Brüssel, den 10.11.2022

COM(2022) 580 final

BERICHT DER KOMMISSION AN DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT UND DEN RAT

gemäß Artikel 14 Absatz 3 der Verordnung (EU) 2019/880 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. April 2019 über das Verbringen und die Einfuhr von Kulturgütern


Inhaltsverzeichnis

1.    EINLEITUNG    

2.    ZIELVORGABEN    

3.    PROJEKTARCHITEKTUR UND PLANUNGSKONZEPT    

Phase 1 – Konzeption    

Phase 2 – Systementwicklung:    

Phase 3 – Einführung und Betrieb:    

4.    ÜBERSICHT ÜBER DIE FORTSCHRITTE    

Annahme von Durchführungsbestimmungen    

Konzeption – Geschäftsszenario    

Projektdefinition – Visionsdokument    

Projektentwicklung    

Methodik: Ansatz für die Implementierung des EKG-Systems    

Übergeordnete Planung    

Änderungsersuchen    

Externe Synergien    

Zusammenarbeit zwischen der GD TAXUD und der GD SANTE    

Zusammenarbeit mit der Projektgruppe „Digitalisierung von Kulturgütern“    

5.    VERZÖGERUNGSRISIKEN    

Risiko 1 – Personalzuweisung    

Risiko 2 – COVID19-Pandemie und Ukraine-Krise    

Risiko 3 – Vorschlag für eine Single-Window-Umgebung der EU für den Zoll    

Abhilfemaßnahmen    

6.    SCHLUSSFOLGERUNGEN    

Anhang I: Mehrjähriger Strategieplan    

Anhang II: Zeitplan zu den wichtigsten Projektphasen und kritischen Meilensteinen    


GLOSSAR

Geschäftsszenario

Das Dokument, das die IT-Projektbegründung enthält und mit dem der Mittelbedarf festgelegt wird.

Visionsdokument

Im Visionsdokument wird auf die im Dokument zum Geschäftsszenario getroffenen Annahmen näher eingegangen. Es regelt die Partnerschaft zwischen dem Systemeigentümer und dem Systemlieferanten und das Verständnis des Systems zum Zeitpunkt der Erstellung dieses Berichts.

EKG-System

Das System für die Einfuhr von Kulturgütern – das zentrale elektronische System für die Einfuhr von Kulturgütern.

TRACES

TRAde Control and Expert System – die mehrsprachige Online-Plattform der Europäischen Kommission für Veterinärbescheinigungen und Pflanzengesundheitszeugnisse.

EU-CSW-CERTEX

EU Customs Single Window Certificates Exchange – System für den Austausch von Bescheinigungen im Rahmen des EU-Single-Windows für den Zoll.

MFR

Mehrjähriger Finanzrahmen; die finanzielle Vorausschau der EU für die Jahre 2021 bis 2027.

GPM

Geschäftsprozessmodellierung – die Geschäftsprozessmodellierung auf Anwendungsebene beschreibt den gesamten Geschäftsprozess und den Informationsfluss für eine Anwendung und ergänzt die in der Phase der Systemspezifikation entwickelte Modellierung der Geschäftsprozesse des Systems, um den eigenen Bedürfnissen der Anwendung Rechnung zu tragen.



1.EINLEITUNG

Ziel der Verordnung (EU) 2019/880 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. April 2019 1 über das Verbringen und die Einfuhr von Kulturgütern (im Folgenden die „Verordnung“) ist es, den illegalen Handels mit Kulturgütern zu verhindern, insbesondere wenn dieser illegale Handel zur Terrorismusfinanzierung beiträgt, sowie die Einfuhr von illegal aus Drittländern ausgeführten Kulturgütern in das Zollgebiet zu unterbinden.

Nach dieser Verordnung sind bei der Einfuhr bestimmter als besonders gefährdetes Erbe geltender Kulturgüter (insbesondere archäologische Gegenstände und Teile von Denkmälern, die zerlegt wurden) Einfuhrgenehmigungen und bei anderen als weniger gefährdet geltenden Kulturgütern Erklärungen des Einführers vorzulegen; zudem muss sichergestellt werden, dass Kulturgüter bei der Einfuhr in die Union einheitlichen Kontrollen unterzogen werden. Bestimmte Einfuhren von Kulturgütern, die speziellen Verwendungszwecken (Bildung, Wissenschaft oder Forschung) dienen, sind von diesen Dokumentationsanforderungen ausgenommen.

Die Verpflichtung der Einführer, eine Einfuhrgenehmigung einzuholen oder eine Erklärung des Einführers zu erstellen und dem Zoll vorzulegen, gilt erst ab dem Zeitpunkt, zu dem ein zentrales elektronisches System (das EKG-System) betriebsbereit ist.

Das EKG-System dient nicht nur der Erledigung der Formalitäten durch die Wirtschaftsbeteiligten, sondern auch der Speicherung und dem Austausch von Informationen zwischen den für die Umsetzung der Verordnung zuständigen Behörden der Mitgliedstaaten (Zoll- und Kulturbehörden).

Das reibungslose Funktionieren des EKG-Systems ist eng mit dem Erfolg der Single-Window-Umgebung der EU für den Zoll 2 verknüpft, die eine Rechtsgrundlage für die Single-Window-Umgebung der EU für den Zoll zum Austausch von Bescheinigungen (EU-CSW-CERTEX) schaffen soll. Die Single-Window-Umgebung der EU für den Zoll soll einen schnelleren und effizienteren Austausch von elektronischen Daten zwischen den verschiedenen staatlichen Stellen ermöglichen, die an der Warenabfertigung an der Grenze beteiligt sind, einen digitalen Rahmen für eine verstärkte Zusammenarbeit zwischen allen Grenzbehörden schaffen und die Verwaltungskontrollen zum Zeitpunkt der Zollabfertigung erleichtern.

Die EU-CSW-CERTEX ist die zentrale Komponente der zentralen Single-Window-Umgebung der EU und wird von der Kommission entwickelt, um die nationalen Single-Window-Umgebungen für den Zoll mit den Systemen oder Datenbanken der Union zu verknüpfen, in denen nichtzollrechtliche Anforderungen verwaltet werden, damit alle einschlägigen Behörden auf die relevanten Daten zugreifen und bei Grenzkontrollen leichter zusammenarbeiten können.

