15.3.2021 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
C 87/35 |
Veröffentlichung einer Mitteilung über die Genehmigung einer Standardänderung der Produktspezifikation eines Namens im Weinsektor gemäß Artikel 17 Absätze 2 und 3 der Delegierten Verordnung (EU) 2019/33 der Kommission
(2021/C 87/10)
Die Veröffentlichung der vorliegenden Mitteilung erfolgt gemäß Artikel 17 Absatz 5 der Delegierten Verordnung (EU) 2019/33 der Kommission (1).
MITTEILUNG EINER STANDARDÄNDERUNG ZUR ÄNDERUNG DES EINZIGEN DOKUMENTS
„MINERVOIS“
PDO-FR-A0330-AM01
Datum der Mitteilung: 14.12.2020
BESCHREIBUNG UND BEGRÜNDUNG DER GENEHMIGTEN ÄNDERUNG
1. Zeitpunkt der Genehmigung des abgegrenzten Parzellengebiets
Mit dieser Änderung soll der Zeitpunkt hinzugefügt werden, zu dem die zuständige nationale Behörde eine Änderung des abgegrenzten Parzellengebiets im geografischen Erzeugungsgebiet genehmigt hat. Mit der Parzellenabgrenzung innerhalb des geografischen Erzeugungsgebiets werden die Parzellen ausgewiesen, die sich zur Erzeugung für die in Rede stehende kontrollierte Ursprungsbezeichnung eignen.
2. Rebsortenbestand
Die Liste der zulässigen Rebsorten wird um die beiden neuen Rebsorten Grenache Gris G und Viognier Blanc B für die Erzeugung von Rosé- und Weißweinen ergänzt. Diese Rebsorten, die in dem Erzeugungsgebiet bereits angepflanzt werden, werden als Nebensorten aufgenommen, sodass der Rebsortenbestand der geschützten Ursprungsbezeichnung „Minervois“ an die regionale geschützte Ursprungsbezeichnung „Languedoc“ angepasst wird.
Folglich wird Grenache Gris G in die Liste der Nebensorten für die Erzeugung von Roséweinen aufgenommen.
Die Rebsorten Grenache Gris G und Viognier Blanc B werden der Liste der Nebensorten für die Erzeugung von Weißweinen hinzugefügt.
3. Vorschriften für die Rebsortenanteile beim Anbau
Die Vorschriften für die Anteile der Rebsorten Grenache Gris G und Viognier Blanc B beim Anbau werden wie folgt präzisiert:
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Bei den Roséweinen wird der folgende Unterabsatz an dritter Stelle eingefügt:
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Bei den Weißweinen wird der folgende Unterabsatz an dritter Stelle eingefügt:
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4. Etikettierung
Auf den Etiketten von Weinen der kontrollierten Ursprungsbezeichnung kann die größere geografische Einheit „Languedoc“ durch den Verweis „Grand Vin du Languedoc“ angegeben werden.
Der Name der geschützten Ursprungsbezeichnung kann außerdem durch den Namen einer zusätzlichen kleineren geografischen Einheit ergänzt werden, sofern es sich um eine im Kataster geführte Einzellage handelt und diese in der Erntemeldung angegeben ist.
Der Name der in das Kataster aufgenommenen Einzellage wird unmittelbar nach dem Namen der geschützten Ursprungsbezeichnung angegeben, wobei die Schriftzeichen sowohl in der Höhe als auch in der Breite höchstens halb so groß sein dürfen wie die Schriftzeichen des Namens der geschützten Ursprungsbezeichnung.
5. Meldepflichten
Bei der Vorabmeldung der für die Erzeugung der Weine mit der Ursprungsbezeichnung verwendeten Parzellen müssen auch die Parzellen angegeben werden, auf denen möglicherweise eine Bewässerung stattfindet.
6. Verweise auf die Kontrollstelle
Im Einzigen Dokument werden die Verweise auf die Kontrollstelle aktualisiert.
