EUROPÄISCHE KOMMISSION
Brüssel, den 21.12.2021
COM(2021) 827 final
MITTEILUNG DER KOMMISSION AN DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT UND DEN RAT
Sachstand in Bezug auf die Gegenseitigkeit im Bereich der Visumpolitik mit den Vereinigten Staaten
EUROPÄISCHE KOMMISSION
Brüssel, den 21.12.2021
COM(2021) 827 final
MITTEILUNG DER KOMMISSION AN DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT UND DEN RAT
Sachstand in Bezug auf die Gegenseitigkeit im Bereich der Visumpolitik mit den Vereinigten Staaten
I. EINFÜHRUNG
In dieser Mitteilung werden die wichtigsten Entwicklungen seit Dezember 2020 hinsichtlich der Gegenseitigkeit bei der Befreiung von der Visumpflicht mit den Vereinigten Staaten dargelegt. Sie folgt der in der letzten Mitteilung 1 dargelegten politischen Verpflichtung der Kommission, das Europäische Parlament und den Rat über die weiteren Entwicklungen in diesem Bereich auf dem Laufenden zu halten, indem sie bis Dezember 2021 über die weiteren Entwicklungen Bericht erstattet.
Die Gegenseitigkeit bei der Befreiung von der Visumpflicht stellt einen Grundsatz der gemeinsamen Visumpolitik der EU und ein Ziel dar, das die Union in ihren Beziehungen mit Drittländern proaktiv verfolgen sollte, um einen Beitrag zur Erhöhung der Glaubwürdigkeit und Kohärenz der Außenbeziehungen der Union zu leisten.
Ein solcher Grundsatz bedeutet, dass die EU bei Entscheidungen über die Aufhebung der Visumpflicht für Staatsangehörige von Drittländern berücksichtigt, ob das betreffende Drittland im Gegenzug Staatsangehörigen aller Mitgliedstaaten eine Befreiung von der Visumpflicht gewährt.
Im Jahr 2014 erhielt die Kommission von fünf Mitgliedstaaten Mitteilungen über Fälle fehlender Gegenseitigkeit: Bulgarien, Kroatien, Polen, Rumänien und Zypern. Diese Mitteilungen betrafen Kanada, die USA, Australien, Brunei und Japan.
Am 12. April 2016 legte die Kommission eine Mitteilung über Sachstand und mögliches Vorgehen in Bezug auf die Fälle fehlender Gegenseitigkeit im Verhältnis zu Drittländern im Bereich der Visumpolitik vor. 2 In der Mitteilung wurde festgestellt, dass mit aktiver Unterstützung der Kommission für die allermeisten der in Bezug auf Drittländer mitgeteilten Fälle fehlender Gegenseitigkeit eine Lösung gefunden werden konnte. 3 Zum Zeitpunkt der Annahme der vorliegenden Mitteilung besteht im Verhältnis zu den Vereinigten Staaten ein Fall fehlender Gegenseitigkeit, da Staatsangehörige Bulgariens, Zyperns und Rumäniens bei Reisen in die Vereinigten Staaten nach wie vor im Besitz eines Visums sein müssen.
In der Mitteilung vom April 2016 wurden die Folgen und Auswirkungen der Aussetzung der Visumfreiheit für die Bürger und Unternehmen in der EU sowie für die Staatsangehörigen der betreffenden Drittländer bewertet und das Europäische Parlament und der Rat aufgefordert zu erörtern, wie am besten vorzugehen ist. Anschließend legte die Kommission sieben Folgemitteilungen vor: im Juli 4 und Dezember 5 2016, im Mai 6 und Dezember 7 2017, im Dezember 8 2018 und im März 9 und Dezember 10 2020, mit einem Überblick über die Kontaktaufnahmen der Kommission und maßgebliche Entwicklungen sowie eine Bewertung der Folgen einer möglichen Aussetzung. In der jüngsten Mitteilung wurde im Nachgang zu der Entschließung des Europäischen Parlaments vom 22. Oktober 2020 zu den Verpflichtungen der Kommission im Bereich der Gegenseitigkeit bei der Visumpflicht auch der Standpunkt der Kommission bezüglich der in dieser Entschließung dargelegten Forderung an die Kommission, einen delegierten Rechtsakt gemäß Artikel 7 der Verordnung (EU) 2018/1806 11 zu erlassen, definiert und über die erzielten Fortschritte berichtet. Dennoch hat das Europäische Parlament die Kommission am 4. März 2021 mit einer Untätigkeitsklage gemäß Artikel 265 AEUV vor den Gerichtshof der Europäischen Union zitiert 12 ; das Verfahren ist noch anhängig.