Die EU-CSW-CERTEX ermöglicht den Austausch von Unterlagen für eine Vielzahl anderer Nichtzollformalitäten, die in EU-Datenbanken gespeichert und in verschiedenen Rechtsakten geregelt sind und für die verschiedene Direktionen der Kommission zuständig sind, einschließlich der Formalitäten im Zusammenhang mit Kulturgütern.

Alle zwölf Monate nach dem Inkrafttreten der Verordnung und bis zur Einsatzfähigkeit des EKG-Systems muss die Kommission dem Europäischen Parlament und dem Rat einen Bericht über die Fortschritte bei der Einrichtung dieses elektronischen Systems vorlegen.

Die Kommission legte ihren ersten jährlichen Fortschrittsbericht im Juni 2020 vor 3 . In dem Bericht werden die Maßnahmen beschrieben, die die Kommissionsdienststellen im ersten Jahr nach Inkrafttreten der Verordnung getroffen haben: a) die Vorarbeiten für die Annahme der erforderlichen Durchführungsbestimmungen, und b) die Konsultationen mit den Mitgliedstaaten über die Expertengruppe für Zollfragen mit Bezug auf Kulturgüter und die Projektgruppe für die Einfuhr von Kulturgütern.

Der zweite jährliche Fortschrittsbericht wurde im Juli 2021 vorgelegt 4 . Darin wurden die Fortschritte beschrieben, die mit der Annahme der Durchführungsverordnung (EU) 2021/1079 der Kommission 5 erzielt wurden, sowie der Beginn der Phase 1 („Konzeption“ des EKG-Projekts), die Arbeit der zu diesem Zweck eingesetzten Projektgruppe und die Weiterentwicklung des Dokuments zum Geschäftsszenario und des Visionsdokuments für das EKG-Projekt vorgestellt.

Der dritte jährliche Fortschrittsbericht deckt den Zeitraum von Juli 2021 bis Juni 2022 ab. Der Vollständigkeit halber werden auch hier kurz die Zielvorgaben, die Projektarchitektur und das Planungskonzept genannt, die im ersten jährlichen Fortschrittsbericht aufgeführt sind. Die Gesamtbeurteilung der erzielten Fortschritte und die ermittelten Risiken für die Verzögerung werden in den Schlussfolgerungen dieses Berichts zusammengefasst.

2.ZIELVORGABEN

Das EKG-System muss spätestens am 28. Juni 2025 einsatzbereit sein, da ab diesem Tag alle Wirtschaftsbeteiligten verpflichtet sind, über dieses elektronische System Einfuhrgenehmigungen einzuholen oder Erklärungen der Einführer dem Zoll vorzulegen, um bestimmte Kategorien von Kulturgütern legal in die Union einführen 6 zu können.

Nach der Annahme der Durchführungsverordnung (EU) 2021/1079 der Kommission im Juni 2021 und der Genehmigung des Visionsdokuments begann die Entwicklungsphase des EKG-Systems. Die Entwicklung wird etwa zwei Jahre in Anspruch nehmen, an deren Ende sich die dritte Phase anschließen wird. In der dritten Phase wird das EKG-System an die EU-CSW-CERTEX angebunden, um den Austausch von Unterlagen mit den Zollsystemen der Mitgliedstaaten zu ermöglichen. Parallel dazu werden Schulungen organisiert werden, um die Verwaltungen mit den operativen Funktionen des EKG-Systems vertraut zu machen.

Neben anderen Aktivitäten der Kommissionsdienststellen im Zollbereich wird das Projekt zur Einfuhr von Kulturgütern auch im Rahmen der Überarbeitung des mehrjährigen Strategieplans für den Zollbereich 2019 7 (Dokument MASP-C rev. 2019) detailliert geplant. Ein Auszug aus der Planung für das Projekt zur Einfuhr von Kulturgütern aus dem entsprechenden Dokument (MASP-C rev. 2019) ist in Anhang I dieses Berichts enthalten (Tabelle 1).

Wie bereits erläutert, wird ein Teil des Projekts zur Einfuhr von Kulturgütern auch im Rahmen der Single-Window-Umgebung der EU für den Zoll (MASP-C rev. 2019, Datenblatt 1.13) entwickelt, dessen wichtigstes IT-System die EU-CSW-CERTEX ist. Ein Auszug aus der Planung des EU-CSW-CERTEX aus MASP-C, Datenblatt 1.13, ist in Anhang I dieses Berichts enthalten (Tabelle 2).

3.PROJEKTARCHITEKTUR UND PLANUNGSKONZEPT

Wie bereits im ersten jährlichen Fortschrittsbericht ausführlich erläutert, basiert die Projektarchitektur auf der Methode, die im Dokument MASP-C rev. 2019 und dessen Anhängen dargestellt ist, sowie auf den Dokumenten mit den Titeln „Governance Scheme“ (Lenkungssystem) 8 , „EU Customs Business Process Modelling Policy“ (Strategie für die Geschäftsprozessmodellierung im Zollwesen der EU) 9 und „IT Strategy“ (IT-Strategie) 10 . Ein umfassender Fahrplan mit den wichtigsten Projektphasen und kritischen Meilensteinen ist in Anhang II enthalten.

Obwohl das Projekt auf mehreren Ebenen gleichzeitig vorangebracht wird, kann es in drei Phasen eingeteilt werden:

Phase 1 – Konzeption: Zunächst wird ein Geschäftsszenario erstellt, das die Projektbegründung enthält und mit dem der Mittelbedarf festlegt wird. Anschließend werden die Ebene 3 (Geschäftsprozessmodellierung der Nutzeranforderungen) und Ebene 4 (Geschäftsprozessmodellierung der funktionalen Anforderungen) ausgearbeitet, um die Geschäftsprozesse und die detaillierten funktionalen Anforderungen visuell darzustellen und so zu gewährleisten, dass das geplante betriebsbereite IT-System wie in den Rechtsvorschriften vorgesehen funktioniert. Anschließend wird ein Visionsdokument erstellt, das detailliertere Informationen zur Projektdefinition in Bezug auf Architektur, Kosten, Zeit und Risiko sowie Meilensteine, Ergebnisse und Informationen zur Projektorganisation enthält. Diese Dokumente spiegeln die Diskussionen und den Inhalt des von der Kommission vorzulegenden Durchführungsrechtsakts wider.

