21.6.2022   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 238/14


Vorherige Anmeldung eines Zusammenschlusses

(Sache M.10789 – GOLDMAN SACHS / SOJITZ / JV)

Für das vereinfachte Verfahren infrage kommender Fall

(Text von Bedeutung für den EWR)

(2022/C 238/09)

1.   

Am 6. Juni 2022 ist die Anmeldung eines Zusammenschlusses nach Artikel 4 der Verordnung (EG) Nr. 139/2004 des Rates (1) bei der Kommission eingegangen.

Diese Anmeldung betrifft folgende Unternehmen:

Goldman Sachs Group, Inc. („Goldman Sachs“, USA),

Sojitz Corporation („Sojitz“, Japan),

ein neu gegründetes Gemeinschaftsunternehmen („JV“, Japan).

Sojitz und Goldman Sachs werden im Sinne des Artikels 3 Absatz 1 Buchstabe b und Absatz 4 der Fusionskontrollverordnung die gemeinsame Kontrolle über das JV übernehmen.

Der Zusammenschluss erfolgt durch Erwerb von Anteilen an einem neu gegründeten Gemeinschaftsunternehmen.

2.   

Die beteiligten Unternehmen sind in folgenden Geschäftsbereichen tätig:

Goldman Sachs erbringt weltweit Dienstleistungen in den Bereichen Investmentbanking, Wertpapierhandel und Anlageverwaltung.

Sojitz ist ein weltweit tätiges Konglomerat, das in verschiedenen Geschäftsbereichen, vor allem im Handel mit Waren und Dienstleistungen, tätig ist.

Das JV wird in Japan Dienstleistungen in den Bereichen Verwaltung von Immobilienvermögen und Immobilienverwaltung, einschließlich Anlageberatung, Portfolio-Leistungsanalyse, Portfolioverwaltung und Back-Office-Dienstleistungen (z. B. Zusammenstellung von Steuerunterlagen und Aufstellung von Abschlüssen), erbringen.

3.   

Die Kommission hat nach vorläufiger Prüfung festgestellt, dass das angemeldete Rechtsgeschäft unter die Fusionskontrollverordnung fallen könnte. Die endgültige Entscheidung zu diesem Punkt behält sie sich vor.

Dieser Fall kommt für das vereinfachte Verfahren im Sinne der Bekanntmachung der Kommission über ein vereinfachtes Verfahren für bestimmte Zusammenschlüsse gemäß der Verordnung (EG) Nr. 139/2004 des Rates (2) infrage.

4.   

Alle betroffenen Dritten können bei der Kommission zu diesem Vorhaben Stellung nehmen.

Die Stellungnahmen müssen bei der Kommission spätestens 10 Tage nach dieser Veröffentlichung eingehen. Dabei ist stets folgendes Aktenzeichen anzugeben:

M.10789 – GOLDMAN SACHS / SOJITZ / JV

Die Stellungnahmen können der Kommission per E-Mail, Fax oder Post übermittelt werden, wobei folgende Kontaktangaben zu verwenden sind:

E-Mail: COMP-MERGER-REGISTRY@ec.europa.eu

Fax +32 22964301

Postanschrift:

Europäische Kommission

Generaldirektion Wettbewerb

Registratur Fusionskontrolle

1049 Bruxelles/Brussel

BELGIQUE/BELGIË


(1)  ABl. L 24 vom 29.1.2004, S. 1 („Fusionskontrollverordnung“).

(2)  ABl. C 366 vom 14.12.2013, S. 5.