektors beitragen. Insbesondere kann die Sozialwirtschaft zu den Bestrebungen der Kommission beitragen, nachhaltige Produkte zu unterstützen, wie im Vorschlag zur Schaffung eines Rahmens für die Festlegung von Ökodesign-Anforderungen an nachhaltige Produkte 41 vorgesehen, und die Reparatur und Wiederverwendung von Waren zu fördern, wie im Aktionsplan für die Kreislaufwirtschaft dargelegt. Der Vorschlag ist auch für die KMU-Strategie 42 von Bedeutung, mit der kleine und mittlere Unternehmen in allen Sektoren durch den Abbau der regulatorischen Hürden und die Verbesserung des Zugangs zu Märkten und Finanzierungsmöglichkeiten unterstützt werden.
Schließlich trägt die Empfehlung zur Verwirklichung der Ziele für nachhaltige Entwicklung bei, die 2015 im Rahmen der Agenda 2030 der Vereinten Nationen für nachhaltige Entwicklung verabschiedet wurden. Die Sozialwirtschaft leistet auf die eine oder andere Weise einen Beitrag zu den meisten dieser Nachhaltigkeitsziele, allen voran jedoch zum Nachhaltigkeitsziel 1 („Armut beenden“) und zum Nachhaltigkeitsziel 8 („Menschenwürdige Arbeit und Wirtschaftswachstum“). Die von der Internationalen Arbeitskonferenz der Internationalen Arbeitsorganisation anlässlich ihrer 110. Tagung am 10. Juni 2022 angenommene Entschließung über menschenwürdige Arbeit und die Sozial- und Solidarwirtschaft 43 , die von der OECD ebenfalls am 10. Juni 2022 verabschiedete Empfehlung zur Sozial- und Solidarwirtschaft und zu sozialer Innovation 44 und die von den Vereinten Nationen am 18. April 2023 angenommene Resolution zur Förderung der Sozial- und Solidarwirtschaft für eine nachhaltige Entwicklung 45 verstärken die internationale politische Dynamik für die Sozialwirtschaft.
2.RECHTSGRUNDLAGE, SUBSIDIARITÄT UND VERHÄLTNISMÄẞIGKEIT
•Rechtsgrundlage
Der Vorschlag stützt sich auf Artikel 292 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) in Verbindung mit Artikel 149 AEUV und Artikel 153 Absatz 1 Buchstaben h und j AEUV.
•Subsidiarität (bei nicht ausschließlicher Zuständigkeit)
Der Vorschlag enthält Empfehlungen an die Mitgliedstaaten über Strategien und Politikmaßnahmen, mit denen der Beitrag der Sozialwirtschaft zur Erleichterung des Zuganges zum Arbeitsmarkt und zur sozialen Inklusion anerkannt, unterstützt und ausgebaut wird. Er enthält Empfehlungen für Maßnahmen zur Unterstützung einer gleichmäßigen Entwicklung der Sozialwirtschaft in der gesamten EU und zur Förderung innovativer Beschäftigungsansätze in Zusammenarbeit mit dem Sektor. In dem Vorschlag wird das Subsidiaritätsprinzip berücksichtigt, indem Kerngrundsätze darlegt werden, die besonders für die Mitgliedstaaten von Nutzen sind, in denen der Sektor weniger entwickelt ist, und gleichzeitig den Mitgliedstaaten Spielraum bei der Umsetzung der Empfehlungen eingeräumt wird.
Insbesondere wird im Vorschlag den großen Unterschieden hinsichtlich der Traditionen, des Umfangs und der verwendeten Bezeichnungen Rechnung getragen, die in den Mitgliedstaaten in Bezug auf die Sozialwirtschaft existieren. Das finanzielle Gleichgewicht der Mitgliedstaaten und ihr Vermögen, ehrgeizigere Maßnahmen fortzusetzen oder einzuführen, werden durch den Vorschlag nicht wesentlich beeinträchtigt.
•Verhältnismäßigkeit
Durch den Vorschlag werden mit Maßnahmen zur Schaffung eines förderlichen Umfelds für die Sozialwirtschaft die Bemühungen der Mitgliedstaaten unterstützt und ergänzt, den Zugang zum Arbeitsmarkt und die soziale Inklusion zu verbessern. In dem Vorschlag wird die Vielfalt an innerstaatlichen Handhabungen und Systemen berücksichtigt und es wird anerkannt, dass unterschiedliche Gegebenheiten auf nationaler, regionaler oder lokaler Ebene zu Unterschieden bei der Umsetzung der Empfehlungen führen könnten. Daher wird den Mitgliedstaaten der Spielraum gewährt, um die Umsetzung des Vorschlags auf ihre besonderen Umstände abzustimmen.
Der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit war maßgeblich für die Wahl des geeigneten Instruments für den Vorschlag.
•Wahl des Instruments
Das Instrument ist ein Vorschlag für eine Empfehlung des Rates. Es baut auf den vorhandenen Rechtsvorschriften und der Politik der EU auf und ist eines der verfügbaren Instrumente für EU-Maßnahmen im Bereich Beschäftigung und Sozialpolitik. Als unverbindlicher Rechtsakt spiegelt eine Empfehlung die Prämisse wider, dass die Mitgliedstaaten die rechtliche Zuständigkeit für die Sozialpolitik innehaben. Sie trägt darüber hinaus den Unterschieden in Bezug auf die Traditionen, den Umfang, die verwendeten Bezeichnungen und den Entwicklungsstand Rechnung, die die Sozialwirtschaft in der EU aufweist. Eine Empfehlung zeigt das Engagement der Mitgliedstaaten für die im Text dargelegten Ziele und Maßnahmen und bietet eine solide Grundlage für die Zusammenarbeit auf EU-Ebene in diesen Fragen.
3.ERGEBNISSE DER EXPOST-BEWERTUNG, DER KONSULTATION DER INTERESSENTRÄGER UND DER FOLGENABSCHÄTZUNG
•Expost-Bewertung/Eignungsprüfungen bestehender Rechtsvorschriften
Entfällt.
•Konsultation der Interessenträger
Die Kommission hat zu dieser Initiative einen umfangreichen Konsultationsprozess unter Einbeziehung der Öffentlichkeit und eines breiten Spektrums von Interessenträgern durchgeführt. Der Prozess umfasste die Veröffentlichung eines Aufrufs zur Stellungnahme, eine Prospektivstellungnahme des Europäischen Ausschusses der Regionen sowie Treffen mit Sozialpartnern, Organisationen der Zivilgesellschaft, dem Beschäftigungsausschuss, dem Ausschuss für Sozialschutz und der Expertengruppe für Sozialwirtschaft und Sozialunternehmen. Die interfraktionelle Arbeitsgruppe Sozialwirtschaft des Europäischen Parlaments und der Europäische Wirtschafts- und Sozialausschuss (über die Interessengruppe „Sozialwirtschaft“) lieferten ebenfalls Beiträge zum voraussichtlichen Anwendungsbereich des Vorschlags.
Ziel dieser Konsultationen war es, einen ausgewogenen und vollständigen Überblick über die verschiedenen betroffenen Interessenträger – Mitgliedstaaten, sozialwirtschaftliche Einrichtungen, Finanzmittler und Wissenschaftler – zu erhalten. Durch den Konsultationsprozess wurden Erkenntnisse gewonnen, die in die Vorbereitungsarbeiten einflossen und den Vorschlag um zusätzliche Perspektiven ergänzten. Einzelheiten des Konsultationsprozesses werden in der Arbeitsunterlage der Kommissionsdienststellen beleuchtet, die diesem Vorschlag beigefügt ist.
•Einholung und Nutzung von Expertenwissen
Neben den im Rahmen der Konsultation der Interessenträger erhaltenen Beiträge stützt sich der Vorschlag auf die umfassenden Erkenntnisse, die in den letzten Jahren in Bezug auf die politischen und rechtlichen Rahmenbedingungen für die Sozialwirtschaft gesammelt wurden. Die wichtigsten Quellen waren:
–die 2020 durchgeführte Bestandsaufnahme der Ökosysteme für Sozialunternehmen in allen EU-Ländern , für die Forscher mehr als 750 Interessenträger konsultierten, darunter politische Entscheidungsträger, Vertreter von Sozialunternehmen, von Netzwerken von Sozialunternehmen und anderen Unterstützungsorganisationen, Akademiker und Experten aus allen Mitgliedstaaten und darüber hinaus,
–das Better Entrepreneurship Policy Tool , die eingehenden Überprüfungen der Politik für soziales Unternehmertum in mehreren Mitgliedstaaten, die internationalen Leitfäden zur Messung sozialer Auswirkungen der Sozial- und Solidarwirtschaft bzw. zu den rechtlichen Rahmenbedingungen für die Sozial- und Solidarwirtschaft , die in Zusammenarbeit mit der OECD entwickelt wurden,
–die von der OECD am 10. Juni 2022 verabschiedete Empfehlung zur Sozial- und Solidarwirtschaft und zu sozialer Innovation sowie der politische Leitfaden zur Messung der sozialen Auswirkungen der Sozial- und Solidarwirtschaft ,
–die Studie über die jüngsten Entwicklungen der Sozialwirtschaft in der Europäischen Union (Recent Evolutions of the Social Economy in the European Union), die 2017 vom Internationalen Forschungs- und Informationszentrum für öffentliche Wirtschaft und Gemeinwirtschaft (Centre international de recherches et d'information sur l'économie publique, sociale et coopérative) für den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss durchgeführt wurde,
–die 2020 durchgeführte Studie über die Auswirkungen der Initiative der Kommission für soziales Unternehmertum von 2011 und ihrer Folgemaßnahmen, die auf mehr als 300 Interviews mit einer Vielzahl von Interessenträgern aus allen EU-Mitgliedstaaten basiert, und
–der Übergangspfad für die Lokal- und Sozialwirtschaft und die im Prozess der gemeinsamen Gestaltung erhaltenen Beiträge.
• Folgenabschätzung
Das vorgeschlagene Instrument – eine Empfehlung des Rates – ist eine Orientierungshilfe, um die politischen und rechtlichen Rahmenbedingungen dahin gehend anzupassen, dass sozialwirtschaftliche Einrichtungen unterstützt werden, und bietet den Mitgliedstaaten den Spielraum, ihre Maßnahmen entsprechend der innerstaatlichen Handhabung und den Merkmalen des jeweiligen sozialwirtschaftlichen Ökosystems zu konzipieren und umzusetzen. Daher ist keine Folgenabschätzung erforderlich.
Der Vorschlag hat das Potenzial, ein günstigeres Umfeld für die Sozialwirtschaft zu schaffen, vor allem in Mitgliedstaaten, in denen die Sozialwirtschaft noch nicht so weit entwickelt ist. Dies wird zu einer gleichmäßigeren Entwicklung des Sektors in der gesamten EU beitragen.
• Effizienz der Rechtsetzung und Vereinfachung
Entfällt.
•Grundrechte
Diese Empfehlung steht im Einklang mit den Grundrechten und Grundsätzen, die mit der Charta der Grundrechte der Europäischen Union anerkannt wurden. Für die Sozialwirtschaft haben soziale und ökologische Verantwortung, Partizipation und demokratische Führung Vorrang, weshalb sie mit dem zentralen Anspruch der Charta, Gleichheit und Solidarität zu fördern, in Einklang steht.
4.AUSWIRKUNGEN AUF DEN HAUSHALT
Dieser Vorschlag hat keine finanziellen Auswirkungen auf den EU-Haushalt.
5.WEITERE ANGABEN
•Durchführungspläne sowie Monitoring-, Bewertungs- und Berichterstattungsmodalitäten
Unter Nummer 23 wird den Mitgliedstaaten empfohlen, ihre sozialwirtschaftlichen Strategien innerhalb von 18 Monaten nach Annahme des Vorschlags zu verabschieden oder zu aktualisieren.
Unter Nummer 24 wird den Mitgliedstaaten empfohlen, ihre administrativen und institutionellen Konstellationen auf allen Entscheidungsebenen zu überprüfen und zu verbessern.
Unter Nummer 25 wird den Mitgliedstaaten empfohlen, die Umsetzung der Empfehlung des Rates auf nationaler Ebene zu überwachen und zu bewerten und die regionalen und lokalen Gebietskörperschaften und Interessenträger in den Prozess einzubeziehen. Die Kommission wird die Umsetzung durch regelmäßige Konsultationen mit den Mitgliedstaaten über den Beschäftigungsausschuss und den Ausschuss für Sozialschutz verfolgen.
Unter Nummer 26 werden die Mitgliedstaaten aufgefordert, spätestens vier Jahre nach Annahme der Empfehlung und anschließend nach weiteren fünf Jahren über ihre Fortschritte bei der Umsetzung der Empfehlung Bericht zu erstatten.