Phase 2 – Systementwicklung: Gemäß den Bestimmungen des Durchführungsrechtsakts, der Festlegung der Nutzeranforderungen und der funktionalen Spezifikationen des Systems werden die technischen Spezifikationen für den Aufbau des Systems entwickelt. Diese technischen Spezifikationen umfassen Folgendes: die zu nutzende Architektur, die von den Wirtschaftsbeteiligten zu übermittelnden Meldungen, die Schnittstellen zu anderen Systemen, Prüfpläne usw.

Sobald die Gestaltung des Systems aus konzeptioneller Sicht fertig ist und die in Tabelle 1, Meilensteine 1 und 3 genannten Ergebnisse (siehe Anhang I) erzielt wurden, wird mit der detaillierteren Arbeit begonnen und es werden stärker technische Aspekte in den Spezifikationen zu Anwendung & Diensten und Technischen Systemspezifikationen berücksichtigt, in denen das Geschäftsszenario (in Phase 1 erstellt) und das Visionsdokument (in Phase 2 erstellt) konkretisiert werden. Das EKG-System wird in die bestehende TRACES-Plattform integriert, sodass ein Großteil der bestehenden Spezifikationen, Architektur, Nachrichten und Schnittstellen wiederverwendet werden kann.

Phase 3 – Einführung und Betrieb: Die eigentliche IT-Entwicklungsphase (Konstruktionsphase) beginnt, auf die eine Übergangsphase folgt, in der die ersten Versionen des EKG-Systems für die verschiedenen Benutzergruppen schrittweise auf den Markt gebracht und Tests durchgeführt werden, um sicherzustellen, dass die Wirtschaftsbeteiligten und zuständigen Behörden bis zum 28. Juni 2025 mit der Nutzung des Systems vertraut und gut auf diese vorbereitet sind. An diese Phase schließt eine sechsmonatige Nachsorgephase an, in der eine Feinabstimmung des Systems erfolgt, bei der auf sämtliche operativen Bedürfnisse eingegangen wird, die sich möglicherweise erst nach der obligatorischen Einführung des Systems ergeben, um einen reibungslosen Betrieb zu gewährleisten.

Es wird darauf hingewiesen, dass das EKG-System gemäß dem Vorschlag der Kommission über die Single-Window-Umgebung der EU für den Zoll 11 bis zum 3. März 2025 über die EU-CSW-CERTEX an die Zollverwaltungen der Mitgliedstaaten angebunden sein wird, damit die für die Einfuhr von Kulturgütern ausgestellten Unterlagen vom Zoll automatisch kontrolliert werden können. Dies wird eine Konformitätsprüfung erfordern.

4.ÜBERSICHT ÜBER DIE FORTSCHRITTE 

Annahme von Durchführungsbestimmungen

In der vorangegangenen Phase nahm die Kommission die erforderlichen Durchführungsbestimmungen für die Einrichtung des elektronischen Systems an. Um ein besseres Verständnis unter dem Gesichtspunkt der praktischen Umsetzung zu gewinnen, konsultierte die Kommission die Vertreter der Mitgliedstaaten in der Expertengruppe für Zollfragen mit Bezug auf Kulturgüter 12 und im Ausschuss für Kulturgüter umfassend.

Die Kommissionsdienststellen unterrichteten die Kunstmarktverbände bei jeder Gelegenheit über die Fortschritte der Arbeit, um sicherzustellen, dass die praktische Umsetzung der Verordnung auch zu den Gegebenheiten des Marktes passt. Darüber hinaus wurde der Entwurf des Durchführungsrechtsakts während des Annahmeverfahrens für einen Zeitraum von vier Wochen online zur Konsultation der Interessenträger zugänglich gemacht.

Konzeption – Geschäftsszenario

Das Geschäftsszenario wurde am 23. September 2020 vom Informationstechnologie- und Cybersicherheitsbeirat 13 der Europäischen Kommission und am 16. Oktober 2020 von der Koordinierungsgruppe Elektronischer Zoll (ECCG) 14 ohne Anmerkungen genehmigt. Im Geschäftsszenario wurden die verschiedenen Alternativen untersucht und es wurde bestätigt, dass das TRACES-System der Generaldirektion Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (GD SANTE) die am besten geeignete Plattform für die Entwicklung des EKG-Systems ist, da die meisten Funktionen, die für Zertifizierungs- und Genehmigungssysteme erforderlich sind, auf dieser Plattform gut entwickelt sind.

Projektdefinition – Visionsdokument

Im Visionsdokument werden die im Geschäftsszenario erstellte anfängliche Bewertung weiter verfeinert und der methodische Ansatz, die Projektlenkung und die Synergien mit anderen Projekten im Einzelnen dargelegt. Demzufolge wird das EKG-System in Partnerschaft zwischen der Generaldirektion Steuern und Zollunion (GD TAXUD) der Kommission und der GD SANTE entwickelt, um die langfristige Zusammenarbeit und Synergie zwischen diesen beiden Generaldirektionen für die Zusammenarbeit zwischen den Zollbehörden und den zuständigen Partnerbehörden zu nutzen, die sich bisher im Bereich der Kontrollen bei der Einfuhr von Tieren, Lebensmitteln und Futtermitteln als sehr erfolgreich erwiesen hat. Das Visionsdokument wurde am 25. Juni 2021 von der Koordinierungsgruppe Elektronischer Zoll (ECCG) gebilligt.

Projektentwicklung

Da die Rechtsvorschriften 15 über die Funktionsweise und die gesetzlichen Fristen des EKG-Systems bereits verabschiedet waren, wurden im Berichtszeitraum gute Fortschritte bei den technischen Aktivitäten erzielt. Sowohl die Ebene 3 (Geschäftsprozessmodellierung der Nutzeranforderungen) als auch die Ebene 4 (detaillierte Geschäftsprozessmodellierung der funktionalen Anforderung) wurden von den Mitgliedstaaten überprüft und in ARIS 16 Publisher veröffentlicht. Dieses Paket umfasst nun die erste Fassung der Geschäftsprozessmodellierungen, doch während der Entwicklungsphase werden zusätzliche Aktualisierungen erforderlich sein.