II. JÜNGSTE ENTWICKLUNGEN
1.Überblick über die Kontakte und deren Weiterverfolgung
Seit der letzten Mitteilung wurde die Frage der Gegenseitigkeit bei der Visumpflicht in allen einschlägigen Tagungen und Videokonferenzen zwischen der EU und den Vereinigten Staaten angesprochen. Sie stand insbesondere auf der Tagesordnung der regelmäßigen Tagungen der Justiz- und Innenminister der EU und der USA, die am 21./22. Juni 2021 und am 16. Dezember 2021 stattfanden. Sie wurde ferner auf den Treffen hochrangiger Beamter der EU und der USA aus dem Bereich Justiz und Inneres am 14./15. April 2021 sowie am 20. September 2021 und auf den trilateralen Treffen (zwischen der Kommission, den USA und den betroffenen Mitgliedstaaten) am 9./10. Juni 2021 sowie am 8. Dezember 2021 erörtert.
Kontakte auf hoher Ebene: Mit der neuen US-Regierung intensivierte sich das lebhafte politische Engagement. Die für Inneres zuständige Kommissarin Ylva Johansson nutzte ihre erste Videokonferenz mit dem damals neu ernannten Minister für innere Sicherheit (Secretary of the Department of Homeland Security), Alejandro Mayorkas, am 23. Februar 2021, um zu betonen, wie wichtig es ist, bei der Befreiung von der Visumpflicht die vollständige Gegenseitigkeit zu erreichen und eng zusammenzuarbeiten, um Fortschritte bei der Verwirklichung dieses Ziels zu erzielen.
Im Anschluss an dieses Treffen organisierte Kommissionsmitglied Johansson im Februar und März 2021 eine Reihe von Treffen mit Ministern der vier betroffenen Mitgliedstaaten (den zuständigen Außenministern und/oder Innenministern), um mit den Vereinigten Staaten über das weitere Vorgehen im Hinblick auf eine vollständige Gegenseitigkeit bei der Befreiung von der Visumpflicht zu beraten. 13 Bei den jeweiligen Tagungen bekräftigten die Ministerinnen und Minister ihr allgemeines Engagement für eine konstruktive und positive Zusammenarbeit in enger Abstimmung mit der Kommission und den Vereinigten Staaten, um so bald wie möglich eine vollständige Gegenseitigkeit bei der Befreiung von der Visumpflicht zu erreichen.
Die Bedeutung der Frage des visumfreien Reisens wurde auf dem ersten Gipfeltreffen zwischen der EU und den Vereinigten Staaten unter der neuen US-Regierung, das am 15. Juni 2021 unter Beteiligung des neuen US-Präsidenten Joe Biden, dem Präsidenten des Europäischen Rates Charles Michel und der Präsidentin der Europäischen Kommission Ursula von der Leyen auf höchster politischer Ebene hervorgehoben. In der gemeinsamen Gipfelerklärung begrüßen die beiden Seiten die Fortschritte, die die Vereinigten Staaten und die EU in Hinblick darauf erzielt haben, dass weitere EU-Mitgliedstaaten die für visafreies Reisen in die Vereinigten Staaten erforderlichen Anforderungen erfüllen; sie erklären ferner ihre Absicht, den Dialog über visafreies Reisen fortzusetzen. 14
Trilaterales Treffen (Juni 2021): Am 9./10. Juni 2021 fand eine trilaterale Videokonferenz zum Thema der Gegenseitigkeit bei der Befreiung von der Visumpflicht statt. An der Konferenz nahmen Vertreter der Vereinigten Staaten, der Kommission und der betroffenen Mitgliedstaaten Bulgarien, Kroatien, Rumänien und Zypern teil. Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer erörterten die Fortschritte in Bezug auf die noch zu erfüllenden Sicherheitsanforderungen des US-Programms für die Befreiung von der Visumpflicht und die Visa-Ablehnungsquoten. Bei diesem Treffen betonten alle Seiten ihr Engagement für eine aktive Mitwirkung an der Verwirklichung der Gegenseitigkeit bei der Befreiung von der Visumpflicht.