Um den Verwaltungsaufwand für die Regierungen der EU-Mitgliedstaaten möglichst gering zu halten, sollte der genaue Zeitplan für den ersten Bericht mit dem in der OECD-Empfehlung zur Sozial- und Solidarwirtschaft und zu sozialer Innovation vorgesehenen Berichterstattungsrahmen übereinstimmen. Auf dieser Grundlage wird die Kommission einen Bericht über die Umsetzung dieser Empfehlung erstellen und dem Beschäftigungsausschuss und dem Ausschuss für Sozialschutz zur Erörterung vorlegen.
•Erläuternde Dokumente (bei Richtlinien)
Entfällt.
•Ausführliche Erläuterung einzelner Bestimmungen des Vorschlags
Unter den Nummern 1-3 werden die Ziele und der Anwendungsbereich dieser Empfehlung festgelegt.
Nummer 4 enthält die Definitionen von Sozialwirtschaft und Sozialunternehmen.
Unter den Nummern 5-8 wird den Mitgliedstaaten empfohlen, Maßnahmen zu ergreifen, die den Zugang zum Arbeitsmarkt und die soziale Inklusion durch die Sozialwirtschaft fördern. Im Einzelnen wird Folgendes empfohlen:
Unter Nummer 5 wird den Mitgliedstaaten empfohlen, arbeitsmarktpolitische Maßnahmen einzuführen, um Beschäftigte in Sozialunternehmen und ihre Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt zu unterstützen, die Zusammenarbeit zwischen öffentlichen Arbeitsverwaltungen, sozialwirtschaftlichen Einrichtungen und klassischen Unternehmen zu fördern, um junge Menschen, die weder arbeiten noch eine Schule besuchen oder eine Ausbildung absolvieren, besser zu erreichen, soziales Unternehmertum als Mittel zu fördern, mit dem Chancen auf selbstständige Erwerbstätigkeit oder allgemein Beschäftigung geschaffen werden können, mehr Menschen mit Behinderungen den Zugang zum Arbeitsmarkt zu ermöglichen und den sozialen Dialog und Kollektivverhandlungen zu fördern, um für faire Arbeitsbedingungen zu sorgen.
Unter Nummer 6 wird den Mitgliedstaaten empfohlen, den Beitrag sozialwirtschaftlicher Einrichtungen zur sozialen Inklusion anzuerkennen und zu unterstützen und sie in die Gestaltung und Bereitstellung von Sozial-, Betreuungs- und Pflegediensten, Wohnraum und Bildung sowie von Aktivitäten für Kinder und Jugendliche einzubeziehen.
Unter Nummer 7 wird den Mitgliedstaaten empfohlen, die Ausbildung und Kompetenzentwicklung für die Sozialwirtschaft zu unterstützen, indem sie für den Arbeitsmarkt relevante Daten über Kompetenzen erfassen, gemeinsam mit der Sozialwirtschaft auf eine Förderung der Aus- und Weiterbildung von Arbeitnehmern hinwirken, um die Qualifikationslücke zu schließen und den Übergang der Betroffenen in den Arbeitsmarkt zu erleichtern, und in Zusammenarbeit mit Berufsbildungseinrichtungen nationale oder transnationale Kompetenzzentren für die Sozialwirtschaft errichten.
Unter Nummer 8 wird den Mitgliedstaaten empfohlen, die Rolle der sozialwirtschaftlichen Einrichtungen bei der Unterstützung von sozialer Innovation und in Schlüsselbereichen der lokalen Entwicklung und Beschäftigung zu stärken und auf dem Beitrag der Sozialwirtschaft zu einem gerechten grünen und digitalen Wandel aufzubauen; parallel dazu sollten sie eine nachhaltige wirtschaftliche und industrielle Entwicklung und den territorialen Zusammenhalt fördern.
Unter den Nummern 9-21 wird den Mitgliedstaaten empfohlen, günstige Rahmenbedingungen für die Sozialwirtschaft zu entwickeln, indem sie umfassende Strategien für diesen Sektor konzipieren und umsetzen. Im Einzelnen wird Folgendes empfohlen:
Unter Nummer 13 wird den Mitgliedstaaten empfohlen, den Zugang zu öffentlichen und privaten Finanzmitteln für die Sozialwirtschaft zu verbessern, indem sie Ökosysteme für die Sozialfinanzierung ermöglichen und die verfügbaren Finanzierungsmöglichkeiten, darunter EU-Mittel, nutzen.
Unter den Nummern 14-16 wird den Mitgliedstaaten empfohlen, den Zugang der sozialwirtschaftlichen Einrichtungen zu den Märkten zu verbessern, indem sie den Rückgriff auf die sozial verantwortliche Vergabe öffentlicher Aufträge im Einklang mit den Möglichkeiten des geltenden europäischen Rechtsrahmens für das öffentliche Auftragswesen fördern und die Zusammenarbeit zwischen sozialwirtschaftlichen Einrichtungen und klassischen Unternehmen unterstützen.
Unter Nummer 17 wird den Mitgliedstaaten empfohlen, die bestehenden Möglichkeiten der Vorschriften für staatliche Beihilfen im Rahmen des EU-Rechts bestmöglich zu nutzen, um die Sozialwirtschaft zu unterstützen.
Unter Nummer 18 wird den Mitgliedstaaten empfohlen, dafür zu sorgen, dass die Steuersysteme die Entwicklung der Sozialwirtschaft nicht behindern, zu prüfen, ob ihre Entwicklung durch die Steuersysteme ausreichend gefördert wird, und die grenzüberschreitende Philanthropie zu stärken.
Unter Nummer 19 wird den Mitgliedstaaten empfohlen, sozialwirtschaftliche Einrichtungen dabei zu unterstützen, Verfahren zur Messung und zum Management sozialer Auswirkungen eines bestimmten Projekts oder einer bestimmten Organisation einzuführen.
Unter den Nummern 20-21 wird den Mitgliedstaaten empfohlen, mehr Bewusstsein für die Sozialwirtschaft und ihre Beiträge zu schaffen, u. a. durch die Überwachung der Entwicklung und Leistung der Sozialwirtschaft im Rahmen von Forschung, Daten und Statistiken.
Unter Nummer 22 wird die Absicht der Kommission begrüßt, die Umsetzung der Empfehlung des Rates u. a. durch Folgemaßnahmen zu unterstützen.
Die Nummern 23-26 beziehen sich auf die Umsetzung, Überwachung und Bewertung.
2023/0179 (NLE)
Vorschlag für eine
EMPFEHLUNG DES RATES
zur Entwicklung der Rahmenbedingungen für die Sozialwirtschaft
DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION —
gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union, insbesondere auf Artikel 292 in Verbindung mit Artikel 149 und Artikel 153 Buchstaben h und j,
auf Vorschlag der Europäischen Kommission,
nach Stellungnahme des Ausschusses der Regionen, 46
in Erwägung nachstehender Gründe:
(1)Mit der am 17. November 2017 proklamierten europäischen Säule sozialer Rechte 47 werden Grundsätze zur Unterstützung fairer und gut funktionierender Arbeitsmärkte und Sozialsysteme festgelegt. Dazu gehören Grundsatz 1 über das Recht auf allgemeine und berufliche Bildung und lebenslanges Lernen von hoher Qualität und in inklusiver Form, Grundsatz 2 über die Gleichstellung der Geschlechter, Grundsatz 3 über Chancengleichheit, Grundsatz 4 über die aktive Unterstützung für Beschäftigung, Grundsatz 5 zur sicheren und anpassungsfähigen Beschäftigung und die Grundsätze 11 sowie 16-20 über die soziale Sicherheit und die Inklusion von Kindern, Menschen mit Behinderungen und Wohnungslosen und über den Zugang zu essenziellen Dienstleistungen, zu Gesundheitsversorgung und zu Langzeitpflege.
(2)Im Juni 2021 begrüßte der Europäische Rat im Einklang mit der Erklärung von Porto 48 die Kernziele der Union für 2030, die im Aktionsplan zur europäischen Säule sozialer Rechte 49 festgelegt sind. Entsprechend den darin formulierten Zielsetzungen soll eine Beschäftigungsquote von mindestens 78 % erreicht werden, sollen mindestens 60 % aller Erwachsenen einmal jährlich an einer Fortbildungsmaßnahme teilnehmen und soll die Zahl der von Armut oder sozialer Ausgrenzung bedrohten Menschen um mindestens 15 Millionen (davon mindestens 5 Millionen Kinder) gesenkt werden. Davon ausgehend definieren die Mitgliedstaaten ihre eigenen nationalen Ziele als Beitrag zu diesem gemeinsamen Bestreben.
(3)Trotz der in den letzten zehn Jahren erreichten Fortschritte bei der Verringerung von Armut und sozialer Ausgrenzung waren davon 2021 noch immer 95,4 Millionen Menschen bedroht. Das Armutsrisiko hat sich für Menschen, die in Haushalten (quasi) ohne Erwerbseinkommen leben, verschärft und das Ausmaß sowie die Dauer der Armut haben in vielen Mitgliedstaaten zugenommen. Hochwertige und nachhaltige Beschäftigung trägt entscheidend zur Linderung dieses Problems bei. Aufgrund ihrer Funktionsweise, ihrer Maßnahmen und der von ihr verfolgten Ziele kommt der Sozialwirtschaft eine Schlüsselrolle bei der Verbesserung der sozialen Inklusion und eines gleichberechtigten Zugangs zum Arbeitsmarkt zu. Deshalb trägt sie zur erfolgreichen Umsetzung der europäischen Säule sozialer Rechte bei.
(4)Sozialwirtschaftliche Einrichtungen können hochwertige Arbeitsplätze schaffen und erhalten; sie tragen zur Sicherstellung der sozialen Inklusion und der Arbeitsmarktintegration benachteiligter Gruppen sowie der Chancengleichheit für alle bei. Dies steht im Einklang mit dem Rahmen einer inklusiven Erholung gemäß den Leitlinien für beschäftigungspolitische Maßnahmen der Mitgliedstaaten, die im Beschluss (EU) 2022/2296 des Rates 50 festgelegt sind. Sie können eine nachhaltige wirtschaftliche und industrielle Entwicklung anregen und die aktive Teilhabe der Bürgerinnen und Bürger am gesellschaftlichen Miteinander fördern. Sozialwirtschaftliche Einrichtungen leisten ferner einen erheblichen Beitrag zu den europäischen Sozialsystemen, indem sie öffentliche Dienste ergänzen, Europas ländlichen Raum und entvölkerte Gebiete beleben und eine wichtige Rolle in der internationalen Entwicklungspolitik spielen.
(5)Am 9. Dezember 2021 hat die Europäische Kommission einen Aktionsplan für die Sozialwirtschaft 51 angenommen. Der Aktionsplan unterstützt den „Aufbau einer Wirtschaft im Dienste der Menschen“, ein vorrangiges Anliegen der Europäischen Kommission, und steht im Einklang mit den Schlussfolgerungen des Rates von 2015 zur Förderung der Sozialwirtschaft als treibende Kraft der wirtschaftlichen und sozialen Entwicklung in Europa 52 . In dem Aktionsplan schlägt die Kommission konkrete Maßnahmen vor, die sowohl auf Unionsebene als auch auf nationaler Ebene umgesetzt werden sollen. Die Maßnahmen zielen darauf ab, soziale Innovation zu fördern, die Entwicklung der Sozialwirtschaft zu unterstützen und ihre soziale und wirtschaftliche Transformationskraft zu stärken. Der Schwerpunkt der Maßnahmen liegt darauf, die richtigen Rahmenbedingungen für das Gedeihen der Sozialwirtschaft zu schaffen, die Gründung und Ausweitung sozialwirtschaftlicher Einrichtungen zu erleichtern und für eine verbesserte Sichtbarkeit der Sozialwirtschaft und ihres Potenzials zu sorgen. Das Europäische Parlament begrüßte den Aktionsplan in seiner Entschließung vom 6. Juli 2022 53 .
(6)Die Sozialwirtschaft, in einigen Mitgliedstaaten auch als Solidarwirtschaft und/oder Sozial- und Solidarwirtschaft bezeichnet, umfasst ein vielseitiges Spektrum von Einrichtungen mit unterschiedlichen Geschäfts- und Organisationsmodellen, die den sozialen und/oder ökologischen Zweck über den Profit stellen. Zu den zahlreichen möglichen Rechtsformen dieser Einrichtungen gehören neben Genossenschaften, Gegenseitigkeitsgesellschaften, Vereinen und Stiftungen auch Sozialunternehmen, die in einigen Mitgliedstaaten als besondere Rechtsform anerkannt sind. Ihnen gemein sind die Grundsätze, dass sie den größten Teil ihrer Gewinne zugunsten ihrer sozialen und/oder ökologischen Zwecke reinvestieren und eine demokratische und/oder partizipative Führung haben. Welche spezifische Form der Führung und des Managements in sozialwirtschaftlichen Einrichtungen gewählt wird, hängt von ihrer Art, ihrer Größenordnung und vom Kontext ihrer Tätigkeit ab. Der Grundsatz der demokratischen oder partizipativen Führung nimmt daher verschiedene Formen an, von der direkten Mitbestimmung der Mitglieder an Führungsabläufen bis zur repräsentativen Beteiligung der Mitglieder oder Partner an separaten Führungs- und Managementfunktionen. In Genossenschaften, Gegenseitigkeitsgesellschaften und Vereinen ist dieser Grundsatz beispielsweise häufig nach dem Modell „ein Mitglied, eine Stimme“ umgesetzt. Die Entscheidungsprozesse in sozialwirtschaftlichen Einrichtungen weisen eine Reihe von Kontrollmechanismen und Beziehungen zwischen ihren verschiedenen Akteuren auf; zu nennen sind hier etwa Führungskräfte, Partner, Beschäftigte und Begünstigte. Indem sie diese verschiedenen Akteure zusammenführen, fördern sozialwirtschaftliche Einrichtungen eine gemeinsame Anstrengung vieler Beteiligter in einer Kultur der Partizipation, Rechenschaftspflicht und Transparenz und für ein gemeinsames Ziel.