Darüber hinaus wurde das Dokument „Business Acceptance Criteria“ (BAC) erstellt und im ersten Quartal 2022 vorgelegt. Dieses Dokument dient als Leitfaden für die Durchführung aller betriebswirtschaftlichen Prüfungen, einschließlich Abnahmeprüfungen, um die Implementierung anhand der System- und Anwendungsspezifikationen zu validieren. Das Dokument enthält alle Prüfszenarien 17 , die erforderlich sind, um die Geschäftsanforderungen 18 und die funktionalen Anforderungen 19 an das EKG-System umfassend zu prüfen und so sicherzustellen, dass das EKG-System allen ermittelten geschäftlichen Bedürfnissen gerecht wird. Für diese Überprüfung gibt es vier Gruppen von Prüfszenarien, in denen die Geschäftsprozesse beschrieben werden, die den Geschäftsbereichen entsprechen, die in den Anwendungsbereich des BAC-Dokuments fallen, d. h. 1) die Einfuhrgenehmigung für Kulturgüter, 2) die Erklärung des Einführers für Kulturgüter, 3) das Dokument zur allgemeinen Beschreibung und 4) die Verwaltungszusammenarbeit.

Die Prüfszenarien werden als Schrittfolgen dargestellt, die die gesamten Prozesse gemäß den Ebene-4-Geschäftsprozessmodellierungen beschreiben. Auf dieser Grundlage wurden die Prüffälle 20 erstellt und spezifische Prüffälle für bestimmte Szenarien festgelegt. Die Prüffälle stellen je nach Eingabeparametern, Voraussetzungen und allen in einem Datensatz enthaltenen Informationen unterschiedliche geschäftliche Arbeitsabläufe eines bestimmten Szenarios dar. Die Durchführung aller Prüffälle für ein bestimmtes Szenario ermöglicht es, den gesamten Prozess auf positive und negative Abläufe zu überprüfen.

Da es sich bei dem EKG-System um ein TRACES-Modul handeln wird, für das die Schnittstelle bereits entwickelt ist, müssen die Einfuhrgenehmigung, die Erklärung des Einführers und das Dokument zur allgemeinen Beschreibung an die derzeitige Schnittstelle angepasst werden. Daher muss die TRACES-Umgebung mit Testdaten konfiguriert und bereitgestellt werden, um die Ausführung aller Prüfszenarien und Prüffälle zu ermöglichen und sicherzustellen.

Daher wurden mithilfe des BAC-Dokuments User Stories („Nutzergeschichten“) erstellt und mit den im BAC-Dokument definierten Prüffällen verknüpft, um die Informationen zu überprüfen, die die Entwickler benötigen, um die zur Erfüllung der Anforderungen erforderlichen Funktionen abzuschätzen und umzusetzen. Für die Erstellung und Nachverfolgung dieser User Stories wurde Jira verwendet, eine Projektmanagement-Software, mit der sich die Fortschritte und die spezifischen Details im Zusammenhang mit dem Aufwand für Strukturen in einer Weise nachverfolgen lassen, die für geschäftliche Nutzer, Entwickler und andere relevante Rollen innerhalb des Projekts nützlich ist.

Methodik: Ansatz für die Implementierung des EKG-Systems

Der methodische Ansatz für die Implementierung des EKG-Systems ist eine Mischung aus der Methodik der GD TAXUD für die elektronische Online-Projektverwaltung (TAXUD Electronic Management of Projects Online, TEMPO) für die Konzeptionsphase und den in der GD SANTE verwendeten Qualitätssicherungsverfahren und agilen Arbeitsweisen für die Entwicklungs- und Einführungsphasen. Die regelmäßigen internen Sitzungen und Demo-Sessions ermöglichen in diesem Zusammenhang die Erörterung und Implementierung echter Funktionen, wodurch zu aufwendige Screendesigns vermieden werden. Die adaptive Planung ermöglicht es, schneller und flexibel auf Erwartungen und Veränderungen zu reagieren. Um angemessene Rückmeldungen aus der Praxis zu erhalten und das System ordnungsgemäß zu implementieren, werden die Mitgliedstaaten auf freiwilliger Basis einbezogen, sobald eine Testversion vorliegt. Die Testumgebung wird ab dem 4. Quartal 2022 von außen über allgemeine Testprofile zugänglich sein.

Übergeordnete Planung

Die EKG-Funktionen werden wie folgt in verschiedene Kategorien eingeteilt:

A) „EKG-Kernfunktionen mit bestehender Grundlage in TRACES“: wesentliche Funktionen, bei denen bestehende Funktionen wiederverwendet werden;

B) „EKG-Kernfunktionen ohne bestehende Basis in TRACES“: wesentliche Funktionen, die komplett neu entwickelt werden müssen;

C) „Sonstige EKG-Funktionen“: wichtige, aber nicht wesentliche Funktionen;

D) „Externe Anschlüsse“: Funktionen, die auf externe Eingaben angewiesen sind;

E) „Außerhalb des Anwendungsbereichs“: EKG-Funktionen, die nicht in den Anwendungsbereich der ersten Version des EKG-Systems fallen (z. B. künstliche Intelligenz).

Die nachstehende Tabelle enthält eine Schätzung der Verfügbarkeit nach Quartalen.

Tabelle 1: Umfassender Überblick über die Verfügbarkeitsziele

Das Projekt ist derzeit in acht Releases organisiert, die über den Zeitraum zwischen dem ersten Quartal 2022 und dem zweiten Quartal 2024 verteilt sind, wobei sich diese Planung aufgrund der laufenden agilen Anpassungen und Optimierungen noch ändern kann.

Das erste Release (R1) befasst sich hauptsächlich mit der allgemeinen funktionalen Infrastruktur (z. B. Unterstützung von Entitäten, Suchindizes, Referenzdaten, Nutzer, Rollen), aber auch mit grundlegenden geschäftsrelevanten Funktionen wie dem ersten begrenzten Satz von Feldern und der damit verbundenen Logik für die EKG-Dokumente sowie dem ersten Entwurf für EKG-Dokumente.

Wie aus der Tabelle (Zeile „externe Anschlüsse“) hervorgeht, hat die (für das zweite Quartal 2023 geplante) Arbeit an der CERTEX-Integration noch nicht begonnen, die einen wesentlichen Teil der Gesamtfunktionen des EKG-Systems ausmachen und den Datenaustausch mit den nationalen Zollsystemen ermöglichen wird.