Hinsichtlich der Sicherheitsanforderungen fand während des trilateralen Treffens eine weitere Gesprächsrunde über die individuell zugeschnittenen Arbeitspläne, die die US-Behörden jedem der betroffenen Mitgliedstaaten zur Verfügung gestellt hatten, statt. Alle Mitgliedstaaten konnten bei einer Reihe von Arbeitsschwerpunkten weitere Fortschritte nachweisen. Nichtsdestotrotz bedürfen einige eher ganzheitliche Fragen einer weiteren Auseinandersetzung. Die US-Behörden brachten erneut zur Sprache, dass die Integrität der nationalen Systeme für die Ausstellung von Reisepässen verbessert werden muss; dies gilt in unterschiedlichem Maße für die vier betroffenen Mitgliedstaaten. Besonders besorgniserregend waren u. a.: die Existenz von Anlegersystemen, die eine raschere Erlangung der Staatsbürgerschaft anbieten, Betrugsfälle in den Passämtern, verschiedene Probleme beim Biometrie-Management und Fälle von Korruption im öffentlichen Sektor.
Im Rahmen des trilateralen Treffens referierten Vertreter der Dienststellen der Kommission über den Schengen-Evaluierungsmechanismus, um den US-Behörden das Bestehen von Vorschriften und Kontrollmechanismen der EU auf diesem Gebiet bewusst zu machen. Dies bot auch Gelegenheit zur Erläuterung der Frage, ob ein Mitgliedstaat den Schengen-Besitzstand vollständig anwendet; ferner konnten die Gründe erklärt werden, aus denen die Schengen-Evaluierungen als ein von der Debatte über die Gegenseitigkeit bei der Befreiung von der Visumpflicht getrenntes Thema betrachtet werden sollten.
Als Ergebnis des Treffens verpflichteten sich alle betroffenen Mitgliedstaaten, die vorgeschlagenen Maßnahmen aus den Arbeitsplänen weiter durchzuführen. Die Vereinigten Staaten verpflichteten sich, erforderlichenfalls die jeweiligen Arbeitspläne unter Berücksichtigung der bereits ergriffenen Maßnahmen zu präzisieren.
Die Kontakte auf hoher Ebene wurden mit einem Besuch von Kommissionsmitglied Johansson in Washington D.C. am 27. August 2021 und am 2. September 2021 fortgesetzt, wo eine Reihe von Gesprächen stattfand, insbesondere mit dem Minister für innere Sicherheit Alejandro Mayorkas und dem Unterstaatssekretär für zivile Sicherheit, Demokratie und Menschenrechte im Außenministerium Uzra Zeya. Bei den Gesprächen wurde erneut auf die Notwendigkeit hingewiesen, vollständige Gegenseitigkeit bei der Befreiung von der Visumpflicht zu erreichen, und die Fortschritte wurden überprüft.