(7)Sozialwirtschaftliche Einrichtungen arbeiten häufig darauf hin, wirtschaftliche Möglichkeiten zu erschließen, die der sozialen Inklusion von benachteiligten Gruppen – darunter Menschen mit Behinderungen und Menschen mit psychischen Problemen – und ihrer Integration in den Arbeitsmarkt zugutekommen. Auf die Arbeitsmarktintegration spezialisierte Sozialunternehmen legen ihren Schwerpunkt darauf, diese Personengruppen mit einem Angebot an Arbeitsplätzen, die verschiedene Kompetenzniveaus und inklusive, flexible Arbeitsbedingungen aufweisen, bei der Integration in die Gesellschaft und in die Arbeitswelt zu unterstützen. Sprachliche Unterstützung für Erwerbstätige mit Migrationshintergrund und angepasste Aufgaben und Arbeitsumgebungen für Menschen mit Behinderungen sind Beispiele für Angebote, die den Betroffenen einen möglichen Weg aus Armut und sozialer Ausgrenzung ebnen. Diese Beschäftigungsmöglichkeiten sind ein potenzielles Sprungbrett in andere Bereiche des Arbeitsmarktes und können zur Überwindung von Beschäftigungshindernissen beitragen, mit denen Langzeitarbeitslose und andere Menschen mit Schwierigkeiten beim Zugang zum Arbeitsmarkt konfrontiert sind.
(8)Neue Sozialunternehmen sind ein mögliches starkes Instrument für die Schaffung von Arbeitsplätzen und einen positiven sozialen Wandel. Die Sozialwirtschaft kann einigen unterrepräsentierten Gruppen wie Frauen und jungen Menschen die Möglichkeit zum Einstieg in den Arbeitsmarkt oder zur Gründung eines Sozialunternehmens eröffnen. Schätzungen des Global Entrepreneurship Monitor zufolge sind von den Sozialunternehmern weltweit 55 % Männer und 45 % Frauen, während allgemein in der selbstständigen Erwerbstätigkeit zwei Mal mehr Männer als Frauen anzutreffen sind. Gemäß einer kürzlich durchgeführten Eurobarometer-Umfrage zur Einstellung junger Menschen zum sozialen Unternehmertum messen diese sozialen und ökologischen Zielen und einer partizipativen Führung eine große Bedeutung bei. Die Mitgliedstaaten könnten prüfen, wie sich Negativanreize für angehende Unternehmer minimieren lassen; eine Möglichkeit ist, sicherzustellen, dass nach der Gründung eines Unternehmens eine angemessene soziale Absicherung weiterbesteht. Um die Einstellung von Mitarbeitern für sozialwirtschaftliche Einrichtungen attraktiver zu machen, wurden in einigen Mitgliedstaaten die Sozialabgaben gesenkt. Die Herstellung günstiger Rahmenbedingungen für die Übertragung von Unternehmen auf Beschäftigte zur Bildung von Arbeitnehmergenossenschaften ist eine weitere mögliche Option, um den Fortbestand von Klein- und Familienunternehmen zu sichern und den Verlust von Arbeitsplätzen, etwa im Falle von Umstrukturierungen, zu vermeiden.
(9)Sozialwirtschaftliche Einrichtungen fördern auch die Inklusion junger Menschen, insbesondere solcher, die weder arbeiten noch eine Schule besuchen oder eine Ausbildung absolvieren. Sie bieten Ausbildungs- und Kompetenzentwicklungsprogramme sowie Lehrlingsausbildungen im Sinne der Empfehlung des Rates vom 15. März 2018 zu einem Europäischen Rahmen für eine hochwertige und nachhaltige Lehrlingsausbildung 54 sowie Beschäftigungsmöglichkeiten. Damit leisten sie einen Beitrag zu den Zielen der Jugendgarantie im Sinne der Empfehlung des Rates vom 30. Oktober 2020 zum Thema „Eine Brücke ins Arbeitsleben – Stärkung der Jugendgarantie“ 55 und zur Empfehlung des Rates vom 16. Juni 2022 über einen europäischen Ansatz für Microcredentials für lebenslanges Lernen und Beschäftigungsfähigkeit 56 . Unionsmittel, etwa aus dem durch die Verordnung (EU) 2021/1057 57 eingerichteten Europäischen Sozialfonds Plus können sozialwirtschaftliche Einrichtungen bei dieser Aufgabe unterstützen. Zu diesem Zweck wurden in einzelnen Mitgliedstaaten erfolgreiche gemeinsame Initiativen von öffentlichen Arbeitsverwaltungen und sozialwirtschaftlichen Einrichtungen ergriffen. 58 Dabei spielen sozialwirtschaftliche Einrichtungen eine wichtige Rolle bei der Ermittlung unterstützungsbedürftiger Menschen und bei der Ausarbeitung maßgeschneiderter Pläne für deren soziale und berufliche Eingliederung, auch in Form von Ausbildungs- und Beschäftigungsmöglichkeiten.
(10)Sozialwirtschaftliche Einrichtungen können faire Arbeitsbedingungen fördern, indem sie die Beschäftigten in die Führung und Entscheidungsfindung einbeziehen. Die Förderung des sozialen Dialogs und von Kollektivverhandlungen in der Sozialwirtschaft kann die Arbeitsbedingungen der Beschäftigten verbessern. Die Mitgliedstaaten können diesen Aspekt der Sozialwirtschaft fördern, aber auch darauf aufbauen und sich ihr Know-how zunutze machen, indem sie sozialwirtschaftliche Einrichtungen in die Gestaltung und Umsetzung aktiver arbeitsmarktpolitischer Maßnahmen einbeziehen. 59
(11)Die Sozialwirtschaft trägt zur Union für Gleichheit bei, indem sie die soziale Inklusion benachteiligter und unterrepräsentierter Gruppen über die Versorgung mit Sozial-, Betreuungs- und Pflegediensten (einschließlich Kinderbetreuung, Gesundheitsversorgung und Langzeitpflege), Sozialwohnungen und Unterstützung für Kinder und Jugendliche mit besonderen Bedürfnissen fördert. Sie trägt zum Abbau von Ungleichheiten wie dem geschlechtsspezifischen Beschäftigungsgefälle bei, indem sie einerseits selbst einen hohen weiblichen Beschäftigtenanteil aufweist und andererseits Betreuungs- und Pflegedienste anbietet, die den – überwiegend weiblichen – Betreuungspersonen die Möglichkeit zur Arbeitsmarktteilnahme eröffnen. Als wichtige Partnerin des öffentlichen Sektors kann die Sozialwirtschaft auf wertvolle Weise zur Gestaltung und Erbringung von stationären, häuslichen und gemeindenahen Betreuungs- und Pflegediensten beitragen. Behörden und sozialwirtschaftliche Einrichtungen können im Rahmen gemeinsamer Initiativen hochwertige, zugängliche und erschwingliche Betreuungs- und Pflegedienste anbieten.
(12)Die Systeme der beruflichen Aus- und Weiterbildung spielen eine entscheidende Rolle, wenn es darum geht, Menschen die Fertigkeiten zu vermitteln, die für ihr Berufsleben, ihre persönliche Entwicklung und ihr bürgerschaftliches Engagement notwendig sind. Sie tragen auch dazu bei, dass qualifizierte Arbeitskräfte vorhanden sind, die einen gerechten grünen und digitalen Wandel untermauern können. In sozialwirtschaftlichen Einrichtungen werden Beschäftigungsmöglichkeiten, eine Ausbildung am Arbeitsplatz und Programme für das Lernen am Arbeitsplatz angeboten, die auf die Bedürfnisse des Einzelnen und der lokalen Wirtschaft zugeschnitten sind. Sie haben das Potenzial, die Einführung von individuellen Lernkonten im Sinne der Empfehlung des Rates vom 16. Juni 2022 zu individuellen Lernkonten 60 zu unterstützen. Insofern können sie zum Aufbau qualifizierter, anpassungsfähiger Arbeitskräfte beitragen, die auf Veränderungen auf dem Arbeitsmarkt reagieren können, was potenziell nahtlose Arbeitsplatzwechsel begünstigt und einen Arbeitskräftemangel abfedert, wodurch wiederum das allgemeine Wirtschaftswachstum gefördert wird. Die Mitgliedstaaten können dieses Potenzial bei der Erfassung von Daten über Kompetenzen, der Förderung von Aus- und Weiterbildung und der Gestaltung von Bildungsprogrammen nutzen.
(13)Die Herausforderungen im Zusammenhang mit dem grünen und dem digitalen Wandel sowie dem demografischen Wandel müssen mit Blick auf den wirtschaftlichen, sozialen und territorialen Zusammenhalt auf regionaler und lokaler Ebene angegangen werden. Durch den Bottom-Up-Ansatz, an dem sie sich in der Regel orientieren, und ihre Nähe zu den Gemeinschaften, den Bürgerinnen und Bürgern und den Problemen, vor denen diese stehen, agieren sozialwirtschaftliche Unternehmen häufig als soziale Innovatoren und finden dabei Lösungen, die in großem Umfang eingesetzt und/oder übernommen werden können und zu einem systemischen sozialen Wandel beitragen. Die Sozialwirtschaft könnte beispielsweise gering qualifizierten Arbeitnehmern in Sektoren, die einen tiefgreifenden Wandel durchlaufen, Weiterbildungsmöglichkeiten bieten und einkommensschwachen Gruppen erschwingliche grundlegende Güter zur Verfügung stellen. In abgelegenen und ländlichen Gebieten, in denen weniger Beschäftigungs- und Bildungsangebote vorhanden sind, können sozialwirtschaftliche Einrichtungen dringend benötigte Möglichkeiten eröffnen und so die Anziehungskraft der betreffenden Regionen stärken. Der Ausbau der sozialwirtschaftlichen Ökosysteme in der EU trägt daher dazu bei, die Folgen der Bevölkerungsalterung, der Entvölkerung und anderer demografischer Trends abzumildern und die lokale wirtschaftliche und industrielle Entwicklung voranzutreiben, insbesondere in ländlichen und abgelegenen Gebieten sowie in den EU-Gebieten in äußerster Randlage, u. a. in Bezug auf die Landwirtschaft und die ökologische Lebensmittelerzeugung oder in der blauen Wirtschaft.
(14)Eine von der örtlichen Bevölkerung betriebene lokale Entwicklung zu unterstützen und günstige Ökosysteme für soziale Innovation zu fördern, stärkt die Sozialwirtschaft und beflügelt den Übergang zu einer klimaneutralen Wirtschaft 61 im Einklang mit dem europäischen Grünen Deal und dem Industrieplan zum Grünen Deal 62 . In Anbetracht der wichtigen Rolle der Sozialwirtschaft bei der Entwicklung der Kreislaufwirtschaft könnte durch bereichsübergreifende und abgestimmte industriepolitische Maßnahmen in Bezug auf Wiederverwendung, Reparatur und Recycling ein funktionierender Markt für Sekundärrohstoffe gefördert, der Beitrag der Sozialwirtschaft zu den Zielen des Aktionsplans für die Kreislaufwirtschaft 63 optimiert und die Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Netto-Null-Industrie gestärkt werden. Sozialwirtschaftliche Einrichtungen, die im digitalen Bereich tätig sind, haben ihr Potenzial unter Beweis gestellt, Bürgerinnen und Bürger ebenso wie Unternehmen zur Mitwirkung an einem inklusiven, auf den Menschen ausgerichteten digitalen Wandel zu befähigen und eine aktive Rolle bei der Verwirklichung der Ziele und Vorgaben des Politikprogramms 2030 für die digitale Dekade zu spielen, die durch den Beschluss (EU) 2022/2481 64 und die europäische Erklärung zu den digitalen Rechten und Grundsätzen für die digitale Dekade 65 festgelegt wurden. Um die Resilienz dieses doppelten Übergangs zu einer grünen und digitalen Gesellschaft zu stärken, hat die Kommission im Mai 2021 die Industriestrategie der Union aktualisiert. In der Strategie werden die Herausforderungen für die 14 industriellen Ökosysteme dargestellt, darunter das Ökosystem „Lokal- und Sozialwirtschaft“.