Änderungsersuchen

Während die Entwicklungstätigkeiten voranschreiten und die internen Gespräche laufen, wurden mehrere Änderungen ermittelt, die auf den Ebenen 2 bis 4 der EKG-Geschäftsprozessmodellierungen umzusetzen sind. Daher werden die Geschäftsprozessmodellierungen im dritten Quartal 2022 aktualisiert, um dem neuesten Stand Rechnung zu tragen, und auch das BAC-Dokument wird entsprechend um neue Datensätze (oder Prüffälle) für die Testphase des Systems ergänzt.

Externe Synergien

Im Berichtszeitraum hat die Kommission enge Kontakte zu internationalen Organisationen wie dem Internationalen Museumsrat (ICOM) aufgenommen, um sicherzustellen, dass das System Elemente des Risikomanagements enthält, insbesondere aus den Roten Listen des ICOM 21 . Darüber hinaus wurden andere Instrumente des ICOM zum Schutz des kulturellen Erbes (z. B. Objektkennung 22 , Beobachtungsstelle 23 usw.) zur Bekämpfung des illegalen Handels ausgelotet.

Gleichzeitig hat die Kommission vor dem Hintergrund der kontinuierlichen Bemühungen um die Digitalisierung des Bereichs Kulturgüter und des Einsatzes innovativer Technologien mögliche Synergien mit internationalen Organisationen in Bezug auf die Nutzung künstlicher Intelligenz (d. h. zur Beschreibung von Kulturgütern und zur Ermittlung potenziell falscher Angaben in den Erklärungen der Einführer und den Anträgen auf Einfuhrgenehmigungen) geprüft.

Zusammenarbeit zwischen der GD TAXUD und der GD SANTE

Zwischen TAXUD und SANTE besteht eine umfassende Zusammenarbeit, da beide Generaldirektionen für eine Reihe von Politikbereichen zuständig sind, die eng miteinander verflochten sind. Der operative Rahmen für die Zusammenarbeit wurde zwischen den beiden Parteien vereinbart und im Berichtszeitraum durch kontinuierliche Überwachung weiter verbessert.

Zusammenarbeit mit der Projektgruppe „Digitalisierung von Kulturgütern“

Die Kommission hat eine Zoll-Projektgruppe für die Digitalisierung von Kulturgütern 24 (frühere Bezeichnung „Zoll-Projektgruppe für die Einfuhr von Kulturgütern“) eingerichtet, die als Diskussionsplattform für Experten der nationalen Zollverwaltungen und (für Kultur) zuständigen Behörden mit Erfahrung in der – insbesondere digitalen – Abwicklung von Genehmigungsformalitäten in Kulturerbe betreffenden Angelegenheiten dient. Die Gruppe leistete Unterstützung bei der Abfassung des Durchführungsrechtsakts und unterstützt die Kommissionsdienststellen dabei, die Parameter zu definieren und die Kriterien für die funktionalen Spezifikationen des Systems auszuarbeiten.

Der Projektgruppe 25 gehören Delegierte aus vierzehn Mitgliedstaaten (AT, BE, BG, GR, ES, LV, PT, RO, DE, NL, IT, FR, HU und DK) an und bisher fanden vierzehn Treffen statt (fünf im Berichtszeitraum vom 29. Juni 2021 bis 28. Juni 2022).

In diesem Berichtszeitraum untersuchte und erörterte die Projektgruppe hauptsächlich folgende Fragen:

·Registrierung von Begünstigten, die von den Dokumentationsanforderungen ausgenommen sind (Schätzung der erwarteten Zahlen, Zeitplan);

·Ermittlung der zuständigen Behörden der Mitgliedstaaten innerhalb des EKG-Systems;

·Dokument mit häufig gestellten Fragen (FAQ) zur technischen Unterstützung der EKG-Nutzer;

·EKG-Bibliothek mit grundlegenden Informationen über die Gesetze von Drittländern (Ausfuhrländern);

·Verwahrung, Schaffung von Sicherungsorten durch die Mitgliedstaaten (freiwilliges System);

·Aspekte, die für den Fortschritt der technischen Aktivitäten von Nutzen sind, wie z. B.: Verringerung der Freitextfelder in den Vorlagen für die Einfuhrgenehmigung und die Erklärung des Einführers und Erstellung von Listen von Werten, Festlegung der Rollen in TRACES entsprechend der Struktur, die die Mitgliedstaaten verwenden, Festlegung von Leitlinien für die Vorregistrierung, Gewährleistung, dass für jeden Mitgliedstaat (für private/halbstaatliche Einrichtungen oder Stellen) dieselben Bewertungskriterien verwendet werden, um festzustellen, ob eine Einrichtung die Anforderungen an die Vertrauenswürdigkeit erfüllt, sowie andere wichtige Fragen;

·Entwicklungen mit künstlicher Intelligenz (KI) für den Einsatz in einer künftigen Version des EKG-Systems, Ermittlung innovativer Ansätze, um die Art und Weise anzugehen, wie Kulturgüter von den EU-Zollbehörden an der Grenze beschrieben und kontrolliert werden (die Einführung von KI ist für die erste Version des Systems nicht vorgesehen und könnte als künftige Entwicklung erfolgen);

·Zusammenarbeit mit internationalen Organisationen (z. B. ICOM für die Roten Listen, insbesondere bei der Schaffung eines Kompendiums oder einer Bibliotheksfunktion des EKG-Systems, um die Verwaltungen und Einführer der Mitgliedstaaten dabei zu unterstützen, Ausfuhrbeschränkungen oder ‑anforderungen in Drittländern besser zu erkennen).

5.VERZÖGERUNGSRISIKEN

Risiko 1 – Personalzuweisung

Im ursprünglichen Vorschlag der Kommission war keine Einrichtung eines IT-Systems vorgesehen. Dementsprechend wurden auch keine Mittel zugewiesen. Im Laufe der Verhandlungen und auf Verlangen der beiden gesetzgebenden Organe wurde jedoch die Einrichtung des EKG-Systems in die Verordnung aufgenommen, wodurch bisher unvorhergesehene zusätzliche Mittel erforderlich wurden. Zum Zeitpunkt der endgültigen politischen Triloge im Dezember 2018 wurde für dieses Sechsjahresprojekt bezüglich des für die IT-Entwicklung benötigten Personals in der GD TAXUD von zwei Vollzeit-Administratoren ausgegangen. Es konnte jedoch nur ein Vollzeit-Administrator ab Mitte Juli 2020 zugeteilt werden.

