Brüssel, den 9.12.2021

COM(2021) 778 final

MITTEILUNG DER KOMMISSION AN DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT, DEN RAT, DEN EUROPÄISCHEN WIRTSCHAFTS- UND SOZIALAUSSCHUSS UND DEN AUSSCHUSS DER REGIONEN

Aufbau einer Wirtschaft im Dienste der Menschen: ein Aktionsplan für die Sozialwirtschaft

{SWD(2021) 373 final}


1.Einführung

Jeden Tag bieten rund 2,8 Millionen sozialwirtschaftliche Einrichtungen in Europa 1 konkrete und innovative Lösungen für die wichtigsten Herausforderungen, vor denen wir stehen. Sie schaffen und erhalten hochwertige Arbeitsplätze, tragen zur sozialen Inklusion und Arbeitsmarktintegration benachteiligter Gruppen und zur Chancengleichheit für alle bei, treiben eine nachhaltige wirtschaftliche und industrielle Entwicklung voran, fördern die aktive Teilhabe der Bürgerinnen und Bürger am gesellschaftlichen Miteinander, spielen eine wichtige Rolle in den europäischen Wohlfahrtssystemen und beleben Europas ländlichen Raum 2 und entvölkerte Gebiete 3 .

Auch während der COVID-19-Pandemie haben viele sozialwirtschaftliche Einrichtungen bei der Bewältigung der Krise an vorderster Front gestanden. Sie haben Gesichtsmasken hergestellt, den digitalen Online-Unterricht unterstützt, Menschen in Not geholfen und in lokalen Gemeinschaften Nachbarschaftshilfe geleistet.

Teile der Sozialwirtschaft tragen zum grünen und digitalen Wandel bei, indem sie nachhaltige Waren und Dienstleistungen anbieten und die digitale Kluft überbrücken. Ihre partizipativen Geschäftsmodelle, die den Bedürfnissen von Bürgern, Arbeitnehmern und anderen Interessenträgern Rechnung tragen, tragen zu einem gerechten Wandel bei.

Darüber hinaus trägt die Sozialwirtschaft zur Vielfalt der Unternehmensformen in Europa bei und schafft eine größere Auswahl und eine bessere Qualität der Produkte und Dienstleistungen für die Verbraucherinnen und Verbraucher. Die Sozialwirtschaft leistet in den Ländern, in denen sie am weitesten entwickelt ist, einen bedeutenden Beitrag zum BIP, der sich beispielsweise in Frankreich auf 10 % beläuft. 4 Aus diesem Grund stellt sie ein Kernstück des Ökosystems der Lokal- und Sozialwirtschaft dar, eines der 14 industriellen Ökosysteme, die in der aktualisierten EU-Industriestrategie 5 definiert wurden.

Die Sozialwirtschaft kann dazu beitragen, die Grundsätze der europäischen Säule sozialer Rechte umzusetzen und die Ziele des Aktionsplans 2021 und die Kernziele für 2030 zu erreichen, z. B. die Erhöhung der Beschäftigungsquote und die Verringerung der Anzahl der von Armut und sozialer Ausgrenzung bedrohten Menschen. In Europa arbeiten rund 13,6 Millionen Menschen in der Sozialwirtschaft; die regulär bezahlte Beschäftigung liegt je nach Mitgliedstaat bei zwischen 0,6 % und 9,9 % 6 . Dies ist ein Zeichen einer ungleichen Entwicklung der Sozialwirtschaft in der EU, aber auch dafür, dass es in mehreren Mitgliedstaaten und Regionen ein großes ungenutztes Wirtschafts- und Beschäftigungspotenzial für die Sozialwirtschaft gibt, wenn geeignete Maßnahmen ergriffen werden.

Die Sozialwirtschaft ergänzt die Maßnahmen der Mitgliedstaaten bei der kostenwirksamen Erbringung hochwertiger Sozialdienstleistungen. Sie ergänzt auch ihre Bemühungen um die Integration junger Menschen und benachteiligter Gruppen (z. B. Menschen mit Behinderungen, ältere Menschen, Langzeitarbeitslose, Menschen mit Migrationshintergrund, Menschen, die einer ethnischen Minderheit angehören (insbesondere Roma), Alleinerziehende) in den Arbeitsmarkt und in die Gesellschaft insgesamt. 7 Die Sozialwirtschaft hilft beispielsweise für Menschen mit Behinderungen Brücken zur Beschäftigung auf dem offenen Arbeitsmarkt zu bauen und stellt für diese Menschen Dienstleistungen bereit, die für ein unabhängiges Leben unerlässlich sind. Außerdem trägt die Sozialwirtschaft zur Verbesserung der Gleichstellung der Geschlechter bei. Einerseits erhalten viele Frauen über die von der Sozialwirtschaft geschaffenen Arbeitsplätze Zugang zum Arbeitsmarkt, andererseits ermöglichen die von der Sozialwirtschaft bereitgestellten Sozial- und Betreuungsdienste Frauen den Zugang zum allgemeinen Arbeitsmarkt.

In ähnlicher Weise trägt die Sozialwirtschaft zur Umsetzung der Ziele für nachhaltige Entwicklung (Sustainable Development Goals, SDG) 8 auf EU- und globaler Ebene bei. Denn sie setzt sich weltweit für die Armutsbekämpfung, den Übergang zu nachhaltigen Städten und Gemeinden, nachhaltige Konsum- und Produktionsmuster sowie ein nachhaltiges Finanzwesen ein. Kooperativ ausgerichtete und gemeinnützige Organisationen sind eine wichtige Säule der sozialen und wirtschaftlichen Resilienz Europas. 9  

Die Sozialwirtschaft hat das Potenzial, die Wirtschaft nach der Pandemie durch inklusive und nachhaltige Wirtschaftsmodelle neu zu gestalten, die zu einem gerechteren ökologischen, wirtschaftlichen und sozialen Wandel führen.

Die Aufbau- und Resilienzfazilität bietet den Mitgliedstaaten erhebliche Möglichkeiten zur Durchführung von Reformen und Investitionen durch soziales und inklusives Unternehmertum. Darüber hinaus haben einige Mitgliedstaaten die Sozialwirtschaft und das inklusive Unternehmertum als Prioritäten in ihre nationalen Aufbau- und Resilienzpläne aufgenommen. Die Kommission wird die Mitgliedstaaten bei der Umsetzung ihrer jeweiligen Pläne überwachen und unterstützen.

Die Sozialwirtschaft spielt eine Schlüsselrolle beim Übergang zu attraktiveren, nachhaltigeren, inklusiven Lebensräumen und Lebensstilen, wie sie vom Neuen Europäischen Bauhaus 10 gefördert werden, und bringt neue transdisziplinäre Ansätze und Lösungen ein, die auf die Bedürfnisse und Bestrebungen der lokalen Gemeinschaften abgestimmt sind.

Ein Teil dieses Potenzials wird jedoch noch nicht ausgeschöpft. Die Sozialwirtschaft ist noch zu vielen Menschen unbekannt. 11 Viele Verbraucherinnen und Verbraucher möchten verantwortungsbewusster einkaufen 12 , was die Quellen der von ihnen erworbenen Waren und Dienstleistungen angeht, sie wissen aber nicht immer, wie sie dies tun können. „Geduldiges“, langfristiges Anlagekapital ist für sozialwirtschaftliche Einrichtungen nicht immer ohne Weiteres verfügbar. Die Behörden nutzen weder die bestehenden Möglichkeiten zur Erleichterung des Zugangs von Sozialunternehmen zu öffentlichen Aufträgen oder Finanzmitteln noch die Flexibilität, die ihnen durch die geltenden EU-Beihilfevorschriften eingeräumt wird. Da sie nicht ausreichend verstanden und anerkannt werden, haben sozialwirtschaftliche Einrichtungen Schwierigkeiten, ihre Aktivitäten weiterzuentwickeln und zu wachsen, und werden so daran gehindert, eine noch größere wirtschaftliche und soziale Wirkung zu erzielen. Sie brauchen mehr und bessere Unterstützung, um wachsen und gedeihen zu können.

Um das Potenzial der Sozialwirtschaft im Binnenmarkt optimal zu nutzen, sollte mehr getan werden, um erfolgreiche Erfahrungen in allen Mitgliedstaaten zu wiederholen und, wo möglich, Sozialunternehmen dabei zu unterstützen, von der lokalen zur europäischen Ebene zu wachsen, auch durch den Einsatz digitaler Instrumente.

Dieser Aktionsplan zielt darauf ab, soziale Innovationen zu fördern, die Entwicklung der Sozialwirtschaft zu unterstützen und ihre soziale und wirtschaftliche Transformationskraft zu stärken. In diesem Aktionsplan wird eine Reihe von Maßnahmen für den Zeitraum 2021-2030 vorgeschlagen. Er baut auf der Initiative für soziales Unternehmertum 13 und der Start-up und der Scale-up-Initiative 14 auf. Er wurde in einem offenen und inklusiven Prozess über einen Zeitraum von zwei Jahren ausgearbeitet. 15

2.Definition der Sozialwirtschaft

Die Sozialwirtschaft umfasst eine Reihe von Einrichtungen mit unterschiedlichen Geschäfts- und Organisationsmodellen. Diese Einrichtungen sind in einer Vielzahl von Wirtschaftszweigen tätig: Landwirtschaft, Forstwirtschaft und Fischerei, Baugewerbe, Wiederverwendung und Reparatur, Abfallwirtschaft, Groß- und Einzelhandel, Energie und Klima, Information und Kommunikation, Erbringung von Finanz- und Versicherungsdienstleistungen, Grundstücks- und Wohnungswesen, Erbringung von freiberuflichen, wissenschaftlichen und technischen Dienstleistungen, Bildung, Gesundheits- und Sozialwesen, Kunst, Kultur und Medien.

Im Zusammenhang mit diesem Aktionsplan und den damit verbundenen EU-Initiativen umfasst die Sozialwirtschaft Einrichtungen, die die folgenden gemeinsamen Grundsätze und Merkmale aufweisen: Vorrang des Menschen sowie des sozialen und/oder ökologischen Zwecks vor dem Gewinn, Reinvestition des größten Teils der Gewinne und Überschüsse zur Durchführung von Aktivitäten im Interesse der Mitglieder/Nutzer („kollektives Interesse“) oder der Gesellschaft insgesamt („allgemeines Interesse“) und demokratische und/oder partizipative Führung.

Traditionell bezieht sich der Begriff Sozialwirtschaft auf vier Haupttypen von Einrichtungen, die Waren und Dienstleistungen für ihre Mitglieder oder die Gesellschaft insgesamt anbieten: Genossenschaften, Gegenseitigkeitsgesellschaften, Vereine (einschließlich Wohlfahrtsverbände) und Stiftungen. Sie sind private Einrichtungen, die von der öffentlichen Hand unabhängig sind und eine bestimmte Rechtsform haben.

Sozialunternehmen 16 werden heute allgemein als Teil der Sozialwirtschaft verstanden. Sozialunternehmen sind auf dem Markt durch die Herstellung von Waren und die Erbringung von Dienstleistungen unternehmerisch und oft innovativ tätig und verfolgen mit ihrer Geschäftstätigkeit soziale und/oder ökologische Ziele. Ihre Gewinne werden größtenteils reinvestiert, um ihr unternehmerisches Ziel zu erreichen Ihre Organisationsstrukturen und Eigentumsverhältnisse sind ebenfalls auf Prinzipien der Mitbestimmung oder Mitarbeiterbeteiligung oder auf sozialen Fortschritt ausgerichtet. 17 Sozialunternehmen können je nach nationalem Kontext eine Vielzahl von Rechtsformen haben.

Begriffe wie „sozialwirtschaftliche Unternehmen“, „Unternehmen der Sozial- und Solidarwirtschaft“ und „dritter Sektor“ werden von einigen Interessenträgern, Ländern und internationalen Organisationen 18 ebenfalls verwendet, um sich auf sozialwirtschaftliche Einrichtungen zu beziehen. Sozialunternehmen im Bereich der Arbeitsmarktintegration sind eine in ganz Europa verbreitete Form von Sozialunternehmen. Sie sind darauf spezialisiert, Arbeitsmöglichkeiten für benachteiligte Menschen zu schaffen.

Die meisten der in diesem Aktionsplan vorgeschlagenen Maßnahmen sind für alle sozialwirtschaftlichen Einrichtungen von Belang, einige können jedoch spezifisch für die eine oder andere Kategorie bestimmt sein.

3.Den richtigen Rahmen für das Gedeihen der Sozialwirtschaft schaffen

3.1.Entwicklung eines politischen und rechtlichen Rahmenwerks

Es ist erwiesen, wie wichtig es ist, ein „günstigeres Umfeld“ für das Gedeihen der Sozialwirtschaft zu schaffen. Wie die Forschung 19 und die Interessenträger 20 bestätigen, sind die politischen und rechtlichen Rahmenbedingungen ein wesentlicher Bestandteil dieses Umfelds, aber ihre Anpassung an die Bedürfnisse der Sozialwirtschaft ist keine leichte Aufgabe.

