26.3.2021 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
C 104/5 |
Bekanntmachung der Kommission gemäß Artikel 16 Absatz 4 der Verordnung (EG) Nr. 1008/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates über gemeinsame Vorschriften für die Durchführung von Luftverkehrsdiensten in der Gemeinschaft
Gemeinwirtschaftliche Verpflichtungen im Linienflugverkehr
(Text von Bedeutung für den EWR)
(2021/C 104/05)
Mitgliedstaat |
Spanien |
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Flugstrecke |
Menorca–Madrid |
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Datum der Wiedereröffnung der gemeinwirtschaftlichen Verpflichtungen unterliegenden Strecken für Luftfahrtunternehmen der Gemeinschaft |
1.5.2021 |
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Anschrift, bei der der Text und sonstige Informationen oder Unterlagen im Zusammenhang mit den gemeinwirtschaftlichen Verpflichtungen angefordert werden können |
Ministerio de Transportes, Movilidad y Agenda Urbana
Tel. +34 91 597 7837 Fax +34 91 597 8643 E-Mail: osp.dgac@mitma.es |
Ab dem 1. Mai 2021 können Dienste auf den gemeinwirtschaftlichen Verpflichtungen unterliegenden Strecken im freien Wettbewerb angeboten werden. Reicht kein Luftfahrtunternehmen ein Dienstprogramm zur Erfüllung der gemeinwirtschaftlichen Verpflichtungen ein, wird der Zugang vom 1. November 2021 bis zum 30. April 2022 im Wege einer öffentlichen Ausschreibung gemäß Artikel 16 Absatz 9 der Verordnung (EG) Nr. 1008/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates (1) auf ein einziges Luftfahrtunternehmen beschränkt.