Risiko 2 – COVID‑19-Pandemie und Ukraine-Krise

Die durch COVID-19 verursachte Krise im Bereich der öffentlichen Gesundheit hat sich in gewisser Weise auf die Fähigkeit des Teams, Ergebnisse zu liefern, und insbesondere auf die Projektaktivitäten und Treffen mit der Expertengruppe und der Projektgruppe mit den Mitgliedstaaten ausgewirkt. Die Treffen fanden in virtueller Form mit kürzeren Tagesordnungen und begrenzter Interaktion statt. Darüber hinaus machte die Gesundheitskrise eine Neuausrichtung der Prioritäten innerhalb der Mitgliedstaaten erforderlich und schränkte deren Kapazität ein, Beiträge und Rückmeldungen zur Sache zu liefern. Gleichzeitig sind die Zollbehörden heute durch die geopolitischen Spannungen aufgrund des Krieges in der Ukraine gefordert und müssen sich in diesem Zusammenhang mit grundlegenden Veränderungen befassen.

Risiko 3 – Vorschlag für eine Single-Window-Umgebung der EU für den Zoll

Das reibungslose Funktionieren des EKG-Systems hängt eng mit dem Erfolg der Single-Window-Umgebung der EU für den Zoll zusammen, die eine Rechtsgrundlage für das Funktionieren der EU-CSW-CERTEX schaffen soll. Die „Government-to-Government“-Säule (Kooperation zwischen staatlichen Stellen, G2G) dieses Vorschlags spiegelt wider, wie die Zollbehörden und die zuständigen Partnerbehörden Daten digital austauschen werden. Beim ersten politischen Trilog über den Vorschlag für eine Verordnung über die Single-Window-Umgebung der EU für den Zoll, der am 19. Mai 2022 stattfand, erzielten die beiden gesetzgebenden Organe eine Einigung, mit der der Anwendungsbereich des Kommissionsvorschlags ohne Auswirkungen auf das EKG-System verbessert und ausgeweitet wird. Kurz nach der förmlichen Annahme und Veröffentlichung der Verordnung wird die GD TAXUD mit der Ausarbeitung der in dieser Verordnung geregelten Durchführungsrechtsakte und delegierten Rechtsakte beginnen. Der vorgeschlagene Wortlaut dieser Rechtsakte wird mit den Mitgliedstaaten in einem neuen Fachbereich des Ausschusses für den Zollkodex mit der Bezeichnung „Single-Window-Umgebung“ (CCC-SWE) erörtert. Obwohl die positiven Entwicklungen einen wichtigen Schritt nach vorne darstellen, sind die Annahme durch das Europäische Parlament und den Rat sowie die Vorbereitungen für die Entwürfe von Durchführungsrechtsakten und delegierten Rechtsakten die nächsten wichtigen Schritte, die ergriffen werden müssen.

Risiko 4 – Die allgemeinen Prioritäten für die Entwicklung einer Zoll-IT

Die Bewertung der Hauptrisiken für die fristgerechte Umsetzung der IT-Systeme des Zollkodexes der Union (UZK) ergab, dass die Risiken hauptsächlich aufseiten der Mitgliedstaaten liegen und mit begrenzten Ressourcen, der Komplexität der Projekte und deren Integration, Problemen im Zusammenhang mit Verträgen und der Auftragsvergabe sowie einer Reihe von externen Faktoren wie der COVID‑19-Pandemie zusammenhängen. Einige Mitgliedstaaten hatten zusätzliche Probleme im Zusammenhang mit den Auswirkungen des Brexit, dem Projekt für den elektronischen Geschäftsverkehr und in jüngerer Zeit dem Krieg in der Ukraine. Diese Situation wird derzeit bewertet, und die Optionen für Ausnahmeregelungen im Rahmen des UZK oder Aktualisierungen des UZK-Arbeitsprogramms werden derzeit geprüft.

Abhilfemaßnahmen

Die Risiken wurden innerhalb der GD TAXUD berichtet.

6.SCHLUSSFOLGERUNGEN

Die wichtigsten Maßnahmen, die in dem von diesem dritten Fortschrittsbericht abgedeckten Zeitraum zur Entwicklung des EKG-Systems ergriffen wurden, lassen sich wie folgt zusammenfassen:

* Die erste Version des Pakets an Geschäftsprozessmodellierungen für das EKG-System wurde fertiggestellt und von den Mitgliedstaaten geprüft. Während der Entwicklungsphase werden zusätzliche Aktualisierungen der Geschäftsprozessmodellierungen erforderlich sein.

* Das BAC-Dokument wurde fertiggestellt und beschreibt die Prüfszenarien, mit denen die Prüftätigkeiten zur Validierung aller geschäftlichen und funktionalen Anforderungen definiert und deren Implementierung durch das System sichergestellt werden. Daraus folgend wurden User Stories erstellt und mit dem BAC abgestimmt.

* Die Funktionen wurden in verschiedene Kategorien eingeteilt und der vorgegebenen Planung entsprechend gekennzeichnet (siehe Tabelle 1: Umfassender Überblick über die Verfügbarkeitsziele).

* Mit der Entwicklung des EKG-Systems wurde begonnen, und die ersten grundlegenden Ergebnisse liegen bereits auf dem Bildschirm vor, sodass die Interessenträger im vierten Quartal 2022 eingebunden werden und Rückmeldungen eingeholt werden können. Daher werden der GD TAXUD während des Entwicklungszyklus regelmäßig Demos zur Verfügung gestellt, wohingegen die Mitgliedstaaten einbezogen werden, sobald eine Testversion vorliegt.

* Durch eine enge Zusammenarbeit mit den Mitgliedern der Projektgruppe „Digitalisierung von Kulturgütern“ konnten die technischen Aktivitäten vorangebracht werden.

Die Kommission hat bisher den Zeitplan eingehalten. Potenzielle Risiken für Verzögerungen bei der Bereitstellung des EKG-Systems innerhalb der festgelegten Frist wurden nur im Zusammenhang mit den allgemeinen Prioritäten für die Entwicklung einer Zoll-IT und insbesondere den IT-Systemen des UZK ermittelt. Die durch die COVID‑19-Pandemie verursachte Krise im Bereich der öffentlichen Gesundheit hat die Fortschritte des EKG-Projekts nur geringfügig beeinträchtigt.