Der sektorübergreifende Charakter der Sozialwirtschaft und die Tatsache, dass sie verschiedene Arten von Einrichtungen umfasst, stellen für die Behörden eine große Herausforderung dar und erschweren die Entwicklung eines wirksamen Ansatzes. Einheitliche und eindeutige Anlaufstellen in öffentlichen Verwaltungen sind selten. Für sozialwirtschaftliche Einrichtungen ist es oft kompliziert, ausgehend von verschiedenen Optionen eine Rechtsform zu wählen, da diese nicht vollständig auf ihre Bedürfnisse zugeschnitten sind.

Die Entwicklung eines kohärenten Rahmenwerks für die Sozialwirtschaft geht mit der Berücksichtigung ihrer Besonderheiten und Bedürfnisse im Hinblick auf zahlreiche horizontale und sektorale Politiken und Bestimmungen einher, z. B. in den Bereichen Besteuerung, Vergabe öffentlicher Aufträge, Wettbewerb, Sozial- und Arbeitsmarkt, Bildung, Qualifikationen und Ausbildung, Gesundheits- und Pflegedienstleistungen, Unterstützung kleiner und mittlerer Unternehmen (KMU), Kreislaufwirtschaft usw.

So ist beispielsweise die Besteuerung ein wichtiger Politikbereich für die Sozialwirtschaft. Nur wenige Länder haben einen spezifischen und kohärenten steuerlichen Rahmen für Sozialunternehmen entwickelt. Viele bieten Anreize, die von der Befreiung einbehaltener Gewinne von der Körperschaftssteuer bis hin zu Mehrwertsteuerbefreiungen oder -ermäßigungen, reduzierten/abgedeckten Sozialversicherungskosten durch Subventionen oder Steuerermäßigungen für private und institutionelle Spender reichen. 21 Der Zugang zu diesen Anreizen kann jedoch komplex sein, und die verschiedenen Maßnahmen werden nicht immer angemessen koordiniert.

Sektorale öffentliche Maßnahmen sind auch für sozialwirtschaftliche Einrichtungen von Bedeutung, da sie wichtige Partner der Behörden bei der Bereitstellung von Sozial-, Gesundheits- und Pflegedienstleistungen sind. Angesichts der Alterung der Bevölkerung expandiert die Pflegewirtschaft und bietet Beschäftigungsmöglichkeiten. Die Arbeitnehmerinnen und Arbeiternehmer, die in diesen Sektoren Dienstleistungen erbringen (in denen überwiegend Frauen beschäftigt sind), sehen sich jedoch mit vielen Problemen konfrontiert, z. B. niedrigen Löhnen und prekären Arbeitsbedingungen. Die für 2022 angekündigte neue europäische Strategie für Pflege wird unter anderem die Möglichkeit bieten, die Pflegewirtschaft anzukurbeln und den starken Mehrwert der Sozialwirtschaft in diesem Sektor sichtbarer zu machen, auch um die Arbeitsbedingungen zu verbessern.

Bei der Entwicklung geeigneter politischer und rechtlicher Rahmenbedingungen müssen die Behörden die Vielfalt der von der Sozialwirtschaft abgedeckten Rechtsformen berücksichtigen. Genossenschaften, Gegenseitigkeitsgesellschaften, Stiftungen, Vereine und Sozialunternehmen haben zwar viele Gemeinsamkeiten, aber sie haben auch unterschiedliche Ziele und Arbeitsweisen und sind mit spezifischen Hindernissen konfrontiert.

Innerhalb der Sozialwirtschaft stellen Genossenschaften eine gut etablierte Form des sozialwirtschaftlichen Geschäftsmodells dar. Sie werden von Produzenten, Nutzern oder Arbeitnehmern verwaltet und nach der Regel „ein Mitglied eine Stimme“ geführt. 22 Sie haben sich im Laufe der Zeit und sektorübergreifend als vielseitig einsetzbar erwiesen und bieten innovative Lösungen für gesellschaftliche Herausforderungen. Dennoch berichten die Genossenschaften, dass es für sie aufgrund ihrer Eigentümerstruktur schwieriger ist, die Vorteile von Kapitalbeteiligungen zu nutzen. Spezifische finanzielle und nicht-finanzielle Unterstützung kann eine entscheidende Rolle spielen, wenn Genossenschaften im Rahmen von Worker Buyouts (Unternehmensübernahmen durch die Belegschaft) 23 mit dem Ziel gegründet werden, Arbeitsplätze zu erhalten und eine tragfähige Wirtschaftstätigkeit fortzuführen.

Gegenseitigkeitsgesellschaften berichten, dass die bestehenden Vorschriften ihrem gemeinnützigen Charakter nicht ausreichend Rechnung tragen. Aus diesem Grund wird die Kommission die nationalen Behörden für die Besonderheiten des Gegenseitigkeitsmodells und die Möglichkeiten zur Verringerung des Verwaltungsaufwands sensibilisieren. 24

Stiftungen und Vereine in der Sozialwirtschaft machen geltend, dass sie Schwierigkeiten haben, die Vorteile des Binnenmarktes in vollem Umfang zu nutzen. So stoßen beispielsweise Vereine bei der grenzüberschreitenden Ausübung ihrer Tätigkeit auf Hindernisse. Diese Frage wird in dem Entwurf eines Berichts des Europäischen Parlaments mit Empfehlungen an die Kommission zu einem Statut für europäische länderübergreifende Vereine und gemeinnützige Organisationen behandelt, der in Kürze angenommen werden soll. 25  Zum besseren Verständnis der Probleme, vor denen Vereine stehen, wird die Kommission eine Studie in Auftrag geben, die eine vergleichende Analyse der rechtlichen Regelungen und der Landschaft der Vereine in der EU enthalten soll.

Ebenso berichten Stiftungen über Probleme mit der steuerlichen Behandlung von grenzüberschreitenden Spenden an gemeinnützige Organisationen 26 in anderen Mitgliedstaaten. Gemäß den im Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union verankerten Grundsätzen des freien Kapitalverkehrs und der Nichtdiskriminierung 27 und den einschlägigen Urteilen des Europäischen Gerichtshofs 28 müssen Spender eine Einzelfallanalyse zur Vergleichbarkeit vorlegen 29 , um in den Genuss günstiger Steuervorschriften für ihre grenzüberschreitenden Spenden zu kommen. In der Praxis führen die von den Mitgliedstaaten angewandten Verfahren jedoch zu einem Anstieg der Befolgungs- und Verwaltungskosten und zu Unsicherheiten sowohl für philanthropische Einrichtungen als auch für Spender. Die Europäische Kommission kann Vertragsverletzungsverfahren einleiten, wenn Hindernisse für grenzüberschreitende Tätigkeiten auf die Nichtumsetzung, Verletzung oder nicht ordnungsgemäße Umsetzung von EU-Recht zurückzuführen sind.

Seit 2011 haben mehrere Mitgliedstaaten gezielte rechtliche Rahmenbedingungen und politische Maßnahmen in Bezug auf Sozialunternehmen und/oder die Sozialwirtschaft eingeführt. 30 Dies hat nicht nur zu ihrer Anerkennung beigetragen, sondern in einigen Fällen auch zu anderen positiven Entwicklungen geführt, z. B. der Einrichtung spezieller Ministerien und einem verstärkten Dialog zwischen Interessenträgern und Behörden. In einigen Ländern wurden Gütesiegel oder Zertifizierungssysteme entwickelt, die sozialwirtschaftlichen Einrichtungen zugutekommen und ihnen den Zugang zu bestimmten Maßnahmen und eine Sonderbehandlung erleichtern können 31 . Erfolgreiche Reformen könnten andere Mitgliedstaaten inspirieren.

Die Kommission hat eine Reihe von Instrumenten und Ressourcen zur Unterstützung der Mitgliedstaaten und zum Voneinander-Lernen der politischen Entscheidungsträger entwickelt. Die Kommission arbeitet derzeit zusammen mit der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) an Leitlinien für geeignete rechtliche Rahmenbedingungen für Sozialunternehmen, die 2022 veröffentlicht werden sollen. Die Kommission hat außerdem kürzlich einen Leitfaden und eine Sammlung bewährter Verfahren für eine sozial verantwortliche Vergabe öffentlicher Aufträge veröffentlicht. 32 All diese Materialien und Erfahrungen können den Mitgliedstaaten helfen, ihre nationalen und regionalen Rahmenbedingungen zu verbessern. Die Mitgliedstaaten haben auch die Möglichkeit, über das Instrument für technische Unterstützung maßgeschneidertes Fachwissen zu erhalten.

Die Kommission wird zum Voneinander-Lernen ermutigen und den Mitgliedstaaten Orientierung und Unterstützung bieten, indem sie

ab 2022 Webinare und Workshops für öffentliche Bedienstete organisiert, die auf Bestandsaufnahmen und der Sammlung und dem Austausch bewährter Verfahren in verschiedenen Bereichen basieren, darunter staatliche Beihilfen, Besteuerung, Sozialinvestitionen, Unternehmensübertragungen an Arbeitnehmer, Gütesiegel und Zertifizierungssysteme, Messung sozialer Auswirkungen;

Leitlinien zu den einschlägigen steuerlichen Rahmenbedingungen für sozialwirtschaftliche Einrichtungen veröffentlicht, die sich auf verfügbare Analysen und Beiträge der Behörden der Mitgliedstaaten und der Interessenträger der Sozialwirtschaft stützen;

Leitlinien zur Klärung der bestehenden Vorschriften für die steuerliche Behandlung von grenzüberschreitenden gemeinnützigen Spenden in Bezug auf Stiftungen und Vereine sowie Leitlinien zur Umsetzung des Grundsatzes der Nichtdiskriminierung mit den Mitgliedstaaten veröffentlicht;

eine Studie über nationale sozialwirtschaftliche Gütesiegel/Zertifizierungssysteme in die Wege leitet, in der die in den Mitgliedstaaten bestehenden Systeme erfasst und bewährte Verfahren sowie gemeinsame Merkmale und Kriterien bestimmt werden. Außerdem will sie den Mitgliedstaaten ein gemeinsames Konzept und Leitlinien an die Hand geben und die Möglichkeit einer freiwilligen gegenseitigen Anerkennung prüfen.

Parallel zur Umsetzung dieser Maßnahmen wird die Kommission mit Blick auf ein umfassendes Konzept für die Sozialwirtschaft und die Vereinfachung seiner gleichmäßigen Umsetzung in allen EU-Mitgliedstaaten und Regionen eine Empfehlung des Rates zur Entwicklung der Rahmenbedingungen für die Sozialwirtschaft im Jahr 2023 vorschlagen. Auf diese Weise wird Folgendes bewirkt:

Die politischen Entscheidungsträger werden aufgefordert, die politischen und rechtlichen Rahmenbedingungen besser den Bedürfnissen der sozialwirtschaftlichen Einrichtungen anzupassen.

Es werden Empfehlungen zu spezifischen Politikbereichen wie Beschäftigungspolitik, staatliche Beihilfen, Vergabe öffentlicher Aufträge, Besteuerung, Forschung, Bildung, Qualifikationen und Ausbildung, Pflege und Sozialdienste, Bereitstellung von finanzieller und nicht-finanzieller Unterstützung, die auf alle Phasen des Unternehmenslebenszyklus zugeschnitten ist, sowie Statistiken ausgegeben.

Es wird aufgezeigt, wie institutionelle Konstellationen und die Einbindung von Interessenträgern die Arbeit von sozialwirtschaftlichen Einrichtungen erleichtern können.

3.2.Sozialwirtschaft und staatliche Beihilfen

Die finanzielle Unterstützung durch die öffentliche Hand spielt eine wichtige Rolle in der Anlauf- und Entwicklungsphase von Akteuren der Sozialwirtschaft. Die Kontrolle staatlicher Beihilfen zielt darauf ab, ein Gleichgewicht zwischen dieser Unterstützung und einem fairen Wettbewerb zu wahren. Für die Interessenträger der Sozialwirtschaft ergeben sich mehrere Herausforderungen und Chancen.

Ein Problem jedoch besteht darin, dass die Behörden und die Begünstigten die bestehenden Möglichkeiten für staatliche Beihilfen oft nicht optimal nutzen. Die Interessenträger berichten, dass die Behörden die Höhe der Beihilfen, die sie Sozialunternehmen gewähren, oft unnötigerweise auf den allgemeinen De-minimis-Schwellenwert (200 000 EUR für einen Zeitraum von drei Jahren) beschränken und andere Möglichkeiten, die mit den Vorschriften für staatliche Beihilfen in Einklang stehen würden, nicht in Betracht ziehen, z. B. Regionalbeihilfen, Beihilfen zur Risikofinanzierung oder Beihilfen für die Einstellung benachteiligter Arbeitnehmer, bei denen die Höchstbeträge im Allgemeinen höher sind.