Tagung der Justiz- und Innenminister der EU und der Vereinigten Staaten (Juni 2021): Auf der Tagung der Justiz- und Innenminister der EU und der Vereinigten Staaten am 21./22. Juni 2021 in Lissabon, Portugal, bekräftigten sowohl der portugiesische Vorsitz des Rates der Europäischen Union als auch die Kommission die große Bedeutung der Ausweitung des US-Programms für die Befreiung von der Visumpflicht auf alle EU-Mitgliedstaaten. Unter Hinweis auf die erzielten Fortschritte wurde betont, dass die Befreiung von der Visumpflicht für die verbleibenden Mitgliedstaaten nach wie vor eine Priorität für beide Seiten ist. Laut der nach der Ministertagung abgegebenen gemeinsamen Erklärung 15 begrüßten die Europäische Union und die Vereinigten Staaten die von den vier bisher noch nicht in das Programm für die Befreiung von der Visumpflicht aufgenommenen EU-Mitgliedstaaten erzielten Fortschritte und bekräftigten ihre Bereitschaft, die laufenden Bemühungen im Rahmen des Prozesses der trilateralen Treffen und der bilateralen Gespräche fortzusetzen. Darüber hinaus brachten Vizepräsident Schinas und Kommissionsmitglied Johansson das Thema in bilateralen Gesprächen mit dem Minister für innere Sicherheit Alejandro Mayorkas, die am Rande des Ministertreffens stattfanden, zur Sprache.
Trilaterales Treffen (Dezember 2021): Am 8. Dezember fand eine weitere Dreierrunde per Videokonferenz statt, an der Vertreter der USA, der Kommission und der betroffenen Mitgliedstaaten teilnahmen. Nach seiner Aufnahme in das Programm für die Befreiung von der Visumpflicht wurde Kroatien gebeten, die anderen Teilnehmer an seinen gewonnenen Erkenntnissen teilhaben zu lassen; dabei wurde der Nutzen der individuell zugeschnittenen Arbeitspläne, die die US-Behörden als Fahrplan für Fortschritte bereitgestellt hatten, besonders hervorgehoben. Was die noch ausstehenden Sicherheitsanforderungen des US-Programms für die Befreiung von der Visumpflicht anbelangt, so konnten die verbleibenden drei Mitgliedstaaten bei einer Reihe von Arbeitsschwerpunkten aus ihren jeweiligen Arbeitsplänen weitere Fortschritte vorweisen. Dennoch verblieben einige eher ganzheitliche Fragen. Die US-Behörden forderten die drei Mitgliedstaaten auf, zur Verdeutlichung der erzielten Fortschritte aktualisierte Antworten auf den US-Fragebogen zu übermitteln, denn dies werde den Vereinigten Staaten erlauben, die Arbeitspläne neu zu bewerten und gezielte Bereiche zu ermitteln, in denen weitere Fortschritte erforderlich sind, damit die Anforderungen des US-Programms für die Befreiung von der Visumpflicht erfüllt werden. Was die Visa-Ablehnungsquoten betrifft, so wirken sich Reisebeschränkungen und die geringe Zahl an Visaerteilungen nach wie vor negativ aus.
Tagung der Justiz- und Innenminister der EU und der Vereinigten Staaten (Dezember 2021): Zum Abschluss eines Jahres fortgesetzter diplomatischer Kontakte wurde das Thema der Gegenseitig bei der Befreiung von Visumpflicht auf der Tagung der Justiz- und Innenminister der EU und der USA am 16. Dezember 2021 in Washington D.C. erörtert. Die Aufnahme Kroatiens in das US-Programm für die Befreiung von der Visumpflicht wurde als Beleg dafür begrüßt, dass der Prozess der trilateralen Treffen und die enge Zusammenarbeit auf der Grundlage gezielter Arbeitspläne zu greifbaren Ergebnissen führen können. Alle Seiten wiesen erneut darauf hin, wie wichtig es ist, das US-Programm für die Befreiung von der Visumpflicht auf alle EU-Mitgliedstaaten auszuweiten.
