22.6.2022   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 240/20


Vorherige Anmeldung eines Zusammenschlusses

(Sache M.10755 – ADVENT / IRCA)

Für das vereinfachte Verfahren infrage kommender Fall

(Text von Bedeutung für den EWR)

(2022/C 240/07)

1.   

Am 13. Juni 2022 ist die Anmeldung eines Zusammenschlusses nach Artikel 4 der Verordnung (EG) Nr. 139/2004 des Rates (1) bei der Kommission eingegangen.

Diese Anmeldung betrifft folgende Unternehmen:

AI Tiramisù S.r.l. („Bidco“, Italien), kontrolliert von Advent International Corporation („Advent“, USA);

IRCA S.p.A. („IRCA“, Italien), kontrolliert von The Carlyle Group (USA).

Advent übernimmt im Sinne des Artikels 3 Absatz 1 Buchstabe b der Fusionskontrollverordnung die alleinige Kontrolle über die Gesamtheit von IRCA.

Der Zusammenschluss erfolgt durch Erwerb von Anteilen.

2.   

Die beteiligten Unternehmen sind in folgenden Geschäftsbereichen tätig:

Advent ist ein internationaler Private-Equity-Investor mit Sitz in Boston (USA), dessen Schwerpunkt auf dem Erwerb von Beteiligungen und der Verwaltung von Investmentfonds in verschiedenen Sektoren liegt, darunter Gesundheitswesen, Industrie, Technologie, Einzelhandel, Verbraucher und Freizeit sowie Unternehmens- und Finanzdienstleistungen. Eine seiner Portfoliogesellschaften ist Caldic, ein Vertriebshändler für funktionelle Inhaltsstoffe und Spezialchemikalien, der in Europa, Nordamerika und im asiatisch-pazifischen Raum tätig ist.

IRCA ist ein in Italien ansässiges Unternehmen, das in der Herstellung und im Verkauf von Halbfertigerzeugnissen für Schokolade, Backwaren (Brot und Backwaren) und Speiseeis tätig ist. Es ist hauptsächlich in Italien und in geringerem Umfang im EWR und weltweit tätig.

3.   

Die Kommission hat nach vorläufiger Prüfung festgestellt, dass das angemeldete Rechtsgeschäft unter die Fusionskontrollverordnung fallen könnte. Die endgültige Entscheidung zu diesem Punkt behält sie sich vor.

Dieser Fall kommt für das vereinfachte Verfahren im Sinne der Bekanntmachung der Kommission über ein vereinfachtes Verfahren für bestimmte Zusammenschlüsse gemäß der Verordnung (EG) Nr. 139/2004 des Rates (2) infrage.

4.   

Alle betroffenen Dritten können bei der Kommission zu diesem Vorhaben Stellung nehmen.

Die Stellungnahmen müssen bei der Kommission spätestens 10 Tage nach dieser Veröffentlichung eingehen. Dabei ist stets folgendes Aktenzeichen anzugeben:

M.10755 – ADVENT / IRCA

Die Stellungnahmen können der Kommission per E-Mail, Fax oder Post übermittelt werden, wobei folgende Kontaktangaben zu verwenden sind:

E-Mail: COMP-MERGER-REGISTRY@ec.europa.eu

Fax +32 22964301

Postanschrift:

Europäische Kommission

Generaldirektion Wettbewerb

Registratur Fusionskontrolle

1049 Bruxelles/Brussel

BELGIQUE/BELGIË


(1)  ABl. L 24 vom 29.1.2004, S. 1 („Fusionskontrollverordnung“).

(2)  Abl. C 366 vom 14.12.2013, S. 5.