Darüber hinaus eröffnen die bestehenden EU-Vorschriften für Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse (DAWI) 33 erhebliche Möglichkeiten für staatliche Beihilfen. Die Einrichtungen können diese Flexibilität nur dann nutzen, wenn sie mit einem bestimmten Auftrag, d. h. mit der Erbringung von Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse, betraut worden sind. Die Behörden nutzen diese Möglichkeit jedoch nicht immer in vollem Umfang, z. B. in Bezug auf die Tätigkeiten von Sozialunternehmen, die sich auf die Bereitstellung von Arbeitsplätzen für sozial schwache Menschen konzentrieren. Die Kommission wird daher den Zugang zu einschlägigen Leitlinien für staatliche Beihilfen erleichtern und dieses Thema in den von ihr zu organisierenden Webinaren und Workshops behandeln (siehe Abschnitt 3.1).

Ein zweites Problem ist, dass die Interessenträger der Sozialwirtschaft berichten, dass der Umfang der ihnen zur Verfügung stehenden staatlichen Beihilfen nicht immer angemessen ist, insbesondere im Hinblick auf Beihilfen für den Zugang zu Finanzmitteln und Subventionen für die Einstellung benachteiligter Arbeitnehmer, die durch die Allgemeine Gruppenfreistellungsverordnung (AGVO) 34 geregelt sind. Es gibt in der Tat Belege dafür, dass Sozialunternehmen im Allgemeinen größere Schwierigkeiten beim Zugang zu Finanzmitteln haben als klassische Unternehmen (siehe Abschnitt 4.2). 

Die Kommission wird bei der Überarbeitung der AGVO, die im Hinblick auf ihr Auslaufen Ende 2023 erfolgen wird, prüfen, ob die vorliegenden Erkenntnisse eine Lockerung der Vorschriften für Beihilfen für den Zugang von Sozialunternehmen zu Finanzmitteln und für Beihilfen für die Einstellung benachteiligter oder stark benachteiligter Arbeitnehmer rechtfertigen.

Die Kommission fordert die Mitgliedstaaten auf, ihren Ermessensspielraum bei der Definition von Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse besser zu nutzen, damit qualifizierte Tätigkeiten, die von Sozialunternehmen durchgeführt werden, erfasst werden können. Darüber hinaus sollten die Mitgliedstaaten weiter in die Ausbildung und den Aufbau von Kapazitäten in ihren Verwaltungen investieren, um deren Kenntnisstand über die Beihilfevorschriften zu verbessern.

3.3.Besserer Zugang zu den Märkten: sozial verantwortliche Vergabe öffentlicher Aufträge

Die Lieferung von Waren bzw. die Erbringung von Dienstleistungen an und die Zusammenarbeit mit Behörden und klassischen Unternehmen sind für die Entwicklung der Sozialwirtschaft von entscheidender Bedeutung. Dies generiert Einnahmen und ermöglicht es ihnen, finanziell unabhängig zu werden. Da die Vergabe öffentlicher Aufträge 14 % des europäischen BIP ausmacht 35 , wird sie allgemein als ein wichtiges politisches Instrument zur Förderung der Entwicklung der Sozialwirtschaft und der Sozialunternehmen betrachtet. 36  

Die Überarbeitung der EU-Vorschriften für die Vergabe öffentlicher Aufträge im Jahr 2014 37 hat den Behörden auf allen Ebenen viele Möglichkeiten eröffnet, die Vergabe öffentlicher Aufträge für die Erreichung verschiedener politischer Ziele zu nutzen, einschließlich der Förderung des Umweltschutzes und der Verfolgung sozialer Ziele. So werden in den Vorschriften ausdrücklich soziale Aspekte als einer der Faktoren genannt, die in die Zuschlagskriterien auf der Grundlage des Kriteriums des „wirtschaftlich günstigsten Angebots“ einbezogen werden können. Seitdem hat die Kommission mehrere Initiativen ergriffen, um das Bewusstsein für den Mehrwert einer umweltorientierten und sozial verantwortlichen Vergabe öffentlicher Aufträge zu schärfen, Leitlinien auszugeben und bewährte Verfahren zu verbreiten. So hat die Kommission beispielsweise vor Kurzem einen überarbeiteten Leitfaden mit dem Titel „Sozialorientierte Beschaffung“ 38 mit praktischen Tipps und Beispielen veröffentlicht.

In den letzten Jahren haben einige lokale und regionale Gebietskörperschaften und Städte erkannt, dass die strategische Vergabe öffentlicher Aufträge dazu beitragen kann, gesellschaftliche Herausforderungen/Bedürfnisse zu erfüllen und Systemveränderungen voranzutreiben. Die meisten öffentlichen Ausschreibungen werden jedoch nach wie vor nur nach dem Preiskriterium vergeben, und die sozial verantwortliche Vergabe öffentlicher Aufträge ist noch weit weniger bekannt und entwickelt als die umweltorientierte Auftragsvergabe. Die Kommission wird sich verstärkt darum bemühen, den konkreten Nutzen und die Möglichkeiten des Einsatzes von öffentlichen Aufträgen und Konzessionsverfahren zur Erreichung arbeits- und sozialpolitischer Ziele, zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen und zur Erbringung hochwertiger sozialer Dienstleistungen aufzuzeigen.

Gleichzeitig ist es wichtig, die Fähigkeit der sozialwirtschaftlichen Einrichtungen zu verbessern, sich an öffentlichen Ausschreibungen zu beteiligen, und den Zugang der Akteure der Sozialwirtschaft zum privaten Beschaffungswesen zu erleichtern. Interaktionen mit klassischen Unternehmen helfen sozialwirtschaftlichen Einrichtungen, sich zu entwickeln und zu wachsen, und diese Zusammenarbeit hat zugenommen. Es gibt jedoch Spielraum für eine systematischere Integration in die Wertschöpfungsketten der klassischen Unternehmen und für Partnerschaften mit ihnen, um gemeinsam an öffentlichen Ausschreibungen teilzunehmen, auch durch die Erprobung neuer Projekte im Rahmen des Binnenmarktprogramms.

Die Kommission wird

ihre Anstrengungen zur Sensibilisierung, zur Förderung des Austauschs bewährter Verfahren und zur Schulung von Beamten des öffentlichen Auftragswesens und Beschäftigten in sozialwirtschaftlichen Einrichtungen in Bezug auf die Frage verstärken, wie öffentliche Aufträge und Konzessionsverfahren zur Erreichung sozialpolitischer Ziele genutzt werden können. Zu diesem Zweck werden in den Mitgliedstaaten Workshops veranstaltet;

im Jahr 2022 eine neue Initiative im Rahmen des Binnenmarktprogramms einleiten, die die Schaffung lokaler und regionaler Partnerschaften zwischen sozialwirtschaftlichen Einrichtungen und klassischen Unternehmen unterstützt, um einen Markt von Unternehmen für Unternehmen zu schaffen, die sich sozial engagieren;

die Verwendung von Sozialklauseln in den kommissionseigenen Ausschreibungsverfahren fördern, wann immer dies möglich ist.

Darüber hinaus wird die Kommission einen Bericht veröffentlichen, um die Nutzung einer sozial verantwortlichen Vergabe öffentlicher Aufträge in den Mitgliedstaaten zu fördern.

Die Kommission fordert die Mitgliedstaaten und andere zuständige Behörden auf, die Einführung einer sozial verantwortlichen Vergabe öffentlicher Aufträge in ihrem Hoheitsgebiet in Zusammenarbeit mit den Akteuren der Sozialwirtschaft zu fördern und zu überwachen.

3.4.Die Sozialwirtschaft auf regionaler und lokaler Ebene fördern

Geschäftsmodelle der Sozialwirtschaft schaffen einen Mehrwert für die lokale Wirtschaft und Gesellschaft, indem sie deren Inklusivität, Resilienz und Nachhaltigkeit fördern. Sie sind stark lokal verwurzelt und zielen in erster Linie darauf ab, der Gemeinde, in der sie ansässig sind, zu dienen und die Bevölkerung, die Wirtschaftstätigkeit und die Einnahmen vor Ort zu halten. Sie tragen dazu bei, die lokale wirtschaftliche Entwicklung in Sektoren voranzutreiben, die für die Regionen von besonderer Bedeutung sind, z. B. in ländlichen Gebieten, in Bezug auf die Landwirtschaft und die ökologische Lebensmittelerzeugung oder in der blauen Wirtschaft. Sie fördern kurze Wertschöpfungsketten, die die Produktion und den Verbrauch vor Ort erleichtern, und unterstützen den Klimaschutz und die Kreislaufwirtschaft. Sie tragen auch zur Bereitstellung von Sozialdiensten bei, die in ländlichen und abgelegenen Gebieten oft nur in begrenztem Umfang verfügbar sind.

Wie in der langfristigen Vision für die ländlichen Gebiete der EU 39 vorgeschlagen, wird die Kommission eine Reihe von Maßnahmen umsetzen, um es Unternehmerinnen und Unternehmern und kleinen Betrieben zu ermöglichen, in ländliche Gebiete umzuziehen und zu deren Anpassung an die sich wandelnden wirtschaftlichen Rahmenbedingungen beizutragen, Gelegenheiten für innovative Geschäftsmodelle, Zusammenarbeit und Clusterbildung zu eröffnen und die Entwicklung neuer Wirtschaftszweige zu fördern. Ein besonderer Schwerpunkt wird auf kurzen Versorgungsketten für Agrar- und Lebensmittelerzeugnisse liegen, die die Erzeugerbetriebe direkt mit den Verbraucherinnen und Verbrauchern verbinden, ergänzt durch Maßnahmen, mit denen unter anderem Beschäftigungs- und Lernmöglichkeiten für junge Menschen geschaffen und die nachhaltige Entwicklung der Bioökonomie gefördert werden soll.

Viele europäische regionale und lokale Behörden sind befugt, Strategien und Instrumente zu entwickeln, um die Entwicklung lokaler und regionaler sozialwirtschaftlicher Ökosysteme zu unterstützen. Es besteht Raum, dieses Potenzial besser zu nutzen. 40

Der Austausch und die Zusammenarbeit zwischen regionalen und lokalen Behörden ist ein wirksames Mittel, um das Voneinander-Lernen im Bereich der Sozialwirtschaft zu fördern. Dies gilt insbesondere für die grenzüberschreitende Zusammenarbeit. Im Rahmen des Europäischen Sozialfonds Plus (ESF+), des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) und des Fonds für den gerechten Übergang stehen Fördermittel zur Verfügung, um die lokalen und regionalen Behörden dabei zu unterstützen, die Zusammenarbeit mit den Akteuren der Sozialwirtschaft zu verstärken, auch als Teil von Strategien für intelligente Spezialisierung. Die Plattform für einen gerechten Übergang bietet eine aktive Austauschplattform für alle Interessenträger in den vom Klimawandel besonders betroffenen Regionen, einschließlich der Akteure der Sozialwirtschaft. 41 Darüber hinaus unterstützt die Kommission Peer-Learning, Zusammenarbeit und den Aufbau von Gemeinschaften zwischen Regionen und lokalen Behörden. So haben zum Beispiel die Initiative „Europäische Regionen der Sozialwirtschaft“ (ESER) und die Sozialwirtschaftsmissionen 42 das Profil der Sozialwirtschaft auf lokaler Ebene geschärft und die Organisation von Veranstaltungen zum Voneinander-Lernen mit lokalen Behörden und Akteuren der Sozialwirtschaft finanziell unterstützt. Diese Arbeit wird auch durch lokale Initiativen wie den EU-Konvent der Bürgermeister unterstützt.

Die Kommission wird diese Initiativen zur Unterstützung der transnationalen Zusammenarbeit weiter ausbauen und sich dabei auf die Ermöglichung eines gerechten grünen und digitalen Wandels konzentrieren (siehe Abschnitt 4.3). Sie wird auch die Nutzung des Programms „Interreg Europe“ und der Partnerschaft für eine intelligente Spezialisierung im Bereich der Sozialwirtschaft 43 fördern, um den grenzüberschreitenden und interregionalen Austausch zu unterstützen.

Die Kommission wird

die Mitgliedstaaten und Interessenträger bei der Förderung der Sozialwirtschaft und der sozialen Innovation in ländlichen Gebieten durch das künftige EU-Netzwerk für die Gemeinsame Agrarpolitik unterstützen und die Cluster „Soziale und ökologische Innovation“ (CSEI) 44 in die europäische Politik für Industriecluster weiter integrieren, um Orientierungshilfen zu geben, Forschung und den Aufbau neuer Kapazitäten, den Austausch bewährter Verfahren und die grenzüberschreitende Vernetzung zu unterstützen.

das ESER-Netzwerk erweitern, um neue regionale und lokale Partnerschaften zu stärken, insbesondere zur Förderung des digitalen und grünen Wandels in den Gebieten;

die Vernetzung von Unternehmen im ländlichen Raum fördern durch das Enterprise Europe Network, sowie durch Aufrufe zur regionsübergreifenden Zusammenarbeit im Rahmen der europäischen Sozialwirtschaftsmissionen. In der langfristigen Vision für ländliche Gebiete ist ein besonderer Schwerpunkt auf das Unternehmertum und die Sozialwirtschaft in ländlichen Gebieten vorgesehen.