Anhang I: Mehrjähriger Strategieplan

Mit dem mehrjährigen Strategieplan für den Zollbereich wird durch die Festlegung des strategischen Rahmens und der Meilensteine innerhalb der in den Rechtsvorschriften festgelegten gesetzlichen Fristen eine effektive und kohärente Verwaltung von IT-Projekten sichergestellt. Er wird letztendlich von den Mitgliedstaaten in der Gruppe für Zollpolitik (CPG) festgelegt und beruht auf der Beratung durch die Koordinierungsgruppe Elektronischer Zoll (ECCG) und Konsultationen mit dem Handel in der Wirtschaftskontaktgruppe (TCG).

Die Planung für das elektronische System wurde von den Mitgliedstaaten diskutiert und genehmigt und wird im Datenblatt 1.18 des Dokuments MASP-C rev. 2019 ausführlich beschrieben.

Tabelle 1 enthält einen Auszug aus der Planung des Projekts zur Einfuhr von Kulturgütern aus Datenblatt 1.18 des Dokuments MASP-C rev. 2019.

Tabelle 1 – Auszug aus Datenblatt 1.18 des Dokuments MASP-C rev. 2019

Meilensteine

Voraussichtliches Datum für den Abschluss der Durchführung

1

Unternehmensanalyse und -modellierung

- Dokument zum Geschäftsszenario

4. Quartal 2020

- Ebene 3 (Geschäftsprozessmodellierung der Nutzeranforderungen)

1. Quartal 2022

- Ebene 4 (detaillierte Geschäftsprozessmodellierung der funktionalen Anforderung)

1. Quartal 2022

2

Rechtliche Bestimmungen

- Angenommene aktuelle Bestimmungen*

2. Quartal 2019

- Angenommene künftige Bestimmungen**

2. Quartal 2021

3

Projektanlaufphase

- Visionsdokument

2. Quartal 2021

- GO-Entscheidung

2. Quartal 2021

4

IT-Projekt

- Spezifikationen zu Anwendung & Diensten

2. Quartal 2023

- Technische Systemspezifikationen

2. Quartal 2023

Konstruktionsphase

- Implementierung zentraler Dienste

3. Quartal 2024

- Dienstintegration in nationale Systeme

k. A.

- Einführung auf nationaler Ebene

k. A.

Übergangsphase

- Inbetriebnahme und Markteinführung

4. Quartal 2024

- Konformitätsprüfungen

2. Quartal 2025

5

Betrieb

- Kommission, Verwaltungen der Mitgliedstaaten und Händler

2. Quartal 2025

- Drittländer und Händler aus Drittländern (sofern erforderlich)

k. A.

6

Unterstützung bei der Implementierung (Schulung und Kommunikation)

- Zentral entwickelte Schulung und Kommunikation

4. Quartal 2024

- Nationale Schulung und Kommunikation

4. Quartal 2024

* Mit aktuellen Bestimmungen ist die Verordnung (EU) 2019/880 gemeint.

** Mit künftigen Bestimmungen sind die Durchführungsbestimmungen gemeint, die gemäß der Verordnung (EU) 2019/880 angenommen werden müssen.

Tabelle 2 enthält einen Auszug aus dem Projekt EU-CSW-CERTEX mit Schwerpunkt auf dessen Komponente 2 zur Anbindung des EKG-Systems.

Tabelle 2 – Auszug aus Datenblatt 1.13 des Dokuments MASP-C rev. 2019 – Komponente 2 „EU-CSW-CERTEX“

Meilensteine

Voraussichtliches Datum für den Abschluss der Durchführung

1

Unternehmensanalyse und -modellierung

- Dokument zum Geschäftsszenario

1. Quartal 2017

- Anhang zum Geschäftsszenario

2. Quartal 2023

- Ebene 3 (Geschäftsprozessmodellierung der Nutzeranforderungen)

1. Quartal 2024

- Ebene 4 (detaillierte Geschäftsprozessmodellierung der funktionalen Anforderung)

1. Quartal 2024

2

Rechtliche Bestimmungen

- Angenommene aktuelle Bestimmungen*

In Kraft

- Angenommene künftige Bestimmungen**

2021

3

Projektanlaufphase

- Visionsdokument

3. Quartal 2017

- Anhang zum Visionsdokument

3. Quartal 2023

- GO-Entscheidung

3. Quartal 2023

4

IT-Projekt

- Spezifikationen zu Anwendung & Diensten

2. Quartal 2024

- Technische Systemspezifikationen

2. Quartal 2024

Konstruktionsphase

- Implementierung zentraler Dienste

3. Quartal 2024

- Dienstintegration in nationale Systeme

Ab 4. Quartal 2024

- Einführung auf nationaler Ebene

Ab 4. Quartal 2024

Übergangsphase

- Inbetriebnahme und Markteinführung

4. Quartal 2024

- Konformitätsprüfungen

ab 1. Quartal 2025

5

Betrieb

- Kommission, Verwaltungen der Mitgliedstaaten und Händler (Hinweis: Dies ist das Datum der Inbetriebnahme für die Kommission, Konformitätsprüfungen in den Mitgliedstaaten ab dem 2. Quartal 2020.)

2. Quartal 2025

- Drittländer und Händler aus Drittländern (sofern erforderlich)

k. A.

6

Unterstützung bei der Implementierung (Schulung und Kommunikation)

- Zentral entwickelte Schulung und Kommunikation

k. A.

- Nationale Schulung und Kommunikation

k. A.

* Mit aktuellen Bestimmungen ist die Verordnung (EU) 2019/880 gemeint.

** Mit künftigen Bestimmungen sind die Durchführungsbestimmungen gemeint, die gemäß der Verordnung (EU) 2019/880 angenommen werden müssen.

Anhang II: Zeitplan zu den wichtigsten Projektphasen und kritischen Meilensteinen

(1)

ABl. L 151 vom 7.6.2019, S. 1.

(2)

Die förmliche Annahme und Veröffentlichung der Verordnung zur Einrichtung der Single-Window-Umgebung der EU für den Zoll wird voraussichtlich im vierten Quartal 2022 erfolgen. Siehe Vorschlag für eine Single Window-Umgebung:

https://taxation-customs.ec.europa.eu/system/files/2020-10/201028_commission_proposal_single_window.pdf  

(3)

  COM(2020342 final .