2.US-Programm für die Befreiung von der Visumpflicht und Entwicklungen
Visa-Ablehnungsquote
Während die Visa-Ablehnungsquote für das Jahr 2019 in allen vier betroffenen Mitgliedstaaten rückläufig war, ergab sich für die Visa-Ablehnungsquoten für das Haushaltsjahr 2020 16 ein anderes Bild. In Kroatien sank die Quote von 4 % auf 2,69 % und lag damit unter dem gesetzlich vorgeschriebenen Schwellenwert von 3 %. Andererseits verzeichneten die verbleibenden drei Mitgliedstaaten einen Anstieg. Nachdem Zypern den Schwellenwert für die Ablehnungsquote von 3 % seit mehreren Jahren konstant eingehalten hatte, wurde dort nun ein Anstieg auf 6,21 % verzeichnet. Sowohl in Bulgarien als auch in Rumänien, wo 2019 die Quoten erstmals unter 10 % lagen, nahmen die Ablehnungsquoten für 2020 zu, nämlich auf 10,14 % in Rumänien und auf 12,52 % in Bulgarien. Dieser Anstieg könnte auf statistische Unregelmäßigkeiten in einem Jahr zurückzuführen sein, das von weit verbreiteten Reisebeschränkungen und einer geringen Zahl an Visaerteilungen gekennzeichnet ist.
Sicherheitsanforderungen
Wie bereits erwähnt, haben Bulgarien, Zypern und Rumänien das Abkommen über die Verhütung und Bekämpfung schwerer Kriminalität mit den Vereinigten Staaten unterzeichnet und ratifiziert und arbeiten an dessen vollständiger Umsetzung.
Die Arbeit zur Erreichung der allgemeinen Sicherheitsanforderungen wird auf der Grundlage der von den US-Behörden individuell auf jeden betroffenen Mitgliedstaat zugeschnittenen Arbeitspläne fortgesetzt (siehe Abschnitt II.1), wobei die Kommission die Arbeiten koordiniert und mit den betroffenen Mitgliedstaaten Informationen austauscht, um angemessene Folgemaßnahmen auf den maßgeblichen Gebieten sicherzustellen. Im Mittelpunkt des nächsten trilateralen Treffens, das im Frühjahr 2022 stattfinden soll, wird die Bewertung der Fortschritte bei den in den Arbeitsplänen genannten Maßnahmen stehen.
3.Aufnahme Kroatiens in das US-Programm für die Befreiung von der Visumpflicht
Nachdem sowohl durch die Kommission als auch durch Kroatien auf verschiedenen Ebenen zahlreiche Kontakte mit den Vereinigten Staaten stattgefunden hatten, nominierte der Außenminister der Vereinigten Staaten Antony Blinken am 2. August 2021 Kroatien für die Aufnahme in das Programm für die Befreiung von der Visumpflicht; nachdem er bescheinigt hatte, dass Kroatien die notwendigen gesetzlichen und politischen Anforderungen erfüllt, gab der Minister für innere Sicherheit Alejandro Mayorkas am 28. September 2021 die Aufnahme Kroatiens in das US-Programm für die Befreiung von der Visumpflicht bekannt. Seit dem 23. Oktober 2021 können kroatische Staatsangehörige für bis zu 90 Tage zu touristischen oder geschäftlichen Zwecken in die Vereinigten Staaten reisen, ohne ein US-Visum für Kurzaufenthalte beantragen zu müssen.
Die Kommission begrüßt die Aufnahme Kroatiens in das Programm für die Befreiung von der Visumpflicht, die das Ergebnis aktiver diplomatischer Bemühungen und einer umfassenden Zusammenarbeit aller Seiten ist, die dazu beitrug, dass Kroatien die notwendigen Anforderungen in Bezug auf Terrorismusbekämpfung, Strafverfolgung, Einwanderungskontrolle, Dokumentensicherheit und Grenzschutz erfüllt und eine Ablehnungsquote bei Anträgen auf Nichteinwanderungsvisa von weniger als drei Prozent erreicht hat. Diese Herangehensweise trug entscheidend zur Lösung früherer Fälle fehlender Gegenseitigkeit bei, wie zum Beispiel im Fall Polens, dessen Staatsangehörige seit dem 11. November 2019 visumfrei in die Vereinigten Staaten reisen können. Die erzielten Ergebnisse sind ein eindeutiger Beweis dafür, dass in diesem Bereich durch kontinuierliches Engagement und diplomatische Kontakte konkrete Fortschritte erzielt werden können.