Die Kommission fordert die Mitgliedstaaten auf, lokale Kontaktstellen für die Sozialwirtschaft einzurichten, die die Rolle von Botschaftern für die Sozialwirtschaft übernehmen, Unterstützung auf Augenhöhe bieten, den Zugang zu EU- und nationalen Finanzmitteln erleichtern und mit den Behörden, die europäische Mittel verwalten, in Verbindung stehen.

3.5.Die Sozialwirtschaft auf internationaler Ebene fördern 

Klimawandel und Umweltzerstörung, demografische Veränderungen sowie wirtschaftliche und soziale Ungleichheiten sind globale Herausforderungen. Die EU und Drittländer verfolgen gemeinsame Ziele, die in der Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung verankert sind. Die Sozialwirtschaft kann dazu beitragen, diese Ziele sowohl innerhalb als auch außerhalb der EU zu erreichen. Daher können die in den anderen Abschnitten dieses Plans angekündigten Maßnahmen auch die Unterstützung der Sozialwirtschaft in Nicht-EU-Ländern anregen.

Der Grad der Entwicklung der Sozialwirtschaft ist in den einzelnen Drittländern sehr unterschiedlich. Einige haben in bestimmten Bereichen der Sozialwirtschaft eine lange Tradition. Andere haben florierende Ökosysteme für soziale Innovation oder Sozialunternehmen, aber in vielen Fällen sind die Modelle der Sozialwirtschaft erst im Entstehen begriffen. Die Interessenträger können Nutzen ziehen aus dem Austausch von Erfahrungen und bewährten Verfahren, was zu einer Beschleunigung der Reformen beitragen kann.

Im letzten Jahrzehnt wurde durch die EU-Politik im Bereich der internationalen Zusammenarbeit auch die Entwicklung der Sozialwirtschaft unterstützt. So wurde beispielsweise durch die EU-Partnerschaft mit dem Internationalen Genossenschaftsbund 45 die Sichtbarkeit von und die Forschung über Genossenschaften weltweit verbessert sowie der Aufbau von Kapazitäten und die Vernetzung erleichtert. Die Kommission hat auch mehrere regionale Programme zum Aufbau von Kapazitäten finanziert, mit denen die Ökosysteme der Sozialwirtschaft und des sozialen Unternehmertums unterstützt und gestärkt werden. 46  

Es besteht auch Raum, den Dialog und die Zusammenarbeit mit wichtigen internationalen Partnern wie der OECD, der Task Force für Sozial- und Solidarwirtschaft der Vereinten Nationen und der Internationalen Arbeitsorganisation (IAO) im Bereich der Sozialwirtschaft zu verstärken. Dies wird dazu beitragen, das Profil der Sozialwirtschaft über die EU-Grenzen hinaus zu stärken und einen besseren Austausch der verfügbaren politischen Leitlinien und Instrumente zu ermöglichen, die von der Europäischen Kommission, insbesondere in Zusammenarbeit mit der OECD, entwickelt wurden. Die Kommission wird auf diesen Initiativen aufbauen und die Sozialwirtschaft international weiter fördern.

Insbesondere wird die Kommission

die Berücksichtigung der Sozialwirtschaft und des sozialen Unternehmertums in den Programmen im Rahmen des Instruments für Heranführungshilfe und der Instrumente für Nachbarschaft, Entwicklung und internationale Zusammenarbeit fördern, z. B. durch Zusammenarbeit mit EU-Delegationen und Behörden in Nicht-EU-Ländern, um die Entwicklung spezifischer Maßnahmen für die Sozialwirtschaft zu erleichtern;

den Zugang zu Finanzmitteln für Sozialunternehmer im westlichen Balkan, in den Ländern der Östlichen Partnerschaft und der südlichen Nachbarschaft durch die Einleitung von Maßnahmen zur Förderung von Basisinitiativen und zur Unterstützung von Finanzintermediären bei der Entwicklung von Finanzprodukten, die auf die Bedürfnisse sozialwirtschaftlicher Einrichtungen zugeschnitten sind, verbessern. 

Die Kommission ermutigt Behörden in Nicht-EU-Ländern, die frei verfügbaren politischen Leitlinien und Instrumente zur Sozialwirtschaft zu nutzen, die von der Europäischen Kommission in Zusammenarbeit mit der OECD und der IAO bereitgestellt werden 47 .

4.Chancen für die Entwicklung sozialwirtschaftlicher Einrichtungen schaffen

4.1.Unterstützung für Unternehmen und Kapazitätsaufbau

Die meisten sozialwirtschaftlichen Einrichtungen haben eine starke unternehmerische Dimension und leisten einen erheblichen Beitrag zum nachhaltigen Wachstum und zur Beschäftigung. Sie nehmen am Markt teil und erzielen Einnahmen aus dem Verkauf von Waren und Dienstleistungen. Während viele Unternehmen klein und lokal bleiben wollen, möchten einige vielleicht auf andere Märkte in der EU und darüber hinaus expandieren. Daher können sie von der Unterstützung der Unternehmensentwicklung profitieren, um ihr Geschäft auszuweiten und weiterzuentwickeln. Die bestehenden Förderregelungen berücksichtigen jedoch nicht immer die besonderen Merkmale ihrer Geschäftsmodelle in Bezug auf Unternehmensführung, Gewinnverteilung, Arbeitsbedingungen und gesellschaftliche Auswirkungen. Darüber hinaus haben ihre Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, auch solche aus benachteiligten Gruppen, wie in anderen Bereichen der Wirtschaft einen großen Bedarf an Weiterbildung und Umschulung. Vor dem Hintergrund einer alternden Erwerbsbevölkerung und der zunehmenden Abwanderung hoch qualifizierter Kräfte können der Wissenstransfer zwischen den Generationen und die unternehmerische Initiative älterer Menschen eine wichtige Rolle spielen.

Geschäftsmodelle der Sozialwirtschaft können die klassische Wirtschaft beeinflussen und Spill-over-Wirkungen erzielen. Immer mehr klassische Unternehmen nähern sich den Zielen der Sozialwirtschaft an. So verfolgen beispielsweise Gesellschaften ohne Erwerbscharakter und wirkungsorientierte Unternehmen nachhaltige Ziele, während andere Unternehmen punktuelle Maßnahmen ergreifen, um ihre Transparenz zu verbessern und aktiver mit den Gemeinschaften zusammenzuarbeiten. Dies und die allmähliche Einbeziehung von Umwelt-, Sozial- und Corporate-Governance-Kriterien (ESG) in die Unternehmensführung von klassischen Unternehmen und die Investitionspolitik von Finanzinstituten und Investmentfonds schaffen neue Möglichkeiten für die Zusammenarbeit und gegenseitige Bereicherung sowie den Zugang zu neuen Märkten. Die Kommission wird auch die Interaktion zwischen sozialwirtschaftlichen Einrichtungen und klassischen Unternehmen stärken, indem sie bewährte Verfahren fördert, z. B. im Bereich des sozialen Unternehmertums. 48

Angesichts des bereichsübergreifenden Charakters der Sozialwirtschaft sind Maßnahmen in den Bereichen Innovation, Investitionsbereitschaft, Internationalisierung von Unternehmen, Entwicklung des ländlichen Raums und Kreislaufwirtschaft für sie relevant, auch wenn sie häufig generell an KMU gerichtet sind. 49 Die einschlägigen Informationen sind jedoch oft verstreut und schwer zugänglich. Selbst wenn es spezielle Initiativen gibt, sind sie den Akteuren der Sozialwirtschaft häufig nicht hinreichend bekannt oder sie erscheinen ihnen zu komplex. Repräsentative Netzwerke und Unternehmernetzwerke können helfen, aber solche Netzwerke gibt es nicht in allen Ländern.

Die diesem Aktionsplan beigefügte Arbeitsunterlage der Kommissionsdienststellen 50 gibt einen Überblick über die einschlägigen EU-Programme und die Finanzmittel im Zeitraum 2021-2027. EU-Finanzmittel wie die Mittel der europäischen Kohäsionspolitik werden auf nationaler und regionaler Ebene zur Verfügung gestellt. Weitere Finanzierungsquellen sind auf nationaler, regionaler und lokaler Ebene sowie von privaten Akteuren verfügbar. Sich in dieser Landschaft zurechtzufinden, ist nicht immer einfach, insbesondere für kleine Unternehmen.

Die Kommission wird daher

im Rahmen des Kompetenzpakts die Einrichtung einer Kompetenzpartnerschaft für das industrielle Ökosystem der Lokal- und Sozialwirtschaft im Kontext der Kompetenzagenda und der aktualisierten europäischen Industriestrategie erleichtern. Ab 2022 werden spezielle Zentren für Vernetzung, Wissen, Beratung und Ressourcen eingerichtet, um die Unterzeichner des Pakts in ihren Bemühungen zu unterstützen, Menschen im erwerbsfähigen Alter Möglichkeiten für Weiterbildung und Umschulung zu bieten;

die Ausweitung und Internationalisierung der Sozialwirtschaft fördern durch Mobilisierung von Unterstützungsnetzen für Unternehmen auf europäischer Ebene und Partnerschaftsplattformen wie dem Enterprise Europe Network 51 und der Europäischen Plattform für Cluster-Zusammenarbeit 52 ;

ein neues, einheitliches EU-Gateway für die Sozialwirtschaft im Jahr 2023 einrichten, das als eindeutige Anlaufstelle für Interessenträger der Sozialwirtschaft, andere einschlägige Akteure und Einzelpersonen dient, die Informationen über einschlägige EU-Finanzmittel, Strategien, Netzwerke/Plattformen und Initiativen suchen. Es wird den Zugang zu bestehender Unterstützung vereinfachen und das Bewusstsein für EU-Maßnahmen in diesem Bereich stärken. Darüber hinaus wird das Gateway den Zugang zu einschlägigen Initiativen für den Kapazitätsaufbau erleichtern und spezielle Hinweise auf EU-Finanzierungsmöglichkeiten geben (Schulungen, Seminare, Webinare, praktische Leitfäden und Instrumente).

Hinweise zu EU-Finanzierungsmöglichkeiten werden auch über die InvestEU-Beratungsplattform, das Enterprise Europe Network und den EU-Social Services Helpdesk bereitgestellt. Für die Verwaltungsbehörden der Fonds der Kohäsionspolitik stehen über die Fi-Compass-Plattform 53 Leitlinien zur Verfügung, die beratende Unterstützung zu den im Rahmen des Systems der geteilten Verwaltung eingesetzten Finanzierungsinstrumenten bieten.

Im Hinblick auf einen breiteren Kapazitätsaufbau wird die Kommission die Entwicklung von repräsentativen Netzwerken der Sozialwirtschaft unterstützen, insbesondere in den EU-Mitgliedstaaten, in denen Sozialunternehmen und sozialwirtschaftliche Ökosysteme nicht ihr volles Potenzial entfalten.

Die Kommission fordert die Mitgliedstaaten auf, die klassischen Gründerzentren zu ermutigen, ihre Unterstützung auf sozialwirtschaftliche Einrichtungen auszudehnen, um die Möglichkeiten zur Unterstützung der Investitionsbereitschaft von Unternehmen zu verbessern. Das von der Europäischen Kommission ins Leben gerufene Pilotprojekt „Better Incubator“ 54 kann als Inspirationsquelle dienen.

Die Attraktivität des Unternehmertums steigern

Soziales Unternehmertum und die Sozialwirtschaft können für junge Menschen, Menschen mit Behinderungen, Menschen mit Migrationshintergrund, Frauen und andere unterrepräsentierte Unternehmer besonders attraktiv sein. Interessanterweise ist der Anteil weiblicher Unternehmer im Bereich des sozialen Unternehmertums höher als im Bereich des konventionellen Unternehmertums 55 , wo der Frauenanteil nur 30 % beträgt. 56 Die Sensibilisierung für diese alternativen Geschäftsmodelle könnte die Attraktivität des Unternehmertums im Allgemeinen erhöhen und die Integration in den Arbeitsmarkt fördern. Die jüngeren Generationen messen nachhaltiger Entwicklung große Bedeutung bei, sodass die Sozialwirtschaft für sie von Interesse sein kann. In den letzten Jahren hat die unternehmerische Bildung in den Bildungssystemen an Bedeutung gewonnen. Sozialwirtschaftliche Geschäftsmodelle, einschließlich genossenschaftlicher Formen, sind jedoch noch lange kein fester Bestandteil in allen Lehrplänen zur unternehmerischen Bildung und in betriebswirtschaftlichen Kursen.

Die Kommission wird

im Jahr 2022 eine neue Akademie zur Förderung des Jugendunternehmertums im Rahmen des ESF+ einrichten. Durch sie soll das Unternehmertum junger Menschen, einschließlich weiblicher und sozialer Unternehmer, gefördert werden, indem sie mit nationalen politischen Entscheidungsträgern und Netzwerken für junges Unternehmertum zusammenarbeitet;

das Voneinander-Lernen zwischen den Unternehmern der Sozialwirtschaft durch stärkeres Bekanntmachen des Programms „Erasmus für Jungunternehmer“ 57 unter den Interessenträgern der Sozialwirtschaft unterstützen.