(15)Damit die Sozialwirtschaft ihr Potenzial zur Förderung des Zugangs zum Arbeitsmarkt, der sozialen Inklusion, der Kompetenzentwicklung, des territorialen Zusammenhalts und der nachhaltigen wirtschaftlichen Entwicklung zur Geltung bringen kann, sind günstige Rahmenbedingungen erforderlich. Für die Sozialwirtschaft gelten zahlreiche horizontale und sektorale Politiken und Bestimmungen, weshalb im Hinblick auf günstige Rahmenbedingungen die besonderen Merkmale der Sozialwirtschaft und die zusätzlichen Hindernisse berücksichtigt werden müssen, mit denen sozialwirtschaftliche Einrichtungen in ihrer Entwicklung konfrontiert sind und die sie in ihren Möglichkeiten beschränken, neben klassischen Unternehmen tätig zu sein. Sozialwirtschaftliche Einrichtungen streben nicht nach maximalen Effizienzgewinnen und Profiten, sondern danach, einen gesellschaftlichen Nutzen zu bewirken. Sie sind auf Unterstützungsmaßnahmen und günstige finanzielle, administrative und rechtliche Rahmenbedingungen angewiesen, die den besonderen Merkmalen ihrer Geschäftsmodelle in Bezug auf Führung, Gewinnverteilung, Arbeitsbedingungen und Auswirkungen Rechnung tragen. Es handelt sich um Maßnahmen, die zum Beispiel die Voraussetzungen dafür schaffen, dass sie weniger leistungsfähige Arbeitnehmer beschäftigen oder erschwingliche soziale Dienste erbringen können. Die Schaffung günstiger Rahmenbedingungen erfordert umfassende Strategien. Die Annahme von Regulierungsmaßnahmen oder die Umsetzung oder Anpassung von politischen Maßnahmen und Initiativen zur Unterstützung der Beiträge der Sozialwirtschaft zu sozialen und ökologischen Zielen und zur Steigerung ihrer wirtschaftlichen und industriellen Bedeutung können Teil davon sein. Im Rahmen dieser Strategien sollten die Fortschritte von Initiativen verfolgt und ihre Wirksamkeit gemessen werden, und bei Bedarf sollten Anpassungen und Verbesserungen vorgenommen werden, sodass der Sektor letztlich effizientere und wirkungsvollere Ergebnisse hervorbringt. Je nach dem institutionellen Gefüge und dem Kontext in den einzelnen Mitgliedstaaten ist es möglicherweise notwendig, dass die Strategien auf verschiedenen Verwaltungsebenen (national, regional und lokal) beschlossen werden. Regionen und andere subnationale Ebenen könnten sozialwirtschaftliche Strategien annehmen, die eindeutig mit den Zielen und Prioritäten der Regionalentwicklung verknüpft sind, damit ein maximaler wechselseitiger Nutzen entsteht.
(16)Für die erfolgreiche Entwicklung und Umsetzung sozialwirtschaftlicher Strategien ist es unerlässlich, die Interessenträger der Sozialwirtschaft einzubeziehen. Mehrere Mitgliedstaaten haben bereits hochrangige Gruppen eingerichtet, die den Dialog zwischen öffentlichen Stellen und sozialwirtschaftlichen Einrichtungen fördern. 66 Repräsentative Netzwerke der Sozialwirtschaft können ebenfalls eine Plattform für gemeinsames Handeln sein, die Zusammenarbeit und den Informationsaustausch erleichtern und Möglichkeiten für Kapazitätsaufbau und Peer-Learning schaffen.
(17)Die finanzielle Unterstützung durch die öffentliche Hand spielt eine wichtige Rolle in der Anlauf- und Entwicklungsphase von sozialwirtschaftlichen Einrichtungen. Sozialwirtschaftliche Einrichtungen haben im Allgemeinen größere Schwierigkeiten beim Zugang zu Finanzmitteln als andere Unternehmen. Trotz positiver Entwicklungen ergab etwa eine Analyse der Finanzmärkte für Sozialunternehmen, dass für Sozialunternehmen in Europa beim Zugang zu Fremd- und Beteiligungskapital nach wie vor ein Missverhältnis zwischen Angebot und Nachfrage nach Finanzmitteln besteht. Da sozialwirtschaftliche Einrichtungen darauf ausgerichtet sind, positive soziale und/oder ökologische Auswirkungen zu haben, und nur in begrenztem Umfang – wenn überhaupt – Gewinne an ihre Geldgeber und Eigentümer ausschütten können, sind sie in der Regel nicht geeignet für Investoren, die hohe finanzielle Erträge anstreben. Die zur Bewältigung dieses Problems verfügbaren Unterstützungsmaßnahmen sind eher lückenhaft und weisen hinsichtlich ihrer Wirksamkeit erhebliche Unterschiede auf. Die Maßnahmen reichen von Zuschüssen und Subventionen bis hin zu Beratungs- und Kapazitätsaufbauleistungen und werden häufig von Gründerzentren angeboten. Es gibt daher noch großen Verbesserungsbedarf hinsichtlich der Bereitstellung maßgeschneiderter Finanzierungsmöglichkeiten für die verschiedenen Phasen des Lebenszyklus sozialwirtschaftlicher Einrichtungen; auch weitere Unterstützung bei der Mobilisierung privater Mittel sowie andere ergänzende Maßnahmen für einen besseren Zugang zu Finanzmitteln für sozialwirtschaftliche Einrichtungen könnten sich als hilfreich erweisen. Privaten Sparern oder Erwerbstätigen mit einer betrieblichen Altersvorsorge bzw. einem Arbeitnehmersparplan die Möglichkeit zu geben, einen Sparplan zu wählen, bei dem die Einlagen zu einem Teil in ein Sozialunternehmen investiert werden, ist ein solcher Ansatz. 67
(18)Die Union bietet zahlreiche Finanzierungsmöglichkeiten zur Unterstützung der Sozialwirtschaft. Der Europäische Sozialfonds Plus, der durch die Verordnung (EU) 2021/1058 68 errichtete Europäische Fonds für regionale Entwicklung, der durch die Verordnung (EU) 2021/1056 69 eingerichtete Fonds für einen gerechten Übergang, der durch die Verordnung (EU) Nr. 1305/2013 70 eingerichtete Europäische Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums, das durch die Verordnung (EU) 2021/690 71 errichtete Binnenmarktprogramm, das durch die Verordnung (EU) 2021/523 72 errichtete Programm „InvestEU“ und gegebenenfalls die mit der Verordnung (EU) 2021/241 73 errichtete Aufbau- und Resilienzfazilität stellen Mittel zur Verfügung. Über die Plattform Fi-Compass bietet die Union außerdem beratende Unterstützung bei der Gestaltung von Finanzinstrumenten im Rahmen der Fonds der Kohäsionspolitik. Die Mitgliedstaaten, einschließlich regionaler und lokaler Gebietskörperschaften, könnten diese Möglichkeiten besser nutzen, indem sie spezifische Maßnahmen für die Sozialwirtschaft ergreifen. Technische Unterstützung 74 ist ein weiteres verfügbares Instrument der Union, mit dem die Kapazitäten der Mitgliedstaaten für die Konzeption und Umsetzung von Maßnahmen zur Stärkung der Sozialwirtschaft ausgebaut werden können.
(19)Die Bereitstellung von Waren und Dienstleistungen und die Zusammenarbeit sowohl mit Behörden als auch mit klassischen Unternehmen sind entscheidend im Hinblick darauf, dass die Sozialwirtschaft sich weiterentwickelt, dass Einnahmen generiert werden und dass sozialwirtschaftliche Einrichtungen finanziell unabhängig werden können. In den EU-Vorschriften für die Vergabe öffentlicher Aufträge ist Spielraum vorgesehen, den öffentliche Auftraggeber strategisch geschickter nutzen können, indem sie innovative, ökologische und soziale Vergabekriterien festlegen und damit letztlich zu einer nachhaltigeren, inklusiveren und wettbewerbsfähigeren Wirtschaft beitragen. Die meisten Ausschreibungen werden jedoch nach wie vor nur nach dem Preiskriterium vergeben. Da sozialwirtschaftliche Einrichtungen auf einen gesellschaftlichen und kollektiven Nutzen ausgerichtet sind und es nicht darauf anlegen, Dienstleistungen zum niedrigsten Preis anzubieten, haben sie bei regulären öffentlichen Vergabeverfahren nur wenig Erfolgsaussichten, obwohl sie dem Vergabeverfahren einen umfassenderen Mehrwert verleihen können. Es gibt auch noch Spielraum für eine Stärkung der geschäftlichen Kapazitäten von sozialwirtschaftlichen Einrichtungen, u. a. durch eine systematischere Integration in die Wertschöpfungsketten klassischer Unternehmen und durch Partnerschaften mit klassischen Unternehmen zur gemeinsamen Teilnahme an öffentlichen Ausschreibungen und Schaffung neuer Marktchancen.
(20)In Fällen, in denen der Markt allein nicht in der Lage ist, für einen zufriedenstellenden Zugang zum Arbeitsmarkt und soziale Inklusion zu sorgen, schöpfen Behörden den vorhandenen Spielraum im Rahmen der Vorschriften über staatliche Beihilfen oft nicht optimal aus, um die Sozialwirtschaft zu unterstützen, sondern beschränken sich auf Maßnahmen, die unterhalb des allgemeinen De-minimis-Schwellenwerts bleiben, und lassen die Möglichkeit ungenutzt, Maßnahmen gemäß der Verordnung der Kommission (EU) Nr. 651/2014 75 (allgemeine Gruppenfreistellungsverordnung) festzulegen, etwa Regionalbeihilfen, Risikofinanzierungsbeihilfen und Beihilfen für die Einstellung benachteiligter Arbeitnehmer. Aktuell gilt für „De-minimis“-Beihilfen eine Obergrenze von 200 000 EUR über einen Zeitraum von drei Jahren, doch die geltenden Vorschriften laufen am 31. Dezember 2023 aus und werden derzeit überarbeitet. Die Unionsvorschriften für Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse bieten ebenfalls Raum für die Genehmigung staatlicher Beihilfen, doch machen Behörden häufig nicht in vollem Umfang von diesen Möglichkeiten Gebrauch, insbesondere bei sozialen Diensten im Bereich der Arbeitsmarkteingliederung von schutzbedürftigen Personen.
(21)Auch die Steuerpolitik kann eine wichtige Rolle bei der Förderung der Sozialwirtschaft spielen und dafür sorgen, dass sozialwirtschaftliche Einrichtungen neben den klassischen Unternehmen bestehen können, wodurch ein gerechteres Geschäftsumfeld geschaffen und gleichzeitig ein Beitrag zur sozialen Inklusion und zu einem besseren Zugang zur Beschäftigung geleistet wird. Nur wenige Länder haben einen kohärenten steuerlichen Rahmen entwickelt, der die Entwicklung des Sektors fördert, u. a. über Steuervergünstigungen, die auf die Bedürfnisse der Sozialwirtschaft zugeschnitten sind, ohne indes deren Vielfalt außer Acht zu lassen und eine Fragmentierung zuzulassen. Gut konzipierte Steueranreize für Spenden an gemeinnützige sozialwirtschaftliche Einrichtungen können deren Finanzierung fördern, auch über die Grenzen der Mitgliedstaaten hinweg im Einklang mit dem im Vertrag verankerten Grundsatz der Nichtdiskriminierung. In mehreren Mitgliedstaaten bestehen nach wie vor administrative Hindernisse für grenzüberschreitende gemeinnützige Spenden im Unionsgebiet und ein Mangel an Transparenz hinsichtlich der Unterlagen, die für die Anerkennung der Gemeinnützigkeit erforderlich sind. Durch die Bereitstellung von Standardformularen für in einem anderen Mitgliedstaat ansässige Empfängereinrichtungen könnten die administrativen Hindernisse reduziert werden. In einem ersten Schritt könnten die Mitgliedstaaten Übersetzungen der nationalen Formulare in den Sprachen anderer Mitgliedstaaten bereitstellen. In einem zweiten Schritt könnten die Mitgliedstaaten die Ausarbeitung von Standardformularen für die direkte Besteuerung von grenzüberschreitenden Spenden erwägen.