4.Gerichtliches Verfahren des Europäischen Parlaments gegen die Kommission
Das Europäische Parlament zitierte die Kommission am 4. März 2021 mit einer Untätigkeitsklage vor den Gerichtshof der Europäischen Union. 17
Dem Parlament zufolge ist die Kommission verpflichtet, gemäß Artikel 7 der Verordnung 2018/1806 einen delegierten Rechtsakt anzunehmen, mit dem die Befreiung von der Visumpflicht für Staatsangehörige von Drittländern, die die Visumpflicht für Bürger bestimmter Mitgliedstaaten nicht aufgehoben haben, vorübergehend ausgesetzt wird. Mit seiner Entschließung vom 22. Oktober 2020 18 forderte das Parlament die Kommission auf, den betreffenden Rechtsakt bis spätestens 22. Dezember 2020 anzunehmen. Die Kommission reagierte auf die Aufforderung des Parlaments, tätig zu werden, und legte in der Mitteilung vom 22. Dezember 2020 ihren Standpunkt dar. Dennoch beschloss das Parlament, nach Artikel 265 AEUV eine Untätigkeitsklage zu erheben.
Die Kommission wird ihren Standpunkt zu dem anhängigen Verfahren vor dem Gerichtshof darlegen und sich weiterhin uneingeschränkt für den laufenden ergebnisorientierten Prozess mit den Vereinigten Staaten in Abstimmung mit Bulgarien, Rumänien und Zypern sowie dem Europäischen Parlament und dem Rat einsetzen, um auf eine vollständige Gegenseitigkeit bei der Befreiung von der Visumpflicht hinzuarbeiten.
5.Derzeitiger Stand der bilateralen Beziehungen zwischen der EU und den USA
Auf dem Gipfeltreffen zwischen der EU und den Vereinigten Staaten am 15. Juni 2021 wurde nicht nur die Wichtigkeit des visumfreien Reiseverkehrs auf höchster politischer Ebene bekräftigt, sondern auch der transatlantischen Partnerschaft neue Impulse verliehen, eine erneuerte Transatlantische Agenda für die Zeit nach der Pandemie gebilligt und eine Reihe gemeinsamer Maßnahmen und neuer Initiativen angekündigt. Diese Maßnahmen betreffen insbesondere, aber nicht ausschließlich, die COVID-19-Pandemie, Handels- und Technologiefragen, Klima, Umwelt und Energie sowie Außenpolitik und Sicherheit. Seiter wurden gute Fortschritte erzielt, insbesondere in den Bereichen Handel, Technologie und Klima sowie hinsichtlich der gemeinsamen Anstrengungen zur Bekämpfung der Pandemie und Bewältigung drängender globaler Probleme und außenpolitischer Herausforderungen. Dies verdeutlicht die allgemein positiven Entwicklungen, die in verschiedenen Sektoren im Verhältnis zu den Vereinigten Staaten zu verzeichnen sind. Direkte persönliche Kontakte bilden einen wichtigen Teil der strategischen Partnerschaft und der aktuellen Kooperationsrahmen zwischen der EU und den USA. Um allen Bürgerinnen und Bürgern der EU die Möglichkeit zu geben, nahtlos von direkten persönlichen Kontakten zu profitieren, bleibt es für die Europäische Union eine Priorität, für alle ihre Mitgliedstaaten die vollständige Gegenseitigkeit bei der Visumpflicht mit den USA zu erreichen.