Die Kommission wird prüfen, wie Synergien zwischen verschiedenen EU-Förderprogrammen unterstützt werden können, um erfolgreiche Projekte zu finden, die möglicherweise auf soziale Unternehmen ausgeweitet werden könnten.

Die Kommission fordert die Hochschuleinrichtungen auf, europäische Instrumente wie die Initiative „Europäische Hochschulen“ 58 in vollem Umfang zu nutzen, um die Sozialwirtschaft und das Unternehmertum zu fördern.

4.2.Verbesserter Zugang zu Finanzmitteln 

Für den Programmplanungszeitraum 2014-2020 wurden schätzungsweise mindestens 2,5 Mrd. EUR aus dem EU-Haushalt zur Unterstützung der Sozialwirtschaft bereitgestellt. 59 Insgesamt strebt die Kommission für den Zeitraum 2021-2027 eine Aufstockung der Finanzmittel an. Es wird erwartet, dass dank eines höheren erwarteten Multiplikatoreffekts von InvestEU und einer verstärkten Unterstützung für soziale Auswirkungen und Innovation mehr Investitionen mobilisiert werden. Andere EU-Programme bieten spezielle oder indirekte Unterstützung für die Sozialwirtschaft; dazu gehören beispielsweise die Komponente Beschäftigung und soziale Innovation des ESF+, Horizont Europa, das Binnenmarktprogramm, Erasmus+, das Europäische Solidaritätskorps, Kreatives Europa und das LIFE-Programm. Auf nationaler Ebene werden EU-Mittel insbesondere über die Fonds der Kohäsionspolitik und die Aufbau- und Resilienzfazilität zur Verfügung stehen.

Infolge der gezielten Unterstützung auf EU- und nationaler Ebene, insbesondere durch das Europäische Programm für Beschäftigung und soziale Innovation (EaSI) 60 , sind mehr Finanzintermediäre und Investoren auf sozialwirtschaftliche Einrichtungen, einschließlich Sozialunternehmen, aufmerksam geworden und bieten rückzahlbare Finanzierungen und Unterstützung bei der Unternehmensentwicklung an, um ihren Bedürfnissen gerecht zu werden. Ethische Banken spielen in dieser Hinsicht eine wichtige Rolle. Darüber hinaus konnten die Investoren mithilfe des Gütesiegels „Europäischer Fonds für soziales Unternehmertum“ (EuSEF) 61 leicht erkennen, welche Fonds in Sozialunternehmen investieren. Seit der Finanzkrise 2008 hat der Mikrofinanzsektor auch in der EU und den Nachbarländern ein beträchtliches Wachstum erfahren. Viele Mikrofinanzinstitute sind Teil der Sozialwirtschaft und haben den sozialen Auftrag, Menschen aus sozial schwachen Gruppen und mit Schwierigkeiten beim Zugang zum traditionellen Bankensystem bei der Gründung von Unternehmen zu helfen und so Arbeitsplätze für sich und andere zu schaffen. Insgesamt hat sich der Einsatz von Finanzprodukten wie Garantien als wirksames Mittel erwiesen, um private Finanzmittel für Sozialunternehmen zu mobilisieren, und zwar sowohl von klassischen als auch von philanthropischen Investoren.

Trotz dieser positiven Entwicklung ergab eine Analyse der Finanzmärkte für Sozialunternehmen, dass sowohl beim Zugang zu Fremd- als auch zu Eigenkapital nach wie vor ein Missverhältnis zwischen Angebot und Nachfrage nach rückzahlbaren Finanzmitteln für Sozialunternehmen in Europa besteht. Im Bereich der Finanzierung von Sozialunternehmen wurde die Finanzierungslücke europaweit auf fast 1 Mrd. EUR pro Jahr geschätzt 62 , während die Lücke im Bereich der Mikrofinanzierung EU-weit auf 12,9 Mrd. EUR pro Jahr geschätzt wurde 63 . Es wurden erhebliche Unterschiede zwischen und innerhalb der Länder festgestellt. Generell gibt es noch viel Spielraum für eine Verbesserung des maßgeschneiderten Finanzierungsangebots für die verschiedenen Phasen des Lebenszyklus von Unternehmen (d. h. Anschub, Start-up, Wachstum).

Die Kommission wird daher

im Jahr 2022 im Rahmen des Programms „InvestEU“ neue Finanzprodukte zur Mobilisierung privater Finanzmittel einführen, die auf die Bedürfnisse von Sozialunternehmen in ihren verschiedenen Entwicklungsstadien ausgerichtet sind. Diese Produkte werden Garantien umfassen, die Folgendes ermöglichen sollen: Zugang zu Krediten für Sozial- und Kleinstunternehmen, Beteiligungsinvestitionen und beteiligungsähnliche Investitionen in Sozialunternehmen und wirkungsorientierte Unternehmen sowie Kapitalinvestitionen in Finanzintermediäre. 64 Die InvestEU-Beratungsplattform wird Finanzintermediären Unterstützung bieten. 65

Stiftungen sind Teil der Sozialwirtschaft und spielen auch eine wichtige Rolle bei der Bereitstellung von Zuschüssen für die Sozialwirtschaft, bei der sozialen Innovation und anderen politischen Zielen der EU. Unter philanthropischen Akteuren wächst das Interesse an missionsbezogenen Investitionen, auch in sozialwirtschaftlichen Organisationen. Um dieses Potenzial zu erschließen, prüft die Kommission die Einführung spezieller Ko-Investitionsmechanismen mit Stiftungen und philanthropischen Organisationen für bestimmte Aufgabenbereiche, um zusätzliches Kapital in die Bereiche Nachhaltigkeit, Inklusion, soziale Innovation, Wohnen und Obdachlosigkeit, Medienpluralismus und Entwicklung von Ökosystemen mit sozialer Wirkung zu leiten. In ihrem Aktionsplan für die Medien und den audiovisuellen Sektor 66 hat die Kommission bereits die Einrichtung eines eigenkapitalbasierten Pilotprojekts im Rahmen von InvestEU zur Unterstützung des Nachrichtenmediensektors angekündigt.

Je nach Interesse des Marktes kann die InvestEU-Beratungsplattform die Einrichtung von grenzüberschreitenden Investitionsplattformen unterstützen, die Partner mit einem Interesse an Investitionen in die Sozialwirtschaft zusammenbringen.

Zur Ergänzung der oben genannten Schlüsselmaßnahme wird die Kommission

in Zusammenarbeit mit den Durchführungspartnern von InvestEU sicherstellen, dass InvestEU-Finanzintermediäre, die Finanzmittel für Sozialunternehmen bereitstellen, für potenzielle Begünstigte leicht zu finden sind, u. a. über das InvestEU-Portal und das Gateway für die Sozialwirtschaft;

die Finanzierungsinstrumente durch Zuschüsse für den Aufbau von Finanzmärkten für soziale Unternehmen in Europa durch Unterstützung der Einrichtung neuer Finanzierungsinstrumente und von Programmen zur Förderung der Investitionsbereitschaft ergänzen;

Eigenkapital-Investitionsinstrumente durch Zuschüsse ergänzen, um die Transaktionskosten für Risikokapitalinvestitionen in Sozialunternehmen zu senken.

EU-Netzwerke, die in den Bereichen Mikrofinanzierung und Finanzierung von Sozialunternehmen tätig sind, mit dem Ziel unterstützen, das Bewusstsein für die EU-Finanzmittel zu schärfen, die Kapazitäten der Mitgliedsorganisationen zu verbessern und Studien und Daten bereitzustellen.

Neben der Entwicklung neuer Instrumente haben die Mitgliedstaaten die Möglichkeit, systemische Maßnahmen einzuführen, um die verfügbaren Mittel zu erhöhen. Zu den bestehenden Initiativen gehört die Möglichkeit für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, in sozial orientierte Pensionsfonds und Sparpläne einzuzahlen.

Darüber hinaus kann ein besseres Verständnis und eine größere Akzeptanz von Methoden zur Messung der sozialen Auswirkungen die Sozialwirtschaft in die Lage versetzen, ihre Auswirkungen zu kommunizieren und leichter Zugang zu wirkungsorientierten Finanzierungen zu erhalten. Es gibt zahlreiche Methoden, aber sozialwirtschaftliche Einrichtungen berichten, dass die Vielfalt der verfügbaren Instrumente und Ressourcen entmutigend und schwierig zu überblicken sein kann, insbesondere für kleinere oder weniger erfahrene Einrichtungen. Die Ansätze zur Messung der sozialen Auswirkungen sollten gut durchdacht, verhältnismäßig und an die Vielfalt der Akteure, die Größe und das Entwicklungsstadium angepasst sein.

Die Kommission wird

die Entwicklung der Messung und des Managements sozialer Auswirkungen durch die Erfassung und Überprüfung bestehender Verfahren und die Durchführung von Schulungen für Akteure der Sozialwirtschaft unterstützen, um das Verständnis zu verbessern und die Nutzung solcher Verfahren zu erleichtern. Darüber hinaus wird die Kommission mit den Interessenträgern zusammenarbeiten, um einfache Standardmethoden für die Bewertung der sozialen Auswirkungen für die Akteure der Sozialwirtschaft in der EU im Jahr 2023 zu entwickeln.

Im Entwurf des Berichts über die Plattform für nachhaltiges Finanzwesen wird argumentiert, dass es angesichts einer Pandemie und unbeantworteter sozialer Fragen im Zusammenhang mit einem nachhaltigen Übergang wichtig ist, wirtschaftliche Aktivitäten und Unternehmen zu identifizieren, die zur Förderung sozialer Ziele beitragen. Im Kontext der Plattform wird darauf hingewiesen, dass gemeinsame Leitlinien für eine Sozialtaxonomie die Transparenz von Investitionen erhöhen und ein Social Washing verhindern könnten. Wie in der Taxonomie-Verordnung gefordert und im Aktionsplan zur europäischen Säule sozialer Rechte angegeben, wird die Kommission einen Bericht über die mögliche Erweiterung der EU-Taxonomie für ein nachhaltiges Finanzwesen auf soziale Ziele ausarbeiten.

4.3.Maximierung des Beitrags der Sozialwirtschaft zum grünen und digitalen Wandel

Die Europäische Union strebt an, bis 2050 der erste klimaneutrale Kontinent zu werden und dabei niemanden zurückzulassen. Dies und die Notwendigkeit, den Biodiversitätsverlust aufzuhalten, die Umweltverschmutzung zu verringern und die nachhaltige Nutzung natürlicher Ressourcen zu verbessern, stehen im Mittelpunkt des europäischen Grünen Deals. Die Kommission hat eine Reihe von Legislativmaßnahmen 67 vorgeschlagen, um die Treibhausgasemissionen bis 2030 gegenüber 1990 um mindestens 55 % zu senken. Darüber hinaus hat die Kommission im Rahmen des europäischen Grünen Deals den europäischen Klimapakt 68 ins Leben gerufen, der klimabezogene Zusagen von Bürgerinnen und Bürgern und Organisationen unterstützt, und auch der Sozialwirtschaft unmittelbar zugutekommt.

Ferner wird mit dem digitalen Wandel in Europa darauf abgezielt, die Menschen und Unternehmen in ihrer Handlungskompetenz zu stärken, damit sie sich die Chancen einer auf den Menschen ausgerichteten, nachhaltigen und florierenden digitalen Zukunft zunutze machen können. 69 Eines der Ziele des Aktionsplans zur europäischen Säule sozialer Rechte besteht darin, dass mindestens 80 % der 16- bis 74-Jährigen über grundlegende digitale Kompetenzen verfügen.

Die Sozialwirtschaft trägt zum grünen Wandel bei, indem sie nachhaltige Verfahren, Güter und Dienstleistungen für die industrielle Entwicklung hervorbringt, zum Beispiel in den Bereichen Kreislaufwirtschaft, ökologische Landwirtschaft, erneuerbare Energien, Wohnungsbau und Mobilität. Auf diese Weise wird auch die Akzeptanz von Verhaltensänderungen erhöht, die zum Klimaschutz beitragen. Viele dieser Lösungen sind inklusiv, d. h. sie richten sich an diejenigen, die am stärksten vom grünen Wandel betroffen sind oder größere Schwierigkeiten haben, sich darauf einzustellen, z. B. durch die Ausbildung und Umschulung von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern, durch die Schaffung von Arbeitsmöglichkeiten in umweltfreundlichen Bereichen und durch die Entwicklung von Produkten und Dienstleistungen, die den Bedürfnissen der lokalen Gemeinschaften entsprechen. Dies ist ein entscheidender Beitrag, da der Bereich der Anpassung von Wirtschaftsunternehmen wenig beachtet wird.

Sozialwirtschaftliche Einrichtungen, die sowohl soziale als auch ökologische Wirkungen erzielen wollen, berichten, dass sie Unterstützung benötigen, um umweltfreundlichere Verfahren zu ermitteln und einzuführen, Kapazitäten aufzubauen und Wissen zu erwerben, auch über Finanzierungsmöglichkeiten für Umweltziele.