(22)Verfahren zur Messung und zum Management sozialer Auswirkungen stellen für sozialwirtschaftliche Einrichtungen ein besonders wichtiges Erfordernis dar, da sie ihnen die Möglichkeit geben, ihre Auswirkungen nachzuvollziehen und zu kommunizieren und Zugang zu wirkungsorientierter Finanzierung zu erhalten. Bei der Messung der sozialen Auswirkungen kommen Kennzahlen und Instrumente zum Tragen, mit denen eine gegebene Maßnahme oder Initiative hinsichtlich ihrer Auswirkung im sozialen Bereich bewertet wird. Beim Management sozialer Auswirkungen geht es um den Aufbau der Systeme, Prozesse und Fähigkeiten, die eine Organisation benötigt, um ihre Wirkung proaktiv zu steuern und zu steigern. Das breite Spektrum der verfügbaren Rahmen und Instrumente kann jedoch vor allem Einrichtungen mit weniger Ressourcen vor eine Herausforderung stellen. Die Überwachung der sozialen Ergebnisse öffentlicher Investitionen ermöglicht öffentliche Kontrolle, kann die Begründung für die Verwendung von Steuergeldern zur Unterstützung von sozialwirtschaftlichen Einrichtungen oder Aktivitäten untermauern und dazu beitragen, „Impact Washing“ (die Übertreibung oder falsche Behauptung von Auswirkungen) zu verhindern. Gut durchdachte, verhältnismäßige und an die Bedürfnisse der einzelnen Einrichtungen angepasste Ansätze zur Messung und zum Management der sozialen Auswirkungen könnten in dieser Hinsicht hilfreich sein. Sie sollten auf Standardmethoden und -indikatoren sowie auf Faktoren wie Größe, Entwicklungsstand und Vielfalt der Einrichtungen beruhen.
(23)Die Sichtbarkeit und Anerkennung der Sozialwirtschaft auf nationaler und regionaler Ebene hat sich in der Union in den letzten zehn Jahren verbessert. Dennoch ist das Potenzial des Sektors in vielen Ländern der Union nach wie vor zu wenig erschlossen. Mangelnde Koordinierung und mangelnder Austausch zwischen den Ländern führen dazu, dass die Unterschiede in der Entwicklung der Sozialwirtschaft fortbestehen, weshalb die Mitgliedstaaten eindeutig davon profitieren können, wenn sie von bewährten Verfahren lernen und diese austauschen. Auch das öffentliche Bewusstsein für die Sozialwirtschaft und ihren positiven Beitrag ist begrenzt. Dies kann die Entwicklung von Unterstützungsmaßnahmen und Marktchancen für die Sozialwirtschaft beeinträchtigen. Mit einer Regulierung, in deren Rahmen auch sichergestellt wird, dass neue Rechtsvorschriften den Bedürfnissen sozialwirtschaftlicher Einrichtungen entsprechen, kann das Bewusstsein für sie geschärft und ihnen mehr Legitimität verliehen werden, was den Zugang zu Finanzmitteln und Märkten erleichtert. Nationale Behörden und Interessenträger haben mehrere Initiativen ergriffen, darunter spezielle Rechtsformen, Gütesiegel und Rechtsstellungen 76 für die Sozialwirtschaft und groß angelegte Kommunikationskampagnen, mit dem Ziel, die Kenntnisse über die Sozialwirtschaft und ihre Sichtbarkeit zu verbessern. Weitere erfolgreiche Reformen betreffen die Einrichtung spezieller Ministerien und einen verstärkten Dialog zwischen Interessenträgern und Behörden. Die Verbesserung der Sichtbarkeit der Sozialwirtschaft ist von entscheidender Bedeutung, um ihre positiven Auswirkungen auf die Gesellschaft gänzlich ins Bewusstsein zu rücken, wie im Aktionsplan für die Sozialwirtschaft mit der Einführung eines Gateway für die Sozialwirtschaf betont wird.
(24)Genaue Daten und Statistiken sind der Schlüssel zum besseren Verständnis sozialwirtschaftlicher Geschäftsmodelle und zu faktengestützten politischen Entscheidungen. Es liegen jedoch nicht ausreichend zuverlässige Daten zur Sozialwirtschaft, einschließlich zu ihrem wirtschaftlichen Mehrwert und ihrer Wirtschaftsleistung, vor. Die vorhandenen Daten sind oft unvollständig und schwer vergleichbar. So haben beispielsweise nur wenige Mitgliedstaaten ihre nationalen Rechnungslegungssysteme so erweitert, dass sie zusätzliche Daten (etwa in Satellitenkonten) über die Sozialwirtschaft erheben können, und dies trotz verfügbarer finanzieller Unterstützung aus dem Unionshaushalt. Die Sozialwirtschaft ist in den meisten Fällen nicht Bestandteil der strukturellen Unternehmensstatistik, etwa dann, wenn die Statistik auf Wirtschaftsdaten beruht, die von gewinnorientierten Unternehmen stammen, und traditionelle sozialwirtschaftliche Einrichtungen lediglich in Restkategorien erfasst werden. Indem grundlegende Statistiken über die Größe, die Beschäftigten, die Entwicklung und die Herausforderungen der Sozialwirtschaft verfügbar gemacht werden, könnten die ergriffenen Strategien und Maßnahmen an Wirksamkeit gewinnen und den unterschiedlichen Gegebenheiten im Sektor besser Rechnung tragen —
HAT FOLGENDE EMPFEHLUNG ABGEGEBEN:
ZIEL
1.Im Einklang mit den Grundsätzen der europäischen Säule sozialer Rechte sollen mit dieser Empfehlung der Zugang zum Arbeitsmarkt und die soziale Inklusion gefördert werden, indem den Mitgliedstaaten Orientierungshilfen für die Förderung günstiger politischer und rechtlicher Rahmenbedingen für die Sozialwirtschaft und/oder Maßnahmen zur Erleichterung ihrer Entwicklung an die Hand gegeben werden.
Zur Verwirklichung dieser Ziele wird den Mitgliedstaaten empfohlen, gemeinsam mit den Interessenträgern darauf hinzuwirken, die Beiträge der Sozialwirtschaft anzuerkennen, zu unterstützen und darauf aufzubauen.
2.Mit dieser Empfehlung soll die Umsetzung des Aktionsplans der europäischen Säule sozialer Rechte unterstützt und dazu beigetragen werden, dass die drei Kernziele der Union in den Bereichen Beschäftigung, Kompetenzen und Armutsbekämpfung bis 2030 erreicht werden.
3.Über die Unterstützung für die Sozialwirtschaft soll mit dieser Empfehlung zudem eine gerechte und nachhaltige wirtschaftliche und industrielle Entwicklung gefördert und zum territorialen Zusammenhalt zwischen den Mitgliedstaaten beigetragen werden.
BEGRIFFSBESTIMMUNG
4.Für die Zwecke dieser Empfehlung gelten die folgenden Begriffsbestimmungen:
a)„Sozialwirtschaft“ bezeichnet private Einrichtungen, die von der öffentlichen Hand unabhängig sind und die Waren und Dienstleistungen für ihre Mitglieder oder die Gesellschaft anbieten; es handelt sich um Einrichtungen wie Genossenschaften, Gegenseitigkeitsgesellschaften, Vereine (einschließlich Wohltätigkeitsorganisationen), Stiftungen und Sozialunternehmen, deren Tätigkeit auf den folgenden zentralen Grundsätzen und Merkmalen beruht:
·Vorrang des Menschen sowie des sozialen und/oder ökologischen Zwecks vor dem Gewinn,
·Reinvestition des größten Teils der Gewinne und Überschüsse zugunsten ihrer sozialen und/oder ökologischen Zwecke und zur Durchführung von Aktivitäten im Interesse der Mitglieder/Nutzer („kollektives Interesse“) und/oder der Gesellschaft insgesamt („allgemeines Interesse“) und
·demokratische und/oder partizipative Führung.
b)„Sozialunternehmen“ bezeichnet Einrichtungen, die auf dem Markt durch die Herstellung von Waren und die Erbringung von Dienstleistungen unternehmerisch und im Einklang mit den Grundsätzen und Merkmalen der Sozialwirtschaft tätig sind, das heißt, dass sie mit ihrer Geschäftstätigkeit soziale und/oder ökologische Ziele verfolgen.
FÖRDERUNG DES ZUGANGS ZUM ARBEITSMARKT UND DER SOZIALEN INKLUSION DURCH DIE SOZIALWIRTSCHAFT
Zugang zum Arbeitsmarkt
5.Den Mitgliedstaaten wird empfohlen, den besonderen Mehrwert der Sozialwirtschaft anzuerkennen und zu unterstützen, der darin besteht, dass sie den Zugang zum Arbeitsmarkt erleichtert, hochwertige Arbeitsplätze für alle fördert und gleichzeitig für fairere Arbeitsbedingungen sorgt. Dies sollte im Einklang mit dem Rahmen eines inklusiven Wachstums erfolgen, gemäß den Leitlinien für beschäftigungspolitische Maßnahmen der Mitgliedstaaten, insbesondere durch folgende Maßnahmen:
a)Ergreifung oder Förderung gemeinsamer Initiativen, bei denen sozialwirtschaftliche Einrichtungen in die Gestaltung und Umsetzung aktiver arbeitsmarktpolitischer Maßnahmen einbezogen werden
b)Sicherstellung, dass die Behörden sozialwirtschaftliche Einrichtungen ausreichend dabei unterstützen, die Arbeitsmarkteingliederung von Frauen sowie benachteiligten und unterrepräsentierten Gruppen (z. B. Langzeitarbeitslose, Menschen mit psychischen oder körperlichen Erkrankungen, Nichterwerbstätige, Geringqualifizierte, Menschen mit Behinderungen, Menschen mit Migrationshintergrund und Menschen, die einer ethnischen Minderheit angehören, einschließlich Roma, sowie junge und ältere Menschen) zu verbessern, und zwar durch:
i)auf die Arbeitsmarktintegration spezialisierte Sozialunternehmen, die diesen Gruppen Arbeitsplätze und maßgeschneiderte Unterstützung bieten
ii)Maßnahmen, durch die diese Gruppen Arbeitserfahrung in Sozialunternehmen sammeln, um sich auf den Einstieg in den offenen Arbeitsmarkt vorzubereiten
c)Unterstützung von Projekten, bei denen öffentliche Arbeitsverwaltungen, lokale Gebietskörperschaften, sozialwirtschaftliche Einrichtungen und klassische Unternehmen gemeinsam maßgeschneiderte Berufsorientierung und Lern- und Ausbildungsmöglichkeiten für junge Menschen anbieten, die weder arbeiten noch eine Schule besuchen oder eine Ausbildung absolvieren. Bei derartigen Möglichkeiten kann es sich u. a. um Lehrlingsausbildungen, Berufseinarbeitungsprogramme, persönliches Coaching und Begegnungen mit Rollenvorbildern handeln, wobei auf eine verbesserte Integration in den Arbeitsmarkt im Einklang mit der verstärkten Jugendgarantie abgezielt wird
d)Förderung des sozialen Unternehmertums als ein Mittel, mit dem selbstständige Erwerbstätigkeit und andere Beschäftigungsformen begünstigt werden können, die lokale Wirtschaftstätigkeit entwickelt werden kann und dank innovativer und inklusiver Geschäftsmodelle soziale sowie ökologische Herausforderungen bewältigt werden können; im Hinblick darauf können die Mitgliedstaaten zum Beispiel:
i)dafür sorgen, dass Sozialunternehmer Sozialschutz genießen
ii)eine Senkung der Sozialabgaben in Erwägung ziehen, um Neueinstellungen zu begünstigen
iii)mögliche administrative Benachteiligungen oder Hindernisse für die Gründung eines Sozialunternehmens ermitteln, bewerten und beseitigen
e)Gestaltung von Politik und Ergreifung von Maßnahmen zur Förderung und durchgehenden Berücksichtigung der Gleichstellung von Frauen und Männern in der Sozialwirtschaft, zum Beispiel durch:
i)die Infragestellung diskriminierender gesellschaftlicher Normen und Stereotypen in Bezug auf die Fähigkeiten von Frauen und Männern sowie die Unterbewertung der Arbeit von Frauen
ii)die Bereitstellung maßgeschneiderter Unterstützung zur Stärkung der Rolle der Frau, indem Gleichstellungsdefizite in den Bereichen Beschäftigung und Entgelt abgebaut werden und ein ausgewogenes Geschlechterverhältnis in Führungspositionen sichergestellt wird
iii)die Bereitstellung von Coaching- und Mentoringprogrammen für angehende soziale Unternehmerinnen und weibliche Führungskräfte
f)Herstellung günstiger Rahmenbedingungen für die Übertragung von Unternehmen auf Beschäftigte zur Bildung von Arbeitnehmergenossenschaften, um den Verlust von Arbeitsplätzen zu vermeiden und Wirtschaftstätigkeit zu erhalten
g)Zusammenarbeit mit sozialwirtschaftlichen Einrichtungen, um mehr Menschen mit Behinderungen die Arbeitsmarktteilnahme zu ermöglichen, zum Beispiel durch die Entwicklung assistiver Technologien
h)Förderung des sozialen Dialogs und von Kollektivverhandlungen der Sozialwirtschaft, um sicherzustellen, dass die Arbeitnehmer faire Arbeitsbedingungen und gerechte Löhne haben, wobei die Tarifautonomie zu wahren ist
Soziale Inklusion
6.Den Mitgliedstaaten wird empfohlen, die Rolle der Sozialwirtschaft anzuerkennen und zu unterstützen, die diese in Ergänzung zu den öffentlichen Sozialdiensten bei der Bereitstellung von zugänglichen und hochwertigen Sozial-, Betreuungs- und Pflegediensten und Wohnungen, insbesondere für benachteiligte Gruppen, spielt. Dafür könnte u. a. Folgendes unternommen werden:
a)Zusammenarbeit mit sozialwirtschaftlichen Einrichtungen in ihren jeweiligen Tätigkeitsbereichen bei der Einrichtung und Erbringung von Diensten von allgemeinem Interesse
b)Einbeziehung sozialwirtschaftlicher Einrichtungen in die Gestaltung und Erbringung am Menschen ausgerichteter Sozial-, Betreuungs- und Pflegedienste, wie in der europäischen Strategie für Pflege und Betreuung hervorgehoben wird
c)Zusammenarbeit mit sozialwirtschaftlichen Einrichtungen bei der Gestaltung und Erbringung von Betreuungs- und Unterstützungsleistungen für Kinder und Jugendliche, einschließlich Kindern aus benachteiligten Gruppen, im Einklang mit der durch die Empfehlung (EU) 2021/1004 des Rates 77 und die EU-Kinderrechtsstrategie 78 eingeführte Europäische Garantie für Kinder.
