28.7.2021   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 301/6


Vorherige Anmeldung eines Zusammenschlusses

(Sache M.10344 – Accenture/Umlaut)

Für das vereinfachte Verfahren infrage kommender Fall

(Text von Bedeutung für den EWR)

(2021/C 301/05)

1.   

Am 20. Juli 2021 ist die Anmeldung eines Zusammenschlusses nach Artikel 4 der Verordnung (EG) Nr. 139/2004 des Rates (1) bei der Kommission eingegangen.

Diese Anmeldung betrifft folgende Unternehmen:

Accenture plc („Accenture“, Irland),

Umlaut SE („Umlaut“, Deutschland).

Accenture übernimmt im Sinne des Artikels 3 Absatz 1 Buchstabe b der Fusionskontrollverordnung die alleinige Kontrolle über die Gesamtheit von Umlaut.

Der Zusammenschluss erfolgt durch Erwerb von Anteilen.

2.   

Die beteiligten Unternehmen sind in folgenden Geschäftsbereichen tätig:

Accenture: weltweit tätiger Unternehmens- und Personaldienstleister, der Managementberatungs-, Technologie- und Outsourcing-Dienstleistungen erbringt,

Umlaut: in Deutschland ansässiges interdisziplinäres Service-Unternehmen, der sich auf den Bereich der Ingenieurdienstleistungen konzentriert, d. h. die Erbringung von Abwicklungsdienstleistungen (wie Entwurf, Entwicklung und Optimierung komplexer Produkte und Merkmale) und entsprechende Beratungsleistungen (einschließlich Strategie-, Prozess-, Organisations- und Technikberatung) sowie Ingenieurs- und Validierungsdienstleistungen.

3.   

Die Kommission hat nach vorläufiger Prüfung festgestellt, dass das angemeldete Rechtsgeschäft unter die Fusionskontrollverordnung fallen könnte. Die endgültige Entscheidung zu diesem Punkt behält sie sich vor.

Dieser Fall kommt für das vereinfachte Verfahren im Sinne der Bekanntmachung der Kommission über ein vereinfachtes Verfahren für bestimmte Zusammenschlüsse gemäß der Verordnung (EG) Nr. 139/2004 des Rates (2) infrage.

4.   

Alle betroffenen Dritten können bei der Kommission zu diesem Vorhaben Stellung nehmen.

Die Stellungnahmen müssen bei der Kommission spätestens 10 Tage nach dieser Veröffentlichung eingehen. Dabei ist stets folgendes Aktenzeichen anzugeben:

M.10344 – Accenture/Umlaut

Die Stellungnahmen können der Kommission per E-Mail, Fax oder Post übermittelt werden, wobei folgende Kontaktangaben zu verwenden sind:

Email: COMP-MERGER-REGISTRY@ec.europa.eu

Fax +32 22964301

Postanschrift:

Europäische Kommission

Generaldirektion Wettbewerb

Registratur Fusionskontrolle

1049 Brüssel

BELGIEN


(1)  ABl. L 24 vom 29.1.2004, S. 1 („Fusionskontrollverordnung“).

(2)  ABl. C 366 vom 14.12.2013, S. 5.