Die Sozialwirtschaft ist ebenfalls eine wichtige Stütze für einen fairen und inklusiven digitalen Wandel. So setzen beispielsweise Akteure der Sozialwirtschaft, die an „Tech4good“ arbeiten, digitale Technologien ein (z. B. Distributed-Ledger-Technologie, Big Data, künstliche Intelligenz, unterstützende Technologien), um grüne oder soziale Auswirkungen zu erzielen. 70 Innerhalb der Sozialwirtschaft entstehen neue digitale Geschäftsmodelle, zum Beispiel in der Sharing Economy und der Plattformwirtschaft. Plattformgenossenschaften sind ein Beispiel für partizipativ geführte Unternehmen, die digitale Plattformen nutzen, um bürgerschaftliche Beteiligung und den Verkauf lokal produzierter Waren und lokal erbrachter Dienstleistungen zu erleichtern und bessere Arbeitsbedingungen für ihre Mitglieder zu erreichen. Im weiteren Sinne können digitale Technologien eine Hebelwirkung entfalten, indem sie das Aufgreifen und die Anwendung erfolgreicher sozialwirtschaftlicher Initiativen im größeren Maßstab in den Mitgliedstaaten und im Binnenmarkt erleichtern. Außerdem können digitale Technologien dazu beitragen, die Arbeitsabläufe in sozialwirtschaftlichen Einrichtungen zu verbessern. Datenverarbeitung, -verwaltung und -erfassung sind in sozialwirtschaftlichen Einrichtungen noch nicht weitverbreitet. Gleichzeitig fördern bahnbrechende digitale Sozialunternehmen den digitalen Wandel, indem sie Technologien anpassungsfähig, erschwinglich und zugänglich machen, beispielsweise durch Digital Commons und Open-Source-Technologien.

Die Ermöglichung von Geschäftsmodellen der Sozialwirtschaft als Akteure des grünen Wandels und die Berücksichtigung ihrer Bedürfnisse im Hinblick auf die digitale Akzeptanz, inklusive Technologielösungen und den Datenzugang werden für ihre Erholung nach der COVID-19-Krise und ihre langfristige Resilienz von entscheidender Bedeutung sein.

Die Kommission wird:

eine Übergangslösung für das industrielle Ökosystem der Lokal- und Sozialwirtschaft in die Wege leiten, um die Zusammenarbeit mit Behörden und Interessenträgern für ein gestärktes und resilienteres Ökosystem der Sozialwirtschaft im Rahmen des grünen und digitalen Wandels fortzusetzen. Das Konzept für den Übergang wird auch zur Umsetzung des Aktionsplans in diesem Bereich beitragen 71 ;

die transnationale Zusammenarbeit zur Förderung der Fähigkeit der Sozialwirtschaft, umweltfreundlichere Verfahren, Produkte und Dienstleistungen einzuführen und zu entwickeln und ihre digitalen Kapazitäten zu verbessern, unterstützen;

eine Maßnahme zur innovativen Finanzierung im Rahmen des Labors des Neuen Europäischen Bauhauses mit dem Ziel einleiten, ein Pilotprojekt zur Mobilisierung philanthropischer Beiträge ins Leben zu rufen;

einen Verhaltenskodex für die Datennutzung und -verwaltung in der Sozialwirtschaft in Zusammenarbeit mit den Interessenträgern ausarbeiten, um die Nutzung von Daten und Technologien zu fördern.

Darüber hinaus wird die Kommission dafür sorgen, dass die einschlägigen Strukturen zur Unterstützung von Unternehmen auf europäischer Ebene ihre Erfahrungen darüber austauschen, wie sie sozialwirtschaftlichen Einrichtungen maßgeschneiderte Unterstützung bieten können. Dazu gehören der „Digital Transformation Accelerator“ im Rahmen des Programms „Europäische Zentren für digitale Innovation“ und das Enterprise Europe Network.

Da die Sozialwirtschaft auf lokaler Ebene stark verwurzelt ist, können Behörden, Zivilgesellschaft, Akteure der Sozialwirtschaft und klassische Unternehmen lokale grüne Deals entwickeln und Ressourcen für Investitionen und Innovationen auf lokaler und regionaler Ebene bündeln, um einen gerechten Übergang mit lokalem Nutzen zu gewährleisten.

Die Kommission wird

mit Städten bei der Entwicklung lokaler grüner Deals oder grüner Bürgerschaftsaktionen zusammenarbeiten, durch eine verstärkte Einbindung von Akteuren der Sozialwirtschaft und Gemeinden in den EU-Konvent der Bürgermeister, die Europäische Stadtinitiative, die Initiative „Intelligent Cities Challenge“, die Initiative „Kreislauforientierte Städte und Regionen“, die Plattform für einen gerechten Übergang, das Neue Europäische Bauhaus und den Europäischen Klimapakt.

Der Beitrag der Sozialwirtschaft ist besonders bemerkenswert für die Entwicklung einer Kreislaufwirtschaft 72 , in deren Rahmen sie Pionierarbeit für Tätigkeiten und Geschäftsmodelle leistet, die den Wert von Produkten und Materialien so lange wie möglich erhalten, Abfälle reduzieren, den Bürgerinnen und Bürgern Möglichkeiten zur Kosteneinsparung bieten und lokale Arbeitsplätze schaffen, insbesondere in den Bereichen Reparatur, Wiederverwendung, gemeinsame Nutzung und Recycling. Dieses Potenzial kann weiter gefördert werden, indem das Bewusstsein für die Möglichkeiten einer stärkeren Übernahme dieser Verfahren geschärft und Partnerschaften mit klassischen Unternehmen entlang der Wertschöpfungsketten sowie öffentlich-private Partnerschaften zwischen Behörden, Forschungsinstituten, der Industrie und sozialwirtschaftlichen Einrichtungen gestärkt werden.

Die Kommission wird

einen Leitfaden zur Unterstützung von Verbreitung und Partnerschaften in Bezug auf die Kreislaufwirtschaft zwischen sozialwirtschaftlichen Einrichtungen und anderen Akteuren, einschließlich klassischer Unternehmen, herausgeben und im Rahmen der Europäischen Plattform der Interessenträger für die Kreislaufwirtschaft, des Enterprise Europe Network und anderer Netzwerke für die Sozialwirtschaft sensibilisieren.

Die Partner der Sozialwirtschaft spielen eine Schlüsselrolle bei der Bereitstellung von Sozialwohnungen, Genossenschaftswohnungen und Stadtentwicklungsstrategien. In diesem Zusammenhang verzeichnen sie eine jährliche Investitionslücke von 57 Mrd. EUR 73 , was sich negativ auf den Zugang zu Wohnraum und die Ökologisierung des EU-Wohnungsbestands auswirkt. Im Rahmen der Initiative für erschwinglichen Wohnraum 74 wird die Kommission die Renovierungskapazitäten im sozialen und erschwinglichen Wohnungsbau durch die Mobilisierung sektorübergreifender Partnerschaften für 100 Pilotprojekte zur Renovierung von Stadtvierteln und durch die Förderung hochwertiger, lebenswerter, zugänglicher und erschwinglicher Wohnungen verbessern.

Die Kommission fordert die EU-Mitgliedstaaten und die Regionen auf, die Sozialwirtschaft in die Entwicklung ihrer Strategien im Rahmen des grünen und des digitalen Wandels einzubeziehen und die vorhandenen Mittel besser zu nutzen, um den grünen und den digitalen Wandel der Sozialwirtschaft zu ermöglichen.

4.4.Soziale Innovation fördern

Soziale Innovation bietet neue Wege der Produktion von Gütern, der Organisation und Erbringung von Dienstleistungen und neue Formen der Bürgerbeteiligung als Antwort auf konkrete soziale Bedürfnisse oder gesellschaftliche Herausforderungen. 75 Sie verändert die sozialen Beziehungen und kann neue politische Ansätze schaffen, die möglicherweise zu systemischen Veränderungen führen. Durch ihren Bottom-Up-Ansatz und ihre Nähe zu den Gemeinschaften, den Bürgerinnen und Bürgern und den Problemen, vor denen diese stehen, haben sozialwirtschaftliche Einrichtungen die Möglichkeit, innovative Lösungen zu finden. 76  

In den letzten Jahren hat die Kommission verschiedene Initiativen zur Förderung der sozialen Innovation gestartet (z. B. durch Horizont 2020, aber auch durch den Europäischen Wettbewerb für soziale Innovation, das EaSI-Programm oder dem ESF). Die Unterstützung für Programme mit einer an sozialen Ergebnissen orientierten Auftragsvergabe wurde auch als eine Möglichkeit zur Erprobung von sozialer Innovation und Finanzierung bereitgestellt. 77 Die Kommission wird diese Initiativen fortsetzen und eine europäische Gemeinschaft sozialer Innovatoren aufbauen, um Peer-Learning und Joint Ventures zwischen Unternehmen zu fördern und das Alumni-Netzwerk des Europäischen Wettbewerbs für soziale Innovationen auszubauen.

Die Anwendung sozialer Innovationen in größerem Maßstab steht jedoch nach wie Herausforderungen gegenüber, darunter der Verbreitung sozialer Innovationen durch politische Entscheidungsträger, die Suche nach Partnern im In- und Ausland und die Anpassung anderswo entwickelter Lösungen an die lokalen Bedingungen. Dies führt dazu, dass Chancen verpasst werden, eine systemische Wirkung zu erzielen und das Potenzial der ursprünglichen Investition (oft einschließlich öffentlicher Mittel) voll auszuschöpfen. Die Kommission unterstützt die Einrichtung nationaler Kompetenzzentren für soziale Innovation, um die Innovationskapazitäten auch von Akteuren der Sozialwirtschaft und neuen Sozialunternehmern zu stärken. 78 Auch die Zusammenarbeit zwischen dem öffentlichen Sektor, philanthropischen Akteuren und Akteuren im Bereich sozialer Investitionen kann verbessert werden, um die verfügbaren Ressourcen besser zu mobilisieren und die Übernahme und Verbreitung sozialer Innovationen zu ermöglichen.

Die Kommission wird

soziale Innovation durch einen neuen Ansatz für die transnationale Zusammenarbeit im Rahmen des ESF+ fördern. Im Jahr 2022 wird ein neues „Europäisches Kompetenzzentrum für soziale Innovation“ eingerichtet. Es wird das Voneinander-Lernen und den Aufbau von Kapazitäten für die zuständigen Behörden und Unterstützungsstrukturen organisieren. Darüber hinaus wird ein neues Zuschusssystem zur Erleichterung des Transfers und/oder der Anwendung sozialer Innovationen in größerem Maßstab eingerichtet;

im Jahr 2022 einen „European Social Innovation Catalyst Fund“ (Fonds zur Förderung sozialer Investitionen) im Rahmen von Horizont Europa vorschlagen, an dem sich Bürger, Wissenschaftler, Unternehmer, Philanthropen, Impact-Investoren und öffentliche Verwaltungen beteiligen, um das Aufgreifen und Anwenden erfolgreicher sozialer Innovationen im größeren Maßstab zu unterstützen und die Ziele der fünf EU-Missionen 79 voranzubringen.

Darüber hinaus wird die Kommission im Rahmen von Horizont Europa Finanzhilfen bereitstellen, um soziale Unternehmer zu sensibilisieren und ihnen den Zugang zu den Ressourcen paneuropäischer, nationaler, regionaler und lokaler Innovationsökosysteme zu erleichtern.

5.Die Anerkennung der Sozialwirtschaft und ihres Potenzials verbessern

Wie die Länder, in denen die Sozialwirtschaft am weitesten fortgeschritten ist, zeigen, ist eine verstärkte Sichtbarkeit der Sozialwirtschaft, auch durch die Erhebung geeigneter Daten und Statistiken, der Schlüssel zu ihrer Anerkennung und Entwicklung.

Seit 2011 hat die Kommission dazu beigetragen, die Sichtbarkeit und das Profil der Sozialwirtschaft, der Sozialunternehmen und der sozialen Innovation in der gesamten EU durch verschiedene Maßnahmen zu stärken, insbesondere im Bereich der Finanzierung oder der Forschung. 80 Auch in den Mitgliedstaaten haben Behörden und Interessenträger interessante Initiativen ergriffen, um die Sichtbarkeit der Sozialwirtschaft zu verbessern und sie verständlich zu machen, darunter spezielle Gütesiegel und Zertifizierungsmechanismen oder groß angelegte Kommunikationskampagnen.

Es wurde nachgewiesen, dass die breite Öffentlichkeit, einschließlich junger und benachteiligter Menschen, Sozialpartner, Interessenträger und Geldgeber, noch immer nicht ausreichend über die positiven Auswirkungen der Sozialwirtschaft informiert ist. 81 Da sich dies auf die Entwicklung einschlägiger Unterstützungsmaßnahmen und Marktchancen auswirkt, muss die Verbesserung der Sichtbarkeit der Sozialwirtschaft eine Priorität bleiben. Die Kommission wird diesen Aktionsplan nutzen, um mit den einschlägigen Interessenträgern auf allen Ebenen in Kontakt zu treten und die Dynamik aufrechtzuerhalten.