Kapitel II Abschnitt II der Produktspezifikation der geschützten Ursprungsbezeichnung wird dahin gehend geändert, dass die Kontrolle nicht mehr durch eine Prüfeinrichtung, sondern durch eine Kontrollstelle durchgeführt wird, die im Auftrag der mit der Kontrolle beauftragten Behörde INAO (Institut national de l’origine et de la qualité) tätig ist.
EINZIGES DOKUMENT
1. Name des Erzeugnisses
Minervois
2. Art der geografischen Angabe
g. U. — geschützte Ursprungsbezeichnung
3. Kategorien von Weinbauerzeugnissen
1. Wein
4. Beschreibung des Weines/der Weine
Analysemerkmale des Erzeugnisses
Bei den Weinen handelt es sich um trockene, stille Rot-, Rosé- und Weißweine.
Die Rot-, Rosé- und Weißweine weisen einen natürlichen Mindestalkoholgehalt von 12 % vol auf.
Die Rotweine mit einem natürlichen Alkoholgehalt von höchstens 14 % vol weisen einen Gehalt an vergärbaren Zuckern (Glucose + Fructose) von höchstens 3 g/l auf.
Die Rotweine mit einem natürlichen Alkoholgehalt von mehr als 14 % vol weisen einen Gehalt an vergärbaren Zuckern (Glucose + Fructose) von höchstens 4 g/l auf.
Die Rotweine weisen einen Apfelsäuregehalt von höchstens 0,4 g/l auf.
Die Rosé- und Weißweine weisen einen Gehalt an vergärbaren Zuckern (Glucose + Fructose) von höchstens 4 g/l auf.
Der Gehalt an flüchtiger Säure, der Schwefeldioxidgehalt sowie der Gesamtsäuregehalt müssen den in den EU-Rechtsvorschriften festgelegten Werten entsprechen.
Allgemeine Analysemerkmale |
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Maximaler Gesamtalkoholgehalt (in % vol): |
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Minimaler vorhandener Alkoholgehalt (in % vol): |
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Mindestgesamtsäure: |
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Maximaler Gehalt an flüchtiger Säure (in Milliäquivalent pro Liter): |
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Höchstgehalt an Schwefeldioxid (in mg/l): |
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Organoleptische Eigenschaften der Weine
Die Rotweine stammen aus einem Rebsortenbestand, der sich traditionell zu mindestens 60 % aus den Rebsorten Grenache N, Mourvèdre N und Syrah N zusammensetzt. Sie verfügen über eine purpurfarbene Robe mit violetten Reflexen. Aufgrund ihrer Ausgeglichenheit und ihrer aromatischen Vielfalt, die an rote Früchte erinnert, können sie jung verkostet werden.
Sie sind kräftig mit viel Wärme, entwickeln häufig Gewürz- und Lakritzaromen und verfügen über eine gute Alterungsfähigkeit.
Die Roséweine weisen einen leichten, lachsfarbenen Farbton auf und verfügen über eine Aromapalette, die an rote Früchte erinnert. Sie sind gleichzeitig frisch und kräftig, harmonisch und gehaltvoll.
Die Weißweine verfügen über eine blassgoldene Robe mit grünen Reflexen. Sie sind komplex mit viel Wärme und weisen ausgeprägte florale Akzente auf. Am Gaumen zeichnen sie sich durch lebendige Noten von frischen Früchten wie Pfirsich, Mango oder auch Aprikosen/Marillen aus.
5. Weinbereitungsverfahren
a. Spezifische önologische Verfahren
Anbauverfahren
Die Reben weisen eine Pflanzdichte von mindestens 4 000 Stöcken pro Hektar auf. Der Abstand zwischen den Rebzeilen darf nicht größer als 2,5 m sein und muss zwischen den Rebstöcken in einer Rebzeile mindestens 0,8 m betragen.
Der Schnitt erfolgt vor dem Stadium E, wobei drei Blätter auf die ersten zwei Augen kommen.
