6.10.2021   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 403/1


EMPFEHLUNG DER EUROPÄISCHEN ZENTRALBANK

vom 29. September 2021

an den Rat der Europäischen Union zu den externen Rechnungsprüfern der Banc Ceannais na hÉireann/Central Bank of Ireland

(EZB/2021/44)

(2021/C 403/01)

Der EZB-RAT —

gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union,

gestützt auf die Satzung des Europäischen Systems der Zentralbanken und der Europäischen Zentralbank, insbesondere auf Artikel 27.1,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1)

Die Jahresabschlüsse der Europäischen Zentralbank (EZB) und der nationalen Zentralbanken der Mitgliedstaaten, deren Währung der Euro ist, werden von unabhängigen externen Rechnungsprüfern geprüft, die vom EZB-Rat empfohlen und vom Rat der Europäischen Union genehmigt werden.

(2)

In 2016 hat die Banc Ceannais na hÉireann/Central Bank of Ireland Mazars als externe Rechnungsprüfer für die Geschäftsjahre 2016 bis 2020 ausgewählt.

(3)

Das Mandat der gegenwärtigen externen Rechnungsprüfer, Mazars, der Banc Ceannais na hÉireann/Central Bank of Ireland endete nach der Rechnungsprüfung für das Geschäftsjahr 2020. Es ist deshalb erforderlich, für die Geschäftsjahre 2021 und 2022 externe Rechnungsprüfer zu bestellen.

(4)

Die Banc Ceannais na hÉireann/Central Bank of Ireland beabsichtigt, das Mandat von Mazars für die Geschäftsjahre 2021 und 2022 zu verlängern —

HAT FOLGENDE EMPFEHLUNG ERLASSEN:

Es wird empfohlen, Mazars als externe Rechnungsprüfer der Banc Ceannais na hÉireann/Central Bank of Ireland für die Geschäftsjahre 2021 und 2022 zu bestellen.

Geschehen zu Frankfurt am Main am 29. September 2021.

Die Präsidentin der EZB

Christine LAGARDE