Die Kommission wird

regelmäßige Kommunikationsmaßnahmen im Rahmen eines langfristigen Kommunikationskonzepts durchführen und die Rolle und die Besonderheiten der Sozialwirtschaft hervorheben, auch in Zusammenarbeit mit den Interessenträgern der Sozialwirtschaft.

Die Kommission fördert auch die Organisation regelmäßiger sozialwirtschaftlicher Gipfeltreffen, die von den Mitgliedstaaten und anderen Akteuren ausgerichtet werden.

Einschlägige Daten und Statistiken sind auch der Schlüssel zum besseren Verständnis sozialwirtschaftlicher Geschäftsmodelle und zur Gewährleistung einer faktengestützten Politik. Die vorhandenen Daten über die Sozialwirtschaft sind jedoch oft spärlich, unvollständig und schwer vergleichbar. So haben beispielsweise nur wenige Mitgliedstaaten ihre nationalen Rechnungslegungssysteme so angepasst, dass sie zusätzliche Daten („Satellitenkonten“) über die Sozialwirtschaft erheben können, und dies trotz einer finanziellen Unterstützung aus dem EU-Haushalt. Infolgedessen fehlen Statistiken über die Größe, die Beschäftigtenzahl, die Entwicklung und die Herausforderungen der Sozialwirtschaft. Auf EU-Ebene liegen dank einiger vergleichender, aber nicht erschöpfender Datenerhebungen Schätzungen vor, die jedoch aktualisiert werden müssten. 82 Es fehlen auch Daten über den potenziellen Umfang und das Gewicht philanthropischer Spenden und über das Potenzial, diese Art von privaten Investitionen zur Förderung der Sozialwirtschaft und anderer politischer Ziele der EU zu nutzen. Die Kommission wird daher weiterhin faktengestützte politische Strategien unterstützen, indem sie quantitative und qualitative Informationen über die Sozialwirtschaft in allen Mitgliedstaaten erhebt, zusammenträgt und analysiert. Dies wird auch zur Überwachung des industriellen Ökosystems der Lokal- und Sozialwirtschaft beitragen.

Die Kommission wird

eine neue Studie zur Erhebung quantitativer und qualitativer Informationen über die Sozialwirtschaft in allen EU-Mitgliedstaaten in die Wege leiten;

eine spezielle Studie über philanthropische Spenden in der EU in die Wege leiten.

Schließlich ist das akademische Interesse an der Sozialwirtschaft gewachsen, aber der Dialog und die gegenseitige Bereicherung durch Ideen der Wissenschaft und der Politik könnten verbessert werden. Die Kommission wird sich bemühen, diesen Austausch zu erleichtern.

6.Nächste Schritte

In den letzten zehn Jahren hat die Kommission wichtige Schritte unternommen, um die Entwicklung der Sozialwirtschaft und der Sozialunternehmen als Teil der europäischen sozialen Marktwirtschaft zu fördern. Die Errungenschaften der Vergangenheit müssen konsolidiert und ausgebaut werden, damit die EU den Bedürfnissen gerecht werden und die Chancen nutzen kann, die sich aus den demografischen Herausforderungen und dem grünen und digitalen Wandel ergeben, und gleichzeitig eine gerechte, inklusive und resiliente Wirtschaft als langfristige Antwort auf die Folgen der COVID-19-Krise aufbauen kann.

Dieser Aktionsplan bietet einen europäischen Rahmen bis 2030 zur weiteren Unterstützung der Entwicklung der Sozialwirtschaft. Darin ist eine Reihe von Maßnahmen vorgesehen, die in Verbindung mit der Umsetzung des Aktionsplans zur europäischen Säule sozialer Rechte und der Verwirklichung seiner Ziele in den Bereichen Beschäftigung und Armutsbekämpfung zu ergreifen sind.

Die Kommission wird das Potenzial der Sozialwirtschaft zur Schaffung von Arbeitsplätzen und zur Förderung des sozialen Zusammenhalts im Rahmen des Europäischen Semesters und der Umsetzung der beschäftigungspolitischen Leitlinien durch die Mitgliedstaaten zur Geltung bringen.

Der Aktionsplan wurde in Zusammenarbeit mit den Interessenträgern der Sozialwirtschaft entwickelt, und seine Umsetzung erfordert deren Engagement und Zusammenarbeit auf allen Ebenen – auf der Ebene der EU, aber auch auf nationaler, regionaler und lokaler sowie internationaler Ebene.

Eine erfolgreiche Umsetzung wird auch von der Zusammenarbeit mit den Mitgliedstaaten abhängen. Die Kommission ermutigt die Mitgliedstaaten, ihre sozialwirtschaftlichen Strategien und Maßnahmen in Zusammenarbeit mit den Akteuren der Sozialwirtschaft anzunehmen oder zu aktualisieren. Zu diesem Zweck fordert sie die Mitgliedstaaten auf, in ihren Einrichtungen Koordinatoren für die Sozialwirtschaft zu benennen, die ihre Strategien anleiten, für eine kohärente Politikgestaltung in allen Ministerien sorgen, den Zugang zu EU- und nationalen Finanzmitteln erleichtern und mit den für die Verwaltung der Strukturfonds zuständigen Behörden in Verbindung stehen.

Die Kommission wird die Mitgliedstaaten bei der Festlegung ihrer Strategien und Maßnahmen für die Sozialwirtschaft unterstützen und die Arbeit der Koordinatoren für die Sozialwirtschaft im Hinblick auf die Umsetzung und das Follow-up dieses Aktionsplans fördern.

Die Kommission wird auch eng mit anderen EU-Organen und -Einrichtungen zusammenarbeiten, insbesondere mit dem Europäischen Parlament, dem Ausschuss der Regionen und dem Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss sowie mit der Europäischen Investitionsbank-Gruppe.

Die Kommission fordert die Interessenträger der Sozialwirtschaft sowie die EU-Organe und -Einrichtungen auf, diesen Aktionsplan zu unterstützen und mit unmittelbarer Einbeziehung der Interessenträger der Sozialwirtschaft aktiv zu seiner Umsetzung beizutragen. Sie wird mit ihrer Expertengruppe „Sozialwirtschaft und Sozialunternehmen“ zusammenarbeiten, die am Ende des laufenden Mandats erneuert wird.

Die Kommission wird im Jahr 2025 eine Bilanz der Umsetzung des Aktionsplans ziehen und einen Bericht über die Fortschritte und neuen Entwicklungen veröffentlichen.



Wichtige Maßnahmen der Kommission und Zeitplan für ihre Umsetzung

Vorschlag für eine Empfehlung des Rates zur Entwicklung der Rahmenbedingungen für die Sozialwirtschaft. (siehe Abschnitt 3.1)

2023

Organisation von Webinaren und Seminaren für öffentliche Bedienstete zu verschiedenen Politikbereichen, die für die Sozialwirtschaft von Bedeutung sind. (siehe Abschnitt 3.1)

2022, 2023

Einführung einer neuen Initiative im Rahmen des Binnenmarktprogramms, die die Schaffung lokaler und regionaler Partnerschaften zwischen sozialwirtschaftlichen Einrichtungen und klassischen Unternehmen unterstützt, um einen Markt von Unternehmen für Unternehmen zu schaffen, die sich sozial engagieren. (siehe Abschnitt 3.3)

2022

Verbesserung des Zugangs zu Finanzmitteln für Sozialunternehmer im westlichen Balkan, in den Ländern der Östlichen Partnerschaft und der südlichen Nachbarschaft durch die Einleitung von Maßnahmen zur Förderung von Basisinitiativen und zur Unterstützung von Finanzintermediären bei der Entwicklung von Finanzprodukten, die auf die Bedürfnisse sozialwirtschaftlicher Einrichtungen zugeschnitten sind. (siehe Abschnitt 3.5)

2023

Einführung eines neuen, einheitlichen EU-Gateways für die Sozialwirtschaft als eindeutige Anlaufstelle für Interessenträger der Sozialwirtschaft, andere einschlägige Akteure und Einzelpersonen, die Informationen über einschlägige EU-Finanzmittel, Strategien und Initiativen suchen. (siehe Abschnitt 4.1)

2023

Einrichtung einer neuen Akademie zur Förderung des Jugendunternehmertums, durch die das Unternehmertum junger Menschen, einschließlich weiblicher und sozialer Unternehmer, gefördert werden soll, indem sie mit nationalen politischen Entscheidungsträgern und Netzwerken für junges Unternehmertum zusammenarbeitet. (siehe Abschnitt 4.1)

2022

Einführung neuer Finanzprodukte im Rahmen des Programms „InvestEU“ zur Mobilisierung privater Finanzmittel, die auf die Bedürfnisse von Sozialunternehmen in ihren verschiedenen Entwicklungsstadien ausgerichtet sind. (siehe Abschnitt 4.2)

2022

Förderung der Entwicklung der Messung und des Managements sozialer Auswirkungen zur Unterstützung der Akteure der Sozialwirtschaft in der EU. (siehe Abschnitt 4.2)

2023

Einleitung eines Konzepts für den Übergang für das industrielle Ökosystem der Lokal- und Sozialwirtschaft, um die Zusammenarbeit mit Behörden und Interessenträgern zur Umsetzung des Aktionsplans in diesem Bereich fortzusetzen. (siehe Abschnitt 4.3) 

2022

Förderung der sozialen Innovation durch einen neuen Ansatz für die transnationale Zusammenarbeit im Rahmen des ESF+ und Einrichtung eines neuen „Europäischen Kompetenzzentrums für soziale Innovation“. (siehe Abschnitt 4.4)

2022

(1)      Diese Zahl bezieht sich auf die EU-28. Siehe Europäischer Wirtschafts- und Sozialausschuss, Monzon, J. L. und Chaves, R., Recent evolutions of the Social Economy in the European Union, 2017, S. 66.
(2)    Siehe „Eine langfristige Vision für die ländlichen Gebiete der EU“, COM(2021345 final.
(3)

     Krlev, G., Pasi, G., Wruk, D. und Bernhard, M., Reconceptualizing the Social Economy, Stanford Social Innovation Review, 2021.

(4)       https://www.economie.gouv.fr/leconomie-sociale-et-solidaire
(5)      In der aktualisierten EU-Industriestrategie werden 14 industrielle Ökosysteme vorgeschlagen, um den neuen Umständen im Zuge der COVID-19-Krise in vollem Umfang gerecht zu werden. Ferner soll sie den Übergang zu einer nachhaltigeren, stärker digitalisierten, resilienteren und weltweit wettbewerbsfähigen Wirtschaft vorantreiben (COM(2021350 final).
(6)      Siehe Europäischer Wirtschafts- und Sozialausschuss, Monzon, J. L. und Chaves, R., Recent evolutions of the Social Economy in the European Union, 2017, S. 69.
(7)    Auf die Bedeutung der Sozialwirtschaft wird auch im Aktionsplan für Integration und Inklusion 2021-2027 der Kommission hingewiesen (COM(2020758 final).
(8)       https://sdgs.un.org/goals
(9)    COM(2020493 final.
(10)    COM(2021573 final.
(11)      Das Konzept der Sozialwirtschaft ist in mindestens zehn EU-Mitgliedstaaten kaum oder gar nicht anerkannt. Siehe Europäischer Wirtschafts- und Sozialausschuss, Monzon, J. L. und Chaves, R., Recent evolutions of the Social Economy in the European Union, 2017, S. 35.
(12)      Eine Eurobarometer-Umfrage vom März 2020 ergab beispielsweise, dass eine der wirksamsten Methoden zur Bewältigung von Umweltproblemen darin besteht, die Art und Weise, wie wir konsumieren, und die Art und Weise, wie wir produzieren und Handel betreiben, zu ändern.
(13)    KOM(2011682 endg.
(14)    COM(2016733 final.
(15)      SWD(2021373.
(16)    Seit der Initiative für soziales Unternehmertum wird der Begriff „Sozialunternehmen“ bzw. „soziales Unternehmen“ in einer Reihe von EU-Rechtstexten zu Finanzierungszwecken verwendet. Siehe die Begriffsbestimmungen der Verordnung (EU) Nr. 1296/2013 über ein Programm der Europäischen Union für Beschäftigung und soziale Innovation (EaSI); der Verordnung (EU) Nr. 346/2013 über Europäische Fonds für soziales Unternehmertum; der Verordnung (EU) 2021/1057 zur Einrichtung des Europäischen Sozialfonds Plus.
(17)    KOM(2011682 endg.
(18)      Beispielsweise die Internationale Arbeitsorganisation.
(19)      Z. B. Jenkins, Hamish, Ilcheong Yi, Samuel Bruelisauer und Kameni Chaddha, Guidelines for Local Governments on Policies for Social and Solidarity Economy, UNRISD, Genf 2021, Zusammenarbeit zwischen der EU und der OECD im Bereich des sozialen Unternehmertums (z. B. das Better Entrepreneurship Policy Tool , Policy Briefs und eingehende Politiküberprüfungen für Mitgliedstaaten) und Europäische Kommission, Borzaga, C., Galera, G., Franchini, B., Chiomento, S., Nogales, R. und Carini, C., Social enterprises and their ecosystems in Europe - Comparative synthesis report, Luxemburg 2020.
(20)      SWD(2021373.
(21)      Europäische Kommission, Borzaga, C., Galera, G., Franchini, B., Chiomento, S., Nogales, R. und Carini, C., Social enterprises and their ecosystems in Europe - Comparative synthesis report, Luxemburg 2020, S. 177.
(22)      Im Jahr 2003 wurde eine EU-Rechtsform für eine Europäische Genossenschaft geschaffen (Verordnung (EG) Nr. 1435/2003). Dadurch wurde eine Form der Europäischen Genossenschaft geschaffen, die für Genossenschaften hilfreich ist, die in mehr als einem EU-Mitgliedstaat tätig sind. Sie bietet auch eine Rechtsgrundlage für andere Unternehmen, die sich zusammenschließen möchten. Die Richtlinie 2003/72/EG des Rates zur Ergänzung des Statuts der Europäischen Genossenschaft hinsichtlich der Beteiligung der Arbeitnehmer ergänzt diese Verordnung.
(23)      Worker Buyouts (Unternehmensübernahmen durch die Belegschaft) können ein wirksamer Ausweg im Falle von Unternehmenskrisen und Problemen des Generationswechsels in Unternehmen sein.
(24)    Die Kommission wird beispielsweise erläutern, wie der Verwaltungsaufwand für Versicherungen auf Gegenseitigkeit im verbesserten Rahmen für die Verhältnismäßigkeit, der bei Überprüfung der Solvabilität-II-Richtlinie (COM(2021581) vorgeschlagen wurde, verringert werden kann.
(25)    Bericht auf der Grundlage von Artikel 225 AEUV (Verfahren der Rechtsetzungsinitiative), Aktenzeichen 2020/2026(INL), Rechtsausschuss – Lagodinsky-Bericht.
(26)

