26.3.2021   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 104/5


Bekanntmachung der Kommission gemäß Artikel 16 Absatz 4 der Verordnung (EG) Nr. 1008/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates über gemeinsame Vorschriften für die Durchführung von Luftverkehrsdiensten in der Gemeinschaft

Gemeinwirtschaftliche Verpflichtungen im Linienflugverkehr

(Text von Bedeutung für den EWR)

(2021/C 104/05)

Mitgliedstaat

Spanien

Flugstrecke

Menorca–Madrid

Datum der Wiedereröffnung der gemeinwirtschaftlichen Verpflichtungen unterliegenden Strecken für Luftfahrtunternehmen der Gemeinschaft

1.5.2021

Anschrift, bei der der Text und sonstige Informationen oder Unterlagen im Zusammenhang mit den gemeinwirtschaftlichen Verpflichtungen angefordert werden können

Ministerio de Transportes, Movilidad y Agenda

Urbana

Dirección General de Aviación Civil

Subdirección General de Transporte Aéreo

Paseo de la Castellana 67

28071 Madrid

SPANIEN

Tel. +34 91 597 7837

Fax +34 91 597 8643

E-Mail: osp.dgac@mitma.es

Ab dem 1. Mai 2021 können Dienste auf den gemeinwirtschaftlichen Verpflichtungen unterliegenden Strecken im freien Wettbewerb angeboten werden. Reicht kein Luftfahrtunternehmen ein Dienstprogramm zur Erfüllung der gemeinwirtschaftlichen Verpflichtungen ein, wird der Zugang vom 1. November 2021 bis zum 30. April 2022 im Wege einer öffentlichen Ausschreibung gemäß Artikel 16 Absatz 9 der Verordnung (EG) Nr. 1008/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates (1) auf ein einziges Luftfahrtunternehmen beschränkt.


(1)  ABl. L 293 vom 31.10.2008, S. 3.