III. WEITERES VORGEHEN UND SCHLUSSFOLGERUNGEN
Die Kommission bekräftigt erneut ihre Absicht, die drei betroffenen Mitgliedstaaten weiterhin aktiv zu unterstützen, um ihnen dabei zu helfen, die Anforderungen des US-Programms für die Befreiung von der Visumpflicht zu erfüllen. Die anstehenden technischen und politischen Gespräche (sowohl in trilateralen als auch bilateralen Formaten) werden Gelegenheit bieten, die Dynamik aufrechtzuerhalten, die nicht nur im Anschluss an die Aufnahme Kroatiens in das US-Programm für die Befreiung von der Visumpflicht, sondern auch nach den allgemein positiven Entwicklungen in verschiedenen Sektoren im Verhältnis zu den Vereinigten Staaten entstand. Das nächste für das Frühjahr 2022 geplante reguläre trilaterale Treffen wird die technischen Arbeiten auf der Grundlage der von den Vereinigten Staaten für jeden der verbleibenden Mitgliedstaaten bereitgestellten Arbeitspläne voranbringen und es diesen Staaten ermöglichen, die Sicherheitsanforderungen des US-Programms für die Befreiung von der Visumpflicht zu erfüllen.
In Anbetracht der Fortschritte, die mit den Vereinigten Staaten hinsichtlich der Aufnahme Polens und Kroatiens in das US-Programm für die Befreiung von der Visumpflicht erzielt wurden, sowie angesichts der kontinuierlichen Fortschritte der verbleibenden drei Mitgliedstaaten ist die Kommission weiterhin der Auffassung, dass eine Aussetzung der Befreiung von der Visumpflicht für Staatsangehörige der Vereinigten Staaten kontraproduktiv wäre. Darüber hinaus war die COVID-19-Pandemie der Auslöser für außergewöhnliche Verhältnisse, die sich weltweit nachteilig auf das Reisen und die allgemeine Umsetzung der Visumpolitik auswirkten. Die Lage bessert sich zwar, aber die Auswirkungen auf das Reisen sind noch nicht vorüber und eine vorübergehende Aussetzung birgt das Risiko besonders schädlicher Auswirkungen auch auf die transatlantische Wirtschaftstätigkeit insgesamt.
Darüber hinaus hätte eine solche Aussetzung weitreichende negative politische, wirtschaftliche, finanzielle, soziale und sonstige Folgen für die Mitgliedstaaten sowie die Bürgerinnen und Bürger und die Unternehmen auf beiden Seiten des Atlantik. Sie wäre dem Ziel, visumfreies Reisen in die Vereinigten Staaten für alle Bürgerinnen und Bürger der EU zu erreichen, nicht dienlich und könnte das visumfreie Reisen in die Vereinigten Staaten für alle anderen Bürgerinnen und Bürger der EU gefährden, wenn die Vereinigten Staaten ihre wiederholten Hinweise in die Realität umsetzten, dass die bloße Annahme eines delegierten Rechtsakts zur Aussetzung der Befreiung von der Visumpflicht für Staatsangehörige der Vereinigten Staaten durch die Kommission sofort zu Vergeltungsmaßnahmen seitens der Vereinigten Staaten und zur Wiedereinführung der Visumpflicht für alle EU-Bürger führen würde. Die mit der kürzlich erfolgten Aufnahme Kroatiens in das US-Programm für die Befreiung von der Visumpflicht erreichten Ergebnisse zeigen, dass durch das fortgesetzte Engagement und gemeinsame diplomatische Kontakte greifbare Fortschritte auf dem Weg zur vollständigen Gegenseitigkeit bei der Befreiung von der Visumpflicht erzielt werden können.
Bei der Umsetzung des Gegenseitigkeitsmechanismus muss die Kommission die Ergebnisse der von der Kommission und den Mitgliedstaaten ergriffenen Maßnahmen und die möglichen Konsequenzen für die Außenbeziehungen der EU und ihrer Mitgliedstaaten berücksichtigen. Die Kommission hat daher die positiven Ergebnisse der auf EU-Ebene und auf nationaler Ebene getroffenen Maßnahmen bewertet, insbesondere die Tatsache, dass Kroatien und Polen 2021 bzw. 2019 visumfreie Einreisen erreichten, sowie die kontinuierlichen Fortschritte der anderen betroffenen Mitgliedstaaten.