(4)

  COM(2021) 358 final

(5)

Durchführungsverordnung (EU) 2021/1079 der Kommission vom 24. Juni 2021 mit Einzelheiten zur Umsetzung von Bestimmungen der Verordnung (EU) 2019/880 des Europäischen Parlaments und des Rates über das Verbringen und die Einfuhr von Kulturgütern (ABl. L 234 vom 2.7.2021, S. 67).

(6)

In der Verordnung wird die Überführung von Waren in folgende Zollverfahren als „Einfuhr“ bezeichnet: Überlassung zum zollrechtlich freien Verkehr, Lagerung in Zolllagern oder Freizonen, vorübergehende Verwendung und Endverwendung, einschließlich aktive Veredelung.

(7)

Siehe https://ec.europa.eu/taxation_customs/general-information-customs/electronic-customs_de .

(8)

  https://ec.europa.eu/taxation_customs/sites/taxation/files/2019_masp_annex3_en.pdf  

(9)

  https://ec.europa.eu/taxation_customs/sites/taxation/files/2019_masp_annex4_en.pdf  

(10)

  https://ec.europa.eu/taxation_customs/sites/taxation/files/2019_masp_annex5_en.pdf  

(11)

Der politische Trilog zwischen hochrangigen Vertretern der GD TAXUD, des Europäischen Parlaments und des Ratsvorsitzes fand am 19.5.2022 statt und führte zu einem erfolgreichen Abschluss der Verhandlungen. Die beiden gesetzgebenden Organe billigten die Teile des Textes, die auf fachlicher Ebene vorläufig vereinbart worden waren, und erzielten eine politische Einigung über mehrere zusätzliche Themen, die sich aus ihren Änderungsvorschlägen zum ursprünglichen Vorschlag der Kommission ergaben. Die förmliche Annahme und Veröffentlichung der Verordnung zur Einrichtung der Single-Window-Umgebung der EU für den Zoll wird voraussichtlich im vierten Quartal 2022 erfolgen.

(12)

Die Expertengruppe ist ein Forum für die Diskussion von Durchführungsfragen zu den Rechtsvorschriften der Union in Bezug auf dem Zoll unterliegende Kulturgüter und insbesondere zur Verordnung (EU) 2019/880 über das Verbringen und die Einfuhr von Kulturgütern und die Verordnung (EG) Nr. 116/2009 über die Ausfuhr von Kulturgütern.  

(13)

Der Informationstechnik- und Cybersicherheitsbeirat der Europäischen Kommission ist eine ständige Untergruppe des Managementkontrollgremiums. Er gewährleistet, dass IT-Ressourcen und -Investitionen effizient genutzt werden und dass die geschäftlichen Bedürfnisse durch effiziente, sichere und belastbare Kommunikations- und Informationssysteme im Einklang mit den Grundsätzen des Schutzes personenbezogener Daten unterstützt werden. Er überwacht die Umsetzung der Digitalen Strategie der Europäischen Kommission.

(14)

Die ECCG setzt sich aus Vertretern aller Mitgliedstaaten (und Kandidatenländern) zusammen, die von ihren jeweiligen Regierungen beauftragt werden und die mit Befugnissen in Bereichen wie Gesetzgebung, Prozesse und Geschäftsprozessmodellierung, Projektmanagement, Betrieb, Planung und IT-Technik ausgestattet sind.

(15)

Verordnung (EU) 2019/880 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. April 2019 über das Verbringen und die Einfuhr von Kulturgütern und Durchführungsverordnung (EU) 2021/1079 der Kommission vom 24. Juni 2021 mit Einzelheiten zur Umsetzung von Bestimmungen der Verordnung (EU) 2019/880 des Europäischen Parlaments und des Rates über das Verbringen und die Einfuhr von Kulturgütern.

(16)

Die Architektur integrierter Informationssysteme (ARIS) ist ein Konzept zur Organisation von Unternehmen, das Methoden und Techniken für das Management von Geschäftsprozessen umfasst.

(17)

Ein Prüfszenario ist ein Satz von Prüffällen, mit denen sichergestellt wird, dass die Abläufe der Geschäftsprozesse von Anfang bis Ende gemäß den Beschreibungen in den Ebene-4-Geschäftsprozessmodellierungen geprüft werden.

(18)

In den Geschäftsanforderungen werden die wichtigsten Geschäftsschritte oder ‑funktionen hervorgehoben, die durchgeführt werden müssen, um eine Aufgabe und logische Einheiten von Aufgaben oder Prozessen erfolgreich abzuschließen, unabhängig davon, ob ein System beteiligt ist oder nicht.

(19)

 Eine funktionale Anforderung beschreibt ein bestimmtes Verhalten oder eine bestimmte Funktion des Systems. Sie beschreibt, was mit dem System erreicht werden soll. Jede funktionale Anforderung sollte einer Geschäftsanforderung entsprechen, eine Geschäftsanforderung kann jedoch mehrere funktionale Anforderungen beinhalten.

(20)

Ein Prüffall ist eine Kombination aus Eingaben (Datensätzen), Voraussetzungen (Ausführungsbedingungen) und einem Prüfverfahren, mit dem ein bestimmter auszuführender Softwareanwendungspfad und die erwarteten Ergebnisse für diese Kombination festgelegt werden. Die erwarteten Ergebnisse werden verwendet, um die Einhaltung einer oder mehrerer konkreter Anforderungen zu überprüfen.

(21)

  https://icom.museum/en/resources/red-lists/

(22)

  https://icom.museum/en/resources/standards-guidelines/objectid/

(23)

  https://www.obs-traffic.museum/

(24)

Die Projektgruppe „Digitalisierung von Kulturgütern“ fungiert als Diskussionsplattform, in der Experten der nationalen Zollverwaltungen und (für Kultur) zuständigen Behörden mit Erfahrung in der – insbesondere digitalen – Abwicklung von Genehmigungsformalitäten in Kulturerbefragen zusammenkommen, um die Aktivitäten im Zusammenhang mit der Entwicklung des EKG-Systems zu unterstützen.

(25)

Weitere Einzelheiten zum Mandat und zur Arbeit der Projektgruppe sind im ersten Fortschrittsbericht der Kommission zu finden, COM( 2020 342 final .