Kompetenzen
7.Den Mitgliedstaaten wird empfohlen, die Ausbildung und Kompetenzentwicklung für die Sozialwirtschaft zu unterstützen, insbesondere indem sie:
a)vorhandene Datenerfassungen, die den Kompetenzbedarf der Wirtschaft und des regulären Arbeitsmarktes abbilden, heranziehen, um sich ein Bild davon zu machen, wie die Sozialwirtschaft zum Angebot an qualifizierten Arbeitskräften beitragen und einen Arbeitskräftemangel abmildern kann
b)Ausbildung und Kompetenzen in der Sozialwirtschaft fördern durch:
i)die Durchführung von Maßnahmen für gegenseitiges Lernen zwischen sozialwirtschaftlichen Einrichtungen, Ausbildungseinrichtungen und klassischen Unternehmen mit dem Ziel, die für den digitalen und den grünen Wandel erforderlichen Management-, unternehmerischen und berufsbezogenen Kompetenzen (einschließlich kreislauforientierter Kompetenzen, Kompetenzen im Bereich Reparatur und digitaler Kompetenzen) zu verbessern
ii)Umschulung und Weiterqualifizierung von lebenslang Lernenden, einschließlich benachteiligter Personengruppen, und Unterstützung beim Übergang in den offenen Arbeitsmarkt, im Einklang mit dem europäischen Ansatz für Microcredentials für lebenslanges Lernen und Beschäftigungsfähigkeit
iii)die Aufnahme von Ausbildungen, die die Sozialwirtschaft betreffen oder von dieser angeboten werden, in die Liste der Ausbildungen, die für die individuellen Lernkonten 79 infrage kommen
c)spezielle Lehrlingsausbildungsprogramme in der Sozialwirtschaft schaffen, die junge Menschen – insbesondere solche, die weder arbeiten noch eine Schule besuchen oder eine Ausbildung absolvieren – dabei unterstützen, sich weiterzuqualifizieren und auf den Arbeitsmarkt vorzubereiten, und die es der Sozialwirtschaft ermöglichen, Talente in diesem Sektor aufzubauen, in Übereinstimmung mit dem Europäischen Rahmen für eine hochwertige und nachhaltige Lehrlingsausbildung
d)die Berücksichtigung von sozialwirtschaftlichen und sozialunternehmerischen Kompetenzen auf allen Ebenen der allgemeinen und beruflichen Bildung fördern, insbesondere in Kursen für Unternehmertum und Wirtschaft, und sozialwirtschaftlichen Einrichtungen und Sozialunternehmern Zugang zu Coaching- und Mentoringprogrammen bieten
e)nationale Kompetenzzentren für die Ausbildung im Bereich der Sozialwirtschaft errichten und sich an transnationalen Initiativen beteiligen, die den Zugang zu spezialisierten Aus- und Weiterbildungsprogrammen für die Sozialwirtschaft erleichtern, beispielsweise durch die Zusammenarbeit mit Anbietern beruflicher Bildung, die im Rahmen etablierter Einrichtungen arbeiten, wie den Zentren der beruflichen Exzellenz, auf die in der Empfehlung des Rates vom 24. November 2020 zur beruflichen Aus- und Weiterbildung für nachhaltige Wettbewerbsfähigkeit, soziale Gerechtigkeit und Resilienz 80 verwiesen wird.
Soziale Innovation, nachhaltige wirtschaftliche Entwicklung und territorialer Zusammenhalt
8.Den Mitgliedstaaten wird empfohlen, die unterstützende Rolle der sozialwirtschaftlichen Einrichtungen bei der Förderung von sozialer Innovation und Schlüsselbereichen der lokalen Entwicklung und Beschäftigung zu stärken. Dies kann mithilfe der folgenden Maßnahmen erreicht werden:
a)Förderung eines günstigen Ökosystems für soziale und ortsbezogene Innovation durch die Erleichterung von Kooperations- und Partnerschaftsinitiativen zwischen sozialwirtschaftlichen und kreislauforientierten Einrichtungen, klassischen Unternehmen, Finanzdienstleistern, lokalen Gebietskörperschaften und sonstigen Interessenträgern. Dies kann zum Beispiel geschehen durch
i)die Schaffung oder Förderung von Plattformen für soziale Innovation oder von Clustern für soziale und ökologische Innovation, mit denen auf lokale Bedürfnisse eingegangen wird und gemeinsame Lösungen erprobt werden
ii)die Einbeziehung sozialwirtschaftlicher Einrichtungen in eine von der örtlichen Bevölkerung betriebene lokale Entwicklung, auch durch Nutzung der verfügbaren Finanzierungsinstrumente der Union
iii)Zusammenarbeit mit nationalen und regionalen Kompetenzzentren für soziale Innovation, um Netzwerke aufzubauen, Kapazitäten und Synergien zu fördern, Effizienzgewinne zu erzielen und wichtige Instrumente und Methoden zur Förderung der sozialen Innovation zu entwickeln
b)Verknüpfung der Politik zur Sozialwirtschaft mit der Industriepolitik und dem Übergang zu einer digitalen und kreislauforientierten Wirtschaft
c)Anpassung des Regelungsrahmens zur Unterstützung sozialwirtschaftlicher Einrichtungen in der Kreislaufwirtschaft, z. B.: Sicherstellung geeigneter Anreize einerseits für Unternehmen, unverkaufte und zurückgegebene Waren an sozialwirtschaftliche Einrichtungen zur Reparatur und Wiederverwendung zu spenden, anstatt die Waren zu vernichten, und andererseits für Privatpersonen, gebrauchte Waren zu spenden; Sicherstellung, dass sozialwirtschaftliche Einrichtungen Zugang zum Abfallstrom haben; Einbeziehung dieser Einrichtungen in Abfallvermeidungsstrategien; und Genehmigung der Sammlung überschüssiger Lebensmittel durch Lebensmittelbanken
d)Förderung der Entwicklung sozialwirtschaftlicher, gemeinschaftsbasierter Initiativen und Ökosysteme, z. B. Energiegemeinschaften, gemeinsam genutzte Mobilitätslösungen, digitale Plattformgenossenschaften, Betreuungs- und Pflegedienste, Agrargenossenschaften und kurze Lebensmittelversorgungsketten und lokale Märkte, damit die Bürgerinnen und Bürger Zugang zu lokalen Produkten und Dienstleistungen erhalten
e)Förderung des Zugangs sozialwirtschaftlicher Einrichtungen zu digitalen Werkzeugen und neuen Technologien wie Open Source, Big Data oder künstlicher Intelligenz
ENTWICKLUNG GÜNSTIGER RAHMENBEDINGUNGEN FÜR DIE SOZIALWIRTSCHAFT
9.Den Mitgliedstaaten wird empfohlen, politische und rechtliche Rahmenbedingungen zu entwickeln, die die Sozialwirtschaft ermöglichen und unterstützen. Zu diesem Zweck werden sie ermutigt, umfassende Strategien zu entwerfen und umzusetzen, mit denen sie die Sozialwirtschaft anerkennen und fördern, und zwar im Einklang mit dem EU-Aktionsplan für die Sozialwirtschaft und anderen politischen Leitlinien der Union. Die Mitgliedstaaten sollten bei der Ausarbeitung dieser Strategien die unter den Nummern 13-21 genannten Empfehlungen befolgen.
10.Den Mitgliedstaaten wird empfohlen, Mechanismen für die Konsultation und den Dialog zwischen den Behörden und den Organisationen, die die Sozialwirtschaft vertreten, einzurichten. Dazu können die Einsetzung hochrangiger Gruppen sowie Unterstützung für den Aufbau und die Entwicklung repräsentativer Netzwerke der Sozialwirtschaft gehören.
11.In den unter Nummer 9 genannten Strategien sollten die Mitgliedstaaten die zentralen Grundsätze, die Merkmale und den Umfang der Sozialwirtschaft anerkennen, und berücksichtigen, dass diese eine Reihe unterschiedlicher Rechtsformen und Rechtsstellungen annehmen kann und je nach nationaler, regionaler und lokaler Gesetzeslage und Handhabung Besonderheiten aufweist.
12.Den Mitgliedstaaten wird empfohlen, Investitionen zu tätigen, die das Verständnis öffentlicher Bediensteter und Behörden für die Sozialwirtschaft verbessern, und zwar durch Schulungsprogramme und transnationale und/oder interregionale Initiativen zum Kapazitätsaufbau, einschließlich Initiativen im Rahmen des durch die Verordnung (EU) 2021/1059 des Europäischen Parlaments und des Rates 81 geschaffenen Programms „Interreg Europe“. Die Initiativen sollten sich auf Peer-Learning und den Austausch bewährter Verfahren konzentrieren, wobei der Schwerpunkt auf der Förderung der Zusammenarbeit zwischen regionalen und lokalen Gebietskörperschaften sowie Interessenträgern der Sozialwirtschaft liegen sollte. Die Kommission wird diese Arbeit gemäß den Ausführungen unter Nummer 22 Buchstabe a Ziffer iii unterstützen.