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Die Reben werden kurz geschnitten mit höchstens zwölf Augen je Stock. Jeder Zapfen trägt höchstens zwei Augen. |
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Die Rebsorten Marsanne B, Roussanne B und Syrah N können im einfachen Guyot-Schnitt mit höchstens zehn Augen pro Stock mit einem Strecker mit höchstens sechs Augen und höchstens zwei Ersatzzapfen mit jeweils höchstens zwei Augen geschnitten werden. |
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Bewässerung kann zugelassen werden. |
Spezifisches önologisches Verfahren
Bei der Herstellung von Roséweinen darf önologische Holzkohle weder als solche noch als Bestandteil von Zubereitungen verwendet werden.
Zusätzlich zu dieser Bestimmung müssen die Weine hinsichtlich der önologischen Verfahren alle Verpflichtungen auf Unionsebene und des Gesetzbuchs für Landwirtschaft und Seefischerei (Code rural et de la pêche maritime) einhalten.
b. Höchsterträge
60 Hektoliter je Hektar
6. Abgegrenztes geografisches Gebiet
Geografisches Gebiet
Die Traubenlese, die Weinbereitung und der Ausbau der Weine finden auf dem Gebiet der folgenden Gemeinden statt:
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Departement Aude: Aigues-Vives, Argeliers, Argens-Minervois, Azille, Badens, Bagnoles, Bize-Minervois, Blomac, Bouilhonnac, Cabrespine, Castelnau-d’Aude, Caunes-Minervois, Ginestas, Homps, Laure-Minervois, Limousis, Mailhac, Malves-en-Minervois, Marseillette, Mirepeisset, Paraza, Pépieux, Peyriac-Minervois, Pouzols-Minervois, Puichéric, La Redorte, Rieux-Minervois, Roquecourbe-Minervois, Roubia, Rustiques, Saint-Couat-d’Aude, Saint-Frichoux, Saint-Nazaire-d’Aude, Sainte-Valière, Sallèles-Cabardès, Salsigne, Tourouzelle, Trassanel, Trausse, Trèbes, Ventenac-en-Minervois, Villalier, Villarzel-Cabardès, Villegly und Villeneuve-Minervois. |
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Departement Hérault: Agel, Aigne, Aigues-Vives, Azillanet, Beaufort, Cassagnoles, La Caunette, Cesseras, Félines-Minervois, La Livinière, Minerve, Montouliers, Olonzac, Oupia, Saint-Jean-de-Minervois und Siran. |
7. Wichtigste Keltertraubensorte(n)
Bourboulenc B — Doucillon Blanc
Carignan N
Cinsaut N — Cinsault
Clairette B
Grenache N
Grenache Blanc B
Grenache Gris G
Lledoner Pelut N
Macabeu B — Macabeo
Marsanne B
Muscat à petits grains blancs B (Gelber Muskateller) — Muscat, Moscato
Piquepoul Blanc B
Piquepoul Noir N
Rivairenc N — Aspiran Noir
Roussanne B
Syrah N — Shiraz
Terret Blanc B
Terret Noir N
Vermentino B — Rolle
Viognier B
8. Beschreibung des Zusammenhangs bzw. der Zusammenhänge
Natürliche und menschliche Faktoren, die für den Zusammenhang mit dem geografischen Gebiet von Bedeutung sind
Das geografische Gebiet wird von der Montagne Noire begrenzt, dem südlichsten Teil der Cevennen, mit dem Pic de Nore (1 210 m) als höchstem Punkt.
Die Rebfläche liegt inmitten eines weitläufigen Amphitheaters, das gleichmäßig von Norden nach Süden abfällt und in der Nähe des Flusses Aude mit einem leichten Gefälle endet. Sie ist vollständig nach Süden ausgerichtet und wird von zwei Hügelketten begrenzt:
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Eine liegt im Westen in der Nähe von Carcassonne. Ihre Hügel erstrecken sich in Nord-Süd-Richtung von Salsigne bis Trèbes; in der Mitte windet sich der Fluss Clamoux; |
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die andere, die „Serre d’Oupia“, liegt im Osten und wird vom Fluss Cesse durchzogen. |
Das Zentrum des geografischen Gebiets liegt rund hundert Meter über dem Étang de Marseillette und setzt sich dann in Richtung einer großen Hochebene fort, die von zwei Nebenflüssen der Aude, Argent-Double und Ognon, durchzogen wird.