Vor dem Hintergrund des neu gewonnenen Schwungs und der bereits erwähnten allgemein positiven Entwicklungen im Verhältnis zu den Vereinigten Staaten in einer Reihe von Sektoren prüfte die Kommission ferner die erwarteten nachteiligen Konsequenzen einer Aussetzung der Befreiung von der Visumpflicht in zahlreichen Politikbereichen und Sektoren sowie die Beeinträchtigung der transatlantischen Zusammenarbeit und der Außenbeziehungen der EU zu einem wichtigen strategischen Partner. Solange die Kommission weiterhin beobachtet, dass ihr Engagement gegenüber den Vereinigten Staaten nachhaltige Fortschritte erzielt, vertritt sie die Auffassung dass sich eine vollständige Gegenseitigkeit bei der Visumpflicht für alle Staatsangehörigen der EU durch eine fortgesetzte diplomatische Zusammenarbeit mit den Vereinigten Staaten – in enger Abstimmung mit den betroffenen Mitgliedstaaten – am besten erreichen lässt. Die USA setzen sich weiterhin nachdrücklich für ein solches kontinuierliches Engagement ein, insbesondere im Rahmen bilateraler Kontakte auf hoher Ebene und gezielter trilateraler Gespräche, um für beide Seiten vorteilhafte Ziele zu erreichen.
Es sei darauf hingewiesen, dass die betroffenen Mitgliedstaaten der Fortsetzung des Dialogs zustimmen, damit durch ein konstruktives Engagement mit den Vereinigten Staaten Ergebnisse erzielt werden können, und dass sich keiner von ihnen bezüglich der Annahme eines delegierten Rechtsakts zur vorübergehenden Aussetzung der Befreiung von der Visumpflicht für Staatsangehörige der Vereinigten Staaten an die Kommission gewandt hat.
Vor diesem Hintergrund ist die Kommission der Auffassung, dass die Annahme eines delegierten Rechtsakts zur vorübergehenden Aussetzung der Befreiung von der Visumpflicht für Staatsangehörige der Vereinigten Staaten zum jetzigen Zeitpunkt kontraproduktiv wäre und nicht bestmöglich dazu beitragen würde, das Ziel des visumfreien Reisens in die Vereinigten Staaten für alle Bürgerinnen und Bürger der EU zu erreichen. Auch würde sich dies zu einer Zeit allgemein positiver Entwicklungen im Verhältnis zu den Vereinigten Staaten in zahlreichen Sektoren nachteilig auf die Außenbeziehungen der EU mit einem wichtigen strategischen Partner auswirken.
2022 werden im Rahmen des Treffens hochrangiger Beamter der EU und der Vereinigten Staaten aus dem Bereich Justiz und Inneres, an das sich die Tagung der Justiz- und Innenminister der EU und der USA anschließen wird, die erzielten Fortschritte weiter bewertet.
Die Kommission setzt sich weiterhin vorrangig für die vollständige Gegenseitigkeit bei der Befreiung von der Visumpflicht für alle Mitgliedstaaten ein. Sie wird auch künftig mit den Vereinigten Staaten und den betroffenen Mitgliedstaaten zusammenarbeiten, um auf die vollständige Gegenseitigkeit bei der Befreiung von der Visumpflicht hinzuarbeiten.
Zu diesem Zweck wird die Kommission auch künftig eng mit dem Europäischen Parlament und dem Rat zusammenarbeiten, um die vollständige Gegenseitigkeit bei der Befreiung von der Visumpflicht zu erreichen, und das Europäische Parlament und den Rat über die weiteren Entwicklungen auf dem Laufenden halten. Die Kommission wird weiterhin regelmäßig über weitere Entwicklungen Bericht erstatten.