Zugang zu öffentlichen und privaten Finanzmitteln
13.Den Mitgliedstaaten wird empfohlen, auf nationaler, regionaler und lokaler Ebene ein günstiges Umfeld für die Sozialfinanzierung zu schaffen, insbesondere durch:
a)eine Bestandsaufnahme der Finanzierungsstrukturen für sozialwirtschaftliche Einrichtungen, der Finanzmittler und Unterstützungsorganisationen sowie eine Bewertung ihrer Bedürfnisse und der Wirksamkeit bestehender Unterstützungssysteme
b)die Sicherstellung, dass sozialwirtschaftliche Einrichtungen entsprechend ihrem Entwicklungsstand und ihren Bedürfnissen Zugang zu Finanzmitteln haben, darunter Zuschüsse und sonstige Subventionen, Beteiligungs- oder beteiligungsähnliche Finanzierungen für die Gründungs- und Anlaufphase bzw. Fremd-, Beteiligungs-, beteiligungsähnliche oder Mezzanine-Finanzierungen in der Scale-up-Phase sowie innovative Finanzierungsmechanismen wie öffentlich-private Partnerschaften, Crowdfunding-Plattformen und Kombinationen von verschiedenen Arten von Finanzinstrumenten oder von Zuschüssen und Finanzinstrumenten
c)die Förderung des Zugangs von Kleinanlegern zu nachhaltigen Geschäftsmodellen, Sektoren, Produkten und Dienstleistungen, die von der Sozialwirtschaft angetrieben oder unterstützt werden
d)die Überprüfung der Kriterien für den Zugang zu öffentlichen Förderprogrammen, einschließlich derjenigen, die sich an klassische Unternehmen richten, um sicherzustellen, dass keine unangemessenen Hindernisse für sozialwirtschaftliche Einrichtungen entstehen
e)die Mobilisierung privater Finanzmittel durch die Bereitstellung öffentlicher Bürgschaftssysteme, wo dies erforderlich ist, um spezialisierte und klassische Geldgeber zur Finanzierung sozialwirtschaftlicher Einrichtungen zu ermutigen
f)die Schärfung des Bewusstseins für die besonderen Merkmale und Bedürfnisse von sozialwirtschaftlichen Einrichtungen, damit klassische private Geldgeber besser dazu in der Lage sind, maßgeschneiderte finanzielle Unterstützung anzubieten
g)die Erleichterung des Zugangs sozialwirtschaftlicher Einrichtungen zu Unterstützung im Hinblick auf die Unternehmensentwicklung und die Investitionsbereitschaft während ihres gesamten Lebenszyklus, u. a. durch auf reguläre Gründerzentren, Beschleuniger und andere Unterstützungsorganisationen ausgerichtete Sensibilisierungsinitiativen, damit diese ihre Unterstützung auf sozialwirtschaftliche Einrichtungen ausdehnen und u. a. auch Möglichkeiten zum Kapazitätsaufbau für Führungskräfte von sozialwirtschaftlichen Einrichtungen anbieten
h)die Bereitstellung von spezieller finanzieller Unterstützung und Angeboten für den Kapazitätsaufbau zur Erleichterung der Übertragung von Unternehmen auf Arbeitnehmergenossenschaften
i)das Angebot von Programmen, die mehr Finanzmittel für sozialwirtschaftliche Einrichtungen verfügbar machen, zum Beispiel durch die Möglichkeit für private Sparer oder Erwerbstätige mit einer betrieblichen Altersvorsorge bzw. einem Arbeitnehmersparplan, einen Sparplan zu wählen, bei dem die Einlagen zu einem Teil in ein Sozialunternehmen investiert werden
j)die bestmögliche Nutzung der im Rahmen der Fonds der Kohäsionspolitik, der Mitgliedstaaten-Komponente des Programms InvestEU, der Aufbau- und Resilienzfazilität, ähnlicher Programme und anderer nationaler und regionaler Ressourcen zur Verfügung stehenden Mittel durch die Durchführung von Maßnahmen und Initiativen, die speziell für sozialwirtschaftliche Einrichtungen konzipiert sind
k)die Nutzung der Fi-Compass-Beratungsdienste für Finanzinstrumente im Rahmen der geteilten Mittelverwaltung der Union zur Entwicklung rückzahlbarer Finanzierungsinstrumente im Rahmen der Fonds der Kohäsionspolitik
Zugang zu Märkten und öffentlichen Aufträgen
14.Den Mitgliedstaaten wird empfohlen, öffentliche Auftraggeber zu einer strategischen Beschaffung von Waren und Dienstleistungen und dazu zu ermutigen, soziale Auswirkungen anzustreben und soziale Innovation zu unterstützen. Zu diesem Zweck sollten sie die im Rahmen der EU-Vorschriften für die Vergabe öffentlicher Aufträge zur Verfügung stehenden Instrumente voll ausschöpfen. Die Förderung sozial verantwortlicher und innovativer Lösungen im öffentlichen Beschaffungswesen kann verschiedene Arten von politischen Instrumenten umfassen, darunter:
a)Verabschiedung politischer Leitlinien und Beschaffungsstrategien, einschließlich möglicher offizieller Zielvorgaben, untermauert durch Führung und Engagement von der politischen Ebene bis hin zu wichtigen Entscheidungsträgern und Budgetverantwortlichen
b)Bereitstellung von Leitlinien auf der/den geeigneten Verwaltungsebene(n)
c)Sensibilisierung der öffentlichen Auftraggeber und Unternehmen für den Mehrwert einer sozial verantwortlichen Vergabe öffentlicher Aufträge, und Bereitstellung von Fachwissen für öffentliche Auftraggeber und sozialwirtschaftliche Einrichtungen
d)Ermutigung der öffentlichen Auftraggeber, in den Ausschreibungsunterlagen auf die spezifischen sozial- und arbeitsrechtlichen Vorschriften und die Tarifverträge hinzuweisen, die auf das Vergabeverfahren Anwendung finden 82 , die Bieter aufzufordern, die Einhaltung dieser Verpflichtungen zu bestätigen, und Überwachungsmechanismen einzurichten
e)Förderung eines strukturierten, transparenten und nichtdiskriminierenden Dialogs mit der Sozialwirtschaft und anderen Interessenträgern, um eine Strategie für eine sozial verantwortliche Vergabe öffentlicher Aufträge zu entwickeln
15.In der Sache sollten die öffentlichen Auftraggeber die flexiblen Bestimmungen des bestehenden Rechtsrahmens der Union besser nutzen, um sozialwirtschaftlichen Einrichtungen den Marktzugang zu erleichtern, indem sie zum Beispiel:
a)den Marktdialog fördern, insbesondere durch die Durchführung transparenter und inklusiver vorheriger Marktkonsultationen mit gezielt ausgewählten potenziellen Anbietern
b)Aufträge auf die Arbeitsmarktintegration spezialisierten Sozialunternehmen oder Wirtschaftsteilnehmern vorbehalten, die im Einklang mit Artikel 24 der Richtlinie 2014/23/EU, den Artikeln 20 und 77 der Richtlinie 2014/24/EU und den Artikeln 38 und 94 der Richtlinie 2014/25/EU mindestens 30 % Menschen mit Behinderungen oder benachteiligte Arbeitnehmer beschäftigen
c)verhältnismäßige und inklusive Eignungskriterien festlegen, um kleinen und innovativen Sozialunternehmen die Möglichkeit zu geben, sich um Aufträge zu bewerben
d)von der Logik des niedrigsten Angebots abrücken und stattdessen soziale Zuschlagskriterien im Einklang mit der Regel des „wirtschaftlich günstigsten Angebots“ und soziale Vertragsklauseln heranziehen, und in verschiedenen Phasen des Vergabeverfahrens einschließlich in technischen Spezifikationen Leistungs- oder Funktionsanforderungen festlegen
e)Aufträge in Übereinstimmung mit Artikel 46 der Richtlinie 2014/24/EU und Artikel 65 der Richtlinie 2014/25/EU in Lose unterteilen, auch zu dem Zweck, die Zusammenarbeit zwischen klassischen Unternehmen und sozialwirtschaftlichen Einrichtungen zu erleichtern, und vereinfachte Regelungen anwenden, insbesondere für soziale und andere besondere Dienstleistungen, um das Verfahren für sozialwirtschaftliche Einrichtungen besser zugänglich zu machen
f)beim Kauf von Bauleistungen, Lieferungen oder Dienstleistungen mit spezifischen sozialen oder umweltbezogenen Merkmalen in Übereinstimmung mit Artikel 43 der Richtlinie 2014/24/EU und Artikel 61 der Richtlinie 2014/25/EU in den technischen Spezifikationen, den Zuschlagskriterien oder den Ausführungsbedingungen bestimmte Gütesiegel verlangen
16.Um sozialwirtschaftliche Einrichtungen bei der Ausdehnung ihrer Reichweite zu unterstützen, wird den Mitgliedstaaten empfohlen, die Zusammenarbeit zwischen sozialwirtschaftlichen Einrichtungen und klassischen Unternehmen zu fördern, insbesondere durch folgende Maßnahmen:
a)Sensibilisierung für den sozialen Mehrwert durch die Verbreitung bewährter Verfahren, durch die klassische Unternehmen dazu ermutigt werden, Sozialunternehmen in ihre langfristigen Liefer- und Wertschöpfungsketten einzubeziehen, und Verbraucher dazu ermutigt werden, von sozialwirtschaftlichen Einrichtungen hergestellte/erbrachte Waren und/oder Dienstleistungen zu kaufen (Einkaufen mit sozialem Engagement)
b)Ausbau von Mentoring-, Matchmaking- und Vermittlungsangeboten, um sozialwirtschaftliche Einrichtungen beim Aufbau langfristiger Partnerschaften mit der Geschäftswelt zu unterstützen
c)Förderung und Unterstützung von Beschäftigten in auf die Arbeitsmarktintegration spezialisierten Sozialunternehmen im Hinblick auf die Arbeit für klassische Unternehmen, damit die Betroffenen Erfahrungen auf dem offenen Arbeitsmarkt sammeln
d)Unterstützung sozialwirtschaftlicher Einrichtungen und Unternehmer bei der optimalen Nutzung neuer Technologien für den Zugang zu privaten Märkten durch sozialwirtschaftlich ausgerichtete Online-Plattformen, kollaborative Räume und Digital Commons
Staatliche Beihilfen
17.Wenn eine geplante Unterstützungsmaßnahme für die Sozialwirtschaft eine staatliche Beihilfe darstellt, wird den Mitgliedstaaten empfohlen, unbeschadet der geltenden Vorschriften den beihilferechtlichen Spielraum zur Unterstützung der Sozialwirtschaft gemäß der Verordnung (EU) Nr. 651/2014, den Vorschriften für Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse und der De-minimis-Regel voll auszuschöpfen, indem sie:
a)die Bestimmungen der Verordnung (EU) Nr. 651/2014 anwenden, insbesondere:
i)in Erwägung von Investitionsbeihilfen für kleine und mittlere Unternehmen (KMU), beispielsweise für den Erwerb von Vermögenswerten sozialer Infrastrukturen in Übereinstimmung mit Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 651/2014
ii)unter bestmöglicher Nutzung der Bestimmungen, die Risikofinanzierungsbeihilfen für KMU gemäß Artikel 21 und 21a der Verordnung (EU) Nr. 651/2014 ermöglichen, beispielsweise durch die Einrichtung von Investmentfonds mit Beteiligung privater Investoren zur gezielten Unterstützung von Sozialunternehmen und die Gewährung von Steueranreizen für unabhängige private Investoren, die natürliche Personen sind und für beihilfefähige Unternehmen direkt oder indirekt Risikofinanzierungen bereitstellen
iii)in Erwägung von Unterstützung der Unternehmensgründung, die es kleinen, nicht börsennotierten, jungen Unternehmen ermöglicht, eine Vielzahl von Beihilfeinstrumenten wie zinsgünstige Darlehen, Bürgschaften mit vergünstigten Prämien oder Zuschüsse gemäß Artikel 22 der Verordnung (EU) Nr. 651/2014 zu erhalten
iv)über Investitionen in Menschen durch die Annahme von Beihilferegelungen für die Wiedereingliederung von benachteiligten oder stark benachteiligten Arbeitnehmern in den Arbeitsmarkt gemäß den Artikeln 32 und 35 der Verordnung (EU) Nr. 651/2014
v)durch die Erleichterung einer bestmöglichen Inklusion von Arbeitnehmern mit Behinderungen in allen Arten von Unternehmen mithilfe spezifischer Subventionen, einschließlich Lohnkostenzuschüssen, für Unternehmen im Einklang mit den Artikeln 33 und 34 der Verordnung (EU) Nr. 651/2014
vi)mit Unterstützung für den Bau oder die Modernisierung lokaler Infrastrukturen, die auch lokale soziale Infrastrukturen umfassen können, durch Gewährung von Beihilfen in Höhe der Differenz zwischen den Investitionskosten und dem Betriebsgewinn der Investition gemäß Artikel 56 der Verordnung (EU) Nr. 651/2014
b)Im Einklang mit den geltenden Vorschriften für staatliche Beihilfen wird den Mitgliedstaaten empfohlen zu prüfen, welche von sozialwirtschaftlichen Einrichtungen erbrachten Dienstleistungen als Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse definiert und finanziert werden könnten, etwa im Bereich der beruflichen Eingliederung von schutzbedürftigen Personen, im sozialen Wohnungsbau oder bei Gesundheits- und Sozialdiensten wie Kinderbetreuung, Altenpflege oder Betreuung von Menschen mit Behinderungen; Ausgleichsleistungen für Dienstleistungen, die soziale Bedürfnisse abdecken, können gemäß dem Beschluss der Kommission vom 20.12.2011 (2012/21/EU) 83 unter bestimmten Bedingungen unabhängig von der Höhe der erhaltenen Ausgleichszahlung von der Anmeldepflicht befreit werden
c)den bestehenden Spielraum für die Gewährung transparenter „De-minimis“-Beihilfen nutzen
Besteuerung
18.Unbeschadet der Vorschriften über staatliche Beihilfen wird den Mitgliedstaaten empfohlen:
a)dafür zu sorgen, dass die Steuersysteme die Entwicklung der Sozialwirtschaft nicht behindern, und zu prüfen, ob die Steuersysteme ihre Entwicklung ausreichend fördern
b)Steuervergünstigen für den Sektor in Erwägung zu ziehen, sofern diese nicht bereits gewährt wurden, und zwar im Einklang mit den sozialpolitischen Zielen und der jeweiligen Handhabung in den Mitgliedstaaten und in Übereinstimmung mit dem Unionsrecht; dabei gibt es u. a. folgende Möglichkeiten:
i)Körperschaftssteuerbefreiung für einbehaltene Gewinne sozialwirtschaftlicher Einrichtungen
ii)Einkommensteueranreize in Form von Abzügen oder Steuergutschriften für private und/oder institutionelle Spender oder in Form eines Benennungssystems, bei dem Steuerzahler die zuständige Steuerbehörde anweisen können, einen bestimmten Teil ihrer Einkommensteuerschuld gemeinnützigen Einrichtungen zukommen zu lassen
iii)Steuerbefreiungen für Arbeitslosengeld in Form einer einmaligen Auszahlung, um die Übertragung von Unternehmen auf Arbeitnehmergenossenschaften zu erleichtern
c)den Aufwand für die Einhaltung von Steuervorschriften für sozialwirtschaftliche Einrichtungen zu überprüfen und nach Möglichkeit zu verringern
d)die praktische Einhaltung der steuerlichen Vorschriften für grenzüberschreitende gemeinnützige Spenden zu erleichtern, beispielsweise durch Bereitstellung eines Standardformulars für die in einem anderen Mitgliedstaat ansässige Empfängereinrichtung, auf dem die Spendenhöhe und sowohl der Empfänger als auch der Spender angegeben werden
e)sicherzustellen, dass sozialwirtschaftliche Einrichtungen nicht für Steuerhinterziehung, Steuervermeidung, aggressive Steuerplanung oder Geldwäsche genutzt werden, und gleichzeitig dafür zu sorgen, dass die entsprechenden Verwaltungsverfahren wirksam und angemessen sind
Messung und Management der sozialen Auswirkungen
19.Im Einklang mit den unter Nummer 22 Buchstabe a Ziffer v genannten Maßnahmen der Kommission wird den Mitgliedstaaten empfohlen, die Einführung von Verfahren zur Messung und zum Management von Auswirkungen zu unterstützen, insbesondere durch:
a)die Integration von Verfahren und Methoden der Messung und des Managements sozialer Auswirkungen in die nationalen politischen Rahmenwerke und Programme im Zusammenhang mit der Sozialwirtschaft
b)maßgeschneiderte Unterstützung auf der Grundlage bewährter Verfahren, um sozialwirtschaftlichen Einrichtungen bei der Einführung einfacher und praktischer Methoden der Messung und des Managements von Auswirkungen zu helfen, die ihre Ergebnisse verbessern, ihre soziale Wirkung verdeutlichen und den Zugang zu wirkungsorientierten Finanzierungen erleichtern
c)die Ermutigung von sozialwirtschaftlichen Einrichtungen, ihre Auswirkungen zu messen, indem sie durch gezielte Finanzierung Kapazitäten aufbauen und einen Teil der erhaltenen staatlichen Mittel (Zuschüsse oder Aufträge) zur Messung ihrer sozialen Auswirkungen verwenden
Sichtbarkeit und Anerkennung
20.Den Mitgliedstaaten wird empfohlen, das Bewusstsein für die Sozialwirtschaft und ihren Beitrag zur Erreichung sozialer und ökologischer Ziele zu schärfen, insbesondere durch folgende Maßnahmen:
a)Einführung oder Anpassung spezifischer Rechtsformen, Rechtsstellungen, Gütesiegel und/oder Zertifizierungsprogramme für die Sozialwirtschaft auf der Grundlage von Bewertungen ihres potenziellen Mehrwerts und in Erwägung einer möglichen freiwilligen gegenseitigen Anerkennung der in anderen Mitgliedstaaten verwendeten Gütesiegel und Zertifizierungen. Bei solchen Bewertungen sollte geprüft werden, inwieweit sie das Verständnis für den Sektor verbessern und seine Entwicklung unterstützen können, indem sie Zugang zu spezifischen Vorteilen bieten (z. B. Steuervergünstigungen oder Flexibilität bei bestimmten Ausschreibungs-/Beschaffungsverfahren). Die Kommission wird diese Arbeit, wie unter Nummer 22 Buchstabe a Ziffer vi beschrieben, unterstützen
b)Organisation und Finanzierung von Kommunikationskampagnen und Veranstaltungen in Zusammenarbeit mit den zuständigen Regierungsebenen und anderen Einrichtungen (z. B. Universitäten), mit dem Ziel, den allgemeinen Wissensstand in Bezug auf die Sozialwirtschaft – auch unter jüngeren Generationen – zu verbessern
c)Verbreitung erfolgreicher Pilotinitiativen und bewährter Verfahren unter Federführung sozialwirtschaftlicher Einrichtungen, und Förderung von Maßnahmen über sozialwirtschaftliche Netzwerke und mittels öffentlicher Kommunikation, die dazu führen, dass solche bewährten Verfahren übernommen und in großem Umfang eingesetzt werden
21.Den Mitgliedstaaten wird empfohlen, die Entwicklung und Leistung der Sozialwirtschaft zu überwachen, indem sie Forschung fördern und Statistiken sowie quantitative und qualitative Daten erheben, wobei sie insbesondere folgende Hebel betätigen können:
a)bestmögliche Nutzung der verfügbaren Unterstützung der Europäischen Kommission für die Erweiterung der nationalen Rechnungslegungssysteme, damit die Mitgliedstaaten zusätzliche und vergleichbare Daten (Satellitenkonten) und wichtige Haushaltserhebungen (wie die Arbeitskräfteerhebung und die Erhebungen, die in die EU-SILC einfließen) erfassen können, mit dem Ziel, Informationen zur Beteiligung an der Sozialwirtschaft zu gewinnen, einschließlich nach Geschlecht und Alter aufgeschlüsselter Daten (und, soweit machbar, anderer Aufschlüsselungen), und die Auswirkungen auf die Schaffung von Arbeitsplätzen nachzuvollziehen
b)Förderung der Zusammenarbeit zwischen Behörden, Forschungseinrichtungen und der Sozialwirtschaft im Hinblick auf die Entwicklung von Statistiken bei gleichzeitiger Erweiterung des Spektrums von Informationsquellen auf Register, Verwaltungsdaten, Erhebungen, Volkszählungen u. dgl., um genaue Daten zu erheben
c)Unterstützung der akademischen und unabhängigen Forschung zu sozialwirtschaftlichen Themen
UNIONSUNTERSTÜTZUNG
22.Der Rat begrüßt die Absicht der Kommission, die Umsetzung dieser Empfehlung zu unterstützen, indem sie gemeinsam mit den Mitgliedstaaten darauf hinarbeitet, günstige politische und rechtliche Rahmenbedingen für die Sozialwirtschaft zu entwickeln. Dies umfasst insbesondere:
a)die Durchführung der im Aktionsplan für die Sozialwirtschaft angekündigten Initiativen, die Folgendes umfassen:
i)Einrichtung und Pflege des EU-Gateways für die Sozialwirtschaft, das als eindeutige Anlaufstelle für Interessenträger der Sozialwirtschaft dient, die Informationen über EU-Finanzmittel, politische Maßnahmen, Netzwerke/Plattformen und Initiativen einschließlich Kapazitätsaufbau suchen
ii)Veröffentlichung einer Analyse zu den bestehenden steuerlichen Rahmenbedingungen für die Sozialwirtschaft und der steuerlichen Behandlung von grenzüberschreitenden gemeinnützigen Spenden sowie zur Umsetzung des Grundsatzes der Nichtdiskriminierung
iii)Förderung von Peer-Learning-Möglichkeiten für öffentliche Bedienstete zu Themen im Zusammenhang mit der Sozialwirtschaft durch die Organisation von Webinaren und Workshops. Diese Veranstaltungen könnten auf Bestandsaufnahmen und der Sammlung und dem Austausch bewährter Verfahren in verschiedenen politischen Bereichen, die für die Sozialwirtschaft von Bedeutung sind, basieren und es den Teilnehmern ermöglichen, Wissen auszutauschen und erfolgreiche Strategien zu finden. Diese Veranstaltungen könnten auch als Gelegenheit zum regelmäßigen Austausch bewährter Verfahren und zum Peer-Learning zwischen den Koordinatoren für die Sozialwirtschaft aus den Mitgliedstaaten dienen
iv)Erhebung qualitativer und quantitativer Daten über die Funktionsweise der Sozialwirtschaft in den Mitgliedstaaten, u. a. durch Unterstützung der Forschung im Rahmen des Arbeitsprogramms Horizont Europa 2023-2024 84
v)Unterstützung für die Entwicklung der Messung und des Managements sozialer Auswirkungen durch die Erfassung und Überprüfung bestehender Verfahren, einschließlich der Frage, wie sie den Bedürfnissen und Kapazitäten sozialwirtschaftlicher Einrichtungen gerecht werden, um das Verständnis zu verbessern und die Nutzung dieser Verfahren zu erleichtern. 85 Diese Arbeiten werden in enger Abstimmung mit den Interessenträgern durchgeführt und zielen darauf ab, einfache Standardmethoden zu entwickeln, mit denen sozialwirtschaftliche Einrichtungen ihre sozialen Auswirkungen bewerten und verdeutlichen können
vi)eine Studie über nationale sozialwirtschaftliche Gütesiegel/Zertifizierungssysteme, in der die bestehenden Initiativen erfasst und bewährte Verfahren sowie gemeinsame Merkmale und Kriterien bestimmt werden und mit der den Mitgliedstaaten ein gemeinsames Konzept und Leitlinien für eine freiwillige gegenseitige Anerkennung an die Hand gegeben werden
vii)technische Unterstützung für die Mitgliedstaaten bei Reformen zur Förderung der Sozialwirtschaft auf bilateraler oder länderübergreifender Basis
viii)Förderung der grenzüberschreitenden Kooperation im Bereich der sozialen Innovation durch das Europäische Kompetenzzentrum für soziale Innovation, den Europäischen Wettbewerb für soziale Innovation und das künftige Netzwerk von Sozialunternehmern und Innovatoren, das im Rahmen des Binnenmarktprogramms unterstützt wird
ix)Unterstützung der gemeinsamen Umsetzung des Übergangspfads für das industrielle Ökosystem der Lokal- und Sozialwirtschaft 86 durch die Sammlung von Zusagen der Interessenträger und die Erleichterung der Zusammenarbeit zwischen den Akteuren des Ökosystems im Hinblick auf den grünen und den digitalen Übergang
x)die weitere Verbesserung des Zugangs zu Finanzmitteln für Sozialunternehmen und andere sozialwirtschaftliche Einrichtungen, zum Beispiel durch die Finanzprodukte im Rahmen des Programms InvestEU
xi)die Anwendung von sozial verantwortlichen Verfahren bei Ausschreibungen der Kommission
xii)eine Bestandsaufnahme der Umsetzung des Plans
b)die Überwachung und Bewertung der Umsetzung der vorliegenden Empfehlung
c)aufbauend auf die Berichte der Mitgliedstaaten gemäß Nummer 26, die Erstellung eines Berichts über die Bewertung der aufgrund der vorliegenden Empfehlung getroffenen Maßnahmen, der dem Beschäftigungsausschuss und dem Ausschuss für Sozialschutz zur Erörterung vorgelegt wird
UMSETZUNG, ÜBERWACHUNG UND BEWERTUNG
23.Den Mitgliedstaaten wird empfohlen, innerhalb von 18 Monaten nach Annahme der vorliegenden Empfehlung ihre sozialwirtschaftlichen Strategien zu verabschieden oder zu aktualisieren.
24.Für die erfolgreiche Umsetzung der vorliegenden Empfehlung wird den Mitgliedstaaten empfohlen, ihre administrativen und institutionellen Konstellationen auf allen Verwaltungsebenen zu überprüfen und zu verbessern, indem sie zum Beispiel:
a)eine zentrale Anlaufstelle einrichten, um sozialwirtschaftlichen Einrichtungen eine rationelle und bequeme Unterstützung etwa in Bezug auf den Zugang zu Finanzmitteln und sonstige Unterstützung zu bieten
b)lokale und/oder regionale Kontaktstellen für die Sozialwirtschaft einrichten, die die Rolle von Botschaftern für die Sozialwirtschaft übernehmen und den Sektor fördern, Unterstützung auf Augenhöhe bieten, den Zugang zu EU- und nationalen Finanzmitteln erleichtern und mit den nationalen und regionalen Gebietskörperschaften, die Unionsmittel verwalten, in Verbindung stehen
c)in nationalen öffentlichen Einrichtungen Koordinatoren für die Sozialwirtschaft benennen. Diese Koordinatoren sollten ein klares Mandat, klare Aufgaben und angemessene Ressourcen erhalten, um eine wirksame Koordinierung und Überwachung der Empfehlung zu ermöglichen und für eine kohärente Politikgestaltung in allen Ministerien zu sorgen, die auch mit den Unionsorganen abgestimmt ist
25.Den Mitgliedstaaten wird empfohlen, die Umsetzung dieser Empfehlung auf nationaler Ebene zu überwachen und zu bewerten, u. a. durch einen regelmäßigen Dialog mit den regionalen und lokalen Gebietskörperschaften und den sozialwirtschaftlichen Einrichtungen, um die Bewertung, Überwachung und Umsetzung ihrer sozialwirtschaftlichen Strategien informierend, beratend und begleitend zu unterstützen.
26.Den Mitgliedstaaten wird empfohlen, der Kommission spätestens vier Jahre nach Annahme der Empfehlung und anschließend nach weiteren fünf Jahren über ihre Fortschritte bei der Umsetzung der Empfehlung Bericht zu erstatten.
Geschehen zu Straßburg am […]
Im Namen des Rates
Der Präsident/Die Präsidentin