Über Hügel und Ebenen führt die Straße des „Minervois“ durch eine Rebfläche, die sich harmonisch in die natürliche Umgebung mit Büschen, Pinien und Eichen einfügt.
Das geografische Gebiet liegt in einer großen Synklinale, die sich im Norden an das Massiv der Montagne Noire anschließt. Sie ist mit Molassesedimenten aus dem Tertiär gefüllt, die von Sandsteinbänken und Konglomeraten aus lakustrischem Kalkstein durchzogen sind.
So haben sich auf steinigen Terrassen, auf Mergel und Sandstein, auf Verwitterungen (Abtrag) von hartem Kalkstein und auf einigen wenigen Schieferlinsen in den hochgelegenen Gebieten die charakteristischsten Böden entwickelt.
Das mediterrane Klima ist geprägt von sehr milden Temperaturen, relativer Trockenheit, einem durchschnittlichen Jahresniederschlag von 630 Millimetern und einer durchschnittlichen Jahrestemperatur von mehr als 14 °C, bei mehr als 2 400 Sonnenstunden pro Jahr.
Im östlichen Teil des geografischen Gebiets sind mediterrane und maritime Einflüsse spürbar, die zu feuchten südöstlichen Brisen im Sommer und geringen Niederschlägen im Frühjahr und Herbst führen. Im Westen hingegen ist das geografische Gebiet den Auswirkungen des oft heftigen Nordwestwinds (Cers) ausgesetzt, der im Allgemeinen trocken ist, jedoch vor allem im Herbst und im Frühjahr, wenn er auf die Montagne Noire trifft, ozeanische Niederschläge verursacht.
Das geografische Gebiet umfasst das Gebiet von 45 Gemeinden im Departement Aude und 16 Gemeinden im Departement Hérault.
Beschreibung der menschlichen Faktoren, die für den Zusammenhang mit dem geografischen Gebiet von Bedeutung sind
Wein wird im Minervois seit der Römerzeit kultiviert.
Zur Entwicklung der Rebfläche trugen die Eröffnung des Canal du Midi im Jahr 1680, der Ausbau des Straßennetzes im 18. Jahrhundert und schließlich der beginnende Eisenbahnverkehr bei, sodass sich der Wein als Monokultur durchsetzte.
Dieser Wohlstand litt durch die Unwägbarkeiten der Reblauskrise sowie der Überproduktion und gipfelte in der Winzerrebellion im Jahre 1907, die die gesamte Region zu einer grundlegenden Umstrukturierung zwang.
Im Osten des geografischen Gebiets liegt das Dorf Argeliers. Dort gab der Winzer Marcellin Albert 1907 das Signal für den Aufstand der französischen Winzer gegen Betrug und Absatzschwierigkeiten. Infolge dieser schweren Unruhen, die ganz Südfrankreich und einen Teil der französischen Weinbauregionen in Aufruhr versetzten, wurde das Gesetz zur Einführung der „Ursprungsbezeichnung“ beschlossen.
1922 wurde im Minervois eine Interessengemeinschaft (Syndicat de défense) gegründet. Die Ursprungsbezeichnung „Minervois“ wurde 1951 zunächst für Qualitätsweine mit Prädikat vergeben und schließlich am 15. Februar 1985 per Dekret als kontrollierte Ursprungsbezeichnung anerkannt, nach der Festlegung strengerer Erzeugungsbedingungen und einer Umstellung des Rebsortenbestands zugunsten der dunklen Rebsorten Grenache N, Syrah N, Mourvèdre N und Cinsaut N als edler historischer Sorte, sowie der weißen Rebsorten Grenache B, Macabeo B, Roussanne B, Marsanne B und Vermentino B.
Zur besseren Einhaltung der Erzeugungsbedingungen entschieden sich die Erzeuger 1996 für ein spezielles Verfahren, bei dem zwei Jahre vor Nutzung der Ursprungsbezeichnung festgelegt werden musste, von welchen Parzellen die dafür verwendeten Trauben stammen.