     Gemeinnützige Organisationen sind Einrichtungen, deren Status es ihnen ermöglicht, steuerlich begünstigte Spenden von Privatpersonen und Unternehmen entgegenzunehmen oder Steuererleichterungen im Zusammenhang mit ihren Tätigkeiten direkt zu erhalten. Damit eine Einrichtung diesen Status erlangt, muss sie eine Reihe von Anforderungen erfüllen, die sich in drei große Kategorien einteilen lassen: Erfordernis der Gemeinnützigkeit, Erfordernis des würdigen Zwecks und Erfordernis des öffentlichen Nutzens (d. h. sie kommen einem ausreichend großen und umfassenden Teil der Öffentlichkeit zugute) Siehe OECD, Taxation and Philanthropy, OECD Tax Policy Studies No. 27, Paris 2020.

(27)      Dies wurde in den folgenden Urteilen des Europäischen Gerichtshofs bestätigt: Urteil des Gerichtshofs vom 14. September 2006, Centro di Musicologia Walter Stauffer, C-386/04, ECLI:EU:C:2006:568; Urteil des Gerichtshofs vom 27. Januar 2009, Persche, C-318/07, ECLI:EU:C:2009:33; Urteil des Gerichtshofs vom 10. Februar 2011, Missionswerk, C-25/10, ECLI:EU:C:2011:65.
(28)

     Urteil des Gerichtshofs vom 14. September 2006, Centro di Musicologia Walter Stauffer, C-386/04, ECLI:EU:C:2006:568; Urteil des Gerichtshofs vom 27. Januar 2009, Persche, C-318/07, ECLI:EU:C:2009:33; Urteil des Gerichtshofs vom 10. Februar 2011, Missionswerk, C-25/10, ECLI:EU:C:2011:65.

(29)

     Das Verfahren, mit dem die nationalen Steuerbehörden die Anerkennung der Gleichwertigkeit einer gemeinnützigen Organisation mit Sitz in einem anderen EU-Mitgliedstaat behandeln.

(30)      Siehe Europäische Kommission, Borzaga, C., Galera, G., Franchini, B., Chiomento, S., Nogales, R. und Carini, C., Social enterprises and their ecosystems in Europe - Comparative synthesis report, Luxemburg 2020.
(31)      Zum Beispiel das französische „Unternehmen der sozialen und solidarischen Ökonomie“ (ESUS) und der von Bulgarien, Italien, Rumänien und der Slowakei eingeführte Status des „Sozialunternehmens“.
(32)     https://ec.europa.eu/info/policies/public-procurement/tools-public-buyers/social-procurement_de
(33)      Insbesondere der Beschluss 2012/21/EU der Kommission vom 20. Dezember 2011 über die Anwendung von Artikel 106 Absatz 2 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union auf staatliche Beihilfen in Form von Ausgleichsleistungen zugunsten bestimmter Unternehmen, die mit der Erbringung von Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse betraut sind.
(34)      Verordnung (EU) Nr. 651/2014 der Kommission vom 17. Juni 2014 zur Feststellung der Vereinbarkeit bestimmter Gruppen von Beihilfen mit dem Binnenmarkt in Anwendung der Artikel 107 und 108 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union.
(35)    Siehe COM(2017572 final, S. 3.
(36)      Varga, E., How Public Procurement Can Spur the Social Economy, Stanford Social Innovation Review , 2021.
(37)      Richtlinie 2014/24/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Februar 2014 über die öffentliche Auftragsvergabe und zur Aufhebung der Richtlinie 2004/18/EG.
(38)     https://ec.europa.eu/docsroom/documents/45767
(39)    COM(2021345 final.
(40)      OECD, Regional Strategies for the Social Economy: Examples from France, Spain, Sweden and Poland, Paris 2020.
(41)      Siehe https://ec.europa.eu/info/strategy/priorities-2019-2024/european-green-deal/finance-and-green-deal/just-transition-mechanism/just-transition-platform_de .
(42)      Siehe https://ec.europa.eu/growth/sectors/social-economy-eu_de .
(43)      Siehe https://s3platform.jrc.ec.europa.eu/social-economy .
(44)      CSEI bringen sozialwirtschaftliche Einrichtungen, lokale Behörden sowie Bildungs- und Forschungseinrichtungen in einer gemeinsam verwalteten Struktur oder einem Projekt zusammen. Sie arbeiten in einem bestimmten geografischen Gebiet zusammen, um den wirtschaftlichen, sozialen und ökologischen Wohlstand vor Ort zu verbessern. Ihre Tätigkeitsbereiche sind vielfältig und reichen von der Kreislaufwirtschaft über Beschäftigung und Arbeitsmarktintegration bis hin zu nachhaltiger Landwirtschaft oder Unterstützung bei Unternehmensgründung und von sozialem Unternehmertum; Siehe https://ec.europa.eu/growth/industry/policy/cluster_de .
(45)     https://www.coops4dev.coop/en
(46)      Zum Beispiel das Projekt MedUP! und das Projekt Safir im südlichen Mittelmeerraum.
(47)      Z. B. Kurzdarstellungen zu Themen der Sozialwirtschaft, internationale Leitfäden zu Rechtsformen und zur Messung sozialer Auswirkungen sowie das Bewertungsinstrument „Better Entrepreneurship“ für die politische Entscheidungsfindung, siehe https://www.oecd.org/cfe/leed/social-economy/social-entrepreneurship.htm . Die IAO hat einen Informationsleitfaden zur IAO-Empfehlung Nr. 193 betreffend die Förderung der Genossenschaften herausgegeben und wird die Internationale Arbeitskonferenz (IAK) 2022 dem Thema „Social and Solidarity Economy (SSE) for a human-centred future of work“ (Sozial- und Solidarwirtschaft für eine menschenzentrierte Zukunft der Arbeit) widmen.
(48)      Siehe z. B.: https://www.leagueofintrapreneurs.com/ . 
(49)      Die meisten sozialwirtschaftlichen Einrichtungen sind KMU.
(50)      SWD (2021373, Abschnitt 5.
(51)       https://een.ec.europa.eu/
(52)       https://clustercollaboration.eu
(53)     https://www.fi-compass.eu/
(54)     https://betterincubation.eu/
(55)    OECD, Huysentruyt, M., Women's Social Entrepreneurship and Innovation, Paris 2014.
(56)    https://www.eib.org/en/publications/why-are-women-entrepreneurs-missing-out-on-funding-executive-summary
(57)     https://www.erasmus-entrepreneurs.eu/
(58)     https://ec.europa.eu/education/education-in-the-eu/european-education-area/european-universities-initiative_de
(59)    Diese Schätzung trägt nur der Unterstützung für die Sozialwirtschaft Rechnung. Andere breit angelegte EU-Maßnahmen (z. B. zur Unterstützung von KMU oder Innovation) kamen der Sozialwirtschaft zugute, sind aber in diesen Beträgen nicht berücksichtigt.
(60)    Im Rahmen des EaSI-Programms wurde für den Zeitraum 2014-2020 ein umfassendes Maßnahmenpaket auf den Weg gebracht, das den Zugang zu Finanzmitteln für Sozialunternehmen erleichtern soll. Die Unterstützung umfasste Kreditgarantien, Kapitalbeteiligungen zum Aufbau der Kapazitäten von Finanzintermediären, Zuschüsse für den Aufbau sozialer Finanzmärkte und zur Senkung der Transaktionskosten von Investitionen sowie Beratungsleistungen.
(61)    Verordnung (EU) Nr. 346/2013 über Europäische Fonds für soziales Unternehmertum.
(62)    Europäische Kommission, Spiess-Knafl, W. und Scheck, B., Social enterprise finance market: analysis and recommendations for delivery options, Luxemburg 2019.
(63)    Europäische Kommission, Microfinance in the European Union: Market analysis and recommendations for delivery options in 2021-2027, Luxemburg 2020.
(64)    Zusätzlich zu den in dieser Maßnahme aufgeführten Finanzprodukten wird die Kommission regelmäßig die Marktlücken und suboptimalen Investitionsbedingungen bewerten, mit denen sich sozialwirtschaftliche Einrichtungen sowohl im Hinblick auf Fremd- als auch auf Eigenkapital konfrontiert sehen, und bei Bedarf Markttests und gegebenenfalls innovative Pilotfinanzprodukte entwickeln.
(65)    Die förderfähigen Finanzintermediäre sind in Abschnitt 6.4.2.1. der Delegierten Verordnung (EU) 2021/1078 der Kommission vom 14. April 2021 zur Festlegung der Investitionsleitlinien für den InvestEU-Fonds festgelegt.
(66)    COM(2020784 final.
(67)    COM(2021550 final.
(68)       COM(2020)  788 final.
(69)    COM(2021118 final.
(70)      Calderini, M., Chiodo, V., Gerli, F., Pasi, G., Social-Tech Entrepreneurs: Building Blocks of a New Social Economy, Stanford Social Innovation Review, 2021.
(71)      Siehe SWD(2021982.
(72)    COM(202098 final und das in Kürze erwartete Policy Brief der OECD Supporting the social economy’s contribution to the circular economy for a green and inclusive transition (Veröffentlichung voraussichtlich Anfang 2022). 
(73)    Europäische Kommission, Fransen, L., del Bufalo, G. und Reviglio, E., Boosting Investment in Social Infrastructure in Europe.Report of the High-Level Task Force on Investing in Social Infrastructure in Europe, Luxemburg 2018.
(74)     https://ec.europa.eu/growth/sectors/social-economy-eu/affordable-housing-initiative_de
(75)    https://eusic.challenges.org/the-european-social-innovators-insight-report/2021
(76)    Beispiele finden sich in Europäische Kommission, Social innovation: inspirational practices supporting people throughout their lives, Luxemburg 2020.
(77)       https://eiah.eib.org/about/initiative-social-outcomes-contracting
(78)       https://ec.europa.eu/european-social-fund-plus/de/soziale-innovation-und-transnationale-zusammenarbeit
(79)     https://ec.europa.eu/info/research-and-innovation/funding/funding-opportunities/funding-programmes-and-open-calls/horizon-europe/missions-horizon-europe_en  
(80)    Beispiele hierfür sind ein europäisches Gütesiegel für „Europäische Fonds für soziales Unternehmertum“ (Verordnung (EU) Nr. 346/2013), die umfassende Studie der Europäischen Kommission mit einer Bestandsaufnahme von Sozialunternehmen und ihren Ökosystemen in Europa aus dem Jahr 2020 sowie der Europäische Wettbewerb für soziale Innovationen (https://eusic.challenges.org/ ).
(81)    Europäische Kommission, Haarich, S., Holstein, F., Spule, S., Galera, G., Franchini, B., Borzaga, C., Chiomento, S., Spiess-Knafl, W., Scheck, B., Salvatori, G., Impact of the Commission’s Social Business Initiative (SBI) and its follow-up actions, Luxemburg 2020.
(82)    Siehe zum Beispiel Europäischer Wirtschafts- und Sozialausschuss, Monzon, J. L. und Chaves, R., Recent evolutions of the Social Economy in the European Union, 2017 und Europäische Kommission, Borzaga, C., Galera, G., Franchini, B., Chiomento, S., Nogales, R. und Carini, C., Social enterprises and their ecosystems in Europe - Comparative synthesis report, Luxemburg 2020.