Im Jahr 2009 erhielten 124 000 Hektoliter aus 210 Privatkellereien und 25 Genossenschaftskellereien, die 40 % der Weinmenge erzeugten, den Schutz als kontrollierte Ursprungsbezeichnung.
Rotweine machen 92 % der Erzeugung und Roséweine 6 % aus. Die Rotweine stammen aus einem Rebsortenbestand, der sich traditionell zu mindestens 60 % aus den Rebsorten Grenache N, Mourvèdre N und Syrah N zusammensetzt. Sie verfügen über eine purpurfarbene Robe mit violetten Reflexen. Aufgrund ihrer Ausgeglichenheit und ihrer aromatischen Vielfalt, die an rote Früchte erinnert, können sie jung verkostet werden.
Sie sind kräftig mit viel Wärme, entwickeln häufig Gewürz- und Lakritzaromen und verfügen über eine gute Alterungsfähigkeit.
Die Roséweine weisen einen leichten, lachsfarbenen Farbton auf und verfügen über eine Aromapalette, die an rote Früchte erinnert. Sie sind gleichzeitig frisch und kräftig, harmonisch und gehaltvoll.
Die Weißweine verfügen über eine blassgoldene Robe mit grünen Reflexen. Sie sind komplex mit viel Wärme und weisen ausgeprägte florale Akzente auf. Am Gaumen zeichnen sie sich durch lebendige Noten von frischen Früchten wie Pfirsich, Mango oder auch Aprikosen/Marillen aus.
Beschreibung des Zusammenhangs bzw. der Zusammenhänge
Das geografische Gebiet ist gekennzeichnet durch das Mittelmeerklima einerseits und die nach Süden ausgerichtete Topografie anderseits. Es wird von den vorherrschenden Winden durchzogen, die wenig Niederschläge mit sich bringen. So kann auf den vorwiegend lehmig-kalkigen Böden eine unverwechselbare Rebfläche kultiviert werden.
Diese besonderen Bedingungen begünstigen eine optimale Traubenreife und bieten dem Winzer die Möglichkeit, die Rebsorte auf die Gegebenheiten der Anbaufläche abzustimmen, was zu dem besonderen Ausdruck der Weine beiträgt.
Die Rebsorte Grenache N verleiht dem Wein Wärme und Rundheit und bevorzugt steinige Terrassenlagen und Mergel. Die Rebsorte Syrah N, eine frühe Sorte, sorgt für einen hohen Zuckergehalt und Aromen von roten Früchten. Die historische Rebsorte Cinsaut N ist traditionell Roséweinen vorbehalten, kann aber auch für mehr Eleganz bei Rotweinverschnitten sorgen. Als weitere historische Rebsorte steuert die Sorte Carignan N Körper und Tannine bei sowie bei stark fortgeschrittener Reife besondere Lakritznoten. Die Rebsorte Mourvèdre N liefert feine Tannine und würzige Noten.
Jacques Puisais hat den Zusammenhang des Erzeugnisses mit seiner natürlichen Umgebung wie folgt beschrieben: „Der Minervois wird durch die Luft geprägt, und was zählt, ist der Wind im Jahrgang. Insbesondere in der Zeit vor der Ernte hängt die Geschwindigkeit der Evapotranspiration vom Wind ab. Dieser ‚Luftwein‘ zeichnet sich durch die Weichheit und Vielfältigkeit des Tannins sowie die unverwechselbare Bewahrung der Fruchtigkeit aus.“
Der Weinbau prägt die Geschichte des Minervois seit 2000 Jahren.
Das Dorf Minerve thront auf einem Felsvorsprung auf dem Kalksteinplateau. Der Name verweist auf die römische Göttin Minerva, Namenspatronin für die kontrollierte Ursprungsbezeichnung. Diese alte Festung ist für ihre außergewöhnliche Lage und für ihren Widerstand gegen Simon von Montfort beim Kreuzzug gegen die Katharer im Jahr 1210 bekannt. In dieser symbolträchtigen, für die kontrollierte Ursprungsbezeichnung charakteristischen Lage stehen die auf harten Kalksteinböden gepflanzten Reben in einer intensiv leuchtenden südlichen Landschaft.
Die Zeit des Römischen Reiches ist nach wie vor präsent. Die meisten der heutigen Weingüter und Schlösser sind auf den alten „Domus“ (antike römische Stadthäuser) errichtet, wie z. B. „Massanier la Mignarde“, das ehemalige Gut des Legionärs Maximus in der Gemeinde Pépieux, dessen Wein 2005 bei der „International Wine Challenge“ zum besten Wein der Welt gekürt wurde.
Am westlichen Rand des geografischen Gebiets liegt die mittelalterliche Festung Carcassonne, die von der Unesco zum Weltkulturerbe erklärt wurde und zum kulturellen und historischen Erbe des Minervois gehört. Im Süden des geografischen Gebiets verläuft der Canal du Midi, dem der wirtschaftliche Aufschwung im 17. Jahrhundert zu verdanken ist. Auch dieser gehört zum Weltkulturerbe der Unesco.
Die kontrollierte Ursprungsbezeichnung „Minervois“ ist daher durch ihr historisches Erbe und die vorteilhaften Weinlagen tief mit der in ihrem Gebiet verankerten Weinkultur verbunden.
9. Weitere wesentliche Bedingungen (Verpackung, Etikettierung, sonstige Anforderungen)
Etikettierung
Rechtsrahmen:
Nationale Rechtsvorschriften
Art der weiteren Bedingung:
Zusätzliche Bestimmungen für die Etikettierung
Beschreibung der Bedingung:
Auf den Etiketten von Weinen der kontrollierten Ursprungsbezeichnung kann die größere geografische Einheit „Languedoc“ durch den Verweis „Grand Vin du Languedoc“ angegeben werden.
Die Schriftgröße der Zeichen für die größere geografische Einheit darf sowohl in der Höhe als auch in der Breite die Hälfte der Größe der Zeichen des Namens der kontrollierten Ursprungsbezeichnung nicht überschreiten.
Bei der Etikettierung der Weine der kontrollierten Ursprungsbezeichnung darf der Name einer kleineren geografischen Einheit angegeben werden, sofern:
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es sich um eine in das Kataster aufgenommene Einzellage handelt; |
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diese in der Erntemeldung angegeben ist. |
Der Name der in das Kataster aufgenommenen Einzellage wird unmittelbar nach dem Namen der kontrollierten Ursprungsbezeichnung angegeben, wobei die Schriftzeichen sowohl in der Höhe als auch in der Breite höchstens halb so groß sein dürfen wie die Schriftzeichen des Namens der kontrollierten Ursprungsbezeichnung.
Rechtsrahmen:
Nationale Rechtsvorschriften
Art der weiteren Bedingung:
Abweichung in Bezug auf die Erzeugung in dem abgegrenzten geografischen Gebiet
Beschreibung der Bedingung:
Das abgegrenzte Gebiet in unmittelbarer Nachbarschaft, in dem die Weinbereitung und der Weinausbau erfolgen dürfen, besteht aus dem Gebiet der folgenden Gemeinden:
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Departement Aude: Barbaira, Berriac, Canet, Capendu, Carcassonne, Castans, Citou, Conques-sur-Orbiel, Douzens, Escales, Floure, Fontiès-d’Aude, Fournes-Cabardès, Labastide-Esparbairenque, Lastours, Lespinassière, Lézignan-Corbières, Marcorignan, Montbrun-des-Corbières, Montirat, Moux, Ouveillan, Pradelles-Cabardès, Raissac, Saint-Marcel-d’Aude, Sallèles-d’Aude, Villanière, Villardonnel, Villedubert und Villemoustaussou. |
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Departement Hérault: Assignan, Cruzy, Ferrals-les-Montagnes und Villespassans. |
Link zur Produktspezifikation
http://info.agriculture.gouv.fr/gedei/site/bo-agri/document_administratif-cc1cf391-d666-49f9-81cc-7ca4a90414cd